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1871

Marburg, Donnerstag, den 8. Januar.

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dem daß den tiefe

wird, mit Hülfe des bestehenden Gesetzes, welches die Steigerung der Geldstrafen in weitem Umfange gestattet, den Widerstand des CleruS zu brechen. Will oder kann man sich nicht entschließen, gegen die Geistlichen und namentlich die Bischöfe, welche trotz einer etwaigen Amtsentsetzung durch den geistlichen Gerichtshof die bisherige Amtsführung fortsetzen, mit Gefängnißstrafen vorzugehen, so wird nur der AuSweg übrig bleibSn, auf die Reichsgesetzgebung zu recurriren, um die Lan­desverweisung dieser Bischöfe zu ermöglichen. In jedem Fall wäre eS dankbar, daß die Regierung, ehe sie ihrerseits eine Novelle der bezeichneten Art vorlegt, den thatsächlichen Beweis der Nothwendigkeit verschär­fender Bestimmungen abwartet. Das ist freilich vorauS» zusehen, daß in diesem Falle die Initiative zu einem solchen Gesetze von den Mitgliedern des Abgeordneten­hauses ergriffen werden würde.

Posen, 6. Jan. Eine gestern gegen den Erz­bischof LedochowSki ausgeführte polizeiliche Execulion wegen zu zahlender 500 Thaler fiel fruchtlos au». Es wurde nur das »olhwendigste Hous- und Küchen- Geräthe vorgefunden.

Hannover, 4. Jan. Wie derHannov. Cour." vernimmt, sind Seitens der Staatsregierung Maß­nahmen getroffen, um denjenigen Geistlichen der Pro­vinz Hannover, die fich für die renitenten hessischen Pastoren öffentlich ausgesprochen haben, die Schul­aussicht abzunehmcn und dieselbe in andere Hände zu legen. Die Berufung de« Bischofs von Hildesheim gegen das Urtheil der Strafkammer, durch welches derselbe wegen gesetzwidriger Anstellung des Seminar- Priester Sievers zu Senlingm zu 200 Thaler oder 6 Wochen Gefängniß vcrurtheilt war, ist al» unbegründet verworfen worden. Der Angeklagte war nicht erschienen.

O-uabrück, 3. Jan. Wie dieO. 31." hören, ist auf Grund einer Entscheidung deS Obertribun als zu Berlin vom 7. October 1873, gestützt auf §. 8 deS Vereinsgesetzes vom 11. März 1850, wegen lieber« tretung dieses Paragraphen gegen den hiesigenAll- gemeinen Deutschen Arbeiter-Verein", denVerein deutscher Katholiken" und denDeutschen Maurer- Verein" polizeilich eingeschritten, den Vorständen resp. Geschäftsführern dieser Vereine die sofortige Schließung der Vereine ausgegeben und daS strafrechtliche Ver- , fahren gegen sie eingeleitet.

- Gotha, 3 Jan. Am 12 d. tritt der Special- . i Landtag deS HerzogthumS Gotha zusammen.

Pflichten zu erfüllen habe, als bitteren Erinnerungen nachzuhängen.

Walden schickte den Kutscher, ihm möglichste Eile anempfehlend, nach Grünberg hinunter, vom Post­meister eine Chaise zu requiriren, und begann dann mit Hülfe einer Pincette vorläufig aus dem Gesicht der Frau von Huhlar die Glassplitter zu entfernen, welche sie zwar schmerzlich aber nicht gefährlich ver mundet hatten.

Endlich nach Verlauf einer tödtlich langen Stunde kehrte der Kutscher in Begleitung eines Postillons mit der verlangten Postchaise zurück. Walden ließ den Postillon noch weiter bergauf fahren, den Be­dienten aufzuladen, der mit gebrochenem Fuße noch immer auf der Straße lag, und hob, als dies ge­schehen, Frau von Hußlar und zuletzt auch das Kammermädchen in den Wagen, worauf der Zug nach Grünberg sich in Bewegung setzte.

Walden, sein Pferd führend, ging mit dem Postillon zu Fuß neben dem Wagen her. In Grünberg wollte Letzterer nach dem Gasthofe einlenken, allein Walden befahl ihm, nach seiner Wohnung zu fahren.

Sie muffen sich meine Gastfreundschaft schon gefallen laffen, gnädige Frau," sagte er, indem er die junge Frau auS dem Wagen hob;Ihr Zustand fordert mehr Aufmerksamkeit und Pflege, als Sie im Gasthofe finden würden."

Die Kraft der Dame war gebrochen, schweigend nahm sie seinen Arm und folgte ihm willenlos in das Haus.

*

Als Frau von Hußlar, der Walden unverweilt die nöthigr ärztliche Hülse geleistet, fich von ihrem

Schreck einigermaßen erholt, weigerte sie sich entschieden, Waldens Gastfreundschaft länger in Anspruch zu nehmen, und wollte mit ihrer Dienerschastt sofort nach dem Gasthofe übersiedeln, um dort ihre Wiederherstellung abzuwarten. Dies aber wollte Walden durchaus nicht zugeben, und dem vereinigten Gewichte seiner ärztlichen Autorität, verbunden mit der Dringlichkeit, mit welcher er die Rechte einer alten Bekanntschaft geltend machte, gelang eS endlich, sie wider ihren Willen zum Bleiben zu bewegen; nur der Kutscher wurde mit dm Pferden, für welche e« in Waldens Wohnung an Raum gebrach, im Gasthofe einquartirt.

Sonderbar! Wenn Walden dieser Frau durch Zufall in irgend einer Gesellschaft begegnet wäre, so würde er wahrscheinlich mit kaltem Gruße und ohne sie anzureden an ihr vorübergegangen sein, und jetzt, nachdem sie einmal sein Haus betreten, bot er alle seine Beredtsamkeit auf, sie zu einem längeren Bleiben zu veranlassen. Er hatte seiner Haushälterin die ge- meffenfttn Befehle gegeben, Alles zu thun, waS die Behaglichkeit seines Gaste» zu vermehren geeignet sei, und namentlich auch ihre ganze culinarische Geschick­lichkeit zu diesem Zwecke aufzubieten.

So unzufrieden Frau von Hußlar auch anfangs mit sich selbst gewesen sein mochte, daß sie Walden'» Wunsche nachgegeben, so söhnte sie sich doch nach wenig Tagen mit ihrer Nachgiebigkeit vollkommen au». Der Eifer, mit welchem Jedermann im Hause sich be­mühte, ihr angenehm zu sein, lhat ihr wohl; Walden war für sie und ihre Leute der aufmerksamste Arzt, welchen sie hätte finden linnen, und wenn auch seine BrrufSgeschäfte ihn den größten Theil des Tage» vom Hause fern hielten, jo brachte er doch regelmäßig den

drungen.

Obgleich da« Gesicht der Dame mit Blut bedeckt war, so bedurfte eS für Walden doch nur eine» Blicks, um sie wieder zu erkennen.

Frau von Hußlar!" rief er aus und trat un­willkürlich einen Schritt zurück.

Bei Nennung ihre» NammS richtete Frau von Hußlar sich auf; kaum aber hatte sie einen Blick auf da» Gesicht de» DoclorS geworfen, so stieß sie einen Schrei au», wankte und würde zu Boden gesunken sein, wenn Walden sie nicht in seinen Armen aufgc fangen und, in Ermangelung eine« bequemeren Sitzes, am Rande der Chauffe aus einen Steinhaufen ge­setzt hätte.

Walden befand fich in diesem Augenblicke in einer ihm sonst fremden Aufregung. Der Anblick der jungen Frau hatte Erinnerungen in ihm wach gerufen, die er längst begraben glaubte, und Wunden aufge­rissen, die er längst für vernarbt gehalten.

Endlich erinnerte ihn die Ankunft de» keuchend und fluchend herbei eilenden Kutschers, daß er hier andere

A«S de« Lehen.

Original-Novelle von Rudolph Wüldener.

(Fortsetzung.)

Sin leises Schmerzgcstöhn, welche» au» Jnnnern des Wagens drang, belehrte Walden, noch Jemand seiner Hülse bebürfe. Er öffnete Schlag und hob nicht ohne Anstrengung eine in Trauer gekleidete Dame auS dem Wagen. Dieselbe war mit dem Gesicht in daS Wagenfenster geschleudert

worden; daS Fenster war zerbrochen und die GlaS fplitter waren der jungen Frau in das Gesicht ge-

Opiurn. Dieser Gifthandel macht dm Händler schon > binnen wenigen Jahren zu einem wohlhabenden und < m Orte angeschenm Mann und erbt fich daher vom i Vater zum Sohn und Enkel fort. Die fürstlich I Schwarzburg'schm RegiernngS-Behörden thun gegen diesen ganzm Gräuel gar nichts, sie fördern chn viel­mehr, weil dadurch eine Menge Geld ins Land kommt. Der Vorstand der dmtschen Aerzte-Vereine beabsichtigt daher, in einer Petition daS Einschreiten der Reichs Regierung unzurufen, um diesem Jahr au» Jahr ein massenhaft betriebenen Morde ein Ende zu machen.

Dem Abgeordnetenhause ist jetzt ein Gesetz­entwurf, betreffend die Kostm in Auseinandersetzung« fachen, vorgelegt worden. Herr Werner, die See- schlange der öffentlichen Blätter, wird nach officiöser Mittheilung in den nächsten Monaten durch die Ver­leihung deS Charakter« als Contre - Admiral auSge- zeichnet werden. Der Gerichtshof für kirchliche Angelegenheiten wird am 7. Januar d. I. zufammen- treten. Auf diesen Tag ist in der von dem juSpen- dirten Kaplaneiverweser MönnikeS in Lipspringe gegen den Bischof von Paderborn angestrengten Klagefache Termin zur mündlichen Verhandlung vor der genannten Behörde anberaumt. Der Ankläger und der Herr Bischof sind zu diesem Termin vorgeladen und können sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.Na­türlich hält der Bischof jenen Gerichtshof für nicht competent, über die bereits im Jahre 1870 über den rc. MönnikeS verhängte Suspension zu befinden, und wird deßhalb weder im Termin erscheinen, noch stch vertreten laffen".

Bezüglich der erwarteten Verschärfungen der kirchlichen Gesetze vom 13. Mai v. I. wird der Augs­burgerAllg. Ztg." geschrieben:Die Absicht deS CultuSministerS geht nur dahin, eine Novelle zu dem obenerwähnten Gesetz einzubringen, welche an die Stelle der Geldstrafe die das Gesetz androht, Gesängniß- strafe setzt. ES liegt auf der Hand, daß, wenn einmal dieser Grundgedanke Seitens der Mitglieder de« Mi­nisteriums und an entscheidender Sickle adoptirt ist, > die Ausarbeitung der Vorlagen und die formelle Be schlußsassimg bei Staatsministeriums in sehr kurzer ! Zckt erfolgen kann. Es scheint indessm, als ob eben [ die principiclle Frage:Geldstrafe ober Gefängniß", i noch nicht endgültig entschieden sei, mit anderm Wor- > ten: Ob die Regierung nicht den Versuch machen

Deutsches Reich.

JBetlto, 6. Jan. Der internationale Postcongreß, l welcher in den ersten Tagen de» September d. I. zu- i fammentreten sollte, ist nun als gesichert anzusehen. Auch Rußland hat, wie seit gestern oerlautet, feinen Beitritt erklärt. Der General der Infanterie von der Armee, Bogel von Falckenstein, ist nunmehr seine« Alters wegen in den Ruhestand übergetreten. Der Staats-Anzeiger" veröffentlicht die Instruction über die Erhebung der durch die Gesetze vom 1. Mai 1851 nnb vom 25. Mai 1873 angeordneten Klassensteuer, Sowie über die Behandlung der diese Steuer betreffen ben Ab- und Zugänge, Reclamationen und Rekurse vom 12. December 1873. Nach den gemäß §. 14 bn Instruction vom 29. Mai v. I. bei dem Finanz Ministerium eingegangenen Haupt-Nachweisungen hat sich der Jahresbetrag der au» der Veranlagung der Klaffensteuer für 1874 zu erzielenden Soll-Einnahme auf insgesammt 11,076,516 Thaler herauSgestellt. Eine Ausgleichung des UeberfchuffeS von 76,516 Thalern über den nach §. 6 deS Gesetze« vom 1. Mai 1851 und 25. Mai 1873 festgestellten Normalbetrag der Klaffensteuer find« in dem Jahre 1874 zufolge der a. a.O. diescrhalb gegebenen Bestimmungen nicht statt; die Haupt- und. Kreisnachweisungen bedürfen daher nicht der im $ 18 der erwähnten Instruction vor- gesehmen Berichttgung, vielmehr wird die Erhebung der Klaffensteuer im Jahre 1874 durchweg nach den tm S. 7 de« Gesetze« angegebenen Steuersätzen erfolgen. Der nächste Reichstag wird stch voraussichtlich auch mtt einem Gegenstände zu beschäftigen haben, der zwar etwa« wunderlich, aber doch sehr interessant fft. ES ist dies der unter sürsttichern Schutz stehende coloffale Geheimmittel Schwindel, der vom Fürftenthum Schwarz bürg Rudolstadt au« betrieben wird. Jahr au« Jahr ein wandern au« den Thüringer Wäldern Hunderte von Arzneihäudlern au« und verbreiten ihre mörde­rischen Fabrikate in Deutschland, Oesterreich und der Schweiz. In diesem kleinen Erd-Winkel wird mehr an Opium, Alov, Rhabarbar rc. verkauft, |al« alle Aerzte Deutschland« verschreiben, alle deutschen Apo theken verbrauchen. Im Bezirk Königsee leben aus 13 000 Einwohner etwa zwanzig Giftmischer (söge nannte Laboranten) und 350 Gifthändler, sogenannte Balsamträger. Die Mehrzahl der betreffenden Mittel stnd in Pillensorm. Der Erzeuger der sogenannten Kinder Pillen verbraucht jährlich 10 bis 12 Pfund

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