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Wr. 260 JHarßurg, Mittwoch, den 5. November. 1873.

i. OterhesWe Zeitung.

Erscheint täglich außer den Werktagen nach"Sonn- und Feiertagen. Preis für das Quartal durch die Expedition (Koch'fche Buchdruckerei) bezogen 224 Sgr., durch die Postämter 27 Sgr. (excl. Bestellgebühr und incl. Stempelsteuer), für das Ausland excl. Stempel 22 Sgr. Jnsertiousgebühr für die gespaltene Zeile 1 Sgr.

Für in der Expedition zu ertheilende Auskunft und Annahme von Adressen werden 24 Sgr. berechnet. Sämmtliche Annoncen-Büreaus nehmen Inserate an.

einen sonderbaren Eindruck, wenn er sah, wie 30 bis 40 Agenten und 20 bis 30 Soldaten, die an den Straßenecken aufgestellt waren, 10 oder 15 Zuschauer herbeischleppten, um Löschen zu helfen, während sie selbst keine Hand anlegten. Obgleich das Feuer um 1 Uhr schon beinahe zwei Stunden gedauert hatte, waren um diese Zeil doch noch keine 10 Feuerspritzen angekommen, und die Zahl derer, welche Wasser her­beischleppten, betrug nicht 150. Die wenigen eifrigen Leute, die sich am Löschen bcthciligten, waren darüber sehr ärgerlich, und allgemein glaubte man, daß man cs für gut finde, die Truppen der Aufre­gung wegen fern zu halten. Um 1V< Uhr erschienen die ersten 100 Soldaten um Löschen zu helfen. Die höheren Militärs und Beamten, wie der Gouverneur von Paris, General Ladmiraulv, der Stadtcomman dant von Paris General Geslin und der Polizeiprä- fect Renault fanden sich erst um Vs2 Uhr ein. Die ersten Dampf-Feuerspritzen kamen um 2 Uhr und erst um 3 Uhr fanden sich stärkere Truppen-Abtheilungen, aber fast nur Stadtsoldaten ein. Den größten Muth zeigten noch die Frauenzimmer, die eifrig Wasser her- beischlepptcn, und viele Dämchen, die sonst in pracht­voller Toilette des Abends auf den Boulevards zu sehen sind, standen in der Kette und bildeten einen seltenen Contrast mitZhren Gardiens, die sich schnell davon machten. Bei diesem Mangel an officicllen Maßregeln und der Unthätigkeit des Publikums mußte das Feuer natürlich furchtbare Fortschritte machen. Man sah, wie sich entwickelte. Zuerst standen nur die Magazine in Brand; dann griff das Feuer weiter um sich; dicke Rauchwolken erhoben sich, bald schlugen die Hellen Flammen auS denselben hervor und um I1/2 Uhr stand die ganze Oper in Feuer. Es war ein schrecklich schöner Anblick. Von IV2 Uhr Nachts bis 6 Uhr Morgens entquoll dem großen Viereck, welches die Oper bildet, eine ungeheure Feuer­säule; Millionen von Funken wirbelten in der Luft

und fielen auf die Häuser und Boulevards nieder, die zuweilen in ihrer ganzen Länge wie in einem Feuermeer erglänzten. Die, welche nie einen feuer» speienden Berg gesehen und dem Schauspiel von heute Nacht anwohnten, können sich nun ein Bild davon machen. WaS^die Illusion noch vermehrte, war das fortwährende Krachen in der Brandstätte. Zuerst schmetterte der^Kronleuchter herab, dann stürzte daS Dach ein, zuletzt fielen die Manern zusammen, und nach jedem Einsturz war der Feuerregen stärker denn je. Was das Unheil noch vermehrte, war ein ziem­lich starker Nordwind, der von 12*/2 Uhr an wehte. Bis 41/2 Uhr Morgens fürchtete man nicht allein für die Häuser, welche die große Oper umgeben, son­dern auch für die gegenüber liegenden Gebäude, be­sonders für die komische Oper, auf die fortwährend ein dichter Feuerregen fiel. Man bespritzte dieselbe ohne Aufhören und fte blieb auch unversehrt.

Alle Bewohner der an die Oper gränzeuden Häuser flüchteten natürlich mit ihren kostbaren Gegenständen. Eine große Anzahl Fiacres und andere große Wagen schafften dieselben ohne Aufhören fort. Eine Unzahl von Leuten hatte chre Habseligkeiten auf die Boule­vards geschleppt und lagerten neben ihnen ungeachtet des eisizkalten Nordwindes. Zum Glück ist nur ein Menschenleben zu beklagen. Ein Feuerwehrmann stürzte heute Morgen um 6 Uhr in die Flammen. Die Feuerwehrmänner legten, wie immer, den größten Muth an den Tag. Das Gebäude der großen Oper war im Jahre 1821 nach den Plänen des Architekten Debret erbaut worden. Es ist das dritte Mal, daß die Pariser Oper abbrennt. DaS erste Opernhaus hatte seinen Eingang auf dem Platze des PalaiS Royal; es brannte am 6. April 1753 nieder. Auf den Wunsch des Herzogs von Orleans ward auf demselben Platze wieder aufgebaut, und während des Baues gaben die Künstler ihre Aufführungen im Theatre des Italiens. DaS neu» Gebäude war 1770

tf die Oberhessische Zei­tig für die Monate No­voa allen Postanstalten und der Expedition entgegengenonnnen.

" Deutsches Reich.

Berlin, 3. Nov. Bei dem Handelsministerium ist, nach derVoff. Ztg.", das Projekt, im Jahre 1875 in Berlin eine internationale Industrie-Aus stellung zu veranstalten, in Anregung gebracht worden. Wie wir erfahren, hat dieses Project eine günstige Aufnahme gefunden, obwohl man sich der Ueberzeugung nicht verschließen kann, daß internationale Industrie- Ausstellungen durch deren rasche Hintereinandersolgc innerhalb der letzten Jahre, sowie durch die kostspie­ligen Vorbereitungen, welche sie erfordern, einigerma­ßen in Mißcredit gekommen seien. Zur näheren Er­wägung deS ProjectS wird demnächst eine Commission berufen werden. Es darf als ganz sicher angesehen werden, daß in Bezug auf die Begrenzung des Bud- getjahreö, und zwar nicht nur für den Reichstag, sondern auch für den Landtag wichtige Vorlagen ein- gebracht werden. Die Verlegung deS Anfanges des EtatsjahreS in Preußen vom 1. Januar auf den 1. Juli war schon längere Zeit Gegenstand der Er­wägungen im Ministerium. Die Bedenken, welche bisher entgegenstanden, sind jetzt definitiv als beseitigt zu erachten. Die Vorberathungen, denn nur um solche handelt cs sich über die Termine für die Berufung deS Reichstages drehten sich im Wesentlichen um die Frage deS Etatsjahres. Erst als man sich dahin geeinigt hatte, durch die regelmäßigen Herbst sessionen des Reichstages, den Reichsetat mit dem 1. April beginnen zu lassen, gelangte man dahin, für Preußen vorzuscklagct,, daß daS Etatsjahr mit dem 1. Juli beginnen sollte. Es erfordert die Ausfüh­rung dieser Einrichtung sehr umsaffende Aendcrungen in dem bisherigen Rechnungswesen, und man ist be­reits mit der Feststellung der dazu erforderlichen Wei­sungen beschäftigt. Am Sonnabend ist der Entwurf einer Concursordnung für das Deutsche Reich dem Reichskanzler übergeben worden. Dieselbe zerfällt in drei Thcile: ein Band umfaßt den Text des Gesetz-

Der Braud vrr großen Oper in Paris am 29. Oktober d. Z.

Die große Oper ist ein Aschenhausen. Von dem ganzen Gebäude stehen nur noch einige wenig? Manern, alles klebrige hat daS Feuer verzehrt. Die Dccora- tionen, die sich fast alle, mit Ausnahme deren zu Wilhelm Tell und Robert dem Teufel, in den Ma­gazinen befanden, wo das Feuer auSbrach, sind ein Raub der Flammen geworden. Die Gebäude wo sich die Verwaltung befindet dieselben sind durch eine Mauer von dem eigentlichen Theater getrennt blieben unversehrt. DiePassage de lopera wurde nur wenig beschädigt, mit Ausnahme der Restauration Garnier und eines CaffeS blieben alle übrigen Räum lichkeiten unbeschädigt. Auf welche Weise das Feuer ausbrach, weiß man noch nicht. Daß eS sofort mit so furchtbarer Wuth auftrat, ist dem Umstande zuzu­schreiben, daß Niemand Acht hatte, als um 11 Uhr Abends dichte Rauchwolken sich auf den Bou­levards vor der Oper und in den anliegenden Straßen verbreiteten. Alle Welt glaubte, sogar die Pompiers, die mit der besonderen Bewachung der Oper betraut sind, daß es sich nur um ein Kaminfeuer handle. Erst um 12'/2 Uhr, als die Decorationsmagazine in volle» Flammen standen, erschienen die drei ersten Spritzen. Dieselben konnten ober der Wuth des Feucrö keinen Einhalt thun, und um 1 Uhr hatte bas Feuer schon solche Fortschritte gemacht, daß an eine Rettung der Oper nicht mehr zu denken war. Um diese Zeit erschienen auch die ersten Truppen, einige 50 Mann, um beim Löschen zu helfen. Die Pariser selvft, die bei solchen Gelegenheiten gewöhnlich schnell zur Hand sind, hielten sich dieses Mal in der Entfernung, aber die Polizeidiener, die in großer und in viel größerer Anzahl anwesend waren, als die ge­wöhnlichen Menschenkinder, zwangen alle, die sich in der Nähe der Brandstätte befanden, sich an der Kette beteiligen. Auf den ruhigen Beobachter machte

Entwurfes, dazu gehören zwei Bände Motive und ein letzter Band mit einer historisch-dogmatischen Abhand lung übet die Concurs-Gesetzgebung. DaS Ganze ist das Ergebniß vieljähriget Arbeit des Geh. Ober Justizrath vr. Förster, welcher dabei von dem Stadt­richter Hagens unterstützt worden ist. Mit diesem Entwürfe soll später die Reichsjustiz-Gesetzgebung ihren Abschluß finden. Jedenfalls wird der juristischen Welt mit diesem Entwürfe eine Arbeit Überliefert, welcher von Sachverständigen, die Näheres darüber wisse», ein epochenmachender Erfolg vorhergesagt wird. Der Entwurf wird von dem Reichskanzler schon in nächster Zeit dem Bundeörathe unterbreitet werden.

Wilhelmshaven, 2. Nov. Die Stelle des Oberwerft-Directors Hierselbst ist nun definitiv, und zwar in der Person des Corvetten-Capitäns v. d. Goltz, Commandanten der außer Dienst gestellten Corvette Ariadne", besetzt. Derselbe hat seinen Posten bereits angetreten. Welche Bewandtniß es mit der kriegs­gerichtlichen Untersuchung gegen Capitän Werner wegen Ueberschrcitung der ihm erteilten Instruction hat, bleibt nach wie vor in Dunkel gehüllt. DieNordd. Allg. Z." hatte bekanntlich behauptet, daß eine lieber schreitung der Befehle vorliege. Wenn Capitän Werner dieser Behauptung erst nach dem Verlauf von einigen Wochen entgegengetreten ist, so stützte er sich, wie in den Kreisen der See-Offiziere behauptet wird, aus ein Gutachten eines juristischen Mitgliedes der Admiralität, daß eine Veranlassung zur Einleitung deö kriegSgericht- lichen Verfahrens nicht vorliege. Inzwischen aber sollen andere juristische Autoritäten anders geurtheilt haben. DieWes.-Ztg." bemerkt hierzu:Mag man übrigens die Frage, ob formaliter eine Überschreitung der Instruction Seitens des Kapitäns Werner vor­liege, oder ob die Abberufung beffelben von dem Com- mando deö deutschen Geschwaders nicht hinlänglich mvtivirt sei, vor der Hand bei Seite lassen. Unter den Collegen des Capitäns ist nur Eine Stimme, daß die Schuld wesentlich dem Chef zur Last falle, welcher diesem Manne eine so belicate und in solchem Grade Umsicht heischende Mission übertragen hat. Dem eng lischen Admiral war es freilich gerade recht, daß der

Commandant des deutschen Geschwaders die Aufgabe übernahm, die Kastanien aus dem Feuer zu holen." Danach gewinnt es mehr und mehr den Anschein, als ob sich die öffentliche Meinung doch etwas zu vorschnell für den Kaperer derVigilante" erhitzt habe, und als ob Diejenigen Recht behalten würden, welche un­seren Heißspornen von der Marine die Befähigung absprechen, die Aufgabe bet deutschen Flotte richtig zu erfassen.

Hamburg, 1. Nov. Heute sind eS 40 Jahre, daß das Rauhe Haus eröffnet wurde. Gestern Morgen wurden Herrn vr. Wichern zur 40jährigen Jubelfeier die Glückwünsche deS Verwaltungsrathes dieser An­stalt durch den Oberalten Wolff dargebracht. Zugleich übergab derselbe ein Capital von 12,000 Thalern, das von Freunden des Rauhen Hauses in allen Theilen Deutschlands für den Bau der Schule des­selben gesammelt worden ist. Weitere Glückwünsche sandte das Johannesstift in Berlin und der Central- ausschuß für innere Mission beide von Wichern gegründet durch besondere Deputirte, und mit ihnen das Wittenberger.Predigerseminar. Auch die Königin Elisabeth von Preußen ließ Dr. Wichern ein Glück­wunschschreiben überreichen.

Braunschweig, 1. Nov. lieber die Stellung der hiesigen Regierung gegenüber dem Anträge auf Ausdehnung der Reichskompetenz auf das gesammtx bürgerliche Recht erfährt dieVoß'sche Ztg." von competcnter Seite, daß dieselbe der Ansicht ist, daß ein für das ganze Reich bestimmtes bürgerliches Gesetz­buch schauerlich den Bedürsniffen der Einzelstaatm aus­reichende Rechnung tragen könne, vielmehr eine Mehr­zahl von Interessen der Gefahr wesentlicher Schädigung auösetze, da es manche Rechtsgebiete, wie das Familien­recht, das Erbrecht und ländliche Jmmobiliarrecht gebe, die sich ihrer Natur nach der einheitlichen Regelung entziehen. Gegen die Regelung einzelner Materien, wie gegen die Errichtung eines obersten Reichsgerichts- hoseS ist die braunschweigische Regierung durchaus nicht; auch wünscht sie, daß die Reichsgesetzgebung mit Ausführung der ihr bezüglich des Obligationsrechts gestellten Aufgabe endlich vorgehe.

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