Ur« 278.
Zllarkurg, Mittwoch, den 26. November.
1873.
Olnrhessische Zeitiug.
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aftr de« Monat Deeember
«ebmen alle Postanstalten und die Expedition Be- SttQtn auf die „Lberh. Zeitung" entgegen. Mit M Deeember beginnt im Feuilleton eine höchst smnuende Driginal-Erzählung: DerWeiberfeind wn Ludwig Ziemsfen.__
Deutsches Reich.
• • Berlin, 24 Nov. Bei der Gründung des Reichsinvalidenfonds wurde bekanntlich die Bestim mng getroffen, daß der Reichskanzler im Verein mit dem Bundesrathc die Bankhäuser auswählen sollte, denen die betreffenden financiellen Operationen anzu- vertrauen seien. Da die Verwaltung des Fonds nunmehr feit dem 1. Oct. inS Leben getreten, hat der Reichskanzler eine dies bezügliche Vorlage an den Bundesrath gelangen lassen, in welcher er m Anbe tracht des UmstandeS, daß der grögte Therl der Ca- pstalien bereits begeben, nun die preußische Hauptbank, die Seehandlung und die Königl. Bayerische Bank zu Nürnberg für diesen Zweck namhaft macht - Die Besserung im Befinden des KömgS schreitet fort, doch ersieht man auS der Langsamkeit, mit welcher dreS «e chicht, daß die Erkältung offenbar ziemlich bedeutend ewejen sein muß. Der Monarch hat noch immer die größeren Regierungsgeschäste nicht wieder übernommen und find alle Nachrichten vom Vortrage em- »einer Minister und von einem in Aussicht genom- menen Ministerconseil beim König unrichtig. Ebenso unrichtig ist freilich die (allerdings umgehend wieder bementitte) Meldung eines phantasiereichen Correspon- benten, der König werde einen längeren Winterausent- halt in Italien nehmen. — Der König hat angeordnet, daß am SOsten Gedenktage der Einholung der Königin Wittwe (den 28. d. M) die öffentlichen Gebäude flaggen sollen. Es läßt sich annehmen, daß auch die Bevölkerung sich an diesem Tage der hohen Frau in dankbarer Pietät erinnern wird — Seit dem Verschwinden deS Kandidaten Blanckenburg wird von verschiedenen Seiten wiederum die Aufhebung des landwirthschastlichen Ministeriums erörtert. Es kann au» bester Quelle versichert werden, dass man auch jetzt noch nicht daran denkt, die Geschäfte desselben anderen Ressorts zu überweisen. — Die Sonnabend sitzung des Abgeordnetenhauses war wegen der Windt- hvrst'schen Interpellation ziemlich bemerkenswerth. Herrn CamphausenS Antwort darf wohl um so mehr als correct bezeichnet werden, als der Interpellant selbst erklärte, daß er dieselbe erwartet habe und daß sie sehr diplomatisch sei. AuS den Erklärungen des
Herrn Virchow ging hervor, daß die Fortschrittspartei I doch nicht mit der gehofften Begeisterung den liberalen Segen des ultramontanen Füllhornes über sich ergehen lassen wird, vielmehr der Regierung gegenüber eine ziemlich versöhnliche Stimmung zeigt. Das hinderte Hrn. Eugen Richter nicht heute beim Beginn der Budgetdebatte sofort mit einem ellenlangen Wunschzettel hervorzutreten, es muß aber immerhin anerkannt werden, daß sogar er sich schließlich zu einem Lobe der preußischen Finanzverwaltung bereit finden lieh.
— Die dem Bundesrathe zugegangenen Vorlagen über die Gerichtsverfassung im deutschen Reiche sind, wie die „Magdeb. Ztg." erfährt, — im Gegensatz zu dem bei den Proceßordnungen eingeschlagenen Verfahren — als Vorlagen des Reichskanzlers selbst, und nicht als preußische Entwürfe, über welche noch weitere Verhandlungen mit einzelnen Regierungen stattfinden könnten, unterbreitet worben. Der Reichskanzler beruft sich dabei auf den ihm in der Sitzung des Bundesrathes deS norddeutschen Bundes vom 21. Februar 1870 erteilten Auftrag, solche Entwürfe anSarbeiten zu lasten. Hebet den Inhalt der Vorlagen wirb den bisherigen Nachrichten zugefügt: „Dieselben sind im Princip, d. h. in so weit bic Competenz deS obersten Reichsgerichtes in Frage kommt, in Uebereinftimmung mit dem früheren preußischen Entwürfe und gehen somit über den Vorschlag Baierns, die Competenz des Reichsgerichts auf das Reichsrecht zu beschränken, hinaus; ein Vorschlag, der wohl schon durch die öffentliche DiScussion als erledigt gelten kann. Die Gerichte erster und zweiter Instanz (Amtsgerichte, Landesgerichie und Handelsgerichte und die Oberlandesgerichte) bleiben LandeS- gerichte nur das Gericht dritter Instanz, welches als einziger oberster Gerichtshof fungirt, „daS deutsche Reichsgericht" ist, wie schon der Name sagt, ein Reichs gerichtshof, und zwar bezieht sich die Zuständigkeit desselben nach dem Entwürfe auf die Oberrevision in bürgerlichen Rechtsfteitigkeiten, auf die Revision bet Urtheile ber Strafgerichte erster und zweiter Instanz, der mittleren und großen Schöffengerichte und endlich auf die Beschwerde und die weitere Beschwerde, soweit dieselben gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte stattfinden." Die Vorlagen haben die Form zweier Gesetzentwürfe über die Verfassung der Gerichte im deutschen Reiche für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten und für Strafsachen, sowie eines dazu gehörigen Ein i führungsgesetzes. Beide Entwürfe sind dem Bundes I rathe mit dem Anträge borgelegt worden, über das
für die Prüfung und Feststellung der Entwürfe einzuhaltende weitere Verfahren beschließen zu wollen. Eingehende Motivirungen sind den Gesetzen beigefügt worden. Die Begründung des VerfastungSgesetzeS enthält folgende einleitende Bemerkungen: „Die Ver- affung des deutschen Reiches hat im Artikel 4, Nr.
13, die gemeinsame Gesetzgebung über das gerichtliche Verfahren für Sache des Reiches erklärt. Wenn gegenwärtig an die Erledigung der hierdurch der Reichs-Gesetzgebung gestellten Aufgabe herangegangen wird, wenn die Forderung einer gemeinsamen Gesetzgebung über das Verfahren durch Erlaß einer deutschen Civil - und Strafproceß-Ordnung erfüllt werden soll, o kann dieß nicht geschehen, ohne daß gleichzeitig die Einrichtung der Gerichte, welche int deutschen Reiche die neuen Proceßordnungen handhaben sollen, einer gemeinsamen gesetzlichen Regelung unterworfen wirb. Die Verfassung bet deutschen Gerichte muß ich anschließen an die Bestimmungen, welche daS Verehren »rbnen, und die Ordnung des Verfahrens etzt eine bestimmte, gleichmäßige und zum Theil ge-- meinfame Verfassung ber Gerichte voraus."
Karlsruhe, 24 Nov. Die Regierung hat folgende Gesetz Entwürfe der Abgeordnetenkammer vor, gelegt: Betreffs Erhöhung ber Gehälter der Volksschullehrer, Einführung von Fortbildungsschulen, der Städte-Ordnung und Ergänzung zu dem Kirchengesetze. Der Fiuanzminister legte das Budget vor. Der Haupt-Finanzetat schließt mit einem Einnahme-lieber- schuß von 47,652 fl. ab. Die Betriebs Überschüsse für Ende des Jahres werden 4 bis 5 Millionen betragen. Der Voranschlag ist sehr befriedigend. Der Finanzminister übergibt sodann Gesetz Entwürfe über Gewährung von Wohnungsgeldern an die Angestellten des Staates, Erhöhung von Pensionen, Einführung einer allgemeinen Einkommensteuer und über provisorische Steuer Erhebung.
Stuttgart, 24. Nov. Der „Staats-Anzeiger" meldet die definitive Ernennung des Justizministers Mittnacht zum Minister der Familien-Angelegenheiten des königlichen Hauses, zum Minister der auswärtigen Angelegenheiten und, Präsidenten deS geheimen Raths.
Ausland.
Wien, 21. Nov. Das Abgeordnetenhaus vollendete in seiner gestrigen Sitzung die Generaldebatte über den Anleihegesetz-Entwurf. Der Finanzminister erklärte: Die Regierung halte am Princip der Selbst- hülfe fest und wolle die Staatshülfe nur so weit ein- treten lassen, als unverschuldete Ereignisse die Calami-
Himoriflische Reflexe der Berliner Börse.
Von Gustav Meyer.
„eonft wann ber Jobber »uszog, liebe rinder, D, war-« ein Freuen, wenn er ^"ber lnm. Denn niemal« tebrt er heim, brach auch etw»«, »ar'« „«konsortial", »ar’« eigne Gründung, war • Sin schon Prospectchen oder M-MA°hn, Die eS der Jobber findet an der Börse — acht er einem andern Lagwert na<v, ilm „kleinen «iehhos" (t)
Unb „Gebb ich", „Hemm ia>" Isv«, worauf er lauert.
Ja, ja, so ist es; eine verdammt prekäre Zeit für die Börsenspekulanten. Mühelos heimste er in der gläubigen Gründungszeit den reichen sicheren Gewinn ein, während er jetzt in der fatalen Zeit der Aufklärung „hinaus muß in'S feindliche geben" und nur euf sich selbst angewiesen im Kampfe mit Seinesgleichen im Schweiße seines Angesichts um das Dasein ringer* muß. Die alten bekannten Consortten haben ihre Verbindung theilS gelockert, theils noch- gedrungen ganz aufgelöst, und eS ist in Wahrheit em Zustand eingetreten, der den Wahlspruch: „Jeder sehe, »o er bleibe, jeder sehe, was er treibe, und wer steht, daß er nicht falle" — zur höchsten Geltung bringt. Denn die Börse nimmt, wenn sie ihre Opfer nicht außerhalb des ParquetS haben kann, nur zu leicht Kannibalenmanier an und ist in ihrem Wesen ge wissermaßen dem alten Göttervater Saturn zu ver- gleichen welcher bekanntlich seine eigenen Kinder auffraß, '„Jeder sehe, wo er bleibe!" — In Beherzigung dieses hat man sich denn auch wieder mehr den alten borgründerischen Gewohnheiten zugewendet und Jedem fein mehr oder minder bescheidenes Plätzchen angewiesen. Schon machen sich die alten Kastenunterschiede
wieder bemerkbar, die sich während der Zeit, wo die Börse das Capua der Gründungen geworden war, durch das zahlreiche Heer neugebackener Directoren und Banquiers so sehr verwischt hatten; jener Zeit, wo man selbst mit dem lumpigsten Jobber subtil umging, da man nicht wußte, ob er nicht über Nacht etwas gründen und dadurch Millionair werden könnte. Mit dem alten Glauben sind auch die alten Götzen gestürzt, und der „Director" ist längst aus dem Heiligenkalender der Börse gestrichen. Der Directortitel, ohne den man sonst an der Börse über die Achsel angesehen wurde, wird jetzt fein säuberlich draußen gelassen, denn „Glücklich, Aujust, macht er nichi", im Gegentheil, die Malice der nicht birectorir» tcn Börsianer heftet sich mit Vorliebe daran und weiß durch den wiederholten mobulirten Gebrauch beffelben den Betreffenden bie empfindlichsten Nadelstiche beizu- bringen. „Herrrrrrr, nennen Sie mich nicht immerzu Direktor, sonst giebt es ein Unglück!" sagte neulich in tiefter Seelenqual ein solcher Unglücklicher zu einer ihn stichelnden Börsenbremse auS dem Rumänenviertel, welche sich nur aus Rücksicht auf die großen, eine unbehagliche Bet Heiligung in Aussicht stellenden Fäuste deS erbosten DirectorS zum Fortfliegen entschloß. Und nun gar der „Banquier", ber früher in so zahlreichen Heerben daS Parquet zierte, baß bie ganze Börse eine einzige Banquierfamilie zu fein schien. „Hujo, wie tief bist Du gesunken!" Auch in dieses moderne Product der letzten Zeit ist der Wurm gekommen und hat die hoffnungsvollen Pflänzchen meist geknickt, so daß ber frühere prächtige Bestaub jetzt auf ein Mi
nimum rebucirt ist. — Die Börse hat sich bestrebt, alle bie katilinarischen Existenzen, bie sich während ber letzten Jahre Gott weiß woher bei ihr eingesun- ben, nunmehr in gewisse Kategorien zu fonbern, was ihr allerbings nur in abstraktem Sinne möglich geworden ist. Die Abstufungen würden etwa folgende fein: Lump, entlumpt, fein, pikfein, hochedel. Es läßt sich nicht leugnen, baß biefe Rubricirung daS Geschäft sehr erleichtert, zumal jetzt eine Anzahl von Piusch- maklern — so nennt man alle nicht vereideten Makler an ber Börse, unb es liegt durchaus nichts Anstößiges in dieser Bezeichnung, selbst in den Augen dieser Herren nicht — sich speciell auf das Geschäft der AuSkunftsertheilung respektive der Obligoübernahme bei unbekannten und vielleicht verdächtig erscheinenden Kunden geworfen hat. — Diese Makler sind über das ganze Parquet zerstreut, sie sind die eigentlichen „Ulanen" der Börse, während die „Franktireurs" hauptsächlich den beiden untersten Kasten entstammen. — „Franktireurs" an der Börse sind nämlich alle diejenigen hier noch ziemlich zahlreich vertretenen Individuen, die ohne einen Pfennig im Vermögen zu besitzen, an die Börse gingen ober noch gehen unb nun, gleich ber Spinne im Netz, in itgenb einem Winkel lauern, biö sich irgenb ein argloser Jemand findet, ber etwas haben ober geben will. Stracks stürzt ber Franktireur hervor, er giebt ober nimmt zu jedem Course, vorausgesetzt, daß der Fragende einer höheren Kaste angehört. Schlägt daS Geschäft zu seinen Gunsten aus, so streicht er mit ber ehrbarsten Miene bie Differenzen ein, andernfalls aber fagt er