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Mr. SS.

873, n.

JTlarßurg, Donnerstag, den 10. April.

1873

ObeMfischc Zeitung

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bie getreu den Angaben deS Manuskripts in meiner gekittet mit einer Kalkmasse, wie wir sie'beute nickt Wette errablen will hrmprfp hn» ___, ' . * _

traft f "den Titel führte:Was i um unsere Lehngüter

in der Familie zu be-

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*) Nachdruck verboten

Diese Gebäudegruppen nehmen über >ie Hälfte

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mehr kennen, zerstört kein Zahn der Zeit, Wo der neue Krieg des Pulvers und der Kanonen sie nicht mit Gewalt zertrümmert hat, da werden sie noch Tausende von Jahren stehen, denn wvhl kann daS Feuer ihren Leib ausbrennen, doch dm Mauerkoloß verzehrt cS nicht. Verschiedene Riffe in demselben bekunden, daß der Brand seinen Gierzahn daran wohl mehrmals versucht, denn sie rühren nur von der Ausdehnung des Gesteins in der Gluth und seiner nachherigen raschen Verdichtung her. An den Thurm reiht sich der älteste Schloßtheil, auS dem fünfzehnten Jahrhundert stammend, unterwärts mehr einem Ge- fängniß mit seinen engen Fenstern und Luken ähnelnd, als einer Herrenwohnung; doch oben malerisch auS- geftaltet mit Söllergängen, Steinsäulen und gothiichen Bogenfenstern. Hieran fügt sich ein zweiter Bau, der die Jahreszahl 1572 trägt ebenso solid von Dleinwerk im Styl jener Zeit aufgeführt mit viel­fältigen Erkerfenstern im Mansardendach, ganz nach jener Art und Weise deö Baues, den wir den hol- .ändischen nennen und wie dieser Styl nach dem dreißigjährigen Kriege sich später in den Großstädten einbürgerte.

In einer solchen Gegend lagen die Güter; Wals- lcben in deren Centrum mit weitläufigem Schloß Park und Thiergarten. Das Schloß, ein alter impo­santer Bau, im Styl wenigstens aus drei verschiedenen Jahrhunderten stammend, war, das war deutlich zu erkennen, in den ältesten Zeiten eine Sumpsburg ge­wesen, die zum größten Theil von einem schmalen See, dem WalSsee, begrenzt wurde. Die Landseite ist fest gewesen durch breite Gräben und Bruchterrain, durch welches jetzt eine breite Straße führt. Die Zugbrücke, als einziger Schloßeingang, war einer ge­wöhnlichen dauerhaften Holzbrücke gewichen. Der runde Burglhurm, weit ins Land blickend, stand noch, denn solche sieben Fuß dicken Steinmauern, ineinander "

gesunden Tagen auch dreimal lieber das Gewehr von der Wand genommen und ist bei Sturm und Wind durch die Felder und Wälder gestreift, als daß er still auf dem Sessel am Kamin gehockt hätte I

Ein Zug kühner Wirthschaftsphilosophie voll dra­stischer Sarkasmen über gewisse Socialzustände seiner Zeit, die überall cingestrcut sind, interessirten mich vornehmlich. Sie bekundeten einen klarblickenden Kopf, der in seiner torystischen Opposition ganz ähnliche Anschauungen zu Tage brachte, wie sie heut zu Tage in den Kreisen der Grundbesitzer glimmen. War doch die Zeit von 1806 bis 1819, in der er lebte, der heutigen nur zu ähnlich.

Bevor ich jedoch diese Familiengeschichte beginne,

Weise erzählen will, bemerke ich, daß der Lehnbesitz, um den es sich hier handelt, in der Mark nördlich von Berlin liegt. Er umfaßte vier Güter mit nicht weniger als 13,000 Morgen, deren eine Hälfte in Acker, die andere in Holz bestand. Die Gegend, in der die Höfe Walslcben, Reichenau, Liebenau und Wilkendorf sich ausbreiteten, war ein buntes Ensemble vo» feiten Ackern, grünen Wiesen mit Gebüschrändern und Bächen, Seen, Mühlen und Gehölzen in welligem Terrain ein unsagbar sanfter und friedlicher Anblick! , Das Vorurlheil, daß die Mark jeder landschaft­lichen Schönheit entbehre, ist längst überwnnden. Der eigenthümlich düsterblaue Luftton, der wie ein schwer- müthiger Schleier um die fernen Kiefernwälder schwebt, welche überall den Horizont umsäumen, mag den Mittel- und Süddeutschen befremden; den Nord­deutschen weht er als ein unendlich anheimelnder Zug an, denn es ist das Symbol des enlsagungs vollen ernsten Lebens, das einmal dieser Landstrich gebieterisch fordert. Der volle Sonnentag aber des Sommers, der hier sich in den klaren Seen spiegelt prangt in einem Lichterblitz, dec dem schönsten Frauen' äuge gleicht, das in Liebe, Glanz und LchenSalutb in die Welt blickt.

Deutsches Keich.

* Berlin, 8. April. Aus Petersburg trifft heute die Nachricht ein, daß man dort zum 26. d. die Ankunft des Kaisers bestimmt erwartet. Hier ist noch nicht bekannt, ob bereits ein definitiver Termin für die Abreise Sr. Majestät festgestellt ist, doch läßt sich aus obiger Meldung schließen, daß dieselbe un­mittelbar nach der ^Vermählung deö Prinzen Albrcht stattfinden wird. Was die Reise des Kronprinzen anbetrifft, so heißt es, daß derselbe sich am 26. d. mit seiner Gemahlin zu einem längeren Aufenthalte von mindestens 14 Tagen nach Wien begeben und dort seine Wohnung als Gast deö Kaisers in Hetzen­dorf nehmen wird. Die schnelle Sanction und Publikation, welche der Verfassungsveränderung zu Theil geworden, widerlegt wohl aufs Schlagendste alle neuerdings wieder aufgetauchten Gerüchte von Schwenkungen der Regierungen in Bezug auf die Kirchenpolitik. Sie zeigt von Neuem, welchen Werth man auf eine schleunige Erledigung der kirchlichen Vorlagen legt und wird hoffentlich dem Herrenhaus ein weiterer Antrieb fein, möglichst bald die ihm be- oorstehende Aufgabe zu bewältigen. DieKreuzztg." cersucht heute, die selige Commission weiß zu waschen, was ihr indessen natürlich nicht gelingt. Sie meint, das Herrenhaus habe doch ein Anrecht auf eben so viel Zeit, wie das Abgeordnetenhaus. Nach ihrem Geschmack wäre es also, wenn sich auch hier die end losen Berathungen und Debatten noch einmal wieder holten, in welchen jedes Mitglied der Centrumspartci durch den Vortrag von hundert Variationen über dasselbe Thema den Schluß möglichst lange hinaus zuziehen suchte. Das hochconservative Blatt kann sich selbst sagen, daß eine solche langsame Berathung auch schon deshalb unnöthig ist, weil sie keinen Zweck hätte, indem von einer etwaigen Amendirung der vom Äbgeordnetenhajise überkommenen Entwürfe nicht die Rede sein kann. Eine solche wird neue Verhandlungen erfordern, beim Abgeordnetenhause aber und damit bei den gegenwärtigen Verhältniffen auch bei der Re- gierung keine Zustimmung finden, sie käme daher einer i

Jnskünftige dagegen würde die betreffende Handels­sache nur dann an den ReichSgerichtshof gelangen, wenn ein bestimmter Theil deS Reichsrechts, also z. B. daS Handelsgesetz, das Haftpflichtgesetz rc. verletzt wäre. Die weitere Folge würve sein, daß die Parteien, welche eine streitige Handelssache haben, zwischen Ber­lin oder Leipzig wählen können, jenachdem sie behaup­ten, daß Reichsrecht oder anderes Recht verletzt sei. Erstaunlich ist es, daß Preußen mit seinem Vor­schlag. dem Reichsgerichtshos die volle Zuständigkeit zu gewähren und die obersten Landesgerichte in den Einzelstaaten auszuheben, von sämmtlichen fünf in den Confereuzen neben ihm vertretenen Staaten im Stich gelassen ist. Man begreift nicht recht, warum auch Baden und das neu hinzugezogene Hessen-Darmstadt sich für die baierische Idee erwärmten, da sie inskünf­tig nur ein Oberlandesgericht haben werden, also einen "bersten Gerichtshof daheim nicht errichten können. Württemberg wird wahrscheinlich in der gleichen Lage sein, Sachsen kann allerdings viMeicht zwei Oberlandcö- gerichte in Dresden und Leipzig bilden, aber auch diese Zahl ist doch zu gering, um einen obersten Ge­richtshof darüberzustellen. Mit dem Ausgang dieser Conferenz ist die Hoffnung, noch im nächsten Herbst den Civil- und Strafprozeß, sowie die Gerichtsorgani­sation dem Reichstag als großen Schlußakt in dieser Legislaturperiode vorlegen zu können, ein für alle Mal zu Grabe getragen. Daß der Justizminister Leonhardt sich überhaupt darauf einlassen wird, auf der Basis der Ministerconferenz eine Gerichtsorgani­sation zu entwerfen, können wir nicht glauben. Die Ministerconferenz war lediglich 'eine vertrauliche Be­sprechung. Es nahmen an ihr überhaupt nur sechs Staaten Theil. Sämmtliche Mitglieder des früheren norddeutschen Bundes waren bis auf das einzige Sachsen nicht darin vertreten. Man wollte womöglich eine Verständigung erzielen, aber einen osficicllen Cha­rakter, wie z. B. ein legal eingesetzter Ausschuß des Bundesraths ihn haben würde, besaßen die Conferen­zen nicht. Beauftragt zu einem Entwurf über eine Reichsgerichtsorganisation ist lediglich der preußische

Das Majorat.*)

Historisches Familiengemälde von M. A. Niendorf.

Einleitung.

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Verwerfung der ganzen Gesetze gleich. Man darf sich indessen wohl mit einigem Grunde der Hoffnung hin­geben, daß das Herrenhans die Bedürfnisse der Na­tion begreift und kann die Annahme deö Bernuth- schen Antrages als ein Präjudiz für das weitere Schicksal der neuen Legislation betrachten. Vor einigen Tagen schien cd, als wenn bezüglich des Po­sener Oberpräsidinms möglicher Weise eine andere Kombination den Sieg davontrggen würde, als man bisher annahm. Jedoch ist jetzt, wie man hört, die definitive Ernennung des Herrn Günther erfolgt; der- selbe wird indessen sein Amt erst antreten, wenn die Special-Untersuchungscommission ihre Geschäfte be encet hat. Die zweite Vernehmung des Herrn Wagener durch den Kammergerichtsrath Steinhaufen ist nunmehr erfolgt und wird nunmehr, nachdem da mit die Voruntersuchung abgeschlossen, entschieden werden, ob ein eigentliches Disciplinarverfahren ein­zuleiten ist. Herrn Wagener ist bekanntlich ein län­gerer Urlaub ertheilt, er wird denselben jedoch, wie man hört, in der unmittelbaren Nähe Berlins verleben.

Der Ausgang der jüngsten Ministerconferenz über die Gerichtsorganisation ist leider wenig erfreu­lich, schreibt dieSpen. Ztg." Die beiden Sitzun­gen der Conferenz haben die wichtige Angelegenheit eigentlich mehr rückwärts, als vorwärts gebracht. Al lerdings hat Baiern die Idee einesRechtshofes" fallen gelassen und den Reichsgerichtshof im Allge meinen acceplirt. Allein die Competenz, welche es demselben zugestehen will, beschränkt ffich auf das Reichsstrafrecht und auf die Verletzungen des RcichS- civilrechts, soweit dasselbe bisher existirt, mit andern Worten des Handelsrechts und der einzelnen vom Reiche gegebenen Gesetze, wie z. B. deS Gesetzes über das literarische Urh»berrccht, über die Haftpflicht bei dem Betrieb von Eisenbahnen u. s. w. Ja, man kann nicht einmal sagen, daß die Competenz des Handelsgerichtshofes völlig auf daö oberste Reichs­gericht übergehe. Denn bisher kam an daö Handels­gericht jede Handelssache, mochte darin daö Landrecht oder das römische Recht oder was sonst verletzt sein.

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i Das Heft war mit grober fester Hand geschrieben, 1 6ttfr orthographisch, noch sonst von künstlerischer ellknduug; allein es war minutiös ausführlich, voller ' u»d klarer praktischer Anschauung. Der Schrei ^ selbst sagt, daß ihn im Alter die Fußlähmung diesem Zeitvertreib der Aufzeichnung getrieben, zu er volle zwei Jahre gebraucht! Freilich, wie man

**au8 diesen Blättern kennen lernt, so hat er in

«ammtlrche Annoncen-Bureaus nehmen Inserate an.

rliuj Die Geschlechter der Menschen vergehen, selbst die Erinnerung der Nachwelt reicht kaum fünfzig Jahre rückwärts. Stetig löscht der unaufhaltsame Strom bil Gedenktafeln aus, die unsere eigene Erscheinung ihrer Umgebung einprägte. Alles ist vergänglich nur der Wandel ist ewig.

Ein eigener Zauber relativer Beständigkeit liegt Nir in der Schrift. Personen, die seit Jahrhunderten M Staub gemodert, deren Andenken nicht einmal mehr m der dunklen Sage des Orts geblieben, stehen oft Wenb, hoffend, sorgend vor uns zauberisch auf, in- wir zufällig ein Stück ihrer Handschrift in einem ^rgeffenen Winkel finden! Darum ist mit Recht die Schrift die Sprache des Geistes genannt So manche tootragenbe Persönlichkeit, bie in ihrer Energie beö Willens und ihrer Charaklerthümlichkeit der ländlichen Hebung derart imponirte, daß man sie mit ihrem ote gar nicht gestorben meinte, geht als Gespenst ? der Dorfsage um. Ach, Ihr seid trauliche ^flkSgespenster bet Vorzeit, Ihr alten vergilbten Fristen der Jahrhunderte, die ich auf den Ritter- | Hm^des Landes in Schutt und Staub begraben fand! i. Sv entdeckte ich eine handschriftliche Aufzeichnung, /s den Titel führte:Was ich, Wolfram von Röbell,

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