dieser Versammlung geht im Namen des „Pester oppositionellen CentralklubS" von Ernst Simoniy aus und sollen ihr die folgenden Punkte zur Diskussion vorgelegt werden: 1. Vereinigung aller Elemente der Staatsrechtlichen Opposition. 2. Einführung des allgemeinen Stimmrechts. 3. Begründung der vollständigen Gewisiensfreiheit. 4. Die Wiederherstellung deS früheren Wirkungskreises der Munizipien. 5. Die zeitgemäße Lösung der Regalienfrage und ähnlicher Fragen. 6. Die Herstellung eines selbstständigen Zollgebietes. 7. Die Errichtung einer ungarischen Nationalbank, um den Wucher zu verhindern.
Bern, 27. April. Die gestern stattgehabten Nachwahlen zum Großen Rath sind im ganzen Canton fast durchweg liberal ausgesallen.
Genf, 26 April. Das protestantische EultuSgesetz wurde mit einer Majorität von 82 Stimmen angenommen, ebenso daS Gesetz betreffs der direkten Wahl deS Ad ministrationSratheS. Die politische Majo» rität mit 20 Jahren sowie die Erhöhung der Besoldung der StaatSräthe wurde verworfen.
Ako», 24. April. Den Freunden der antiken Kunst entgegenkommend, beschloß der Minister des Unterrichts, daS Kircher'sche Museum auS seinem seitherigen Lokale nicht sortschaffen zu laffen: eine Huldigung für den ordnenden Sinn seines Stifters. Da gegen wurde der Archäolog Brigio mit der Anfertigung eines vollständigen Inventars beauftragt, an dem es bisher fehlte. — Die Ankunft des Prinzen Napoleon macht viel von sich reden. Nach dem Pflichtbesuche hielt er sich von Hof fo viel als möglich fern. Die zahlreiche Verwandschaft väter licherseits läßt ihn inzwischen an Langeweile nicht leiden. — Die Leichenfeier deS Fürsten Don Domenico Orsini fand, vorgestern in S. Angelo in Peschiera, der Kirche seiner Pfarrei, in derselben Weise Statt, wie sic daS Ritual für das Requiem eines principe assistente al soglio pontificio vorschreibt Das Innere btt kleinen Kirche war mit schwarzem Sammt und Goldbrocat ausgc- hängt, wie bei dem Todtenamte für einen Cardinal Den Katafalk in der Mitte deckte der Fürstcnmantel mit den Decorationen, zur Seite standen vier Cavaliere mit den Wappen der Familie Orsini, umher brannten 100 Wachskerzen von Manneshöhe. Der Papst hatte die Sixtinische Capelle für die Lamentationen gesandt, der Erzbischof von Seleucia Msgr. Angelini celcbrirte das Todtenamt. In den Seitenlogcn assistirten die Verwandten und Freunde: Herzogin von Ceri (Tochter des Fürsten Don Alessandro Torlonia und Nichte des verstorbenen Orsini), die Fürstinnen Piombino, Giustiniani, Doria, Herzoin Sforza Cesarini, Marchesa Anlici Mattei, Piincipessa Gabnclli, Herzogin von
würde mich von der Schuld, von der Qual erlösen. Aber sie fürchtet sich vor, mir, sie ist so gut, sie gehört nicht zu dem Verbrecher."
„Mein Felix, o mein Felix," rief Helene und strich ihm das Haar von der brennenden Stirn, „Du bist kein Verbrecher, Du bist nur unglücklich, nur krank; verjage die trügerischen Bilder, sieh mich an!"
Er schloß seine Augen und wies sie von sich.
„Das ist nicht ihre Stimme," sagte er, „ihre Stimme tönt nicht dem Sünder, ihr Gesang schweigt sür mich, ich will sie auch nicht fesseln an meine Schmach!"
„Barmherziger Gott," dachte Helene, „die Stimme, die ich mir verliehen glaubte, alle Freude meine« glücklichen Herzens in die Welt zu jubeln, darf sie jetzt nur ertönen, wenn die Verzweiflung, wenn der Wahnsinn es erheischt. Kann ich singen, wo ich lieber sterben möchte!"
(Fortsetzung folgt.)
Ueter Tidteuderbrenuung.
Die Frage der Todtenverbrennung wird neuerdings wieder mehrfach erörtert, ange regt namentlich durch Professor Reclam in Leipzig, welcher ein Verfahren erfunden hat, den Leichnam binnen kürzester Frist bis auf ein Häufchen weißer Asche vollständig durch Feuer zu vernichten. Würde die Leichenverbrennung eingesührt, woran freilich vor läufig wenigstens nicht zu denken ist, so würde sich damit rin uralter indogermanischer
AltempS, die Fürsten Torlonia, Doria, Colonna, Marchese Serlupi, Principe Fal- conicri, Graf Carpcgna, Principe Massimo; Don Philippe Orsini Prin ipe di Roccaorga der Sohn, wie die drei Töchter des Verstorbenen waren auf einem besonder» Chor gegenwärtig Cola di Rienzi ordnete vor eben dieser Kirche die Erhebung der Römer wider die Barone, an deren Spitze die Orsini uud Colonna einst um die Herrschaft in Rom stritten.
Pari-, 26. April. Das neue franzö fische Mobilmachungssystem wird in den nächsten Tagen zum ersten Male versucht werden. Der Versuch wird im Bezirk des 6. Corps (er besteht aus den Departements Marne, Maas, Ardennen, Aube, Vogesen, Meurthe und Mosel) gemacht werden. Der Sammelplatz der Truppen, aktive Armee und Reserve, ist im Lager von Chalons. Im Augenblick werden Schießübungen in dem Lager gemacht Jeden Tag werden Truppen der Garnisonen aus Paris und Umgegend dorthin gesandt, um sich an denselben zu betheiligen. Der Kriegsminister hält große Stücke auf die Schießübungen. Er hat wieder drei Regional - Schießplätze errichten lassen, den einen zu Ruchard bei Tours, den zweiten im Lager von Valbonne bei Lyon und den dritten in Algerien. Die Armee muß überhaupt hart arbeiten. Die Soldaten haben fast gar keine freie Zeit, und in der Woche sieht man deren nur sehr wenige auf den Straßen. Der Kriegs- Minister läßt gegenwärtig viel in den Pri- vatgießereien arbeiten. Bei Call und Cie. werden Kanonen gegossen und Mitrailleusen reparirt. An den neuen Festungsbauten in der Umgegend von Poris wird mit größtem Eifer gearbeitet. — Nach dem Soir wird die Regierung gleich nach der Eröffnung der Session das neue Preßgesetz vorlegen. Es entzieht die Presse der Gerichtsbarkeit der Jury. — Man kennt jetzt die Höhe des Ein- und Ausfuhrhandels während des ersten Trimesters von 1874. Die Einfuhr betrug 925 Millionen, 86 Millionen weniger als in den drei entsprechenden Monaten des Jahres 1873. Die Ausfuhr belief sich auf 856 Millionen, was im Vergleich zu 1873 eine Abnahme von 115 Millionen ausmacht. Die indirekten Steuern warfen während der ersten drei Monate 261 Mill, ab, 7 Millionen mehr als 1873, uns 63 Millionen mehr als 1872. — Der Erzbischof von Paris hat jetzt eine neue Art von Wallfahrt befohlen. Alle Kinder, die zum ersten Mal zum Abendmahl gehen, müssen nach der auf dem Boulevard Mont- parnasfe gelegenen Capelle von Nazareth pilgern, wo eine Relique von St. TharsicmS verehrt wird. TharsiciuS wurde bekanntlich als junger Mensch von römischen Soldaten erschlagen, weil er ihnen die Gesäße, welche zum Abendmahl dienten, nicht herar.Sgeben
Gebrauch in der Gegenwart erneuen, lieber das Verbrennen der Leichen bei den Judo germanen hat sich Jakob Grimm ausführlich verbreitet, und wir können uns begnügen, auf seine treffliche Abhandlung hier zu verweisen. Die Einführung der Sitte in Europa hat nun in jüngster Zeit Professor F. W. Unger in Göttingen zum Gegenstand interessanter Untersuchungen gemacht, gelegentlich einer Abhandlung Über den Ur sprung der Kenntniß und Bearbeitung des Erzes oder der Bronze in Europa. Die Betrachtungen deS Verfassers lassen sich in folgenden Hauptzügen wiedergeben.
Die indogermanischen Völker verbrannten ihre Tobten, hatten daneben aber auch andere Arten der Leichenbestattung. Bei den Indiern kommt cS bekanntlich neben dem Verbrennen noch gegenwärtig vor, daß sie ihre Leichen in den heiligen Strom, den Ganges, werfen. Dagegen kannte TaciluS bei den Germanen, und Diodor von Sici» lien bei den Kelten keine andere Behandlung der Tobten, als das Verbrennen der Leichen. Auch bei den Slaven herrschte diese Ditte, ebenso bei den Griechen und Römern.
Bei diesen beiden Völkern war jedoch auch daS Begraben üblich. Bei den Griechen läßt sich nicht erkennen, wann man das eine oder andere vorgezogen hat. In Rom war vas Begraben bei einzelnen Geschlechtern gebräuchlich. König Nnma wurde begraben, und daS Geschlecht der Cornelier behielt diese Art der Todtenbestattung bei, bis Sulla verlangte, daß sein Leichnam verbrannt werde, weil er vielleicht dasselbe
wollte. — Gambctta's Blatt veröffentlicht eine drohende Note gegen Italien, für den Fall, daß „die Kundgebung Piccon's hervorgerufen sei in bet Absicht, die Beziehungen zwischen Frankreich und Italien zu erkälten." Die „Republique" entwickelt zugleich eine zärtliche Besorgniß für die deutschen Cleri- calen, insbesondere für die Verurtheilten von Zabern.
Madrid, 26. April. Die diesseitige Station des telegraphischen Kabels, welches Spanien und England bisher via Bilbao verband, ist von letzterem Orte nach Sar dinero bei Santander verlegt worden.
London, 27. April. Die „Times" meldet: Leffeps arceptirte die Bedingungen der internationalen Commission betreffs des Suezkanals. Die Entschließung Leffeps' wurde durch den Entschluß der Pforte, von dem Suezkanal selbst Besitz zu ergreifen, herbeigeführt. Leffeps begnügte sich mit einem Proteste zur Wahrung der Rechte der Suezkanal- Gesellschaft und berief eine Generalversammlung zur Berathung der weiter erforderlichen Maßregeln. — Die Hour erfährt, daß der Prinz AlfonS, Sohn der Exkönigin Isabella, nächstens seinen Wohnsitz in England nehmet und die Artillerieschule zu Woolwich besuchen (also ein Schulkamerad des Prinzen Louis Napoleon werden) wird.
Belgrad, 26. April. Der Fürst Milan von Serbien hat seine Reise nach Konstantinopel, welche er morgen antreten wird, durch eine Proklamation angekündigt und den Minister,ath für die Zeit seiner Abwesenheit mit der Regentschaft betraut.
»affel, 27. April. Am vergangenen Sonnabend ist die Allerhöchste Genehmigung zur Anlage einer Pferde-Eisenbahn von hier nach Wilhelmshöhe und zwar nach dem ursprn-glichen Project des Herrn Buchhändler Wigand eingelroffen. (N. K. Anz.)
Sam Landtag.
Berlin, 27. April.
Abgeordnetenhaus. Präsident ». Bennigsen eröffnete die heutige (53.) Sitzung mit geschäftlichen Mittheilungen. Vom Justizminister ist ein Gesetzentwurf betreffend das Höferecht in Hannover eingesandt worden. Ferner sucht der Justizminister die Ermächtigung nach, gegen die in Thorn erscheinende „Gazeta Torunska" den Strafantrag wegen Beleidigung des Hauses stellen zu dürfen. Die Angelegen heit wird der GeschästsordnungSkommission überwiesen. Vor Eintritt in die Tagesordnung widmet der Abg. Dr. Löwe dem in der Zwischenzeit verschiedenen früheren Präsidenten des Hauses, Oberbürgermeister Grabow einige tiefempsundene Worte, indem er an die schwere, alle Gemüther bewegende Zeit erinnert, in welcher es dem Verstör
fürchtete, was er an MariuS verübt Halle, da er als Sieger dessen Ueberrefte ausgraben ließ. Diese Beispiele führen darauf, daß ein vielleicht nicht lateinischer Theil der Bevölkerung seine Todten begraben hat. Wenigstens war Numa von sabinischem Geschlecht. Cicero hält freilich daS Begraben für das Aeltere; allein das ist bei ihm nur als eine theoretische Ansicht aus gesprochen, und wenn PliniuS entschiedener sagt, das Verbrennen sei keine alte Sitte der Röuier, sondern erst in Folge der Erfahrung eingesührt, daß man die im Kriege Gefallenen wieder ausgescharrt habe, so hat er darin doch nur die Meinung des Cicero wiedergegeben, da er genau dieselben Beispiele beibringt wie dieser. In der That haben sich in der uralten Grabstätte bei Albano, die von Lava bedeckt und allen Umständen nach älter ist als die Gründung Roms, nur Aschenurnen und keine Skelette erhalten.
Bei einigen mongolischen Stämmen finden sich ebenfalls Spuren von der Sitte der Todtenverbrennung; dagegen ist sie den nicht indogermanischen Völkern, den semitischen Israeliten, Phöniciern und Arabern, sowie den Egyptern und Etluriern ursprünglich fremd gewesen Von den Juden ist es bekannt, daß sie ihre Todten in Höhlen bci- setzten. und dies scheint allein ihrer Ansicht von dem Zustande nach dem Tode zu entsprechen. Ausnahmsweise kommt bei ihnen das Verbrennen der Leiche als entehrende Strafe vor, oder unter besonderen Umständen, wie bei Saul und seinen Söhnen, deren
bcnen beschieden war, das Präsidium zu sühren. Die Mitglieder erheben sich, um das Andenken des Verstorbenen zu ehren, von ihren Sitzen. DaS Haus tritt hierauf in die Tagesordnung ein mit der zweiten Berathung des ExpropriationsgesetzeS. §. 1; „das Grundeigenthum kann nur auS Gründen des öffentlichen Wohles für ein Unter- nehmen, deffm Ausführung die Ausübung des Enteignungsrechts erfordert, gegen voll, ständige Entschädigung entzogen oder beschränkt werden" wird nach Befürwortung durch den Abg. Helf angenommen. Zu §• 2 spricht Abg. Berger (Willen) in ein- gehender Rede für Annahme feine« Amendements, wonach einmal die Expropriation zwar durch königliche Verodnuug stattfinden solle, jedoch mit Gegenzeichnung durch den Reffortminister und dm Justizminister und nach welchem ferner dem Landtage all jährlich ein Verzeichniß derjenigen Unternehmungen vorgelegt werden solle, welchen durch königliche Verordnung daS Enteignungsrecht verliehen werden ToU. Der Han- delsministcr Dr. Achenbach spricht sich gegen den Antrag und für Ausrechthaltung der Regierungsvorlage aus, die ja auch von der Kommission gebilligt worden sei. Der Antrag Berger wird abgelehnt. Der § 3 schreibt die Kompetenz zur Enteignungszu« laffung den Bezirksregierungen zu, wenn es sich um die Erweiterung öffentlicher Wege handelt, vorausg-setzt, daß das zu expropriirende Grundeigenthum außerhalb der Städte und Dörfer belegen und mit Gebäuden besetzt ist. Abg Windthorst und Gcnoffen beantragen Streichung des Paragraphen, eventuell den Schlußabsatz die folgenden Worte beizufügen: „gegen deren Beschluß innerhalb 10 Tagen nach der Zustellung jedem Betheiligten der Rekurs an die vorgesetzte Ministerialinstanz offen steht." Der Antragsteller sieht in den Bestimmungen des Paragraphen eine ungerechtfertigte Be- nachlheiligung der ländlichen Bevölkerung. Der Regierungs-Kommissar erklärt sich gegen den Antrag. Nach längerer Debatte erhält der Paragraph 3 den vom Abgeordneten Windthorst (Bielefeld) beantragten Zusatz. Der § 4 erhält nach bim Vorschläge des Abg. Schlüter eine redaktionelle Aenderung. Die §§ 5, 6 und 7 werden ohne Diskussion genehmigt. Das Gesetz wird noch bis § 24 in der Fassung der Commission mit unwesentlichen Aenderungen angenom men. Die Berathung wird morgen fort- gesetzt._______________________________________________
vermischter.
Biedenkopf, 26. April. Durch Verfügung deS Ministers der geistlichen rc. Angelegenheiten vom 15. d. M. ist der hiesigen höheren Bürgerschule auf Grund des Ergeb nisses der ersten von derselben abgehaltenen Abgangsprüfung die Berechtigung zu Ent-
Leichname von den Philistern an die Mauern von Bethsam gehängt warm und in der Nacht von den Jabesitern weggmommm und verbrannt wurden, entweder um sie der Beschimpfung der Feinde zu entziehen ober weil bei den Jabesitern die Verbrennung vielleicht als alte kanaanilische Sitte in Gebrauch gewesen sein mag. Wenn dagegen anberen Königen ein große« Fiuer bei ihren Begräbnissen angezündet wurde, so bars man dabei vielleicht nur an ein Räuchern „mit gutem Räucherwerk und allerlei Specerei", mit denen das Lager der Tobten angefüllt wurde, denken, eine Ehre, die nur Denen erwiesen wurde, welchem AbrahamsSchooß aufgenommen werden sollten. Dem Könige Joram, der seine Brüder ermordet und den Götzendienst begünstigt hatte, wurde sie verweigert. Will man aber auch annehmen, baß bei diesen Königen wirklich vom Verbrennen ihrer Leichen die Rede sei, so ist daffelbc jedenfalls erst durch den Einfluß benachbarter Völker bei dm JSrailitm ein- geführt worden.
In Carlhago wurde Hannibal nach San« deSsilte in einer Steinkiste begraben, während er die gefallenen Römer verbrennen liefe. Dagegen wird berichtet, daß Darm» von den Karthagern, deren Beistand gegen die Griechen er nachsuchte, die Abschaffung der Menschenopfer und die Einführung der Leichenverbrennung erlangte, und daß die Karthager sich hierin nachgiebig bezeigten, denn da sie den Beistand verweigerten, wollten sie nicht allzu widerspenstig erscheinen.
(Schluß folgt.)