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Ur« 194. Marburg, Dienstag, den 19. August. 1873.

c OberhesWe Zeit«ng.

Feiertagen. Preis für das Quartal durch die Expedition (Koch'sche Buchdruckerei) bezogen S2j @gr., durch die Stempelsteuer), für das Ausland excl. Stempel 22 Sgr. Jnsertionsgebühr für die gespaltene Zeile 1 Sgr.

Sämmtliche Annoncen-Büreaus nehmen Inserate an.

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Fragen zu Grunde gelegt wurde, gelangte man zur einstimmigen Annahme folgender für die Gegenwart wichtigen Beschlüsse:

1. Die durch Uebereinkunft zwischen Staat und Kirche festgesetzten Dotationen kirchlicher Institute sind in Voraussetzung eines den Staatsgesetzen entsprechenden Verhaltens zugesichert und können in Ermangelung eines solchen aus allgemeinen Grundsätzen einbehalten werden."

ES wurde aber constatirt, daß dadurch der Frage nicht präjudicirt werde, ob in einem einzelnen Staate, wie z. B. in Preußen, diese Berechtigung neben der gesetzlichen Berechtigung zu anderen Maßregeln (§ 24 preuß. Ges. vom 12. Mai 1873) bestehen bleibt oder nicht.

2. Die Bischöfe, Domherrn u. s. w. haben be züglich der ihnen in einem Concordate oder in einer Circumscriptionsbulle als Präbende bestimmten Dotation auf Grund des Concordats beziehungsweise der Circum scriptionöbulle als solcher kein Civilklagerecht.

3. Ein solches können sie haben aus staatlicher Anerkennung; dasselbe unterliegt aus diesem Grunde den in Betreff der Zurücknahme angenommenen Grund­sätzen."

4. Es ist nicht zu billigen, die Verkündigung kirchlicher Erlasse unter dem gleichen Gesichtspunkte wie sonstige Veröffentlichungen zu behandeln. Es ist darauf zu halten, daß alle allgemeinen oder zur Ver­öffentlichung bestimmten besonderen kirchlichen Anord­nungen, mindestens gleichzeitig mit ihrer Hinausgabe der höheren Regierungsstelle mitgetheilt werden, damit diese zu prüfen im Stande sei, ob dieselben in bürger­liche oder politische Verhältnisse eingreifen. Die Er­füllung der betreffenden Verbindlichkeiten ist erforder lichen Falls durch Geldstrafen bezw. Amtssperre zu erzwingen."

Bezüglich mehrerer Fragen kirchlich-politischer Natur wurde nach eingehender Erörterung zur Ausarbeitung einer Vorlage je ein Referent und Correferent bestimmt. Man setzte dann eine Commission ein, welche für eine

1874 in Nürnberg abzuhaltende zweite Zusammenkunft die Zeit, Materien u. s. w. durch Correspondenzm festzustcllen habe. (Spen. Ztg)

Deutsches Keich.

Berlin, 17. Aug. Kaiser Wilhelm hat in Gastein Prof. Dr. Schaff aus Newyork, Bevollmächtigten der amerikanischen auö Repräsentanten fast aller protestan» tischen Confefsionen zusammengesetzten Evangelischen Allianz eine Privataudienz ertheilt, und ihn nach aus­führlicher Besprechung der Sache autorisirt und gebe­ten, der im nächsten October zu Newyork zu halten­den sechsten Generalconferenz der Evangelischen Allianz seinen herzlichsten Gruß und Segenswunsch zu über­bringen, mit der ausdrücklichen Versicherung vollkom» mcner Zustimmung zu den evangelischen Grundsätzen und Einheitsbestrebungen der Allianz in derselben Weise wie sein erlauchter Bruder und Vorgänger, Friedrich Wilhelm IV. solche Zustimmung in dem denkwürdigen Zeugnisse vor der Allianzversammlung in Berlin im Jahre 1857 öffentlich ausgesprochen hat. Der Kaiser fügte hinzu: daß er mit um so größerem Interesse auf die bevorstehende Gezreralconferenz in Newyork Hinblicke, als eS gerade jetzt in dem Wirr­warr der kirchlichen Verhältnisse doppelt noth lhue, die evangelischen Christen aller Länder und Confes- sionen näher zusammenzuführcn zum gemeinsamen Kampfe gegen den Unglauben und Aberglauben der Zeit.

Die GesammtauSprägung der Reichsgoldmünzen in den Münzstätten deS deutschen Reichs stellt sich bis zum 2. August d. I. auf 808,504,710 Mark, wovon 681,842,080 Mark in Zwanzigmarkstücken und 126,662,630 Mark in Zehnmarkstücken bestehen. Der Kriegsminister hat mit Hinweis auf das Verbot d.er Annahme aller fremden Münzsorten nach der Cabinetsordre vom 25. Oct. 1821 und auf die An­ordnung des Finanzministers aus neuester Zeit, wo­nach die österreichischen Ein- und Zweiguldenstücke, sowie die niederländischen Ein- und Zweieinhalb-Gul-

Srscheint täglich außer den Werktagen nach Sonn- und

Postämter 27 Sgr. (excl. Bestellgebühr und incl.

Eine Zusammenkunft deutscher Kircheu- rechtslehrer.

Die wichtigen kirchlich-politischen Fragen, dem gegenüber vor Allem die kirchenrechtlichen Fachmänner Stellung nehmen, boten die Veranlaffung, im ver- stoffenen Winter eine Zusammenkunft l derjenigen deut­schen Juristen anzuregen, die auf Universitätslehrstühlen oder in der Literatur das Kirchenrecht pflegen. Der Gedanke fand allgemeinen Anklang; eS wurde für den 13. und 14. August d. I. eine Zusammen­kunft in Kassel festgesetzt, deren Besuch einige zwanzig Professoren in Aussicht stellten. Leider traten für die meisten Abhaltungsgründe persönlicher Natur, zumeist nothwendige Badereisen, ein. ES fanden sich in Kassel ein die Herren Professoren: Berchtold aus München, Dove aus Göttingen, Groß aus Gratz, Hermann aus Jena, Hinschius auS Berlin, von Meibom aus Bonn, Meser aus Rostock, v. Schulte aus Bonn, Sohm aus Straßburg. Diese hielten unter dem Vorsitze de« Cons.-RathS O. Mejer die (Meldung, daß Prof, v. Schulte den Vorsitz geführt, war irrthümlich) am 13. und 14. August drei lange Conferenzen, in denen eingehende Diskussionen über eine Anzahl von Fragen gepflogen wurden.

Zuerst wurde auf Antrag von Prof. Hrnschius, der dabei auf die augenblickliche praktische Wichtigkeit der Frage und das Urtheil dcS königl. preuß. Ober­tribunals vom 21. Mai 1873 einging, die Stellung der deutschen Staatsregierungen zu der Sache der Altkatholiken erörtert. Man faßte einstimmig die Beschlüsse:

1Die Altkatholiken sind als Mitglieder der von dm Staaten anerkannten katholischen Kirche anzusehen.

2. Die deutschen Regierungen sind berechtigt, den am 11. August in Rotterdam consecrirten Bischos Rcinkens anzuerkennen.

3. Diese Anerkennung sind die Regierungen im Ver- »almngswege zu geben berechtigt."

Bei den folgenden Besprechungen, denen eine Anzahl von früher den einzelnen Eingeladenen mitgetheilten

Des Schicksals FLs«.

Novelle von Ew. Aug. König.

(Fortsetzung.)

Hast Du so manchen Eid gebrochen, um Deine Habgier zu befriedigen, wird cs Dir wohl auch nicht schwer werden, diesen Schwur zu brechen, wenn das Geschick Dich dazu zwingt," entgegnete sie im Tone der Verachtung.Sieh' Dich vor, die Stunde der Vergeltung hat geschlagen, heute noch erfährt unser Kind Alles und morgen schon wird eS von Dir Re­chenschaft fordern!"

Bei allen Teufeln, daS wirst Du nicht thun!" donnerte der Wucherer, in deffen Seele plötzlich ein entsetzlicher Gedanke auftauchte.Deine Zunge soll das Geheimniß nicht vrrralhen!"

Seine knöcherne Faust hielt die Kehle deS Weibes krampfhaft umklammert und ein teuflisches Grinsen flog über seine Züge, als die Augäpfel der Armen vor die mit Blut unterlaufenen Höhlen traten.

Da, in demselben Augenblick, wurde plötzlich an der Glocke geriffcn; erschreckt fuhr der Wucherer zu- stmmen; ohrz; Zögern schleppte er, einen Fluch mur atlnb, die i'ut" n-.gtt Widerstrebende in die Hausflur, öffnete die Kelletthü^ und warf die Bewußtlose auf die steinernen Stufen, die zum Gewölbe führten.

Zum zweiten Mal wurde jetzt an der Glocke ge­logen und scheltend öffnete der Geizhals die Thüre, 8m zu sehen, wer seinen ungelegenen Besuch so stür­misch und ungeduldig cmkündigte.

Sein Blick fiel auf zwei Männer, in deren erstem tt den Amerikaner Schmidt erkannte, beim Anblick bes zweiten überlies eS ihn eiskalt, ohne daß er sich von diesem Gefühle Rechenschaft geben konnte.

Mein Freund, der RechtSanwalt Lünen," nahm Schmidt das Wort, als er im Hausflur stand;Sie Mervrn entschuldigen, daß ich denselben als meinen Kkchrsbeistand mitbringe, weil ich mit den Ortsver- hällniffcn und Gebräuchen hier nicht bekannt bin."

Mit kriechender Höflichkeit bat Kleber die Herren ckvjutreten und Platz zu nehmen.

Sie behaupten also, das Kind bis zu seinem zweiten Jahre gepflegt zu haben und durch Umstände gezwungen worden zu sein, Ihren Pflegling auf den Namen deS Dachdeckers Schulz sowohl ins Tauf- wie ins Sterberegister der hiesigen Gemeinde eintragen zu lassen?" fragte Schmidt.

Allerdings," entgegnete Kleber keck im Gefühle seiner Sicherheit.Ich gab dem Kinde den Namen Amalie "

Und weshalb gerade diesen?" fiel der Rechtsan­walt ihm rasch inö Wort.

Weil ich eben keinen wußte, der mir besser ge­fiel," fuhr der Wucherer fort, in dessen Seele die Ahnung aufstieg, daß er gegenüber den Beiden einen schwereren Standpunkt einnehme, als er vermuthet hatte.

Wenn ich mich recht entsinne, besaß jener Dach­decker eine eigene Tochter Amalie, die jedoch früh starb," versetzte der RechtSanwalt.

Kleber überlief es stedendheiß.ES mag sein, ich erinnere mich jenes Kindes nicht mehr," entgegnete er,wohl möglich, daß dieser Nome Veranlassung war, die Tochter des Herrn ebenfalls Amalie zu nennen."

Ich denke, eine solche Veranlaffung würde Ihrem Gedächtniffe nicht so leicht entschwunden sein," fiel Schmidt ihm in's Wort,Ihr, ,wohl möglich', klingt sehr sonderbar. Hatten Sie die Pflege deS Kindes allein übernommen, ober eine Amme zugezogen?"

Ich war ein armer Mann," versetzte Kleber,bin es auch noch, unb da ich nicht wußte, ob und wieviel die Eltern für die Erziehung des Findlings vergüten würden, so mußte ich wohl allein die Pflege über­nehmen, zudem wollte ich die Sache so geheim wie möglich halten und*

Aber das Kind bedurfte der Pflege einer Frauen­hand," warf der RechtSanwalt ein,wie mein Freund behauptete, war eS erst acht Tage alt, als eS in Ihre Hände gelangte."

ES hat mir freilich manche Last und Sorge ge­

macht," fuhr der Wucherer fort, dem es bei dem scharfen Verhör mit jedem Augenblick unbehaglicher wurde,allein, ich ertrug's gerne, denn ich selbst hatte das kleine Wesen lieb, sehr lieb."

Schmidt warf dem Rechtsanwalt einen bedeutsamen Blick zu, der Wucherer, dem derselbe nicht entging, fühlte den Boden unter seinen Füßen wanken.

Wie gesagt, wäret Ihr nicht ein Mann, den die öffentliche Meinung als einen Heuchler und Wucherer, um mich gelinde auszudrücken, bezeichnet," hob Schmidt an,würde ich in Euere Angaben keinen Zweifel setzen, aber e8 trifft so manches Unwahrscheinliche zu­sammen, daß ich nicht umhin kann, Eueren Worten zu mißtrauen."

Die öffentliche Meinung ist kein rechtsgültige» Forum," brauste der Geizhals auf,sic richtet nach dem Srein, und heutzutage braucht man sich nur von den Menschen abzusondern, um für einen Verbrecher gehalten zu werden."

Gebt Euch keine Mühe, gegen den Urtheilsspruch, der von diesem Forum über Euch ergangen ist, bei uns Cassation einzulegen," versetzte der Rechtsanwalt sarkastisch,wir wiffen, was wir von dem Gerücht und von Euch zu ballen haben."

Seid jetzt so gut und zeigt uns den Todtenschein, den Ihr doch jedenfalls auSfertigen ließet," sagte Schmidt,Ihr verspracht heute Morgen, mir denselben zu verschaffen."

Kleber öffnete den Secretär und nahm, mühsam seine Fassung behauptend, daS Papier heraus.

Schmidt warf einen Blick auf den Schein unb Überreichte benselben dem Rechtsanwalt, der inzwischen ein Portefeuille aus der Tasche gezogen und aus diesem ebenfalls ein Papier genommen Halle, welches er ent­faltete und mit dem Todtenschein verglich.

Ein convulsivischeS Zittern befiel den alten Mann, fein scharfer Blick hatte in dem Papiere, weiches der Anwalt in der Hand hielt, eine zweite AuSfertiguilg des Todtenscheines entdeckt; mit verhaltenem Alhem unb «eit vorgebeugtem Kopse heftete er seine Augen