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Mr. 197. Marburg, Freitag, den 22. August.

Obcrhessische Zeit««-.

1873.

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lkschemt täglich außer den Werktagen nach Sonn- und Feiertagen. Preis für das Quartal durch die Expedition (Koch'sche Buchdruckerei) bezogen 22i Sgr., durch die Postämter 27 Sgr. (excl. Bestellgebühr und incl. Stempelsteuer), für das Ausland excl. Stempel 22 Sgr. — Jnsertionsgebühr für die gespaltene Zeile 1 Sgr.

Sämmtliche Ännoncen-Büreaus nehmen Inserate an.

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Berlin, 20. Aug. Die neueste „Prvv.-Corresp." lagt in einem „Die Ausführung der neuen Kirchen- ieiefce* betitelten Artikel: „Als den neuen kirchlichen Wetzen schon in letzter Instanz daö Siegel der könig» Glichen Genehmigung aufgedrückt war, da traten die katholischen Bischöfe Preußen« in einer Gesammt-Ein flabe an das Staatsministerium noch einmal mit der Erklärung hervor: sie seien nicht im Stande, zum Vollzüge der am 15. Mai verkündeten Gesetze miizu »irken. Dian ersah aus dieser Kundgebung, daß die Oberen der katholische» Kirche an der Absicht fest hielten, den Widerstand, den sie der durch dringendes Vedürfniß gebotenen Regelung dcS Verhältnisses zwischen Staat und Kirche entgegengesetzt hatten, nun­mehr auch gegen die in unanfechtbare Geltung getretenen Gesetze fortzuführen. Man konnte jedoch noch immer die Erwartung hegen, daß die Bischöfe sich in ihrem Widerstreben gegen die Gesetze auf daö Gebiet be­schränken würden, wo ihnen freier Spielraum bleibt, nur mit Rücksichtnahme auf die an ihr Verhalten sich knüpfenden Folgen für die katholische Kirche nach eigenem Ermessen zu handeln, denn man durfte nicht ohne augenscheinlichen Beweis annehmen, daß sie entschlossen seien, sich offenen Ungehorsams gegen die­jenigen Vorschriften der neuen Gesetze schuldig zu machen, durch die ihnen bestimmte Pflichten auferlegt sinv. Inzwischen hat daö Verfahren mehrerer Bischöfe ge _zeigt, daß ihre Unbotmäßigkeit weder durch die Achtung zigeS »ct den Landesgesetzen überhaupt, noch durch den Hin- issen, ilick auf die angrdrohte» Strafen, noch auch durch irfceit die Scheu vor den der katholischen Kirche selbst un vermeidlich erwachsenden Nachtheilen in Schranken ge f. - halten wird. Nach allen Richtungen haben diese Ober­hirten der katholischen Kirche eine entschiedene Miß achtung der neuen gesetzlichen Vorschriften an den Tag gelegt und dadurch das Einschreiten der Staatsverwal lang und der Gerichtsbehörden zur Nothwendigkeit gemacht. Vor Allem mußte die Aufmerksamkeit der Regierung auf die genaue Ausführung des Gesetzes »cm 11. Mai über Vie Vorbildung und Anstellung der Geistlichen gerichtet fein, weil die Bestimmungen desselben geeignet sind, nicht nur vorhandene Uebel- flände und Mißbräuche zu beseitigen, sondern auch für

die Zukunft feste Grundlagen eines dauernden Friedens- Verhältnisses zwischen Staat und Kirche herzustellen. Dieses Gesetz bezeichnet sowohl die Bedingungen, welche für die Bildung und Anstellung der Geistlichen maß gebend fein sollen, wie es auch sämmtliche Anstalten, die zur Vorbildung der Geistlichen dienen, unter die Staatsaufsicht stellt, die zunächst in jeder Provinz des Landes durch den Ober-Präsidenten auögeübt wird. Dem Letzteren ist, nach der ausdrücklichen Vorschrift des Gesetzes, über alle Einrichtungen der geistlichen Bildungs-Anstalten Aufschluß zu geben, damit er im Stande fei, sich Gewißheit zu verschaffen, in wie weil diese Anstalten den vorgeschriebenen Bedingungen ge nügen, oder welche Vorkehrungen zu treffen sind, um den vorschriftsmäßigen Zustand herzustellen. Da in vielen Fällen die Vorsteher solcher katholischen Jnsti- tute sich geweigert haben, den gesetzlichen Weisungen Folge zu leisten und der Obrigkeit die zur Ausübung des Aufsichtsrechtes unerläßlichen Aufschlüsse zu ge» währen, so hat der Cultusministcr nicht gesäumt, unter Anwendung der ihm gesetzlich zustehenden Befugnisse, solchen Anstalten die ihnen vom Staate bewilligten Geld mittel einzubehalten oder dieselben gänzlich zu schließen. .Von hervorragender Wichtigkeit sind die Beftimmun- 'gen desselben Gesetzes, durch welche der Staatsregie rung das Recht zum Einspruch bei der Uebertragung geistlicher Aemler beigelegt wird. Selbstverständlich haben die Behörden von diesem Recht in erster Linie Gebrauch zu machen, wenn dem Anzustellenden die gesetzlichen Erfordernisse zur Bekleidung eines geist­lichen Amtes fehlen, oder wenn derselbe wegen schwerer Vergehen dem Strafgesetz verfallen ist. Außerdem ist der Einspruch zulässig, wenn gegen den Anzustellenden Thalsachen vorliegen, die seine Anstellung als eine Gefahr für den gesetzlichen und friedlichen Zustand des Landes erscheinen lassen. Damit die Erhebung des Einspruchs in angemessener Weise erfolgen könne, sind die geistlichen Oberen durch das Gesetz ange­wiesen, denjenigen Candidaten, dem ein geistliches Ami übertragen werden soll, dem Oberpräsidenten zu benennen. Nach der ausdrücklichen Bestimmung des Gesetzes ist jede Uebertragung eines geistlichen Amtes, welche gegen die gesetzlichen Vorschriften verstößt und ohne Rücksichtnahme auf das Einspruchsrecht ber

weltlichen Macht erfolgt, als nicht geschehen zu erachten. Außerdem ist jede gesetzwidrige Uebertragung oder Uebernahme eines geistlichen Amtes mit Strafe be­droht. Im offenen Widerspruch mit dem Gebot deS Landesgesetzes wurde in verschiedenen bischöflichen Sprengel» der Versuch gemacht, geistliche Aemter zu besetze», ohne daß den Oberpräsidenten die erforder­liche Anzeige gemacht und dadurch die Gelegenheit ge­boten worden wäre, nach Maßgabe der Umstände Ein­spruch zu erheben. Bon Seiten der Behörden ist sofort in angemessener Weise eingeschritten worben, nm die wider­gesetzlich vorgenommenen Austestungen für ungültig zu er* klären und die Bestrafung ber Schuldigen herbeizuführen. Man kann nicht ernst genug auf die Bedeutung und die Tragweite dieser Vorgänge Hinweisen. Es ist im höchsten Landesinteresse nicht zu dulden, daß die Obe­ren einer Kirchengemeinschaft sich gegen die Herrschaft ber Gesetze auflehnen und nicht blos bie Gewissen ihrer Glaubensgenossen beunruhigen, sonbern auch alle bürgerlichen Verhältnisse in Verwirrung bringen. Mißachtung be« Gesetzes ferbert bie Sühne beS Ge­setze« heraus. In bcn neuen Gesetzen sind aber nicht blos Strafe» gegen einzelne Vergehen angebroht, son­bern auch bie Fälle voihergesehen, wo in burchgrei- fenber Weise gegen Kirchendiener vorgegangen werben muß, bereu Verbleiben im Amte mit ber öffentlichen Orvnung unverträglich erscheint. Die neuen Kirchen­gesetze haben bindende Kraft für die Regierung, wie für die Geistlichkeit des Lances. Wie die Letztere oerpflichtet ist, ihnen Gehorsam zu leisten, so fällt den Behörden die Verantwortlichkeit für ihre gewissenhafte Ausführung zu, und keine Rücksicht kann sie von der­selben entbinden. Es bleibt daher den Bilchöfen keine Aussicht, die Gesetze rückgängig zu machen ober beten Wirksamkeit zu vereiteln. Wenn sie in ihrer Unbot­mäßigkeit verharren, so verfallen sie nicht nur bett an- gebrohten Strafen, unb vertiefen bett Bruch mit bet weltlichen Obrigkeit, sonbern sie schädigen auch ba« Ansehe» unb bie Macht ber eigenen Kirche, welcher immer weitere Kreise der Bevölkerung entfremdet werben.

— Die Ernennungen unb Beförberungen, welche für bie EnthüllungSfeier be« SiegeSdenkmals in Aus­sicht stehen, sollen zum Theil schon vor dem 2. Septem-

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Des Schicksals Fügung.

Novelle von Ew. Aug. König.

(Fortsetzung.)

„£alt, so weit sind wir noch nicht," fiel Lohhausen ihm ins Wort. „Ich habe Grund zu beiürchte», daß Du Deinen Vater in dieser Welt nicht wieberfinbest," fcht er, die Rechte auf bie Schulter be« Freundes lyrnd unb biefem ins Auge sehend, fort, „was aber «Ich der nächste Augenblick Dir enthüllen mag, sei sch und bedenke, daß Du ein Mann, kein schwaches lieb bist."

Et erzählte jetzt in gebrängter Kürze seinem Ka­uernden die Ereigniff« be« Abenb« unb suchte seine Kermuthung, daß ber Wucheret ermordet sei, als Ge­wißheit hinzustellen, um Ritter auf Alles vorzube-

„Wohlan," schloß er seinen Bericht, „wir Beide wollen jetzt daS HauS durchsuchen und wenn ein Raubmord stattgefunden hat, der Polizei sofort An- irize machen.

„Um alsdann al« die muthmaßlichen Mörder Eleber's verhaftet zu werden," ergänzte Ritter kopf- tyüttelnb.

f Daran hatte der ehrliche Eisengießer nicht gebacht.

„Nun wohl," erwiderte er, „so nehmen wir jetzt 6ten Polizeieommiffar mit, ich werde ihm sagen, daß

im Vorbeigehen das HauS offen gefunden, aber "icht den Muth gehabt habe, dieses ungewöhnliche ^nigniß näher zu untersuchen." u

„Auch das ist nur geeignet, Verdacht zu erregen, Regnete Rittet nach einer Weile; „komm, wir wollen ^46 Haus durchsuchen und mögen wir in demselben lwch daS Schrecklichste entdecke», es sei und bleibe laset Geheimniß, bis die Gerechtigkeit eS ausdeckt und

Thäter gefunden sind."

Lohhausen willigte in diesen Vorschlag ein unb ohne Zögern verließe» bk Beiden da« WirthShans, in dessen Schenkzimmet bie plötzliche Verhaftung bes Wucherers ausschließlich bas Gespäch bilvete.

Das Erste, was sie vernahmen, al« sie in den Hausflur traten, war ein schmerzliches Stöhnen, ver­bunden mit leisem Pochen.

„Ich müßte mich seht irren, wenn diese Töne nicht aus dem Keller kommen", flüsterte Lohhausen, während er an die Kellerthüre trat, und das Ohr dicht an dieselbe legte.

„Wer seid Ihr?" fragte er laut, „gebt Antwort, wir sind zu Euter Hülfe hier, wenn Ihr eine solche bedürft, von un« habt Ihr nicht« zu befürchten."

„Barmherzigkeit", antwortete bie Stimme eines Weibes, „steht mir bei, baß ich den Händen diese« Unmenschen entrinne, auf meinem Sterbebett werde ich Euch noch segnen!"

Lohhausen stieß feinen Kameraden, der ebenfalls näher getreten war, an. „Hier richte» wir allein nichts ans", versetzte er leise, „diese Thür kann nur ein Fachmann öffnen. Es bleibt uns also nichts an­ders übrig, als die Polizei zu benachrichtigen. Nach ber Stimme zu urtheileu, ist ei» Weib in dem Keller eingeschlossen, ber Himmel weiß, welche Verbrechen an ben Tag kommen werden."

Krampfhaft umklammerte Ritter ben Arm seines Freunbes, „Sie ist meine Mutter", erroiberte er, „eine Ahnung —"

„Still!" fiel Lohhausen bem von innerer Erregung Zitternden in« Wort. „Deine Ahnung sei Dir ein Sporn, meinem Rathe rasch unb ohne lange« Be­denken zu folgen, indeß zwischen Vermuthung unb Gewißheit liegt immer noch eine Weite Kluft. Ist es nicht eben so gut möglich, baß die Raubmörder sich hier in einer Falle gefangen haben und uns durch

Verstellung zu täuschen suchen? Also vorwärts, ich halte hier Wache, gehe Du zum Polizetbureau."

Eben wollte Ritter sich entfernen, als ein Polizei» kommissar, gefolgt von mehreren Gerichtsherreli, ein« trat Einer der Beamten trug eine Laterne, und enlsetzt prallten die Herren, welche gekommen waren, um Die Papiere des Wucherers in Beschlag zu nehme» und seine Habe vor Dieben zu sichern, zurück, als sie die beiden Männer gewahrten. — „Was sucht Ihr hier?" fragte ber Commiffar, indem er rasch auf bie Selben zutrat unb sie scharf ins Auge faßte. „Ihr habt wohl gebacht, weil ber Bewohner dieses Hauses verhaftet sei, werde kein Hahn darnach krähen, wenn Ihr Euch hier ein wenig umsähet, — he?"

„Also er ist verhaftet?" erwiderte Lohhausen, er­leichtert ausathmend. „Haltet uns, für was Ihr wollt", fuhr er fort, „nur nicht für unehrliche Leute, wir sind in dieses Haus getreten, weil die Thüre offen stand unb wir annehmen mußten, daß hier ein Raubmord stattgesunden habe."

„Fragen Sie bie Leute um ihre Namen, Herr Commiffar, unb halten Sie sie sest, bis wir uns über» zeugt haben, ob nicht« entwenbet ist", nahm ber Frie­densrichter da« Wort, „wir haben nicht Zeit, uns in eine lange Unterredung mit ihnen einzulassen."

„Wir bleiben freiwillig", versetzte Ritter, „wir sind Eisengießer au« ber Fabrik ber Gebrüoer Schmidt. Bevor Sie jedoch zur Haussuchung schreiten, Herr Richter, beauftragen Sie einen Beamten, einen Schlosser zu holen."

„Und wozu da«?" fragte der Commiffar.

„Weil im Keller ein Gefangener sitzt", fuhr der junge Mann fort, „treten Sie nur an die Thüre unb fragen Sie selbst, wenn Sie sich überzeugen wollen."

Vor der Thür hatte» sich inzwischen eine Menge Neugieriger versammelt, die gruppenweise beisammen

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