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Marburg, Sonnabend, den 14. März.

Oberhessische Zeitung

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Deutsche« Reich.

trtrW Die Strafmittel, wie sie im Wege der besonderen luu* preußischen Landesgesetzgebung der Regierung gegeben

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Irt Widerstand gegen die Verbindlichkeit der Staatsgesrtzc nit Erfolg zu begegnen. Der Grund sür den Kampf,

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nosienschaft ausgeschiedenen und damit in die Lage eine« Fremden eingetretenen Kirchendiener, sobald dies im öffentlichen Interesse erscheint, auS dem Staats­gebiete durch polizeiliche Verfügung auszuweisen. Eine derartige gesetzliche Bestimmung ins Leben zu rufen, liegt jedoch außerhalb der Befugniß der La»deSgesetz- gebung, da der Erwerb und der Verlust der Bundes^ und Staatsangehörigkeit durch ein Reichsgesetz geordnet ist. Ein Einschreiten der Reichsgesetzgebung erscheint aber um so mehr begründet, alS die feindliche Haltung des römischen Episkopats die Grundlage jeder staat­lichen Ordnung, nicht nur der einzelnen Bundes­staaten, sondern auch des Reichs in Frage stellt. ES wird nicht in allen Fällen, in denen Kirchendiener den Gesetzen deS Staates den Gehorsam versagen, nothwendig werden, ihnen die Rechte der Staatsan­gehörigen zu entziehen und sie des Landes zu ver­weisen. In vielleicht der großen Mehrzahl der Fälle, namentlich in so weit die Kuralgeistlichkeit in Frage steht, wird es vielmehr genügen, die ungehorsamen Personen aus dem Bezirke, in dem sie widergesetzlich amtiren, zu entfernen, und, wenn nöthig, ihnen einen Aufenthaltsort anzuweisen, von dem auS ihnen die Fortsetzung des gesetzwidrigen Handelns unmöglich gemacht wird. Die Vorlage der preußischen Staats regierung an den BunbeSrath ist demgemäß dahin gerichtet, daß Kirchendiener, welche durch gerichtliches Unheil aus ihrem Amte entlaßen worven find, ihrer Staatsangehörigkeit durch einen Beschluß der Central dehörde ihres HeimathSstaatS verlufrig erklärt werden können. So lange ein solcher Beschluß nicht ergangen ist, kann ihnen durch Verfügung der LandeSpolizeibe- hörde der Aufenthalt in bestimmten Bezirken ober Orten versagt oder angewiesen werden. Gleiche Vor- lchriften sollen auf diejenigen Kirchendiener Anwendung finden, welche wegen Vornahme von Amtshandlungen in einem Amte, das den Vorschriften der SlaatSgejrtze zuwider ihnen übertragen, ober von ihnen übernom­men ist, rechtskräftig zu Strafe verurtheilt sind.

Der telegraphische Verkehr in Deutschlanb hatte im vergangenen Jahre sich einer außerordentlichen Steigerung zu erfreuen. Die Telegraphen-Verwaltung ist im Jahre 1873 allerbingS nicht im Staube ge­wesen, einen Ueberschuß zu erzielen, wurde aber in die angenehme Lage versetzt, den Zuschuß, der ihr im Staatshaushalts-Etat bewilligt war, nicht ganz ver­brauchen zu muff en. Sie vermochte 40,000 Thaler hiervon zu ersparen. So günstig die Verhältniffe des

telegraphischen Verkehres im letzten Jahre waren, so wenig hoffnungerweckend sind sie in diesem. Die Staats - Einnahmen pro Januar und Februar dieses Jahres sind gegen die in gleichem Zeitraum des Vor­jahres erheblich zurückgeblieben. Diese Erscheinung ist keine zufällige, sie ist durch die außerordentlichen Er­schütterungen der financiellen Unternehmungen und daS hiermit verbundene Nachlaffen deS Verkehrs hervorge­rufen. ES ist Thatfache, daß der Umfang des tele­graphischen Verkehrs der beste Thermometer für den Stand des geschäftlichen Verkehrs ist Die telegraphischen Depeschen sind vorzugsweise geschäftlichen Charakters. Wenn der Geschäftsverkehr irgend eine Störung er­leidet, so nimmt auch sofort die Zahl der telegraphischen Depeschen ab. Am deutlichsten ist das bei den Depeschen zu erkennen, welche direct von bet Berliner Börse au«- gehen ober dorthin gerichtet sinb. Die Zahl derselben hat seit der großen Krisis um mehr als tausend Stück läglich abgenommen. Der Postverkehr leidet weniger unter geschäftlichen Erschütterungen, da er nicht auf dem geschäftlichen Verkehre basirt. ES ist eine Ab­nahme in der Benutzung des Poft - Institutes wenig oder gar nicht bemerkbar.

Kiel, 9. März. Dem zwei Jahre als Rector der Kieler Universität thätig gewesenen Prof. med. Kupffer (auS Dorpat im Jahre 1866 dahin berufen) ward heute vor acht Tagen in Anerkennung der großen Verdienste, welche er sich in Vertretung ter Inter.ffen der Studirenden, zuletzt namentlich bei Errichtung einer akademischen Lesehalle, erworben hat, zugleich auch zum Dank, daß er im vorigen Jahre einen Ruf nach Breslau ablehnte, von den sämmtlichen Studenten ein Fackelzug gebracht. In seiner Anrede ermahnte der Gefeierte die Kommilitonen, auch nach ihrem Abgänge die Beziehungen zur Universität in treuer Anhänglich­keit aufrecht zu erhalten, da keine Universität der Unterstützung durch daS Land mehr bedürfe, als gerade Kiel. Die Mahnung erscheint um so angemessener, alS die Universität nicht mehr, wie in früheren Jahr- zehenden, als gelehrter Träger einer auf Landesrechte gestützlen Widerstandsbewegung die allgemeine Auf- m.rksamk.il erregt und sich volksbeliebt macht, sondern jetzt der ruhigen Pflege der Wiffenschaft ergeben ist, und alS die Aufhebung deS Biennium - Zwanges die Landeskinder nicht mehr durch ein äußeres Band an die Anstalt fesselt. Dem Hofbesitzer Melchertsen auf Alfen hat sein an die Regierung gerichtetes Gesuch um Verlängerung der ihm zum Verbleiben im Lande

dingS nicht schweigen. Seit Ihrer Abwesenheit haben sich hier wunderliche Dinge ereignet. Es ist un­glaublich.

Sie spannen meine Neugierde aufs Höchste.

Erlauben Sie mir zuerst eine Frage. Wissen Sie nicht, daß ein Sohn von Ihrem verstorbenen Onkel epflirt?

Allerdings lebte ein solcher, doch feit langen Jahren ist derselbe verschollen. Trotz wiederholter Aufforderungen hat sich derselbe nicht wieder gezeigt, so daß wir ihn für tobt hielten.

Und wenn er nun vorn Tobe auferftanben wäre?

Lieber Justizrath! Sie scherzen.

Keineswgs. Ihr Cousin Jebt, und hat feine Ansprüche auf daö Vermögen ihres Onkels vor Ge­richt gellend gemacht.

Unmöglich. Wo ist er?

Das ist eben der KafuS. Er mag Gründe haben, nicht in eigner Person zu erscheinen und hat uns einen Bevollmächtigten geschickt, einen geriebe­nen Burschen. Kennen Sie den Chevalier von Valmont? i

Ich entsinne mich, vor meinem Duell benfelben .in Gesellschaft angetroffen zu haben.

Derselbe ist mit unumschränkter Vollmacht versehen, die Rechte Ihres verschollenen Anverwandten zu oertreten. Die Dokumente, mit welchen er auftritt, sind durchaus richtig und taffen sich nicht angreifen. Der Chevalier genießt überdies einen ausgezeichneten Ruf in der seinen Welt und hat große Verbindungen und Protektionen. Sie wiffen doch, daß er mit der

iannung Gebrauch. In Deutschland wird die Straf, ta Verbannung, welche dem jetzigen dmtschen Straf- recht fremd ist. nicht zur Anwendung zu bringen sein. Snbeffen derselbe Zweck läßt sich in einer vollkomme

beten und richtigeren Weise erreichen, wenn für die We der bezeichneten An die Entziehung der Reichs Wb Staatsangehörigkeil eintritt, welche für bett davon Betroffenen bett Verlust der staatsbürgerlichen und derjenigen bürgerlichen Rechte, die von dem Besitz des MdigenatS abhängig find, für die Staatsgewalt ober die Befugniß zur Folge hat, den aus der StaalSge-

Gräfin Julie von Rothenstein feit einigen Tagen ver­lobt ist?

Diese plötzliche Nachricht wirkte auf Oskar ver­nichtend. Er mußte sich niedersetzen und vermochte sich kaum noch aufrecht zu erhalten. T em Justizralh war diese Bewegung nicht entgangen, doch schrieb er dieselbe auf Rechnung seiner Nachricht, welche daS Vermögen seines Klienten bedrohte.

Lasten Sie uns abbrechen, sagte der gute Mann. Sie scheinen noch zu angegriffen. Wir wollen ein andermal von Geschäften sprechen, wenn Sie sich stärker fühlen. UebrigenS ist noch nichts verloren. Wir werden einen langen, unangenehmen Prozeß zu führen haben. Doch am Ende ist daS Testament JhreS Onkels so bestimmt abgefaßt, daß wir gewinnen müssen.

Oskar hatte indeß Zeit gehabt, sich zu sammeln, obgleich er kaum noch die Rede deS Justizraths hörte.

Der Enterbte kann höchstens auf das mütter­liche Vermögen und einen kleinen Pflichtheil Anspruch machen. Ich würde Ihnen rathen, mit dem Chavalier selbst Rückprache zu nehmen und demselben einen billigen Vergleich vorzuschlageu, um allen juristischen Weitläufigkeiten zu entgehen. Sprechen Sie mit dem Chevalier.

Nimmermehr! rief Birkeneck mit Entschie­denheit.

Gut bann will ich selber mit ihm reden. Allerdings wird die Geschichte Geld kosten, doch da­rauf kann eS Ihnen nicht antommen. Ihr Ver­mögen bleibt noch immer groß genug, selbst wenn

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gratii

[3346 Sri'feln Konflikt setzen, von der Strafe der Ver

der nicht nur in Preußen, sondern auch in verschiede- neu anderen Staaten diesseits und jenseits des Ozean« mischen den Leitern der römisch latholischen Kirche * M.. . « _____1k -_1L 1C1 t »AZ« 4 atiAH XArtH

Feine Welt.

p Novelle von Max Ring.

. (Fortsetzung.)

Nur zu bald sollte Oskar das Nähere über bieses Ereigniß erfahren. Schon am nächsten Mor- "1 gen ließ sich der wackere Justizrath bei ihm mel- )en. Natürlich wurde der treue Freund sogleich vor- 1 gelassen.

3 ®ott sei Daul, rief der Rechtsanwalt mit

wnster Miene, daß Sie noch am Leben sinb. Hab'

j ich Sie nicht gewarnt?

Allerdings, lächelte Oskar fchwermüthig, 1 aber Sie sehen, daß ich diesmal noch besser i Kwon gekommen bin, al« Sie mit prophezeit. Die 1 Äugel des Baron« hat mir viel, aber nicht Alles 1 gekostet.

Das gebe Gott, entgegnete der Justizrath - tit besorgtem Blick, aber ich fürchte die Nach- j rirfnngen.

O, mein Arzt besorgt nichts mehr für die 8ulunft, auch fühle ich mich körperlich gesund und dmiter.

Da« ist mir Heb, sehr lieb zu hören, tief Ke Justizrath hastig au«. Ich habe wegen drin- getibcr Geschälte mit Ihnen zu sprechen. Doch wenn 6i< noch nicht ganz wohl sind, würbe ich eine andere Zeit wählen, da dieselben nicht von der angenehmsten *Mur find.

Reden Sie lieber Justizrath, Sie brauchen dich nicht zu schonen, ich kann Alle« hören. Der legt hat mich für vollkommen gesund erklärt.

Rem .MM» daS der Fall ist, darf ich aller­

"NM per Staatsgewalt entbrannt ist, liegt eben darin, bafi man unter falscher Anwendung des Schriftwortes: .Man muß Gott mehr gehorchen als den Menschen" inllichk bje rimische Kirche und deren Glieder daS Recht tunflfi in Anspruch nimmt, ben Staatsgesetzen nur insoweit i gele. «horsarn zu sein, al« die Kirche, d. h. die römische ' jtutie dies gut heißt. Um diese grundsätzliche Oppo

fiüvn in ihrem innersten Wesen zu treffen, erscheint r« angemessen, daß demjenigen, der in absichtlicher Weise den Gesetzen des Staates den schuldigen Ge hvrsam versagt und sich somit als einen Verächter M Gesetze« bekennt, auch der Schutz der Gesetze ent pgen und er au« der Staatsgenossenschaft, deren >t be- Miche und rechtliche Fundamente er angreift, auSge

Mssin wird. Andere Staaten machen grade gegen Akistliche, welche sich mit den Staatsgesetzen in solcher

verlia, 12. März. Die heutigeProvinzial- gerrefponbeng* bespricht ben bem Bunbesrathe vor- iitgenben Gesetzentwurf, betreffend die ans dem Amte r-,, Miassenen ober wegen unbefugter Vornahme von Amtshandlungen bestrafter Kirchendiener unter der chwar llkderschrift:Ein weiterer Schritt im kirchlichen iampfe," in folgender Weise:Die preußische Me tinung hat sich in Fortführung des Kampfes gegen sie Unbolmäßigkeit katholischer Geistlichen veranlaßt -Z__ gtjeben, die Gesetzgebung be« Deutschen Reiches zum Waß eine« weiteren wichtigen Gesetzes anzurufen.