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des Gerichtes nicht eingegangcu. Nachdem der Staats anwalt den Antrag, auf Schuldigsprechung begründet hatte, führte die Bertheidigung auch daß eine Belei- digung weder des Kaisers noch des «Reichskanzlers, weder subjectiv noch objecüv vorliege; es ziehe sich wie ein rolhcr Faden durch die ganze Ausführung hin, daß der König der in 1866 von Preußen ver- folgten Politik gcgenübergestellt werde, der König sei allerdings von den ihn umgebenden Parteiströmungen geleitet worden und mit ins Getriebe hineingezogen

den Angaben des Hopf, die Druckschriften vor der Verbreitung nicht gelesen zu haben, keinen Glauben und nahm an, daß die birecte Heranziehung der An­

bloß die Politik der Regierung gemeint, sondern auch dtc Person des Kaisers getroffen sei; die gebrauchten Ausdrücke enthielten jedenfalls Beleidigungen sowohl des Kaisers ÄS auch deS Fürsten von BiSmarck. Deshalb erfolgte die Verurtheilung der Angeklagten Schimmelpfeng und Hopf, des ersteren zu 6 Monaten, des letzteren — weil er nur der Verbreiter, nicht auch der Verfasier der Aufsätze war, zu 4 Monaten Festungs­haft, sowie des Ellenberger!, weil in dem von ihm redigirten Blatte ein Preßvergehen begangen war, zu 20 Thlr. Geldstrafe. Zugleich wurde auch dem Fürsten von Bismarck die Befugniß zugesprochen, die Verur- heilungen zu veröffentlichen, ferner die Vernichtung der Exemplare der 2 Drucksachen und der dazu be» stimmten Platten und Formen zu verfügt.

Fulda, 2. Oktbr. Der hiesige Anzeiger schreibt: Der Landgraf Friedrich von Hessen ist von hier nach Schloß Panker in Holstein abgereist. — Wir können die nach anderen Zeitungen auch von uns gebrachte Notiz, daß der Landgraf Friedrich von Heffen zwecks Besprechung über das hessische Kronfideieommißver- mögen, mit dem Kronprinzen von Preußen in Kassel am heutigen Tage eine Zusammenkunft haben werde, auf das Bestimmteste dementiren. — Demselben Blatte gehen ferner folgende Mittheiluugen zu: Dem immer noch bedenklich kranken Bischof wurde jüngst eine große Freude bereitet. In gesunden Tagen pflegte derselbe mit der ihm eigenen Anspruchslosigkeit oft zu agen, er begehre keine Auszeichnungen, auch keine kirchlichen, nur wünsche er den apostolischen Segen auf feinem Krankenlager. Diesem Wunsche zu ent­sprechen, wurde den 30. Sept, früh 7 Uhr nach Rom telegraphirt, man möge den hl. Vater um seinen Segen bitten, und um 3*/2 Uhr Nachmittags brachte der Drath die folgende Antwort zurück: Pontifex sunt- mus dolens Episcopo Fuldensi toto cafde Aposto- licam benedictionem impertitur. (Ticsbetrübt er­teilt der Papst dem Bischof von Fulda den Aposto-, lischen Segen.) — In Folge des bekannten Erkennt- , nisses hiesigen Kreisgerichts gegen den Herrn Bischof Christoph Florentius, Contravention gegen die kirchen- politischen Maigesetze betr., ist dem Letzteren für diesen Monat der ihm selbst zukvmmende Gehalt, der Ge­halt für seinen Kaplan und die Pfarrdotation ent­zogen. — Gestern Nachmittag hat der hiesige Land­rath Cornelius im Auftrage dcö Oberpräsidenten zu Dipperz die Kirchenbücher und das Psarrsiegel aus der Repvsttur des Pfarramtes zwangsweise an sich genommen, wogegen Pfarrer Helfrich entschiedenen Protest einlegte.

sei es gelungen, ihn zu jener Politik zu »bringen; der König trete stets als Vertreter des LegitimitätS-Prin- cips auf; die Angeklagten, als Anhänger deS mo­narchischen Princips, hätten eine Beleidigung Sr. Majestät nie begehen können, weil damit die Ehr furcht vor den gekrönten Häuptern überhaupt verletzt werde; man dürfe dem Hops zutrauen, daß er vor­sichtig gewesen, da er sich habe sagen müffen, daß seitens der Staatsbehörden ihm auf die Finger gesehen werde, dashalb könne nicht angenommen werden, daß er etwas Beleidigendes durch Druck habe veröffent­lichen wollen; Kritik sei aber erlaubt, namentlich eines Politikers, dessen handeln der Geschichte angehöre. Das Gericht trat in dem publicirten Urtheile der Auffassung deö Staatsanwaltes bei; dasselbe schenkte

ür Religion und Menschheit entfalten können. 8) Die nach Bunseti's Bibelwerk bearbeitete oder noch zu bearbeitende Biblische Geschichte ist geeignet, als Grund- age und Hülfsbuch für einen intercoufessionellen Re- igionsunterricht zu dienen. (H. M)

retegraphische Tours- unb Marktberichte.

Frankfurt a. M., 1 Oktober. (Schluß - Coursei. Staatsbahn -Actien 3504, Elisabeth 219, Galizier 217, Lombarden 170), Nordwestbahn 203, Credimctien 228z, Silberrente 64J, Papierrente —, 1860r Loose 894, National- bank 987, Spanier 17|, 1882r Amerikaner —.

Berlin, 1. October. (Anfangscourse). Creditactien 1304, Staatsbahn 200, Lombarden 97|, Amerik. 97|.

halt in Floteuz, Rom und Neapel anschließt. Ueberall dort, sowie an zahlreichen anderen Orten Italiens i seien Kindergärten entstanden oder im Entstehen. Ihre < Angaben erhalten Bestätigung durch Frau Marquese Gcrgieri aus Florenz. — Sodann ging man zum -weiten Gegenstand der Tagesordnung, dem Vortrag i U Herrn Pfarrer Bachring aus Wilgartswiesen über die religiöse Erziehung, über. Redner wies darauf hin, wie gleickgültig heutzutage die meisten Eltern der religiösen Erziehung ihrer Kinder gegenüber ständen und wie wehrlos sie dieselben den Händen der Getst- lichen überließen. Nicht dürfe die religiöse Erziehung ein Privileg dieser bleiben, sondern ein Jeder müsse dazu berechtigt sein und daran Mitarbeiten nach dem echt christlichen Grundsatz vom allgemeinen Priester- thum. Das Heidenthum habe religiöse Erziehung und Familienleben kaum gekannt, erst von Abraham, d. h. den Stammvätern des jndtjchen Volkes, habe der Gottesbegriff in seiner monotheistischen Reinheit und im Anschluß daran ein inniges Familienleben sich ent­wickelt. Doch sei die Erziehung vorwiegend eine Er­ziehung zur Furcht und dem Gehorsam gewesen, erst das Christenchum, welches das Wort verkündet habe: „Gott ist die Liebe", habe eine wahrhaft frei und in Liebe geübte Erziehung zum freien Gehorsam ge­bracht. Im Mittelalter freilich, welches von einem neuen, auf Grundlage des Evangeliums entstandenen Formel­kram beherrscht gewefen, fei diese Freiheit bald ver­loren gegangen und auch die Reformation habe zunächst die Kinder zu Lutheranern, Calvinisten oder Katholiken, nicht aber vor allem zu Christen und Menschen erzogen. Allmählich habe sich nun, angebahnt durch jgroße Männer und fortgeführt durch eitlen Pestalozzi und Fröbel eine freiere Richtung entwickelt; mit gleicher Liebe lasse ja Christus alle Kindlein zn sich kommen, so möge man denn aushören in ihren Herzen eonfessionellen Haß und Zwietracht von früh auf zu wecken und zu nähren. Ein einfettig konfessionelle Erziehung • sei stets vom Uebel. Am eonsequcn- testen fei sie durchgeführt von den Jesuiten, welche eben dieser ihrer Erziehung den größten Theil ihrer Ausbreitung zu danken hätten. Seien dieselben jetzt auch vertrieben, so dürse man nicht die Hände in den Schooß legen, man müsse die Herzen der Jugend zu ächcer Frömmigkeit erziehen, sonst würde, in Erfüllung zehen das Wort Intravimus ut agni, expellimur ut caiies, revolabimus ut aquilae 1 Auch die Unzufric denheit, welche jetzt in den Soeial-Demokraten herrsche, beruhe wesentlich darauf, daß die bisherige einseitig kirchlich - religiöse Erziehung ihrm Zweck nicht erfüllt habe, man möge deshalb fortan interkonfessionellen Religionsunterricht ertheilen und zwar auf Grundlage des trefflichen Bibelwerkes von Freiherrn Josias von Bunsen. Der begeisterte Vortrag wurde mit einem lebhaften Beifallssturm aufgAtommen; schade, daß die dringende Zeit den Redner vielfach zu Abkürzungen zwang. — Nach einigen Worten des Dr. Hohlseld über den Kraufe'fchen Religionsbegriff legte Fr. von Mareuholtz Fröbel's Principien über die religiöse Er­ziehung der frühesten Jugend dar. Weit mehr als durch Erzählen der alten biblischen Geschichten von der Schöpfung, mit denen kleine Kinder kaum eine rechte Vorstellung verbinden könnten, werde der religiöse Sinn geweckt, wenn man dem Kind am Emporkeimen und Gedeihen deS felbftgelegtcn Samenkorns Gottes Wirken zeige. — Nachdem noch Pfr. Steinacker au die wichtigen praktischen Konsequenzen aus Bährings Forderungen hingewiesen hat, wird die Sitzung gegen 12 Uhr geschlossen. — Ein fröhlicher Ausflug nach Wilhelmshöhe und schließlich ein sehr animirtes Fest mahl im Lesemuseum nahm den übrigen Theil des Tages auf daS Angenehmste in Anspruch. — Die Thesen, welche Pfarrer Bähring seinem Vortrag über religiöse Erziehung zu Grunde legte, waren folgende: 1) Religiöse Erziehung ist diejenige Thätigkeit, wodurch der in jedem Menschen schlummernde Keim zum Leben in Gott geweckt und entwickelt wird. 2) In Betreff der religiösen Erziehung der Jugend gibt es im Christen- thum kein Privilegium, weil jeder Christ kraft des urchristlichen Grundsatzes vom allgemeinen Priestcrthum hierzu berechtigt und berufen ist. 3) Das Princip der religiösen Erziehung im Christenthum ist die Liebe, welche nicht das Ihre sucht, sondern nur das, was des Anderen ist. 4) Daß die religiöse Erziehung im Christenthum bisher noch so wenig im Geiste reiner Gottes- und Menschenliebe geübt worden ist, hat der Entwickelung deS'Christenthums nach innen und außen große Nachtheile gebracht. 5) Der Rückfall von dem erhabenen Standpunkte des Evangeliums auf den des Gesetzes ist vorzüglich durch den kirchlichen Parteigei't, welcher nach der Zeit der Apostel herrschend wurde, herbeigeführt worden. 6) Durch eine selbstständige Organisation des gejammten Schulwesens nach pä­dagogischem Princip werden die christlichen Kirchen am sichersten dazu gebracht werden, ihre religiöse Er- ____ ... ------ . „

ziehnngSarbeit im Geiste wahrer Menschenliebe zu voll-1 nexionen in 1866 bei den Ausführungen und Citaien

Rotenburg, 1. Oct. lieber die vor dem hie- ■ gen Kreisgerichte verhandelte Anklage gegen Adolph ' Schimmelpfeng, vorhinniger Sekretär im kurhessischen Ministerium, jetzigen Cabinetsrath des Kurfürsten von Hessen zu Prag, ferner gegen Wilhelm Hopf, außerordentlicher Pfarrer und Herausgeber der zu Melsungen erscheinenden „Hessischen Blätter", endlich gegen Conrad Ellenberger, Schreinermeister und ver­antwortlicher Redakteur der erwähnten „Hessischen Blätter" wegen Beleidigung des Kaisers und des Fürsten v. Bismarck, , sowie wegen Preßvergehens bringt die „Hess. Morgenztg." noch folgende Nachrichten: Hopf und Ellenberger waren unter dem Beistände des Rechtsanwalts Freys von Fulda erschienen, Schimmelpfeng dagegen, welcher auf öffentlichem Wege durch die Zeitungen geladen war, trat nicht vor. Nach der Anklage ist die Beleidigung enthalten zunächst in einem Artikel der im März d. I. erschienenen Nr. 36 der „Hessischen Blätter", sodann in einer Brochüre, welche in der Verlagsdruckerei jener Blätter gedruckt ist, in Commission bei Jungklaus in Kassel erschien und den Titel führt: „Grote und Bismarck oder daS alte und das neue Recht. Eine Appellation an die beleidigte Majestät des Rechts und der Wahrheit, sowie des Königs von Preußen." Jener Artikel ist mit anderen Aufsätzen der „Hess. Blätter" zu dieser Brochüre zusammengestellt. Nach dem Inhalt der in der Verhandlung verlesenen Stellen jener Schriftstücke wird in demselben die Verurtheilung des Pfarrers Grote zu Hannover, welcher im Jahre 1872 wegen Majestätsbeleidigung zu ISmonatlicher Gefängniß strafe vcrurtheilt ist, besprochen und als ungerecht hingestellt. Dabei kommt der Verfasser auf das Jahr 1866 zu sprechen, er unterwirft die von Preußen da­mals verfolgte Politik einer scharfen Kritik, er greift den Fürsten von Bismarck, welcher „Macht vor Recht" gehen laste, au, er citirt den „Thponenräuber EteokleS", Schillers Fiesko, der eö schimpflich findet, eine Million zu stehlen, den Macchiavelli u. A. und bringt das Alles mit der Annexions Politik in Zusammenhang. Hopf bezeichnete den re. Schimmelpfeng als den Ver­fasser des Artikels in den „Hess. Bl." und der Brochüre, bestritt gleich Ellenberger die Anklage in beiden Richtungen unb behauptete, beide Schriftstücke vor deren, durch ihn bewirkter Abgabe in die Druckerei wegen Mangels an Zeit überhaupt nicht gelesen zu haben; eine Veranlassung zum. Durchlesen derselben vor dem Drucke habe für ihn nicht uorgelegcn, da er gewußt, daß Schimmelpfeng mit dem er deshalb bereits früher cvrrespondirt gehabt, Artikel zur Vertheidigung und Rechtfertigung Grote's einsen­den werde, uno er früher Schimmelpfeng ernstlich cnifgefvrdert gehabt, in feine Artikel nichts auf- : zunehmen, was vor dem Sttafgefetz nicht erlaubt sei. ‘ Auf den vom Verthcidiger gestellten Antrag, auf AuS- ; fetzung der Verhandlung, Ladung des Schimmelpfeng ; zur Vernehmung als Zeugen, eventuell auf besten Ver­nehmung durch das Gericht in Prag wurde seitens

Telegraphisch- Depesche» der Oder- hessische« Zeitung.

München, 2. Oct. Das bereits festgestellte Budget für die nächste Finanzperiode beantragt die Erhebung der directen Steuern in der bisherigen Höhe.

Bee», 2. Oct. Am nächstm Sonntag werden in Gens zum erstenmale nach dem neuen katholischen CulttiSgesetz von den katholischen Bürgern drei Geist­liche der katholischen Gemeinde gewählt.

Paris, 2. Okt. Der Herzog von Nemours ist heute früh nach FrohSdorf abgereift. — ThicrS hat die Einladung zum Besuche Nancy's in einem Brief an den Maire definitiv abgelehnt. — Dem „Siede" ist des wegen Abdrucks der Gambetta'schen Rede in Periaueux der öffentliche Verkauf entzogen worden.

Rewyork, 2. Oct. Die Regierung hat zwei Millionen Dollars nach New - Orleans geschickt, um dem Baumwollenhandel aufzuhelfen. In gleicher Weise hat sie den Charkestoner Platz unterstützt.

bringen. 7) Nur durch eine Reform des Religtons-jder Artikel keinen Zweifel darüber laste, daß nicht Unterrichts im Geiste des Urchristenthums und dessen tf*t '**- — - ......

Einführung in die selbstständig organisirte, interconfessio- nelle Schule wird diese Schule ihren vollen Segen

worden, aber nur unter schwerem Gewissenskampfe

Ernennungen, Verleihungen re.

Dem Stabsarzt Dr. G.F.W.Bäumler, Abtheilungs- arzt von der provisorischen Feldabtheilung des Feldartillerie­regiments Nr. 11, Corpsartillene, ist der Abschied alsOber- staabsarzt 2. Klasse mit Pension und der Uniform des Sanitätscorps bewilligt. Der Hüttenwerks-Director Eicke, sowie der Berginspector Wessel und der Werks-Assistent Henkel bet dem Hüttenamte zu Richelsdorf sind vom 1. d- I-. ab zur Disposition gestellt. Der Werks-Assistent R ö ß zu Richelsdorf ist an die Berg-Jnspection am Meisner ver­setzt. Dem Förster Kno th e zu Kleinenberg ist die Förster­stelle zu Friedrichsburg (Rumbeck) übertragen worden. Dem Schullehrer und Cantor Mel berg zu Eltmannshausen im Kreise Eschwege ist das allgemeine Ehrenzeichen verliehen worden.

Braunschweig, 30. Sept. Bei der heute stattge­habten Prämienziehung der Braunschweigischen 20-Thlr.-Loose fiel der Hauptgewinn von 40,000 Thlr auf Nr. 9 der Serie 2602 , 6oOO Thlr. auf Nr. 16 der Serie 8720, 4000 Thlr. aus Nr. 6 der Serie 6464, 1000 Thlr. auf Nr. 7 der Serie 271.