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JRarßurg, Sonnabend, den 28. März, v : 1874.
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Oderhesfische Zeitu«-
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Postämter Für in
ich außer den Werktagen nach Sonn- und Feiertagen. Preis für daS Quartal durch die Expedition (floch'sche Buchdruckerei) bezogen 22) Sgr., durch die 27 Sgr. lexcl. Bestellgebühr und iucl. Stempelsteuer), für das Ausland «xcl. Stempel 22 Sgr. — Jnsertionsgebühr für die gespaltene Zeile 1 Sgr. — der Expedition zu ertheilende Auskunft und Annahme von Adressen werden Sj Sgr. berechnet. — SLmmtliche Annoncen-Büreaus nehmen Inserate an.
Mit dem 1. April
beginnt ein neues Quartal-Abonnement auf die
Obtthr^sche Zeitung.
; Dieselbe wird, wie seither, r a s ch und ü b e r s i ch t - lich alle politischen Nachrichten mittheilen. Die bestimmte Annahme, daß vom Juli ab der Zeitungsstempel in Wegfall kommt, veranlaßt den Verleger, schon vom 1. April an die
Oberjiessische Zeitung in erheblich vergrößertem Format ohne jeden Preisaufschlag erscheinen zu lassen Hierdurch wird es namentlich ermöglicht, auch die Markt- und Handelsberichte ausführlicher mittheilen zu können, die sich auf zuverlässige, tägliche PretS- notizen über Getreide, Del-und Hülsens rächte, Kartoffeln, Spiritus, Butter, Viehrc. aus- dehnen werden. I» ihren Börsenberichten, aus der Feder eines langjährigen Fachmannes, wird die „Ober- hessische Zeitung" im Stande sein, über die Fluetuationen des Geldmarktes ein getreues Bild zu liefern. —
Im unterhaltenden Theile des Blattes beginnt mit dem neuen Quartal die Original- Erzählung: Mit gekrochenen Klügeln von Louise v.Auer.
eKellungen zum seitherigen Preise werden von allen Postexpeditionen angenommen, auf dem Lande auch von den Landbriefboten.
Deutsches bleich.
.. Berlin, 25. März. Seitdem die bestimmten Vorschriften über die Ausfüllung der Postpackete auf. gehört haben, hat da« Publikum so sehr gegen die von ihm zu bewirkende Sicherstellung seiner Sendungen gefehlt und hat die leichte Verpackung in solcher Weise überhand genvmmm, daß das General-Postamt sich veranlaßt gesehen hat, die betreffenden Postbeamten durch eine Verfügung anzuweisen, daß sie bei der Annahme von Packeten auf eine hinlänglich feste und dauerhafte Verpackung sehen. Es sollen in Zukunft dünne Cigarenkisten, zerbrechliche Holzschachteln, schwache Papp-Cartone und dergl. nicht mehr als genügende Verpackung angesehen werden. Andererseits ist de» Postbeamten wiederholt anempfohlen worden, mit den Packet« behutsam umzugehen. Beschädigte Packete sollen von der Postanstalt, welche die
etifhixgex zur Unterstützung der Jnbaliden und hnlsSbedürfttge« Krieger der Armee.
(Schluß.)
Ein BerwaltungSrath, besten geschäftsführendes Mitglied gegenwärtig der Commerzien-Rath F. Vollgold ist, führt die Geschäfte dieser Stiftung, welche letztere am Schlüsse des Jahres 1872 noch einen DermögenSbestand von etwa 20,000 Thlr. besaß. Unterstützungen darau« werden lediglich den in den Jahren 1848 und 1849 verwundeten preußischen Kriegern, die in Baden und Holstein gefochten haben, und den Hinterbliebenen derselben gewährt.
AuS Anlaß deS Krieges mit Dänemark im Jahre 1864 wurde die „Kronprinz-Stiftung" errichtet. Aus den Mittel derselben können nur Krieger, welche diesen Feldzug mit gemacht haben, oder die Angehörigen derselben unterstützt werden. Die Verwaltung wird vom Königlichen Kriegs-Ministerium, Abtheilung für das Jnvalidenwesen, geführt. Ende Februar 1869 besaß die Kronprinz-Stiftung einen Vermögensstand von 364,540 Thlr. 3 Sgr. 2 Pf.
Der Krieg gegen Oesterreich int Jahre 1866 rief die Errichtung der „Victoria-National-Jnva- liden Stiftung" hervor. Zweck und Aufgabe derselben ist nach ihrem Statut: „an die in jenem, für Preußens Ehre und Deutschlands Neugestaltung geführten Kriege durch Verwundung oder Krankheit erwerbsunfähig gewordenen, der Hülfe bedürftigen Krieger und die Familien der entweder im Kriege gefallenen oder erwerbsunfähig gewordenen Personen Hülse und Unterstützung zu gewähren." Die Wirk» smnkeit dieser Stiftung erstreckt sich hiernach lediglich
Beschädigung wahrnimmt, sofort reparirt werden. Eine Weitersendung von Packeten in beschädigtem Zustande soll durchaus nicht stattfinden. Die Signatur kann durch Niederschrift auf die Emballage oder durch auf. geklebtm Zettel oder Karte bewirkt werden. Der Annahme jedoch, es müste zu der Signatur ein Exemplar der gelben Packet-Adreste verwendet werden, sollen die Postbeamten als einer irrigen Auffassung bei jeder Gelegenheit entgegen treten. — In Folge der Einrichtung einer deutschen Dampfschiff- Verbindung zwischen St. Thomas und Port au Prince wird das Porto für Briefe nach und aus Hayti und San Domingo, sofern dieselben auf Verlangen des Absenders über Hamburg mit den zwischen Hamburg und Westindien coursirenden Dampfschiffen abgesendet werdm, auf 3 Sgr. ermäßigt. In den Portosätzen für Drucksachen und Waarenproben nach Hayti und San Domingo, wenn auch deren Beförderung mit den vorbezeichneten Schiffen stattfindet, ist eine Porto- Ermäßigung nicht eingetreten. — Das Projekt wegen Anlage eines Rhein-Weser-Elbe-KanalS, welches bereits von verschiedenen Seiten angeregt ist, hat von Neuem einen Vertreter in dem Verein gegen das Moorbrennen In der Provinz Hannover gefunden. Der Verein hofft, daß es mit Hülse diese« Kanals möglich »erben könnte, die dortigen Moore zu cultiviren, welche zur Zeit nur geringe Erträge zu liefern im Stande sind.
— lieber das Befinden des Reichskanzlers erfährt die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung" Folgendes: „Der Fürst-Reichskanzler hat weniger gut geschlafen als in den vorhergehenden Tagen; die Schmerzen sind geringe, die Kräfte nehmen zu, der Appetit ist bester geworden, der Zustand des kranken Beines erlaubt das Ausstehen noch nicht sobald." Betreffs der Aussichten auf die Genesung de« Fürsten schreibt dasselbe Blatt: „In der Krankheit des Reichskanzlers ist der kritische Moment zwar glücklich überwunden, aber seitdem hat sich herauSgestellt, wie tief das Leiden gegriffen hatte. Wenn von seinen Nachwirkungen auch keine Gefahr zu besorgen ist, läßt sich doch noch gar nicht absehen, wann der Fürst im Stande fein wird, daS Bett zu verlaflen. Die Neigung, Nahrung zu sich zu nehmen, fehlt noch immer und der Schlaf ist ohne künstliche Mittel nicht zu erreichen. Nach der Ansicht der Aerzte wird der Fürst ein Bad aufzusuchen haben, sobald er reisefähig sein wird, wozu aber nach seinem gegenwärtigen Zustande vor Juni wenig Aus
sicht ist. So niederschlagend diese Nachricht auf die Verehrer des Fürsten und die Freunde einer stetigen Entwickelung und kräftigen Gestaltung des Reiches wirken wird, so wenig haben wir geglaubt, sie gerade diesen vorenthalten zu dürfen. ES ist nothwendig, sich über die Lage klar zu werden, anstatt sich mit der Möglichkeit zu tragen, daß der Reichskanzler in einigen Wochen wieder geschäftsfähig fein werde." — DaS 5. Heft des Generalstabs-Werks über den französischen Krieg ist heute ausgegeben worden.
— Die „Prov.-Corresp." schreibt über die Be- rathung des Militärgesetzes: Die Commission für das Militärgesetz hat auch in der zweiten Lesung einen Beschluß über die Höhe der Friedensstärke der Armee, welche in dem Gesetzentwurf (entsprechend der Bestimmung der Reichsverfassung) auf 401,659 Mann angesetzt ist, nicht gefaßt. Bei der letzten Berathung erklärte der Kriegeminister, daß ohne die ausdrückliche Feststellung der Friedensstärke das Gesetz für die Reichsregierung keinen Werth habe. Dieselbe habe ihren Standpunkt klar gelegt und die erwähnte Zahl sowohl, als die höchste (Maximal-), wie auch als die grundsätzlich maßgebende (Normal-) Zahl näher begründet. Der bisherige Zustand unter dem Pauschquantum sei ein Nothstand gewesen, dessen Verlängerung mit dem Gewissen der Verwaltung nicht länger verträglich sei. Gegen den Standpunkt, neben der obigen Normalziffer noch eine durchschnittliche niedrigste Zahl sestzustellen, hätten sich seine Commissarien nicht abwesend verhalten, vorausgesetzt, daß die Zahl entsprechend sei. Eine-Zustimmung zu Vorschlägen der Art könne der Lage der Dinge nach aber nicht im voraus ohne Beschluß der Bundesregierungen auSge» sprachen werden. UebrigenS habe die Militärverwaltung durch die von ihr vorgelegte Berechnung nachgewiesen, welche Folgen es für die durchschnittliche Dienstzeit der Infanterie oder für die Rekruteneinstellung und die künftige Kriegsstärke haben werde, wenn man jene Durchschnittsziffer zu niedrig ansetze. Diese Erklärungen haben innerhalb der Commission noch keine unmittelbar entscheidende Wirkung gehabt, doch bleibt die Zuversicht begründet, daß die vorbehaltene Vereinbarung über eine dem Bedürfnisse entsprechende und als solche von den berufenen militärischen Autoritäten anerkannte geringste Ziffer bei der Berarhung- im Reichstage selbst gelingen werde. Diese Berathung wird voraussichtlich gleich nach Ostern stattfinden.
aus die Invaliden deS Feldzuges von 1866 und die Angehörigen derselben. An Unterstützungen wurden aus Centralmitteln der Victoria - National - Invaliden Stiftung feit Errichtung derselben bis zum 3. August 1873 überhaupt 418,388 Thlr. vertheilt.
Die „Kaiser-WilhelmS-Stistung" endlich, die in Folge deS Krieges vou 1870—1871 errichtet ist, bezweckt „die Unterstützung der im Kampfe gegen Frankreich oder in Folge desselben durch Verwundung oder Krankheit erwerbsunfähig gewordenen Krieger und deren Angehörigen." Die Wohlthaten dieser Stiftung können also lediglich Denjenigen, die ben letzten Krieg gegen Frankreich mitgemacht haben oder den Hinterbliebenen derselben zu Thcil werden.
DaS Protectorat über die Kaiser-Wilhelms- Stiftung führen des Kaisers und König« Majestät Allerhöchstselbst; daS Protectorat über die Stiftung „Nationaldank für Veteranen" wird im Namen Sr. Majestät des Kaisers und Königs von deS Kronprinzen Kaiserlicher und Königlicher Hoheit geführt, Höchst- weicher auch Protektor der Victoria-National-Jnvaliden» Stiftung und der Kronprinz - Stiftung ist. An der Spitze der Verwaltung der Nationalbank-Stiftung für Veteranen steht ein Kuratorium. Der Präsident de» selben, General-Lieutenant von MaliSzewky, Gouverneur beS JnvalidenhaufeS, leitet bie Geschäfte. Die Victoria-Notional-Jnvaliden-Stiftung wirb verwaltet von dem Central-Comitv und dem „geschäftsführenben Ausschuß", als beffen Borsitzenber ber General-Lieutenant von Stosch, Staats-Minister unb Chef ber Kaiserlichen Admiralität sungirt. Stellvertreter besselben ist ber Stadtrath M Magnus in Berlin. Die Geschäfte der Kaiser-WilhelmS-Stistung leitet ber „Ver
waltungs-Ausschuß", beffen Vorsitzender zur Zeit ber General-Lieutenant z. D. von Borcke ist.
Unterstützungen au« bem Centralsond dieser drei Stiftungen wurden gewährt: von der Nationaldank- Stiftung für Veteranen im Jahre 1872 in 2788 Fällen 17,592 Thaler; von der Victoria • National- Invaliden Stiftung in dem Verwaltungsjahre vom 3. August 1872 bis dahin 1873 an 1250 Empfänger 50,845 Thaler und von der Kaifer-Wilhelm-Stiftung im Jahre 1872 an 3977 Empfänger 107,765 Thlr. Der BermögenSbestand belief sich am Schluffe dieser Verwaltungsjahre bei dem Centralfond ber Nationalbank - Stiftung für Veteranm auf 183,182 Thaler, bei bet Victoria National-Jnvaliden Stiftung auf 875,917 Thaler unb bei ber Kaiser WilhelmS- Stistung auf 1,428,978 Thaler. Nur etwa ein Drittel bes Kapitalbestandes der Nationaldank-Stiftung steht zur freien Verfügung des CuratoriumS. Die übrigen, den Special- und Regimenter-Stiftungen angehörigen Kapitalbestände dürfen niemals angegriffen werdm, es kommen davon nur die Zinsen zu Unterstützungen zur Verwendung.
Die Central-VerwaltungSkosten habm im Jahre 1872 bej der Nationaldank-Stiftung für Veteranen 2446 Thaler betragen, wovon jedoch 1240 Thaler aus dem Ertrage deS VewaltungSblattes „der Nationaldank" gedeckt und nur 1206 Thaler au» anderweitigen Stiftungsfonds bestritten find; bei der Victoria National-Jnvaliden-Stistung beliefen sich diese Kosten im BerwaltungSjahre den 3. August 1872—73 auf 3135 Thaler und bei der Kaiser-Wilhelms Stiftung im Jahre 1872 auf 6501.