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Mr. 1OO.

Zllarkurg, Donnerstag, den 30. April.

1871

«njeiaen nimmt entgegen: bie Expedition d. Blatte», fawie die Annoncen-Bureaux von Th. Dietrich & Co. m Löffel und Hannover; Th. Dietrich in Frankfurt a. M-; Laasenstein & Vogler m irontfutt a. M-, Berlin, Leip- ,ig Köln ic.; Rudolf Moss« in Berlin, Frankfurt a. M. rc.

©brrliclTifdic Jriltnm.

Anzeigen nimmt entgegen: die Expedition d- Blatte», sowie die Annoncen-Bureaux von G- L. Daube & Co. in Frankfurt a. M.; Jäger'sche Buchhandlung in Frankfurt a. M; Jnvalidendank, A- Rett» meyer in Berlin; Carl Schüß- ler in Hannover; C. Schlotte in Bremen-

täalick mcher den Werktagen nach Sonn- und Feiertagen. Preis für das Quartal durch die Expedition («och'sche Buchdruckerei) bezogen SLj 6gr., durch die Postämter 27 Sßr. 8 (efd. Bestellgebühr und incl. Stempelsteuer), für das Ausland excl. Stempel 22 Sgr. Jnsertionsgebühr für bte gespaltene Zeile 1 6gr.

Für in der Expedition zu ertheilende Auskunft und Annahme von Adressen werden 2j Sgr. berechnet.

«Gestellungen auf dieLsterh. Zeitung" 30 für Die Monate Mai und Avni wer­den von allen Postanftalten, für Marburg und Umgegend in der Expedition entgegen- genomwen.

Dnttschrs Strich.

» Berlin, 27. April. Durch die Worte der kaiserlichen Thronrede über das m Stande gekommene Militärgesetz wird, wie die heutige Prov.-Corresp. hervorhebt, bestätigt, daß die verbündeten Regierungen, indem sie dem Ausgleich zustimmten ihren Blick auf die gesummte Lage und Ent­wickelung der Reichspolitik und auf die Be festigunp der Grundlagen derselben richteten und einen parlamentarischen Sieg in der Militärsrage nicht auf Kosten de» weiteren Erfolgreichen Zusammenwirken» mit dem Reichstage erkaufen wollten. Die Zuversicht de» Kaiser» für die Zukunft, sagt das Re gierungSorgan, beruht vor Allem auf der fortschreitenden Entwickelung des Verfasiungs- lebcns sowie auf der im Lande zur Geltung gelangenden Ueberzeugung von der Noth- wendigkeit der nachhaltigen gleichmäßige» Ausbildung, der nationalen Wehrkraft. ES wird die gemeinsame Ausgabe aller Patrioten sein die zum Durchbruch gekommene ver trauensvolle Stimmung im deutschen Volke sorgsam zu pflegen, auf daß eine ächte und thatkrästige Begeisterung für Kaiser und Reich immer mehr die Grundlage unseres politischen Leben» werde und somit de» Kaiser» Zuversicht sich erfülle:daß da» deutsche Vaterland unter dem Schutze der gemeinsamen Institutionen einer gedeihlichen Entwickelung entgegensetze." Mehrfach ist ton den Blättern in der Thronrede eine ausdrückliche Erwähnung des Gesetzes wegen Verhinderung der unbefugten Ausübung von «irchenämtern vermißt, da diese» seinerWichtig- keit nach wohl auf Hervorhebung in der Thron­rede Anspruch gehabt hätte; die Erklärung dieser scheinbar tendentiösm Uebergehung einer wichtigen Entscheidung de» Reichstag» ist einfach in dem Umstand zu suchen, daß der Bundesrath seine Zustimmung zu dem abgeänderten Gesetz noch nicht gegeben hatte, dafielbe also formell noch nicht perfect war. Nachdem die Mittel zu Erweiterung der Lehrmittel für die Schullehrerseminarien bewilligt worden sind hat der CultuSminister durch Erlaß an die Provinzial-Schulkollegien zur sEinsendung von Berichten über die chatsächltchen Verhältnisse und Bedürfnisse

Mit gestrichenen Flügeln.

Novelle von Adelheid von Auer.

(Fortsetzung.)

Aber Helene konnte Alle», waS der sterbende Freund gebot. WennS ihm Freude gemacht, sie hätte die Kraft gefunden, zu fingen, während ihm das Auge brach. Sie ging an» Forlepiano, sie öffnete es zitternd, sie schlug leise Accorde an.

Um GotteSwillen, Du tödteft ihn!" ries Florine, als sie ffah daß alles Blut aus Felix'» Wangen wich.

Laß sie," sagte die Großmama,es ist hier nicht» zu verlieren.

Helene fang. Wie sanfter EngelSton strömte das Lied au» ihrem halb gebrochenen Herzen.

Kirchenglocken hör' ich läuten, Und ihr Ton, so hell und klar. Ruft zurück mir alte Zeiten. Wo ein glücklich Kind ich war. Jene Zeit sie ist vergangen, Oed' und leer da» Vaterhaus;

Zagend schau ich und voll Bangen In die weite Welt hinaus.

«ch. und Niemand kann eS wissen, Wie es gar so ernst und schwer. Seine Heimath fliehen müssen Und fie nirgends finden mehr.

Nirgend» ? ach, gesucht mit Schmerzen Hab' ich, bis ich schaut« Dich,

Anweisung ertheill, ferner sollen diese Schul behörden nach Anweisung des CultusministerS über die Verhandlungen und Beschlüsse der stattgehabten Genfer eng für höheres Schul­wesen sich gutachtlich vernehmen lassen, nachdem nunmehr in den veröffentlichten Protokollen der Conferenz das betreffende Material allen Schulbehörden zugänglich ge­macht worden ist.

Die neuesteProv. Corresp." schreibt: Der Kaiser hat im Laufe der letzten Woche auch die letzte ihm bisher noch versagte Funktion seines hohen Berufs, die persönliche Betheiligung an den Truppenübungen, wieder aufnehmen können und an mehreren Tagen Besichtigungen in Berlin und in Potsdam vorgenommen. Am Sonntag (3. Mai) trifft der Kaiser von Rußland zum Besuche an unserem Hofe ein und wird bis zum 5 Abends hier verweilen, um sich sodann nach EmS zu begeben. Dasselbe Blatt meldet ferner: Der Reichskanzler Fürst Bismarck hat, Dank der stetig fortschreitenden Befferung in seinem Befinde», während der letzten Tage wiederholt einige Stunde» im Garte» zubringen können. Die Kräfte sind in er freulichem Zunehmen begriffe», und es ist nunmehr die Hoffnung auf eine baldige völlige Genesung vorhanden. Immerhin bleibt jedoch noch eine große Schonung in jeder Beziehung geboten.

Der ReichSdiSciplinarhof (als welcher bekanntlich daS Reichsoberhandelsgericht in Leipzig fungirt) hat durch Erkenntniß vom 1. d. M. den wichtigen Grundsatz aufgestellt, daß in einer nach §. 18 Äbf. 2 des Reichs beamten-Gesetze» vom 31. März 1873 gegen einen von dem zuständigen Strafrichter wegen eines Vergehens zu einer Freiheits strafe verurtheilten Reichsbeamten eingeleiteten DiSciplinar-Untersuchung die DiSciplinarbe- hördm an die Entscheidung deS Strafrichter» über die Schulbfrage gebunden sind, und dabei unter Anderem ausgeführt, wie e» nicht die Absicht be» Gesetzgebers gewesen fein tonn, daß der Angeschuldigte, gegen welchen die Thatfrage bereits im Kriminalversahren bejahend entschieden worden ist, der Staat» gewalt gegenüber im DiSciplinarverfahren auf Verneinung der Thatfrage antragen könne. Für die Richtigkeit dieser Annahme spreche auch die Entstehungsgeschichte des 2. Abs. des § 78 des Reichsbeamtengesetzes: Die Vorschriften der preußischen Discipli- nargesetze haben den entsprechenden Discipli

Dich an Deinem treuen Herzen, Mädchen, fand die Heimath ich!

Helenens Stimme versank in Thränen, aber sie hörte ihren Namen rufen mit so jubel- vollem, fo steudedurchbebtem Ton, daß es hineinklang in ihre Seele wie der Ruf der Erlösung von Qual und Angst, wie der Rufes werde Licht" getönt haben mochte der aus dem Chao» erstandenen Welt.

Felix hatte sich emporgerichtet; seine Augen, weit geöffnet, leuchteten strahlenhell bei dem ersten Schimmer wiederkehrender Freude. Er hatte die Arme ansgebreitet, Helene flog hinein, und als beide sich um« schloffen hielten fest und innig, al» Helene weinte und schluchzte, als muffe das Herz ihr brechen vor Seligkeit, und er die Thränen fortküßte, von den Wangen, da war's, als fei der Bann gelöst, der wochen­lang mit bleierner Schwere auf den beiden unschuldigen Herzen gelastet, als sei die Sonne nun wieder aufgegangen nach fürchter licher tiefer Nacht.

War's denn wirklich die Sonne, die auf gegangen war? Hatte sie den» mit siegender Klarheit die Nebel verscheucht, zeigte sie denn die Gegenwart und Zukunft hn Licht neuerwachter Hoffnung, neu erwachten Glücks?

Ach e» war nut ein Wechsel bei Felix

narvorschristen des Reichsbeamten - Gesetzes im Wesentlichen zur Grundlage gedient." In einem am 2 d. M. ergangenen Erkennt nisse hat derselbe ReichSdiSciplinarhof die bestrittene Frage endgültig dahin entschieden, daß Postsecretäre nur mittelbare und ledig lich die oberen Postverwaltungs - und Auf stchtSbeamten unmittelbare Reichsbeamten sind. Die von den Landesregierungen angestellten Postsecretäre sind zunächst Landesbeamte und ihrer Landesregierung» in Bezug aus DiS- ciplin rc. untergeordnet, weßhalb gegen einen in Preußen angestellten und fungirenben Postsecretär die diSciplinare Untersuchung nach Maßgabe des preußischen DiSciplinar- gesetzes vom 21. Juli 1852 erfolgen muß.

Arankfnrt a. M., 26 April. In der Nähe deS eine Stunde von hier ge­legenen Dorfes Griesheim wird in der Kürze ein großartiger Artillerieschießplatz hergerichtct werden, welcher ein Areal von mehreren Tausend Morgen umfassen Wirb. Die ganze Anlage wirb nach neueren defi­nitiven Bestimmungen am Nordostrande aus­gedehnte Baracken, Wohnräume, Schmieden. Labaratorien u. s. w. erhalten und soll da­rauf berechnet sein, daß jeden Sommer 4 Artillerieregimenter, darunter auch die Ar­tillerie deS würtembergischen und badischen Armeekorps, ihre Uebungen abhalten können. Mit der ungesäumten Ausführung der ziem­lich soliden Bauten (Backsteinwände und Schieferdächer) ist das Hofbauamt in Darm­stadt betraut. Die Anlage wird eine der großartigsten in ganz Deutschland werden.

München, 25. April. Dieser Tage brachten die Zeitungen ein Telegramm des süddeutschen Correspondenzbureau'S, wonach die im bairischen Justizministerium zusam­mengesetzte Commission wegen Einführung der Civilehe sich am Schluß ihrer Be- rathungen für die Einführung dieser Ein­richtung in Baiern ausgesprochen habe; diese Mittheilung ist aber, wie man jetzt derAugSb. A. Z." (in Bestätigung eines anberweiten Telegramms) von hier schreibt, schon darum eine unrichtige, weil die Corn miiston die Frage: ob die Einführung der Civilehe erfolgen soll, weder zu berochen noch zu begutachten hat. Aufgabe dieser Commission ist eS vielmehr: zu prüfen, ob das vom Reichstage beschlossene Gesetz in Betreff der Civilehe, so wie es jetzt dem Bundesrache vorliegt, in Baiern auch durch geführt werben könne. Ob die Commfffion

eingetreten. Die Wieberkennung der Ge liebten hatte die finstern Bilder verscheucht; sie gab ihm liebliche Träume für entsetzliche; Wahrheit gab sie ihm nicht! Er schaute Helenen an mit dem vollen Bewußtsein der Liebe, aber er kannte auch nur sie allein, für keinen Andern hatte er einen Blick, ein Verständniß.

Die furchtbaren Ereigniffe der Vergangen­heit schienen plötzlich ausgelöscht in seinem Gedächtniß. Helene und er lebten in der Fremde, lebten in der Liebe und der Kunst. Sie regte sich wieder machtvoll in ihm, die edle Künstlerseele, und verkündete in be­geistertem Traum ihr reines Streben. Seine Stirn glänzte verklärt unter dem Schmuck erträumter Lorbeerkronen, echter Stolz mit echter Demuth gepaart, legte die Krone ihr zu Füßen, ihr, die Gott ihm gesandt, den Funken göttlicher Schöpferkraft anzufachen zur Hellen Flamme der Begeisterung, die da in Tönen pries Den, der in himmlische Harmonie umwandelt jeden Mißlaut der Erde. Wie rein war das Glück, das er sein wähnte, weich' unschuldige» Herz, welch kindischer Geist schwärmte in der selbstge- schaffenen Phantasiewest.

Helene, anfangs tief darniedergebeugt durch die Erkenntniß, daß sein gestörter Geist nur die Bilder gewechselt, daß er sich

das diesfällige Gutachten und in welchem Sinne bereits erstattet hat, ist noch nicht bekannt. Gleichzeitig bringt jenes Blatt einen Artikel, in welchem es heißt, es be­dürfe wohl eines weitern Beweises nicht, daß für ganz Deutschland die Einführung der Civilehe gekommen sei, nur frage eS sich, ob die territorialrechtlichen Verhältniffe der einzelnen Bundesstaaten nicht so viele Hindernisse für die sofortige Einführung der Civilehe darbieten, daß ein aufschiebendes Votum im Bundesralhe geboten sei. Die Zusammensetzung einer Commission aus Beamten der Ministerien der Justiz, deS Innern und des CultuS zum Zwecke der Prüfung des Bodens für die Einführung der Civilehe in Baiern beweibt zur Genüge, daß man letzterer keineswegs auSweichen, sondern nur die Möglichkeit ihrer fofortigen Einführung in den baierischen Ländern recht» deS Rheins (die Pfalz hat bekanntlich die Civilehe schon längst) sorgfältig prüfen und bann erst handeln wolle.

ÄulleO.

Wien, 28 April. Das Abgeordneten­haus erledigte heute da» Klostergesetz bi» §. 16. Angenommen wurden die Amende­ments, daß zur Errichtung eine» Ordens oder zur Ansiedlung eines Kloster» ein Reichsgesetz erforderlich ist; ferner, daß in die inländischen Klöster nur österreichische Staatsbürger eintreten und Vorsteher fein dürfen. Im Laufe der Debatte erklärte der CultuSminister, die Regierung könne diesen Abänderungen nicht zustimmm Bei Be- rathung des PsrüitdenbesteuerungSgesetzeS im Oberhause machte der Abg. FuchS folgend« statistische Zusammenstellung: Es gibt gegen­wärtig in CiSleithanien 25 männliche und 27 weibliche Orden, welche 463 MannS- kl öfter und 290 Flaumklöster zählen. Im Jahre 1851 gab eS nur 417 Mann»- und 152 Weiberklöster mit 6379 Mönchen und 4136 Nonnen. Gegenwärtig ist die Zahl der Mönche auf 7290, die der Nonnen auf 6001 gestiegen. Auffallend besonders ist die Vermehrung der Väter Jesu. Im Jahre 1851 besaßen die Jesuiten in Oesterreich nur 3 Klöster mit zusammen 16 Mitgliedern; dagegen 20 Jahre später, im Jahre 1871, 37 Klöster mit 327 Mitgliedern, zu denen jetzt noch viele aus Deutschland und Italien kommen, die in Oesterreich gastfreies Asyl gefunden haben. Die den Jesuiten assiliirtm Liguorianer waren damals in Oesterreich gar

nicht hindurchgerungen zur vollständigen Klarheit, wurde nach und nach hingerissen in seine Welt voll unschuldiger Träume. Sie träumte mit ihm, ihr Auge leuchtete wie das seine, sie vergaß die Welt, die Vergangenheit, die Zukunft; fie schwebte empor mit ihm, sie sah noch einmal hell über ihrem Haupt dm Stern glänzen, und ihr verklärte» Lächeln, ihr süßer Ge­sang, ihr liebkosmde» Wort und ihr warmer Kuß flocht Rosen in seine erträumten Lorbeerkränze.

Es war ein vollständiges Delirium, das Erwache» daraus der Tod; das Verharren darin: Wahnsinn.

ES war herzbrechend für die Andern, dies Glück anzusehen, das da auf einer Wolke durch dm Aether schiffte, da» da nachtwandelte am Rande eines Abgrundes. ES war herzbrechend und doch wagte Keiner, mit Wort oder Blick da« Luftgebild zu zerreißen, doch lauschte Jeder mit Andacht den Offenbarungen eines Geiste», der selbst in seiner Verwirrung noch verrieth, auf welche Höhe er fähig gewesen sich hinauf zu schwingen, zu welchm schönen Hoffnungen er einst berechtigt hatte.

(Fortsetzung folgt)