Hervorgernfen hätten, wird nicht bemerkt. — Der neue Zolltarif wird am 1. Juli in Kraft treten.
A«lda, 21. April. Seitens der König!. Regierung zu Kassel ist die Stadtbehöree dahin zur Aeußerung aufgeforeert worden, ob sie geneigt sei, die umliegenden Gemeinden HoraS, «ohlhaus, Lehnerz, Petersberg, Zieher« in den standesamtlichen Bezirk der Stadt Fulda bei Ausführung des Gesetzes über Civilehe und Führung der Slandes- bücher mit aufzunehmen. Wie wir zuverlässig vernehmen, so hat der Stadtrath sich, und gewiß aus naheliegenden triftigen Gründen, ablehnend geäußert.(F- Kr.)
Berlin, 21. April.
«eichSta,.
Präsident v. Forckenbeck eröffnete die (37.) Sitzung mit den üblichen geschäftlichen Mittheilungen. Am Tisch des Bundesraths: die Minister Delbrück und Dr. Leonhardt, der Ministerial Direktor Geh. Ober-Justiz rach, Dr. Förster, AppellationSgerichtS-Prä- stdent Dr. v. Schelling, u. A. DaS Haus tritt sofort in die Tagesordnung. I. Erste Berathung des Gesetzentwwurss betreffend dir Verhinderung der unbefugten Ausübung von Kirchenämtern. Die GeneraldiSkujsion leitet ein der Ministerial - Direktor. Geh. Justizrath Dr. F ö r st r r: Bei diesem Gesetzentwurf werden dieselben Vorwürfe gegen die Staatsregierung erhoben werden, wie bei früheren Diskussionen im Abgeordnetenhause, indeffen werde sich die Regierung nicht beirren laffen, auf demselben Wege sortzuschreiten. Denn sie wisse, daß sie ihre Maßregeln, nicht gegen die Kirche als solche richte. ES handelt sich für die Regierung darum, eine Grenze zwischen der Gewalt der Kirche und des Staates zu ziehen. Die Mißverhältnisse entwickelten sich zunächst in Preußen. Eine eingehende Untersuchung ergab, daß sich hier die Grenze zwischen Staat und Kirchengewait verschoben und daß es uothwendig sei, auss Neue hier Grenzen zu ziehen. AuS diesem Grunde seien die Maigesetze für Preußen hervorgegangen und was der Staat in dieser Beziehung bisher ge than, sei nur sehr wenig und beschränke sich nur auf da« Nothwendigste. Vor allem aber müsse er konstatiren, daß dadurch das Dogma der Unfehlbarkeit nicht berührt werde. Die Bischöfe und Geistlichen hätten nur diesen Maßregeln der Regierung Wiederstand entgegen setzen wollen, aber er sei in kläglichen aktiven Widerstand ausgeartet. Dadurch sei der preußische Staat an eine gewiffe Grenze angelangt die er nicht überschreiten konnte, ohne die Hülfe der Reichsgesetzgebung. Diese zu erlangen sei der Zweck der Vorlage. In derselben werden der Regierung zwei Maßregeln gegen die Renitenten Geistlichen in die Hand gegeben, eine mildere und eine härtere DaS Gesetz habe nicht den Charakter eines StrasgesetzeS und eö nehme deshalb nicht eine Materie in das Reichsstrafgesetzbuch hinüber, die' ihm bisher nicht angehörte. Die Ausführung der Präventiv-Maßregeln, die das Gesetz vorschreibe, übertrage es deshalb auch den Verwaltungs Behörden. Gegenüber dem Wiederstande der katholischen Geistlichkeit gegen die Kirchengesetze erbitte die Preußische Regierung von dem Reiche in diesem Gesetze eine Streitwaffe und darum bitte sie um Annahme dieses Gesetzes. Zustimmung link«, Zischen im Centrum. Abg Reichensperger (Olpe) bemängelt zunächst die Aeußerung des Regierungskom miffarS, daß die preußische Regierung bisher gegen die widerstrebenden Geistlichen habe Milde obwalten laffen. Wenn schon die preußischen Gesetze dieses Epitheton nicht verdienen, so sei das vorliegende Gesetz geradezu ein ProskriptivnSgesetz der aller schlimmsten Art. Die katholischen Geist- lichen, welche den preußischen Kirchengesetzen Widerspruch entgegensetzen, befänden sich hier in derselbm Lage, in der sich Luther auf dem Reichstage zu WormS befunden, als er erklärte, er könne sich den Gesetzen, die man damals neu erlaffen, nicht unter werfen, al« er ausrief: „Hier steh ich, ich kann nicht ander«, Gott helfe mir!" Das vorliegende Gesetz sei ein Ausnahmegesetz der unerhörtesten Art, das das Recht der Unantastbarkeit und Unverletzlichkeit der freien Selbstbestimmung in höchstem Maße verletze. Es soll durch dasselbe für das deutsche Volk ein Gesetz geschaffen werden, da« deutschen Männern jeden Rechtsschutz
nimmt und sie der Willkür der Polizei voll kommen preisgibt. Kein Kiichenamt darf in Preußen nach den Maigesetzen ausgeübi werden, ohne die hohe obrigkeitliche Geir hmigung deS Oberpräsidenten. Das Evangelium darf also nicht mehr unabhängig nach den Vorschriften der Kirche gelehrt werden, obgleich doch in dem Art. 18 der Preußischen Verfassung mit klaren Worten ausgesprochen ist, daß dem Staate nur daS Oberaufsicht«- und VorschlagSrccht zusteht. Ist eS da zu verwundern, wenn die Geistlichen Widerstand leisten? ihr Gewissen drängt sie dazu. Und alles dies, was man in diesem Gesetz von uns fordert, geschieht auf einen angeblichen Nothschrei aus Baiern und dem noch größeren Partikularstaat Preußen. Es soll hier ein Gesetz gegeben werden, hinter welchem als Klimax die Guillotine steht. (Bravo im Centrum.)
DaS Gesetz ist nicht mehr allein gegen die Jesuiten, sondern gegen alle katholische Geistliche gerichtet, die der Amtsentsetzung nicht Folge leisten, sondern sortfahren zu predigen und die Sakramente zu spenden, die dasselbe thun, was die Apostel Petrus und Johannes thaten, als sie dem hohen Rath zu Jerusalem entgegen lehrten und die heiligen Sakramente spendeten. Und waö haben diese Geistlichen gethan, gegen die dieses Gesetz gerichtet ist? Sie haben ihre Mitwirkung zur Durchführung eines Gesetzes versagt, weil dasselbe gegen ihre Ueberzeugung und das Gewissen gerichtet ist. Sie haben vorgeschriebene Handlungen unterlassen, die nicht mit ihrer religiösen Ueberzeugung in Einklang standen, aber Rebellen waren sie nicht. (Widerspruch.) Ja meine Herren, sie haben sich ruhig den Strafen des Gesetzes unterworfen. (Heiter feit links.) Redner unterwirft die preuß. Maigesetze nochmals einer Kritik, um nachzuweisen, daß dieselben gegen die preußische Verfassung gerichtet seien trotz bet Umänderung, welche diese« Staatsgrundgesetz er fahren habe. Dieser Reichstag habe darum nicht die Aufgabe, die pr.uß. Maigesetze zu verschärfen und weiter auszuführen, sondern die Pflicht, dieselben zu vernichten. In den Motiven des Gesetzes liege zugleich befien Verurtheiiung, benn gerabe, wenn man sich aus ben nationalen Stanbpunkt stellen wolle, so dürfe man bie barbarischen französischen Gesetze nicht nachahmen. Hier aber ahme man sie nicht nur nach, sonbern gehe noch sehr weit barüber hinaus. Die Franzosen hätten bie Ausweisung wenigstens auf einen Zeitraum von zehn Jahren beschränkt, weil sie ein Verstänbniß dafür gehabt, baß ein Angehöriger bes Staates nicht für immer sein Hcimathsrecht verlieren bürfe. AllerbingS könne man ja bie katholischen Bischöfe Jahre lang im Kerker schmachten unb bnrin sterben lassen, und da sei die Ausweisung milder, aber gesetzlicher sei sie wahrlich nicht Redner glaubt an den Reichskanzler die Mahnung richtcit zu müssen, auch hier, wie in andern Fällen, seine persönlichen Ansichten der Staatsweisheit unterzuordnen, geschehe dies aber nicht, nun, so möge dieser hohe Reichstag den Gesetzentwurf als eine autediluvianische Mumie zurück- weisen. Das hoffe und erwarte er. (Bravo im Centrum). Justizmiuister Dr. Leonhard: Der Vorredner habe gesagt, daß Niemand ein derartiges Vorgehen der Regierung, erwartet habe. Nun, es habe auch Niemand erwartet, daß von Rom ans eine solche Bewegung auSgehen werde, baß man bort das Dogma der Unfehlbarkeit procla miren werde. Was in diesem Gesetze als Maßregel vorgeschlagen werde, sei noch nicht so schlimm, als Verbannung und Reichsacht. Was daS Gesetz fordere, sei nichts als eine Nothwendigkeit. Den Widerstand könne man ja dulden, aber außerhalb des Staates, nur nicht im Staate. Gesetze mache man eben, wenn das Bedürsniß dazu vorliege, unb baS sei hier bet Fall. Die Maßregel, welche wir hier Vorschlägen, ist eine sehr einfache: Wer sich ben Ge setzen bes Staates nicht unterwerfen will, den setzen wir hinaus; und ich glaube, dieses Princip des Gesetzes läßt sich vom Stand punkte deS Staate« au« nur rechtfertigen Im ferneren Verlaufe der Debatte sprechen Schulte, Saucken unb Graf Frankenberg für, Buß und Bayrkammer gegen die Vor läge. Hierauf wird bie erste Lesung geschloffen unb bie Vorlage zur zweiten Lesung im Plenum gestellt. Dagegen stimmten bas Centrum unb bie Socialbemokraten. Morgen kommt eine Interpellation von Schultze-
Delitzsch über die Hülfs und Unterstützungs kaffen der Arbeiter zur Verhandlung.
Bermischte«.
— Dem Königlich sächsischen Geheimen Hofrathe unb Professor der Chemie, Herrn Dr Hermann Kolbe zu Leipzig ist untcim 16. April 1874 ein Patent auf ein Ler ähren, Salieylsäure, bereit Isomere und Homologe künstlich herzustellen, soweit daS- elbe als neu und eigenthümlich erkannt worden ist, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preuß. Staats ertheilt worden.
Berlin, 18. April. Die in den Tagen vom 29. Juni bis 1. Juli Statt findende General-Versammlung des Vereins deutscher Hutfabrikanten wird sich hauptsächlich mit bet Auswahl eines „deutschen MusterhuteS" beschäftigen.
— Dem Papa Wrangel hat der Berliner „Ulk" zum 90. Geburtstag sehr lustig gra- tulirt, nämlich so: So viel Schlachten Du geschlagen, — So viel Orden Du getragen, — So vielPferdcDu geritten, — So vielHurrahS Du erlitten, — So viel Schwerter Du ge- chliffeu, — So viel Backen Du gekniffen, — So viel Toaste Du gered't hast, — So viel Worte Du verdreht hast, — So viel Kinder Du geküßt hast, — So viel Damens Du gegrüßt hast, — So viel Bibeln Du verschenkt hast, — So viel Dativs Du gekränkt hast, — mich gebrauchend anstatt mir — So viel Grüße send' ich Dir.
— Der auS dem freiherrlich Roth child'schen Marstall in England von bet Regierung für 35,000 Thlt. angetanste Vollbluthengst Marsworth, welcher zuerst nach bem Lanbgestüt in Grabitz bei Torgau übergeführt worben war, ist in ben ersten Tagen voriger Woche durch einen trakhener Beamten abgeholt und nach bem Landgestüt Ttakehnen gebracht worben. ES ist bie« das theuerste Thier, welches jemals in bem altberühmten litthauischen Gestüt vorhanden gewesen und zur Zucht benutzt worden ist. Das nächstiheuerste ist der vor Jahr und Tag aus dem nunmehr aufgelösten gräflich Renard'schen Gestüt angetaufte Vollbluthengst Adonis, der 22,000 Thlt. gekostet hat.
Wiesbaden, 16. April. Während der hiesige Vorschuß-Verein 1872 ein Capital von 32 Millionen Thalern umsetzte, beträgt dasselbe für 1873 mehr als 39 Millionen Thaler. Die Zahl der Vereins-Mitglieder ist auf 3784 herangewachsen unb für 1873 werden auf die divibendenberechtigten Stamm Antheile bet Mitglieder 10 pCt. ober im Ganzen 32,000 Thlt. bezahlt. Dem Dis pvstlionsfonbs, welcher zunächst zur Verwendung für die Kosten des Neubaues des Vereinsgebäudes bestimmt ist, sind aus dem Reingewinn 20,000 Thaler zugewiesen unb bet Reservefonds beträgt über 38,000 Thlr. Der ganze Reingewinn beS Geschäfts pro 1873 beträgt 57,189 Thlr.
Bremen. Die IRitglieber des landwirth- schaftlichen KreiSvereinS Kaffel haben für die hiesige internationale landwirthschaftliche Ausstellung einen silbernen Tafelaufsatz in Form eines von einem Schwan getragenen mächtigen Trinkhorns bem Executiv Semite zur beliebigen Verwendung als Prämie zur Disposition gestellt.
Wien, 16. April. DaS Unwetter, welches Dienstag AbenbS unb Nachts sich über Wien entlub, war wahrhaft mörberisch. Tie ersten Aprilwochen sinb, wie es im Volksrnunbe heißt, bie Flitterwochen bet Spatzen: sie versammeln sich bei ihren Ehefesten in Gärten zu Tausenden. So wurde denn auch der Esterhazy-Garten in Mariahilf von den be flederten Humoristen der Luft maffenhaft besucht. Gestern früh war der Garten ein Leichenfeld, besäet von ben durch den Hagel erschlagenen Spatzen, bie haufenweise Herumlagen Der Park blieb beshalb unb sonstiger Verwüstungen wegen in ben Vormittags stunben gesperrt, unb al« bie Opfer beS Wetters gezählt würben, ergab sich, baß es zweitausenb sechshmibert waren.
(Ernennungen, Verleihungen re.
Dem Baumeister Höhmann zu Kaffel i unter dem 16. April ein Patent auf eine Eisenbahnweiche in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Anordnung, ohne Jemanden in der Anwendung und bekannter Theile zu beschränken, auf bret Jahre, von jenem Tage angerechnet, und für den Umfang des preußischen Staates ertheilt worden. Dem Förster Gun ter s- d o r f in Niederkalbach (Kreis Fulda) ist das allgemeine Ehrenzeichen verliehen worden. Der Gymnasial - Director ve. Frick in Potsdam ist
auf seine Bewerbung zum Directar des Gymna- iums in Rinteln ernannt worden.
retegraptzische Depesche« der Vderhesstsche« Zeitung.
Berlin, 22. April. Die heutige Pro vinzialcorrespoudenz bespricht die Absetzung Ledochowski's und hebt hervor, daß es vo,x lllem darauf ankomme, der unbefugten Fonsetzung der Amtslhätigkeit Seitens der abgesetzten Bischöfe wirksam entgegenzutreten. Der Artikel schließt: Es kann keinem Zwet- Tel ttzitetliegen, baß die Reichsvertretung und die preußische Landesvertretung bereit- wtlligst die Mittel an die Hand geben, um den Kampf gegen bie geistlichen Verächter bet Staatsgesetze durch Einführen neuer Gesetze ihren revolutionären Widerstand erfolgreich zu brechen. Je früher die Regierung in den Stand gesetzt wird, mit bestimmten Maßregeln vorzugehen, desto mehr wird sie der äußeren Verwirrung und Zerrüttung einigermaßen vorbeugen können, welche durch das Austreten der Rschöfe immer entschiedener in die gesammten Verhältnissen der katholischen Kirche gebracht wird. Die „Prov.-Corresp." schreibt ferner: Der Kaiser erfreut sich einer stetig fortschreitenden Stärkung seines Gesammtbefindens, er konnte am Sonntag bem Goltesbienst im Dorne wieber beiwohnen unb wirb jebenfallö bis gegen Mitte Mai in Berlin unb Babelsberg verweilen. Das Beflnben des Reichs Änzlers im Laufe ber letzten Woche hat sich ichtlich gebessert. Die Betheiligung an ben aufenden Geschäften ist auch jetzt noch ausgeschlossen.
Berlin, 22. April. Der Reichstag er ledigte heute Petitionen unb nahm fast debattenlos das Reichskassenschein-Gesetz In dritter Lesung an. Morgen zweite Lesung des Bischofsgesetzes und dritte deS Preß- gesetzcs.
Bon«, 20. April. Der Prozeß ReinkenS contra „Deutsche Reichszeitung" kam gestern zur Verhandlung vor der Appellinstanz, welche das Urtheil auf 8 Tage aussetzte. Der Strafantrag lautet gegen den Redacteur aus 1 Jahr Gesängniß, gegen den Verleger auf 900 Thaler Geldbuße event. 9 Monate Gcfängniß und Entziehung der Concession.
Wie«, 21. April. Kaiserin Elisabeth empfing heute Mittag in feierlicher Audienz oen neu ernannten päpstlichen Nuntius Jacobini.
Ofe«, 21. April. Aus die Ansprachen ber Präsidenten beider Delegationen gab der Kaiser bei dem heutigen Empfang im Wesent» lichen gleichlautende Antworten. Der Kaiser cenftatirte, daß die Beziehungen der Monarchie zu den auswärtigen Mächten ihren erfreulichen Charakter niht geändert haben, drückt die Ueberzeugung aus, daß neue werth- volle Friedensbürgschaften den alten zuge- fügt rourten und bezeichnet die Erhaltung des Friedens auch künftig für die wesentlichste Aufgabe der Regierung. Die Finanzlage des Reiches anlangend, so sei dieselbe in den Vorlagen ber Regierung berücksichtigt unb der Anspruch auf das Nothwendigste eingeschränkt.
Madrid, 21. April. Die Carlisten verlaffen Santurce und Pvrtugalete, welch letzteres durch die Regierungsflotte beschossen wird. Dieselben haben ihre Verwundeten nach Amurrio geschafft. In Bilbao herrscht großer Mangel an Lebensmitteln, sodaß man sich daselbst genöthigt sieht, die Pferde zu schlachten.
Koufiautinopel, 21. April. Die Ankunft des Fürsten Milan von Serbien in Konstantinopel ist auf den 30. d. M. festgesetzt. Eine kaiserl. Jacht wird den Fürsten in Varna abholen.
Washington, 20 April. Berichte, welche bei bem landwirthschastlichen Departement tingegangen sinb, melden, daß der Stand Der Weizen- und Ro^gensaat in oen Staaten der Union ein vorzüglicher sei und zu den besten Hoffnungen berechtige. Die angebaute Fläche wird um 8 pCt. größer als die des vorigen Jahres geschätzt.
Telegraphische Cours- undl,Marktberichle.
Frankfurt a. M., 22, April. (Schluß- Course.) Staatsbahn-Actien 333, Elisabeth 20 '., Galizier 254, Lombarden 144^, Nordwestbahn 191, Creditactien 228, Silberrente 66), Papierrente , 1860r Loose 97, Nationalbank 10Ö54, Spanier 18V
Berlin, 22. April- (Schlußcourse). Crebit- actien 130, Staatsbahn 190V Lombarden 83J, Amerik. 99V