Einzelbild herunterladen
 

Mr. 131

Marburg, Freitag, den 6. Juni.

1873.

erkannt hatte, mit Festigkeit und Stetigkeit durchzu- sühren gewußt hat, daß eine solche Regierung in dem Augenblicke, wo sie endlich die gesetzlichen Machtmittel erhalten hat, um jenem staatsfeindlichen Ansprüche wirksam zu begegnen, vor einer trotzigen Erneuerung desselben erschrecken oder innehalten sollte!

Die Bischöfe können nicht erwarten, daß ihrer Verwahrung und Auflehnung noch irgend eine Er­widerung seitens der Slaatsregierung zu Theil werde. Nicht um weitere Erörterungen kann es sich jetzt noch handeln, sondern nur um ruhiges, entschiedenes Han­deln, um die allseitig feste, sichere und durchgreifende Ausführung und Handhabung der neuen Gesetze.

Die Vorbereitungen dazu sind unmittelbar nach dem Erlaß der Gesetze in allen Beziehungen getroffen; die Provinzialbehörden sind überall bereits mit vor- läufigen Anweisungen versehen, um die Bestimmungen der Gesetze alsbald wirksam in Vollzug zu setzen.

Bei den getroffenen Anordnungen ist, abgesehen von den Verpflichtungen, welche den geistlichen Oberen durch die Gesetze sebst auserlegt werden, ausdrückliche Vorsorge getroffen, daß auch in Betreff derjenigen Bestimmungen, deren Ausführung den Königlichen Be­hörden allein zusteht, im Interesse der Kirche soweit möglich eine vertrauliche Verständigung mit den Kirchen­behörden stattfinde. Von dieser Rücksichtnahme wird die Staatsregierung erst dann abgehen, wenn das Verhalten der Bischöfe in den einzelnen Fällen er­kennen läßt, daß sie auf die ihnen ermöglichte Wah. rung des kirchlichen Interesses thatsächlich verzichten.

Das weitere Vorgehen zur Erreichung des Ziels ohne die Bischöfe, und soweit erforderlich, ihnen gegenüber wird sich alsdann aus den Gesetzen selbst ergeben.

Wenn die Bischöfe sich außer Stande erklären, zum Vollzüge der Gesetze mitzuwirken, — so werden sie um so mehr in der Rothwendigkeit sein, sich den Folgen der Gesetze zu fügen und zu unterwerfen. Sie werden sich dabei nicht verhehlen können, daß sie durch ihr Verhalten Gefahr laufen, die höchsten inneren Interessen der Kirche selbst ihrerseits aufs Spiel zu setzen.

Nicht die Staatöregierung, sondern die kirchlichen Gewalten haben die GewissenSpflicht, noch einmal zu überlegen, in welche Lage die Kirche, die Priester und

= die Gläubigen durch einen wirklichen thatsächlichen i Widerstand gegen die Gesetze kommen können.

[ . Die Gesetze, wie sie festgestellt sind, lasten da« > innere kirchliche Leben, die Verkündigung der kirch- l iichm Glaubens- und Sittenlehre, die Spendung der kirchlichen Heilömittel und die Handhabung der Kir- ' chenzucht, soweit sie sich auf dem religiösen Gebiete bewegt und nicht auf das bürgerliche Gebiet hinüber greift, absolut frei und unberührt.

Auch bei der Durchführung der Gesetze liegt un­serer Regierung nach allen ihren Ueberlieferungen und Erklärungen „eine rücksichtslose Anwendung der bür­gerlichen Gewalt" sicherlich fern; wenn es dazu kom­men müßte, so könmte es nur durch ein rücksichtsloses und revolutionäres Auftreten der Bischöfe herbeige­führt sein.

Die Staatsregierung weiß sehr wohl, daß sie, auch wenn der Kampf seitens der Kirche auf die Spitze getrieben wird, Bischöfe und Priester höchstens an der Ausübung ihrer Functionen hindern, nicht aber, wie von ultramontaner Seite hervorgehoben wird irgend ein kirchliches Amt besetzen kann. Die Re­gierung hat diese Befugniß niemals erstrebt und würde sie nimmer üben wollen; — was sie will und durch­führen wird, ist, daß seitens der Kirche geistliche Aemter nur Deutschen und nur Männern übertragen werden dürfen, welche die für ihren Beruf erforder­liche allgemeine Bildung besitzen und von denen zu erwarten ist, daß sie die Staatsgesetze achten und den öffentlichen Frieden wahren wollen.

Wollten die Bischöfe diesen und ähnlichen Forde­rungen der neuen Gesetze, welche mit dem kirchlichen Glauben und mit der Spendung der Gnadengaben in der Kirche nicht das Mindeste zu lhun haben, und welche nach ihrem eigenen Geständnisse in anderen Staaten vom Pabst selbst anerkannt sind, sich trotzdem thatsächlich widersetzen und dadurch die Uebung des kirchlichen Dienstes hier und da zum Stillstände brin­gen, so werden die Bischöfe und nicht die Staats­regierung „sich auf eine Antwort vorbereilen müssen, wenn Katholiken vergeblich nach der Spendung der Gnadengaben ihrer Kirche verlangen". (Prov.-Cor.)

Die Bischöfe «nd die Kirchengesetze.

Die preußische Bischöfe haben in einer gemein­schaftlichen Eingabe an das Staats-Ministerium die Erklärung abgegeben, daß sie „nicht im Stande" seien, „zum Vollzüge der am löten Mai publizirten (kirch­lichen) Gesetze mitzuwirken", weil dieselben angeblich die Rechte und Freiheiten, welche der Kirche Gottes zustehen, verletzen.

Die Bischöfe gehen soweit, zu erklären, daß sie auch denjenigen Bestimmungen der neuen Gesetze, welche in anderen Staaten kraft eines Uebereinkommens mit dem Papste von der Kirche anerkannt sind, nicht Folge geben können, weil dieselben in Preußen einseitig vom Staate erlassen seien.

Aus dieser letzten Ankündigung geht klar hervor, daß es sich bei der Auflehnung der Bischöfe gegen die Staalsgesetze keineswegs blos um den Widerstand gegen Zumuthungen handelt, welche an und für sich dem katholischen Gewissen zuwider wären; denn, was der Papst in anderen Staaten als vereinbar mit den Rechten und Freiheiten der Kirche anerkannt hat, das kann doch auch in Preußen nicht in innerem Wider­spruche mit dem kirchlichen Gewiffen stehen. ES handelt sich vielmehr ausgesprochener Maßen um die grundsätzliche Bekämpfung der Souveränetät der staat­lichen Gesetzgebung der Kirche gegenüber, und zwar auch da, wo diese Gesetzgebung das innere Gebiet der Kirche nicht verletzt.

Es wird hiermit der Anspruch der römisch-ultra­montanen Politik in seiner ganzen Schroffheit er­neuert.

Gerade diesem Ansprüche gegenüber, welcher durch die Vollendung des päpstlichen Absolutismus auf dem vatikanischen Conzil noch bei Weitem bedenklicher für alle Staaten geworden ist, hatte die preußische Re- gierung, gestützt auf das volle Einverständniß mit der Landesvertretung, die neuen Kirchengesetze als nothwendig erkannt und mit aller Entschiedenheit zur schließlichen Feststellung gebracht.

Die Bischöfe selbst werden gewiß nicht wähnen, daß eine Regierung, welche sich der Größe und Trag­weite dieser Aufgabe vom ersten Augenblick vollkommen bewußt war, eine Regierung, welche auf allen an­deren Gebieten der Staatsverwaltung und der Po- litik dasjenige, was sie für nothwendig und heilsam

Deutsches Reich.

•* Berlin, 4. Juni. lieber den Preßgesetzent- wurf, welcher von der preußischen Regierung dem Ende ein beliebiges Gespräch diesem bescheidenen Schweigen vorziehen und sich im Stillen über den langweiligen Nachbar ärgern. Sei es: — ich versenke mich einmal in jene ritterliche Zeit zurück, wo man dem weiblichen Geschlechte noch Ehrerbietung und Hingebung zollte, und sehe in einer Dame meine Ge­bieterin, schweigsam eines Wortes, eines Winkes von ihr gewärtig, um ihr zu dienen.

_ . Das Schmettern des Posthorns unterbrach die Stille der Nacht; zur Seite der Straße tauchten Häuser auf; die Nachbarin suchte ihre Effekten iu= sammei,. Der Wagen hielt, eine HauSthüre öffnete stch, eben so der Wagenschlag. Ich hörte Etwas wie „Gute Nacht!" und „glückliche Reise!" — Draußen war sie. p

Ich wartete auf den Augenblick, wo daö Licht aus der HauSthüre ihr Antlitz erhellen werde. Fn derselben Minute sprang ein junger Wildfang, ein Mädchen von 7 blS 8 Jahren, aus dem Hause und chlang mit einem „Willkommen, Großmama die Arme um ste.

Gerechter Gott, „Großmama!" rief das Kind!

,jn meinem Kopfe wickelte sich blitzschnell ein Rechenexempel ab; 18 Jahre zum wenigsten für die Großmutter, eben so viel für deren Tochter, als sie heiratheten: lhut 36 Jahre, mit den Nebenumständen

bls 38; dazu der Wildfang von 7 bis 9 Jahren, gibt Summa Summarum für meine großmütterliche Reisegefährtin das respektable Alter von 46 Jahren. Bei einer Großmutter väterlicher Seits würde sich die Summe noch etwas höher kalkuliren: — ein Schleier über jene Sommernacht! —

Gin altes Weib! ich trag’ es kaum,— Für sie ein duftiger Liebestraum, — Es ist am Ende doch einerlei, Ich war ja wonneselig dabei!

Aus de« Badelebeu.

Erlebniffe von W. Nielenka.

(Fortsetzung.)

In der Provinz kennt und schätzt man noch die alten schönen Melodien; es gibt da wohl schlechte Klaviere, aber gute Musikalien drauf, in großen Städten ist s häufig umgekehrt. Auch in meiner Nach­barin schien die Reminiscenz aus Himmels Fanchon wiederzuklingen.

Alsbald regte sich'S in der Ecke mir zur Seite nnb aus dem Dunkel tauchte eine Hand empor, die sich an der hellen Fensterscheibe des Wagenschlags abzeichnete.

War'S nur eine Traumbewegung? Nein, es galt, bas Fenster herabzulassen.

Glücklicher Weise war daffelbe zu verquollen, um bk« leisen Druck einer zarten Hand zu weichen. Die Gelegenheit des ersten Ritterdienstes war da. Seit es keine Wegelagerer und Schnapphähne mehr gibt, Segen die man Ehre und Leben einer Dame mit ■föeljr und Waffen zu schützen hat, sind die Ritter- bienste zu solchen Handleistungen zusammengeschrumpft, der Heldin das Taschentuch aufzuheben, die Mantille Umzugeben, günstigen Falls ihr einen Eckplatz abzu- frtten, um sie den brutalen Annäherungen eines An­getrunkenen zu entziehen. Indessen was die Sicher- Wt der Landstraßen mir versagte, dazu hatte mir die Pvstregie verhülfen. Nicht immer bedarf es eines Schwert­streichs oder eines Dolchstoßes von Räuberhand, um rnt eine Dame fein Blut zu verspritzen, die Post­wagen, auf Seitenstraßen zumal, sind noch mittelaltem bch genug, um jetzt noch diese Romantik zu gestatten. «iS ich mit mannhafter Kraft das Wagenfenster aus i jonen Fugen gerüttelt, hatte ein hervorgetretener , ^«gel meine Hand verwundet. Mit süßen Wonne j

schauern fühlte ich mein Blut strömen — für sie ©in leises Wort des Dankeö aus ihrem Munde, das ich vernommen, war mir reicher Lohn und legte • Ush wirksamer als Collodium — lindernd über i die Wunde.

1 Die holde Unbekannte beugte sich an das geöffnete ' »enster und schaute nach dem Sternenhimmel. In dem hellen Rahmen sah ich das Haupt gleich einer in schwarzem Glanzpapier ausgeschnittenen Silhouette, wie sie in altehrbaren Stuben über dem Sopha hangen, von einem Jmortellenkränzlein eingefaßt. In meiner Vergötterung gemahnte mich der dunkle Kopf in der mondhellen Fensteröffnung an das auf Gold- grunb gemalte Bilb ber schwarzen Mutter Gottes von Czenstochau.

Ein Winbhauch wehte ihren Schleier mir ent­gegen unb bas duftige Gewebe streifte meine Lippen

®5C 8um Äuffe. Ein Stoß des Wagens ließ sie den Kopf zurückziehen, der wieder im Dunkel ver­schwand; dagegen fiel dabei eine kleine Reisetasche von dem Rücksitz. Ein zweiter Ritterdienst. Wir suchten Beide den Flüchtling zu fassen — ba begegneten sich unsere Hände. Das war der erste Schritt.

Aber der Kuß von ihrem Munde gegeben und empfangen! War es nicht an der Zeit, jetzt eine Un- terboltung anzuknüpssn, um ihr näher zu kommen? Vielleicht wohl. Aber ich bin darin ein närrischer Äau3; ich bin im Stande, einen ganzen Tag lang i in einem Conpo mit einer jungen Dame zu reifen, ; ebne em Wort an sie zu richten. Ich scheue Nichts : me^r , als auch nur annähernd in jene Geschwätzig- 1 fe’t, jene anmaßljche Keckheit zu verfallen, mit der die 1 in Wem, Tabak und anderen Artikeln „machenden „jungltnge ihre Umgebung auf Reisen oft nahebei jur Verzweiflung bringen. Manche Dame mag am

Oderhessische Zeitung.