Einzelbild herunterladen
 

1878.

r. 28S

Oberhesfifche Zeit««-

;eben,

likum

!

i Unterstützung der landwirthschaftlichen Vereine um ] 20,000 Thlr., also auf 110,000 Thlr. zu erhöhen;

)

!

llt

rt

l

*

1.--Y

r < I

Ka-

>nei- 693

Sei- ker, Wer­ten, ide- ;en- len- lons ren. g zu.

Instanz liege in Staaten mit umfangreichem Gebiete in der zu erstrebenden Einheit des Rechts und der Rechtsprechung vor dem obersten Gerichtshöfe.Dieser sei demnach als Korrelat einer Ausdehnung der Reichs- kompctcnz auf daS Civilrecht, soweit dasselbe zu ge- meinsamer Kodifikation geeignet sei. So habe die Civilprozeßordnung die Oberrevision gegen Urtheile der zweiten Instanz, die Strafprozeßordunng die Re Vision der mittleren und großen Schöffengerichten an das Reichsgericht verwiesen. Die Begründung fährt alsdann also fort:Die Nolhwendigkeit einer Reichs gerichtsbarkeit überhaupt hat sich sogleich bei Begrün düng des Norddeutschen Bundes herausgestellt. Die Integrität, Sicherheit und Verfassung deS deutschen Reiches, die AmtSthätigkeit der Reichsvertretung und der Reichsbeamten mußte unter den Schutz eines Reichsstrafgesetzes gestellt werden. In Ermangelung anderer selbstständiger Reichsorgane wurde zugleich für die wichtigsten dieser Angelegenheiten das Obcr- appellationSgericht der drei freien und Hansestädte in Lübeck durch Art. 75 der Verfassung deS Norddeutschen Bundes, der unverändert in die Reichsverfassung über- gegangen ist, mit Ausübung einer Reichsgerichtsbarkeit betraut. Außer der sofortigen reichsgesetzlichen, wenn auch nur einstweiligen Regelung der Militärgerichts barkeit stellte sich ferner die Nothwendigkeit heraus, die Gerichtsbarkeit der Bundeskonsuln zu ordnen und von Rechtswegen den Jnstanzmgang von den Ur- theilen der Konsulargerichte festzustellen. Das könig lich preußische AppellationSgericht Stettin und das preußische Obertribunal wurden bundesgefetzlich interi- mstisch als die höheren Instanzen der Konsulargerichts barkeit anerkannt (§ 24, Bundesgesetz vom 8. Nov. 1867 und § 23 deS preußischen Gesetzes vom 28. Juni 1865). Für daS Gebiet deS Handelsgerichts wurde sodann, nachdem die deutsche Wechselordnung und daS deutsche Handelsgesetzbuch als Bundesgesetze cingeführt waren, ein gemeinsamer oberster Gerichtshof deS Bundes durch daS Gesetz vom 12. Juni 1869) (Bundesgesetzblatt pag. 201) eingerichtet, das Bundes Oberhandelsgericht, jetzt Reichs - Oberhandelsgericht. Mit Rücksicht auf die bereits gesicherte Existenz dieses Reichsgerichts besteht für die neue Gerichtsverfaffuug

in,

t und

sein Herz begehrt". Ach, sie wissen nichts von der Freundschaft, die unS beide verbindet; sie können also auch nicht begreifen, wie mein Herz inmitten aller Fülle und Schönheit, die mich umgiebt darbt: wie es Dich herbeisehnt und wenn dies nicht zu sentimental gesagt ist nach Deiner Rückkehr schmachtet! Empfändest Du ebenso, Du wärest nicht schon seit zwanzig Monaten fern, hättest mich nicht schon seit langen Wochen ohne alle Nachricht gelaffen!

Ich sehe Dich im Geist die Stirn runzeln, wenn Du die vorigen Zeilen liesest, und höre Dich verwun­dert ausrusen, wie Du pflegtest, wenn schwächere Na­turen, als die Deinige, von weichen Empfindungen übermannt wurden:was will der wunderliche Mensch, u ib was entbehrt er, der sein Amt, seinen Wirkungs­kreis und seine Wissenschaft hat?" Wohl habe ich alles das und danke Gott dafür, und dennoch werde ich eine darbende Empfindung nicht los. ES muß die Trennung von Dir fein, die solches verursacht. Seit zehn Jahren gewohnt, mich auf Deine Kraft und Selbstgewißheit zu stützen, empfinde ich, da dieser Stab mir entzogen ist, meine Bedürftigkeit in ihrem ganzen Umfange und versuche vergebens, in der Wisse»- schaft Kräftigung, im Amte volles Genüge zu finden. Die Einsamkeit, das Alleinleben ist, was Du mir auch sagen magst, dem Studium nicht, günstig; die unter Deinen Auspicien begonnene und durch Dein liebe volles Drängen geförderte Arbeit über Augustinus ist feit Deiner Abwesenheit wenig vorgerückt; ja, fie wird, je tiefer ich mich in Wesen und Sinn des gewaltigen Mannes hineinlebe, um so unmöglicher für mich!

Im Amte thue ich mein Bestes und versäume keine Gelegenheit, meiner Gemeinde näher zu treten; aber ich habe bisher nicht die volle Befriedigung daraus entnommen und mache mich darauf gefaßt, nur sehr langsam zu dem erwünschten Ziele zu gelangen. Mein Vorgänger im Amt, Pastor Steinfeld Du kennst

«'s, her,

imt e- !ich er-

nicht mehr die Frage, ob überhaupt in Zukunft ein oberstes Gericht für das Reich bestehm soll. Es wird dasselbe auf jeden Fall fortexistiren, weil es bereits jetzt existirt und weil eine Wiederaufhebung desselben nicht in Frage kommen kann. Die aufzuwerfende Frage geht nur dahin, ob baß Reichsgericht in seiner be­schränkten Zustänbigkeit verbleiben und daneben die Gerichte dritter Instanz in den Bundesstaaten erhalten werden sollen, oder ob jenes Gericht eine die höchsten LandeSgerichte absorbirende Erweiterung seiner Zustän­digkeit erfahren muß. In der Reichsgesetzgebung waltet in Folge des natürlichen Strebens, die einheit­lichen Gesetze des Reichs einer mannigfachen Judikatur und in Folge derselben einer divergirenden Entwicke- lung zu entziehen, schon jetzt die Tendenz vor, die Competenz deS Reichs Oberhandelsgerichts auf Einzel- sälle, die mit dem Handelsrecht gar nichts zu thun haben, auszudehnen." Der Bericht weist dies nun an einer Reihe von Einzelfällen nach und fährt bann fort:Der Entwurf beS GerichtsverfaffungsgefetzeS folgt hiernach nur dem von der Reichsgesetzgebung bereits deutlich gewiesenen Wege, wenn dem deutschen Reichsgerichte die Entscheidungen dritter Instanz, so weit eine solche bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten zugelaffen ist, und die Entscheidung zweiter Instanz in allen erheblicheren Strafrechtsfällen übertragen wird. Die Errichtung eines gemeinsamen höchsten Gerichts des ganzen Reichs giebt zugleich dem Werke der ge­meinsamen Gesetzgebung über daS Verfahren den noth- wendigen einheitlichen Abschluß."

Posen, 2. Dee. DaS hiesige Kreisgericht hat den Erzbischof Ledochowsky wegen ungesetzlicher An­stellung von Geistlichen und in Berücksichtigung der beharrlichen Renitenz zu 7000 Thlr. Strafe eventuell fünfjährigem Gesängniß verurtheilt.

Altona, 30. Nov. Die von der schleSwig'schen Provinzialregierung durch einen hierher geschickten Commissar mit einer Commission der Stadtkollegien geführten Verhandlungen über die Errichtung einer Provinzial-Gewerbeschule werden demnächst beendet; der Beginn des Baues steht schon für daS nächste Jahr in Aussicht. Eben so wird wahrscheinlich schon im nächsten Frühjahre der von der Regierung vor-

Der Weiterfeintz.

Novelle von Ludwig Ziemssen.

(Fortsetzung.)

Eie suchen Dich übrigens jetzt mit Bestimmtheit im Süden Spaniens. Hatte doch, bisherigen Mil- cheilungen zufolge, Deine Sehnsucht nach dem Anblick bet maurischen Wunderbauten allein bis dahin noch keine Stillung gefunden; und hast Du Dich dort hin­gewendet, so begreife ich auch Dein Schweigen, die Vernachlässigung Deiner Freunde in der Heimath. Ueber der Moschee zu Cordova, der Giralda zu Se- tifia und der Halle der Abencerragen mag ein Künstler Deine» Schlages wohl eine Weile alles Andere vcr- »essen. Wie lange aber soll dieser Zustand noch dauern? Von Monat zu Monat habe ich nun ver pbens Deiner Rückkehr, Deines Kommens und Aus- ruhenß unter meinem Dache geharrt; die Baumblüthe, die das liebe kleine Dorf fammt feinem Bergauf und Bergab, seinen Hängen und Thälern mit zauberischer Schönheit umhüllte, ist vorübergegangen, ohne daß Du sie mit mir genoffen: nun blühen die ersten Rosen, Sud Du bist noch immer nicht da! Ost habe ich stunden, wo ich mich unbeschreiblich nach Dir sehne Mnb, die Bücher bei Seite schiebend, unstät das ganze Haus durchwandere und endlich in der Dir bestimmten Stube (es ist die schönste von allen, mit Morgensonne enb weiter Aussicht in daS Thal hinab) an dem Dir ^stimmten Arbeitsplatz in den Stuhl sinke und tief Stißmuthig vor mich hinbrüte. Es ist so einsam hier, o peinlich still und einsam im Hause, daß meine Seele ost von nicht zu bezwingender Trauer überfluthet dird und vergebens nach Zufriedenheit und Heiterkeit ttbt. Sähen meine guten Gemeindeglieder ihren kebiger, über dessen Jugend sie schon ost genug die llipse schütteln, in derartiger Stimmung, sie würden, ürchte ich, noch bedenklicher dareinschauen und nicht ^greifen, waödem Manne fehlt, der Alles hat, was

Erscheint täglich außer den Werktagen nach Sonn- und Feiertagen. Preis für das Quartal durch die Expedition (Koch'sche Buchdruckerei) bezogen 224 Sgr., durch die Postämter 27 Sur. texcl. Bestellgebühr und incl. Stempelsteuer), für das Ausland excl. Stempel 22 Sgr. Jnsertionsgebühr für die gespaltene Zeile 1 Sgr.

Für in der Expedition zu ertheilende Auskunft und Annahme von Adressen werden 21 Sgr. berechnet. Sämmtliche Annoneen-Büreaus nehmen Inserate an.

ihn ans seinem vortrefflichen Commentar zum Ebräer- bries war ein ehrwürdiger, herrlicher Mann, ein ächter Seelenhirte, voll dieser Weisheit, doch von schlichtester Weise, mild und von Herzen duldsam, fern jedem pfäffischen Wesen, selbstlos, erbarmenden Herzens, jedwedem zugänglich und von m t zu ermüdender Liebe; ein Kanzelredner von volksthümlicher Kraft, wie von fcelenrcinigenber Innigkeit ein rechter Vater seiner Gemeinde, dem überdies eine unvergleich­liche Frau, die ehrwürdigste Matrone, die man sich denken kann, als treue Gehülfiu zur Seite stand und die Gemeinde dem Psarrhause noch inniger und fester verband! Und nun ich sein Nachfolger! Be­greife, was das sagen will, und welche Schwierigkeiten mir sich entgegenstellen! Wohl ist es mein inniger Wunsch, in des ehrwürdigen Steinfeld Fußstapfen zu treten, in seinem Sinne und Geiste fortzuwirken; aber ob es mir je gelingen wird, der Gemeinde seinen Ver­lust zu ersetzen wer weiß? Inzwischen fahre ich fort, nach allen Kräften meine Pflicht zu thun; den Segen dazu muß ein Höherer geben!"

Heut war ein schöner Tag für Deinen Freund; ein echter Sommersonntag voll Sang und Klang, voll fröhlichen Lachens und heiterer Redelust; ein Tag, der für viele vorangegangene öde und freudlose den schönsten Ersatz bot! Jetzt ist eS Abend, alle die fröhliche Lust ist verhallt, baß HanS noch stiller und einsamer alß gewöhnlich, und ich sitze seit einer Stunde am Schreibtisch, daß Haupt in die Hand gestützt, wieder einmal bemühet, meine Gedanken auf Augnstinuß Buchde civitate Dei zu conccntrircn. Eitles Streben! Heut am wenigsten bin ich im Stande, der stürmenden Energie seiner Spekulation, dem grü­belnden Tiefsinn feiner Beweisführung, der dämonischen Kraft seines aus bewegtem Leben gewonnenen absolut supranaturalen Glaubens mich rückhaltlos hinzugeben. Mein Herz wendet sich der Askese ab und dem blühen-

i Marburg, Donnerstag, den 4. December.

<

it -1

Deutsches Reich.

h Berlin, 2. Dec. Der Reichskanzler hat dem Kmideßrathe den Entwurf eines neuen Betriebßregle Els für die Eisenbahnen Deutschlands vorgelegt und dmselben auch die Vorlegung eines Reichs-Eisenbahn- Aesktzes in Ausstcht gestellt. Die Fortschrittspartei zieht seit einigen Tagen in ihren Fraktions-Versamm- hmgen die Kirchen, Gemeinde- und Synodal-Ordnung tom 10. Sept. d. I. in eingehende Beraihung. Der

Sbg. v. Saucken-Tarputschen ist Referent und hat der Fraktion Vorschläge über die liberale Erledigung dieser Sesetzeßmaterie im Abgeordnetenhause gemacht. Eine Petition auß Königsberg wird dabei ebenfalls jjur Seratjung kommen. Zu dem Berichte der Spezial- Commission zur Untersuchung des Eisenbahn Con- zessions-Wesens sind jetzt auch die Anlagen A und F im Druck erschienen, enthaltend die Bestimmungen für die Aufstellung der. technischen Vorarbeiten zu Eisen- dahn-Anlagen und *15 Fragen in Betreff des Eisen tahn-Conzessionß Wesens mit den darauf bezüglichen Auszügen anß den Protokollen der Commission. Bon dem Abg. Graf Limburg Stimm ist zu dem Etat des Landwirthschaftlichen Ministeriums folgender Antrag gestellt worden:Das HauS der Abgeordneten volle beschließen: 1. Einmalige und außerordentliche Ausgaben Kap. 14 Tit. 1 zur Errichtung eines Ge- tiudeS für daS landwirthschaftliche Museum 150,000 ] 'feit, zu streichen, dagegen 2. Kap. 12 Tit. 1 der - (ordentlichen Ausgaben den Dispositionsfonds zur

S" rden her ohen bet, 692 liche am 703

die Staatsregierung aufzufordern, auf Uebertragung der Verwaltung deS letztgedachten Dispositionsfonds auf die Provinzen Bedacht zu nehmen."

In dem auf das Reichsgericht bezüglichen Abschnitte der allgemeinen Begründung zu dem Ent­würfe der Gerichtsverfassung, wie eine Berliner Cor- respondenz derMagdeb. Ztg." mittheilt, zunächst @*5$ unter Berufung auf die Motive zur Civilprozeßordnung I' konstatirt, daß der Staat den Anforderungen, welche j1 die Prozeßpartheien stellen können, an sich genüge, ; wenn er die Möglichkeit gebe, einen Rechtsstreit in zwei 1 ' Instanzen zu verhandeln; die Bedeutung einer dritten