Mr. 48.
Marburg, Mittwoch, den 26. Februar.
1873.
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A> KriegSzug Ion Hrffen-Kaffel gegen Waldeck im M achtzehnten Jahrhundert.
Von Ernst Wörner.
(Fortsetzung statt Schluß.)
der Grenze und zwar in der Grafschaft Waldeck stehen zu bleiben. Der Einwand, daß die Grenze nicht die Residenz sei, zwischen beiden vielmehr noch eine gute Strecke liege, war zwar sehr logisch, aber der Logik der Thatsachen gegenüber, wie sie der Sieger vertrat, erfolglos.
Der Tag verging ohne besondere Ereignisse. Die Soldaten ließen sich in der Stadt wohl sein, und von den Fenstern seines Schlosses aus konnte Friedrich Anton Ulrich die Wachtfeuer sehen, welche von den in seinen schönen Gärten ausgerissenen Zäunen und Pfählen unterhalten wurden.
Als Lehndorff am Morgen des 15. December feinen Zweck noch nicht erreicht fand, schritt er zu weiteren Feindseligkeiten. Vor dem Schlöffe stand ein Bau, in welchem die jungen Söhne des regieren- den Grafen und dessen jüngster Bruder wohnten. Als diese Prinzen in der Frühe heraustraten, um ihre Pferde zu besteigen und auf die Jagd zu reiten (allerdings ein kurioses Vorhaben angesichts der schwierigen Situation), sahen sie sich von aufgestellten hessischen Wachtposten zurückgewiesen. Sie gingen in ihre Wohnung zurück, wohin ihnen jedoch der hessische Major Brand mit einem Zug Infanterie folgte. Die walveckische Wache, welche sich in dem Hause befand, wurde weggejagt und durch eine hesuche ersetzt, unge achtet des Protestes und der Versicherung der Hofbeamten, daß von diesem Haus aus so wenig wie überhaupt Widerstand geleistet werden würde. Die jungen Prinzen mußten sich demnach als Gefangene betrachten. Die Frage des Hofmarschalls Vasold, ob man den Grafen selbst und die Frau Gräfin zur Jagd fahren lasten werde, beantwortete Lehndorff mit einem entschiedenen Nein und damit, daß er sofort ein ganzes Bataillon und seine Dragoner vor das Schloß zog.
Bald ging er gegen da« Schloß selbst vor. Er vertrieb die waideckischen Wachen von der Hauptbrücke
Deutsche- «eich.
•• 24. Febr. Das Abgeordnetenhaus
hat heute da« Ausführungsgesetz zur Kreisordnung in erster und zweiter Lesung, ebenso die Vorlage über die Staatsschulden angenommen; bei der Verhandlung über die Erbschaftssteuer hat der Finanz Minister erklärt, daß die Vorschläge deS Abgeordnetenhauses zwar wesentliche Reformen enthalten, daß er jedoch einer weiteren Fortsetzung seine Zustimmung nicht geben könne, da eS nicht gerechtfertigt erscheine, weitere Erleichterungen eintreten zu lasten. — In der Presse mehren sich die anerkennenden Beurtheiluugen der Finanzverwaltung, deren Leistungen nicht allein in ben so günstigen Resultaten und Ersparnisten, sondern auch in der Verwendung derselben und den umsichtigen Vorschlägen allgemeine Zustimmung verdienen. Lieser Anerkennung geben nicht allein der Regierunn näher stehende, sondern auch die ganz unabhäiigigeg und auf ihre Unabhängigkeit besonders Werth legenden Blätter, z. B. die „BreSl. Ztg." und die „Magdb. Zig." Ausdruck. Das letztere Organ der national- liberalen Partei begründet auch in einem Leitartikel, daß unter den bestehenden Verhältnissen unsere Aus gaben für Erhaltung und Verbesserung der Wehrkraft keineswegs unproduktiv seien, da die Haltung Frank- mchs und desten Verhältniste bestere Garantieen für imsere Sicherheit erfordern, als Handel und Verkehr Md friedliche Gesinnung unsererseits geben. Einen recht praktischen Commentar zu diesen fachgemäßen Ausführungen der „Magdb. Ztg.« liefert auch ein Artikel der neuesten Nummer der „Revue de deux Mondes“ vom 15. d. M. Derselbe stellt eine Berechnung auf, nach welcher die Kosten des Krieges für Frankreich den Betrag von ca. 6672 Millionen er reichen und zwar ohne Hinzurechnung der Ausgaben für Pensionen, Requisitionen von französischen Be
hörden, für Schäden an StaatS-Eigenthum und ohne die eigentlichen KriegSauSgaben für Erhaltung der Armee, Wiederherstellung des Materials u. f. w., mit diesen Ausgaben, behauptet die „Revue de deux mondes“, würde der Verlust Frankreichs durch deu Krieg zehn Milliarden Francs noch übersteigen. Zur Begründung dieser Behauptung hat dieses Blatt folgende detaillirte Posten aufgeführt: an Kriegsentschädigung 500 Mill. Frcs., Verzinsung von 2000 Mill, auf 2 Jahre 300 Mill., Kriegscontributionen 39 Mill., Requisitionen 327 Mill. (excl. Seine-Departement), Schäden und Verluste an Steuern 141 Mill., verlorene, geraubte Gegenstände rc. 141 Mill., von Deutschen erhobene Steuern 49 Mill., weitere Ent schädigung und Steuerverlust 9 Mill., Kriegsconm bution und Verluste (Paris) 270 Mill., Unterhaltung der deutschen Armee bis Juli 1872 273 Mill. — Heule hat im Hotel des Fürsten Bismarck wieder eine Ministerconserenz stattgefunden. — Die Eröffnung beS, Reichstages soll nun am 10. März statl- ftnben, während der Landtag gleichzeitig feine Arbeiten sortsetzen soll. — Die Nachricht, daß der Oberpräst- dent v. Horn zum Oberpräsidentenposten in Posen uscht, wie man früher annahm, berufen werden wird, dürfte sich wohl bestätigen, jedoch aus anderen Gründen als Posener Blätter angegeben haben. Der Rücktritt des Grafen Stolberg vom Oberprästdium in Hannover ist nunmehr definitiv und wird also die Besetzung auch dieser Vacanz gleichzeitig mit betten zu Schlesien, Posen unb Sachsen erfolgen.
— Die Ausprägungsbestimmungen des neuen Münzgesetzes lauten: „§ 1. Es wird ausgebracht ein Pfund feinen Silbers in 20 Fünfmark-, 100 Einmark, 200 Einhalbmarkstücken in einer Mischung 6on 200 Theilcn Silber, 1Q0 Theilen Kupfer, so daß 90 Mark in Silbermünzen je ein Pfund wiegen. Das Ausprägungsverfahren stellt der Bundesrath fest. § 2. Das äußere Ansehen der Silbermünzen ist genau dem der Goldmarkstücke entsprechend Nähere Beschaffenheit stellt der Bundesrath fest.« Die Nickelund Kupfermünzen tragen nach § 3 des neuen Münz- gesetzes auf der einen Seite die Werthangabe in
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und besetzte diese und alle anderen Eingänge zum Schlosse mit starker Mannschaft. Als die Diener des Grafen herauSkamen, um Wasser zu holen, sahen sie sich zurückgetrieben; die Metzger und Bäcker, die zur gewöhnlichen Stunde mit Brot und Fleisch am Eingang erschienen, wurden nicht eingelaffen; ebenso wurde die Einfuhr von Brennholz gehindert. Selbst der gräfliche Leibmedicus wurde an der Brücke zurückgeschickt. Man hatte in der Thal den Grafen von Waldeck förmlich cernirt; zudem unter Umständen, wo sich eine Einschließung sehr empfindlich bemerkbar machen mußte. ES fehlte an Wasser zum Kochen, mit Schnee und Wein mußte man sich notdürftig helfen; auch der Holzvorrath drohte bald zur Neige zu gehen.
Gleichwohl gab der Graf die bisherige Taktik nicht auf. Das erfuhr Lehndorff, der schon glaubte, ihn bezwungen zu haben, als er wiederholt die Auslieferung der Bauern und eine Erklärung wegen der Deserteurs verlangte. Er erhielt wiederum nur die Antwort, gegen Gewalt könne man sich nicht wehren, werde aber die Bauern gutwillig nicht auSliefern, und sich auch hiusichilich der Deserteure zu nichts verstehen. Unter diesen Umständen sah der Graf jeden Augenblick einen, Sturm auf das Schloß voraus; für diesen einzigen Fall war er entschlossen, mit den Waffen in der Hand Widerstand zu leisten, und gab den wenigen Soldaten, die er bei sich hatte, demgemäß Befehl.
(Schluß folgt.)
Die Bauernfänger.
Novelle von Ewald August König.
(Fortsetzung.)
Mit fieberhafter Hast öffnete der Major dakleine Paketchen, welches ihm der Baron überreicht hatte, seine Hände zitterten, ein Freudenschrei entfuhr seinen Lippen.
„Das sind meine Abdrücke,« sagte er, „Herr Baron, nennen Sie mir den Namen deS GaunerS —
Pfennigen, die Jahreszahl, die Umschrift „Deutsches Reich", auf der andern Seite das R-ichSwappei, und das Münzzeichen. Die Silber-, Nickel- und Kupfermünzen, werden nach § 4 auf den Münzstätten derjenigen Bundesstaaten geprägt, die sich dazu bereit erklären. Alles Uebrige ist wie bei den Reiidsgold- münzen angeordnet. Nach Art. 3 soll der Gesammt- betrag der Reichosilbermünzen vorläufig 10 Mark pro Kopf der Reichsbevölkerung nicht übersteigen. Bei jeder neuen AuSgabe dieser Münzen wird eine gleiche Menge der umlaufenden groben Silbermünzen eingezogen, zunächst solche, die nicht dem 30 Thaler- fuße angehören. Der Gesammtbelrag der Nickel- uud Kupfermünzen soll 2'/2 Mark pro Kopf nicht übersteigen. Der Art. 5 des neuen Münzgesetzes lautet: „Von Landesscheidemünzen sind bis zum Eintritt des Gesetzes ejnzuzieheu: die nicht auf Thalerwährung lautenden, die Scheidemünzen, die auf anderer Thalerwährung als in 30 Groschen beruhen, ausgenommen die V12 Thalerstücke. Nach Geltung des Gesetzes brauchen nur die mit Einlösung betrauten Kassen dieselben in Zahlung zu nehmen." Art. 6. bestimmt: Die Ausprägung erfolgt auf Reichskosten. Art. 7 behandelt die AußercourSsetzung aller Münzen. Art. 8 verpfiichtet Niemand, höhere Zahlung als 50 Mark Silbermünze in Nickel- und Kupfermünzen anzunehmen. Art. 9 behandelt die unbrauchbaren Münzen. Art. 10 hebt die Ausprägung anderer, als durch das Gesetz eingeführter Münzen und die Silberdenkmünzenprägung auf, die Befugniß zn letzterer erlischt mit dem 31. Dezember 1873. Die folgenden Artikel enthalten Bestimmungen über die Zahlungsleistungen, die Umrechnungen; ben einstweiligen Ersatz der Reichsmünzen durch geltende Münzen (1 Thaler = 3 Mark, i/3 Thlr. --- 1 Mark, i/6 Thlr. — xh Mark); die Gestattung der Zahlungsannahme anderer Goldmünzen bis zur Außercourssetzung u. s. f. Dem Gesetze sind sehr umfassende Motive beigegeben.
— Die „Nordd. Allg. Zig.« erörtert die von der „Volkszeitung" gebrachte Kritik über einen früher schon veröffentlichten Brief des Fürsten Bismarck an den
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| Oberhesfische Heilung.
~ Kurz vor Mittag setzte er seine Truppen gegen die Wobt Wildungen in Bewegung. Am Stadtthor an- gfangt begehrte er Einlaß. Er wurde abgewiesen. « ließ er die Trommeln zum Angriff schlagen und . rote Leute die Mauern berennen. Unweit des Thors ! kfonb sich eine Lücke in der Mauer, die nur mit i Misaden ausgefüllt war, hier drangen die Soldaten i indem sie die Pfähle Herausriffen. Durch eines
ine« i «ärger« Haus hindurch liefen ste bis zum Thor, das 1 1 -V nun von Innen mit Aextm aufschlugen. Es war A **lf Uhr geworden, als sich durch bie so geschaffene Öffnung die Hessen in die Straßen ergossen. Die --q ®roigen waideckischen Truppen, welche die Besatzung «wten, zogen sich vor dem Ansturm eilig in das ?Hloß zurück. Der Oberst nahm die Stadt voll- W Nb’8 in Besitz, besetzte das Schloßthor und schlug " Pfarrhause sein Hauptquartier auf. Die Soldaten
Unierte er bei den Bürgern ein; in manchen Häu ^’Ja9en 20 bis 50 Mann, alle ergingen sich in Z? AttUtüthigen und drohenden Redensarten gegen die «awohner und den Grafen. — Nach der Einnahme ■ - • , ®iabt sandte der hessische Oberst einen Hauptmann
1Friedrichstein zu dem Grafen. Der Erfolg hatte ar. ip®n seine Ansprüche erhöht, denn er legte jetzt eine FSfit Liste angeblicher hessischer DcsetteurS vor, die in waideckischen Landen befinden sollten, und deren
’Wlieferung er begehrte. Die Waldecker konnten mit , Gewissen behaupten, daß sie von deren Existenz wüßten, jedenfalls die neunzig und ttliche Mann der Geschwindigkeit nicht herbeischaffen könnten, den jWr befriedigten sie hierdurch nicht, unb auch eine ” tjutalige Senbung Vasolds zu Lehndorff blieb ohne R^UHg. Letzterer erklärte schließlich brüsk, er habe — bis zu erfolgter Freilassung der Bauern auf