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Marburg, Donnerstag, den 31. Juli

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Oterhesfische ZeitungS

Erscheint täglich außer den Werktagen nach Sonn- und Feiertagen. Preis für das Quartal durch die Expedition (Koch'sche Buchdruckerei) bezogen 88j Sgr., durch die Postämter 87 Sgr. (excl. Bestellgebühr und incl. Stempelsteuer), für das Ausland excl. Stempel 88 Sgr. Jnsertionsgebühr für die gespaltene Zeile 1 Sgr.

Sämmtliche Ännoncen-Büreaus nehmen Inserate an. .

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auf die Lberhessische Zer- 10C|rCUlin<|Vll tuns für bie Monate August und September werden von allen Postan- stalte«, sowie von der Expedition in Marburg an­genommen. Mit de« Monat August beginnt im »eutlleton die Novelle:

Des Schicksals Fügungen, von E. A. König.

Deutsches Keich.

Berlin. 29. Juli. Der Bundesrath hat in der Sitzung vom 27. Ium d. I. beschlossen: 1) haß die sogenannte Bier- oder Zrukercoulenr als ein Malz surrogat im Sinne des §. 1 Ziffer 7 des Gesetzes »eg^n Erhebung der Brausteuer vom 31. Mai 1872 anzusehen und mithin bei der Verwendung. zur Bier und Esstgbereitung dem Steuersätze von 1 Thlr. 10 Sgr. vom Gentner zu unterwerfen ist; 2) daß solchen auf Declaration steuernden Brauern, welche Zucker, Syrup oder nicht besonders benannte Malzsurrogate (§. 1, Ziffer 5 bis 7 des Brausteuer Gesetzes) zu dem bereits gekochten Biere, z. B. auf dem Kühlschiffe, den Stellbottichen, den Gährgesäßen, den Lagerfässern oder Flaschen zusetzen (§. 18, Absatz 2 des Gesetzes und Ziffer 9. III., Absatz 2 der AuSsührungSbestimmungen), von der Direetivbehörde eine besondere Fixation der von diesen Stoffen zu entrichtenden Brausteuer nach de» Grundsätzen in Anlage I. zu Ziffer 3 der AuS führungsbestimmungen gestattet, oder auch unter An Ordnung geeigneter Controle nachgelassen werden kann, die innerhalb eines bestimmten Zeitabschnitts auf de» Lagersäffern ober Flaschen zuzujetzende Menge von Malzsurrogaten der gedachten Art im Voraus zu tectotiren. Der Finanzminister hat mit Rücksicht auf den vorstehend unter 2 bezeichneten Beschluß die Provin zial Stluerdirettionen ermächtigt, zuverlässigen Brauern sür die angegebene Verwendung der im § 1 unter 5 di« 7 des Gesetzes vom 31. Mai v. I. angeführten Surrogate nunmehr entweder die besondere Fixation oder aber widerruflich die Vordeclaration und Ver­steuerung unter den Maßgaben der Versügung vom 27. Mai d. I. zu gestatten.

Kiel, 27. Juli. Am Sonntag den 3. August

Kmyarkrr Stteßenmufikimte«.

Ein schwüler Sommerabend lagert über der Em­pire City, über die Wipfel der Schattenbäume in den Wohnstraßen der oberen Stadt ergießt der Vollmond feinen fahlen Schimmer, kein Lüstchen regt sich, und vergebens suchen die Bewohner der meist in tiefem Dunkel ruhenden Wohnhäuser an den offenen Fenstern und unter den hohen Thürbogen Schutz vor der drückenden Zimmer-Atmosphäre.

Da unterbrechen die kreischenden Töne einer Fidel, denen das Geklimper einer Harfe zur Begleitung dient, die träumerische Stille, am Trottoir zeigen sich zwei kleine in Lumpen gehüllte Gestalten, mit dunklen Ge sich lern, ein etwa lOjähriger Knabe, und ein Mädchen, vielleicht ein paar Jahre jünger. Jetzt schweigt die Fidel, und der kleine braune Junge singt gedankenlos in leierndem Tone eine einförmige Melodie vor sich hin, während des Mädchens Finger mechanisch in die Sauen der alten, wurmstichigen Harfe greifen. Das Lied ist abgeplärrt, die Kinder lesen die Centstücke, bk ihnen zugeworfen werden, von der Erde auf und »er ihnen nicht auS freiem Antrieb Etwas giebt, dem halten sie mit edler Dreistigkeit die offene Hand ent­gegen, bis sie doch ihren Tribut erhalten, oder mit dauhen Worten fortgejagt werden.

Wer sind diese.kleinen, schmutzigen, baorfüfeigen Straßenmusikanten, die uns überall in den Stroß-n Kewyorks ausstoßen und dort sowohl, wie in vielen öffentlichen Lokalen mit ihrer Musik und ihrer Bettelei awlestirm? Woher sie kommen ist nicht zu mißrathen, die braunen, südlichen Züge, das dunkle, wirr den Kopf bedeckende Haar, kennzeichnen sie als Sprößlinge sonnigen Italiens. Die Frage, wie diese Knaben And Mädchen aus dem fernen Süden Europas den 8$kg nach dem diesseitigen Ufer de« atlantischen Oceans gefunden, erhält in dem Ergebniß der Nachforschungen, welche von den italienischen Emigrationsbehörden und Schellschaftm augestellt wurden, eine Beantwortung,

wird unsere Stadt zum ersten Mal den Kronprinzen in ihren Mauern begrüßen. Derselbe wird Morgens früh von Föhr in Husum eintreffen, von dort auf der Bahn über Rendsburg und Neumünster, wo an den Bahnhöfen Empfang stattfindet, bald nach 1 Uhr hier eintreffen, um auf der kaiserlichen DachtGrille", welche ausgerüstet ist, nach Schweden zu reifen. Auf den 1. August war die Grundsteinlegung unseres neuen UniverstiätsgebäudeS festgesetzt. Es ist den Lesern erinnerlich, daß dies Gebäude zum Theil aus den in der Provinz während der Jahre 1862 bis 1865 angesammelten freiwilligen Beiträgen errichtet wird. Die Baucommission besteht daher auch aus einem Staatsbeamten, dem Universitätscurator und einem Mitgliede des geschäftsführenden Ansschuffes für jene Sammlungen. In Folge dessen ist für die Grund­steinlegung ein Festcomite aus dem Universitätscurator und je zwei Mitgliedern des Ausschusses, der Uni­versität und der städtischen Behörden zusammengetreten, welches diese Feier unter allgemeiner Betheiligung der Provinz wie der Stadt auszuführen wünschte. Dem­gemäß ist das Festprogramm entworfen, das einen großen Festzug und Abends feierlichen Commers unter Leitung der Studenten in Aussicht nahm. Als vor­gestern die officielle Mittheilung von der Hierherkunft des Kronprinzen eintraf, ward sogleich vom Oberprä sidenlen und Universitätscurator, Frhr. von Scheel Plessen, Namens des ComiteeS Se kais. Hoheit von dem Feste unter Uebersendung des Programms be­nachrichtigt und die Bitte ausgesprochen, der Kronprinz wolle die Grundsteinlegung selbst ausführen. Schon gestern traf die telegraphische Zustimmung ein, was selbstverständlich hier in Kiel die größte Freude her- vorgerusen hat und gewiß überall in der Provinz Her­vorrufen wirb. Nur hat der Kronprinz die Verlegung vom 1. auf den 3. August gewünscht. Das Programm selbst wirb keine andere Abänderungen erleiden, vor­aussichtlich aber wird auS Stabt und Land die Be­theiligung noch weit zahlreicher werden, als eS sonst der Fall gewesen wäre.

Cola, 26. Juli. AuS der Sammlung deutscher Briefe an Napoleon III. wurde kürzlich ein solcher

Die uns einen schauerlichen Abgrund verbrecherischen Treibens enthüllt. In unseren Tagen der Freiheit und Aufklärung, in denen wir uns mit Entrüstung der Zeit erinnern, in welcher der weit näher den Thieren des Waldes, als den Bewohnern civilisirter Gegenden stehende Neger Afrika'S ein gebräuchlicher Handelsartikel war, wird in civilistrten Ländern der Menschendiebstahl und Menschenhandel in großem Maßstabe betrieben und Kinder, welche an den Küsten Italiens der Pflege ihrer Eltern von diebischen Hän den entrissen werden, bilden einen gesuchten Export­artikel für Amerika.

In der Croeby Street befinden sich eine Anzahl von Häusern, in deren Kellerräumen die armen Kinder von ihren Herren und Eigenthümern ganz erbärmlich gehalten werben. FauleS Stroh bient ihnen zur Ruhestätte, schlechtes schwarzes Brod wird ihnen als Nahrung verabreicht. Früh Morgens werben sie mit Fiedel, Harfe ober Triangel auf die Straßen hiiiauS- gejagt, und kommen die Armen fpät NachiS zum Tode erschöpft heim, dann harren ihrer statt der schwarzen, schimmligen Brodkrumen die grausamste^ Schläge, wenn sie ihrem faulen Tyrannen, der müßig seinen Tag verbringend, von dem Verdienste der unglücklichen Kleinen lebt, nicht genug Geld mitbringen. Sellen ereignet sich der Fall, daß eines dieser Kinder der grausame» Behandlung seines Meisters durch die Fluck t zu entgehen sucht, denn dieselben werten in zu großer Furcht erhalten, und bei ihrer Jugend und Unwissei - heit ist es leicht, ihnen die Ueberzeuguiig beizubringen, daß ihr Leben Eigenthum ihrer brutalen Quäler sei, um sie durch die gräßlichsten Drohungen von Flucht versuchen abzuschrecken. Diese gestohlenen italienischen Kinder werden nach allen Städten der Vereinigten Staaten verschickt.

Neu York ist der CeutraleinfuhrShafen, und hier werden sie in Privatauctionen an den Meistbietenden verkauft Die .Preise variiren zwischen Doll. 100 bi«

mitgetheilk, den Krupp auS Esten an Louis Napoleon gerichtet habe. DieK. Z." bringt nun folgende Auf­klärung in dieser Sache: Im Ja'fre 1858 nicht, wie in den Zeitungen gesagt war, 1868 übermit­telte der Chef der Pariser Firma Friedrich Krupp im Auftrage der Essener Mutterfirma dem Kaiser Napo­leon einen Atlas Zeichnungen, wie solcher der Zeit allen mächtigeren Souveränen Europas übersendet worden. Der AilaS war von einem Briefe an den französischen Souverän begleitet, der allerdings einen außerordentlich höflichen Ton anschlägt, jedoch dabei im Ganzen einen geschäftlichen Eindruck macht. Weit seltsamer als dieser Brief ist die Antwort im Auftrage Napolcon's, welcher bezüglich der Krupp'schen Kanonen- Erzeugnng eine lebhafte Ausbreitung und den Erfolg einer Industrie wünscht,die dazu bestimmt tfi, der Menschheit wesentliche Dienste zu leisten!"

Darmstadt, 26. Juli. Die zweite Kammer der Stände verhandelte in'Fortsetzung der Schulgesetzvor- läge über den Art. 23 (obligatorischer Besuch der Fortbildungsschule auf Anordnung der Kreis-Schnl- Commisston) Derselbe wurde mit einem Amendement dcS Ausschusses, wonach jener Unterricht schlechtweg obligatorisch sein soll, angenommen; ein Antrag dcs Abg. Goldmann auf Strich des Artikels fiel eben so wie ein Antrag Ellenberger: den Unterricht an den etwaige« Mädchen-Fortbildungsschulen für obligatorisch zu erklären. Zu erwähnen ist auch, daß die durch Privatanstalten oder Lehrer gebildeten Knaben durch die KreiS-Schul-Commission zu der Fortbildungsschule herangezogen werden können, und zwar nach einem von der Kammer adoptirten Antrag Greim-Schröver, wenn solche nicht bis zum 16. Jahre unterrichtet werden, während die Vorlage das -15. Jahr als Grenze setzte. Art. 24 über die Verpflichtung der Eltern und deren Stellvertreter Betreffs des Anhaltens der Kinder zum Schulbesuche wurde mit einem Amen­dement Goldman», welches jene Verpflichtung auf Lehrherren und Dienstherren ausdehnt, angenommen, ebenso Art 25 über die Verbindlichkeit der Lehr- und Dienstherren sowie der Arbeitgeber Betreffs Gewährung Der Zeit zum Besuche der Fortbildungsschule ange-

300 für Knaben und von Doll. 100500 für Mäd­chen. Bei letzteren kommt bei der Taxirung haupt­sächlich Schönheit in Betracht, ungewöhnlich hübsche Mädchen sind Artikel, die sehr hohe Preise bringen. Man kann sich einen Begriff von der Ausdehnung dieses Kinderhandels machen, wenn man bedenkt, daß feit dem 3. April auf 27 verschiedenen Dampfern 317 Knaben und Mädchen, sämmtlich unter 14 Jahren, manche erst 2 bis 3 Jahre alt, nach Rewyvrk gebracht wurden. Diefe Kinder werden unter der Obhut einer Person, die von den Speculanten, welche den Handel betreiben, zu diesem Zwecke angestellt ist, hier herüber gebracht. Diese Person girirt sich als Vater der Kinder und beaufsichtigt sie von dem Augenblick an, in dem sie in ihrer Heimath gekauft oder gestohlen wurden, bis sie hier in Newyork an ihren neuenPa- droni" verkauft sind.

An jedem Tage kann man in italienischen Blättern von verloren gegangenen oder gestohlenen Kindern lesen, ein Beweis, daß das Geschäft gegenwärtig in vollster Blüthe steht. Die Emigrationscommissaire sind bemüht, den Unterhändlern das Handwerk zu legen, doch ist ihre Aufgabe jedenfalls keine kleine. Würde das Gesetz, daß jeder Emigrant, resp. der Rheder des Schiffes, auf dem er hier ankommt, Bürg­schaft dafür leisten muß, daß er innerhalb von fünf fahren den Ver. Staaten nicht zur Last fällt, streng durchgeführt, bann würde diesem verbrecherischen Unfug in wirksamer Weise gesteuert werden können. Für diese italienischen Kinder sind die Dampfsch'fffahrts Compagnien, welche den Transport übernehmen, dem Staate gegenüber haftbar; trotzdem aber viele der von ihnen in Newyork gelandeten Knaben und Mädchen nach Kurzem unausbleiblich dem Staate als Vaga­bunden ober Erwerbunfähige zur Last fallen, sind die Compagnien bis jetzt doch stets unbehelligt geblieben.