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Marburg, Sonnabend, den 24 August.

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Erscheint täglich außer den Werktagen nach Sonn- un» Feiertagen. Preis für das Quartal der Oberheffifchen Zeitung mit KreiSblatt durch die Expedition (Koch'lche Kuchdruckerri) bezogen 88; Ggr-, durch die Postämter 87 ®gr. 6 Pfg. (excl. Bestellgebühr und incl- Stempelsteuer), für das Ausland exck. Stempel 88 Gar JnfertwnSgebühr für die gespaltene Zeile 1 Sgr. Sämmtliche Annoncen-BüreauS nehmen Inserate an.

OWtofhittfliHt für den Monat September öv|lvulllUjvU werden auf dieOberhesstsche

H Zeitung" von allen Postanstalten und auf dem Lande

von den Landpvstboten angenommen.

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n Heldau war unablässig für ihn bemüht, seinem Beistände verdankte der junge Mann manchen Gewinn.

, Ging das Geschäft so seinen ruhigen, stillen Gang 3 fort, so konnte er darauf rechnen, daß es innerhalb ü jrhn Jahren aus dem Standpunkte stand, auf welchem 4 kS stehen mußte, wenn er mit Aussicht auf Erfolg um J Hand Mathildens anhalten wollte.

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Zehn Jahre! Wie Manches konnte in dieser Zeil sich ändern! Und doch durfte er kaum daran denken, stüher an das Ziel seiner Wünsche zu gelangen. Die Mutter hatte ihm vertraut, Heldau habe um ihre Hand geworben und sie werde vielleicht auf diesen Antrag eingehen, wenn eS dem Buchhalter gelinge, sich gesichertes Einkommen zu verschaffen, welche« zur Bestreitung ihrer geringen Bedürfnisse ausreiche.

Ernst fand gegen diesen Entschluß nicht« einzu- benben, mußte er auch im Stillen ihn tadeln, weil er überhaupt die Heiralh alter Leute für eine Thorheit ansah, so »ochte er doch der Mutter nicht wehe thun, Welche durch diesen Schritt ihre Zukunft vielleicht -. ncher zu stellen glaubte. Ihm hatte schon längst das I Berhaltniß des Buchhalters zu dem Rentier nicht ge- <| fallen, achtete er auch den Letzteren al« den Vater

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durch die Landesgesetzgebung in so verschiedener Weise geregelt, daß schon mit Rücksicht hierauf davon abge­sehen werden müßte, eine gemeinsame Organisation eines einzelnen Zweiges der Verwaltung den ver­schiedenartigen Verwaltungs-Einrichtungen der einzelnen Bundesstaaten anzupassen. Die gleichen Bedenken machen sich geltend, soweit hierbei die Verwaltung der Gemeinden in Frage kommt. Alle auf eine Ver­waltungs-Organisation der öffentlichen Gesundheits­pflege gerichteten Anträge würden zugleich eine Reform bestehender Einrichtungen voraussetzen, und über die Richtung dieser Reform gehen, wie die Petitionen an den Reichstag beweisen, die Ansichten noch ziemlich weit auseinander.

Es erscheint daher nicht rathsam, vor größerer Klärung der Ansichten m die Regelung solcher mit den Privatinteressen tief verwachsenen Verhältnisse durch reichsgesetzliche Vorschriften einzugreifen. Die Rücksicht auf die Sache selbst mahnt von einem vor­zeitigen Eingreifen der Gesetzgebung ab. Andererseits steht es dem Reiche nicht zu, sich einer jeden Gn- wirkung auf die öffentliche GesundsheitSpflege zu ent­halten. Indem die Reichsverfassung der Beaufsichti­gung und der Gesetzgebung dcS Reiches dieMaß regeln der Medizinal- und Veterinärpolizei" überträgt, weist sie schon auf die Schaffung eines Centralorgan« hin, welches vermöge seiner Sachkenntniß das Reich in den Stand setzen soll, die Angemessenheit der zu treffenden Maßregeln vom technischen Standpunkte aus zu beurtheilen. Auch die bloße Anregung zu Maßnahmen der Landesgesetzgebung wird von Seiten des Letzteren nur dann erfolgen können, wenn e8 hierzu durch ein geeignetes Organ befähigt wird.

Dahin gehört vor Allem die Herstellung einer medicinischen Statistik für Deutschland. Während Privatvereine sich vergeblich bemühen, aus eigener Kraft eine solche zu schaffen, erheben die ärztlichen Kreise immer nachdrücklicher die Forderung nach einer allge­meinen medicinischen Statistik, weil sie nur durch die Benutzung großer nach einem gemeinsamen System zusammengestellter Zahlen in den Stand gesetzt werden könnten, die öffentliche Gesundheitspflege zu einer wirk­lichen Wissenschaft zu erheben. Es fehlt in Deutsch- die Spritzen rasselten schon heran, das Volk sammelte sich, um zu gaffen und, je nach Umständen, Hand an­zulegen. Ernst stand gleich einem Verzweifelten vor der Thür und bemerkte mit Entsetzen, daß das Feuer bereits bis ins obere Stockwerk vorgerückt war. Dem jungen Manne riß die Geduld, er wandte sich an dir Umstehenden und machte diesen mit wenigen Worten die Gefahr klar, in welcher die Tochter des Hause« schwebte. Der Menge leuchtete dies ein, man rief di« Bedienten, welche dann Und wann an einem Fenster erschienen, um Betten und Kleidungsstücke hinauSzu- werfen, ohne daß dieser Ruf beachtet wurde.

In diesem Augenblicke kam die erste Spritze an. Kaum hatte der Brandosfizier einen Blick auf da« verschlossene Thor geworfen^ als er auch sofort seine Maßregeln traf. Unter den Axihieben der Mann­schaften mußten die eichenen Bohlen weichen. Ernst war der Erste, welcher die Schwelle überschritt. In Fieberhaft eilte er die Treppe hinauf, hier und da einen Bedienten oder eine Magd, die kopflos durch­einander rannten und um ihre Herrschaft sich nicht kümmerten, zur Seite schiebend, bis er endlich sich im obersten Stockwerke befand.

An den Balken der Decke leckte schon das Feuer, der junge Mann schritt kühn, der Todesgefahr trotzend, durch. Am äußersten Ende des Corridor war eine Thür, dort mußte, wenn das erleuchtete Fenster, auf welchem vor einer Viertelstunde sein Blick geruht hatte, ihn nicht trügte, das Schlasgemach Mathilden« liegen. Eni st klopfte vergebens, ein kräftiger Fußtritt und die Thür sprang auf. Dicker Rauch quoll ihm ent­gegen, er schloß die Augen, bis dieser sich verzogen hatte und trat dann rasch ein. Dicht vor der Thür stieß sein Fuß auf einen menschlichen Körper, er nahm denselben auf seine Arme. Wer der oder die Gerettete war, er wußte es noch nicht; vielleicht war es Ma­thilde, vielleicht die Haushälterin, benft trotzdem die

munalverwaltungen und die Wirkungen der letzten 1 großen Epidemien hatten auch in den größeren deut- ' scheu Städten die Ueberzeugung hervorgerufen, daß die bestehenden Einrichtungen den Anforderungen an die öffentliche Gesundheitspflege nicht genügten. Es lag nahe, auch für die Regelung dieser Angelegenheiten die Gesetzgebung des Norddeutschen Bundes und des Reichs in Anspruch zu nehmen. Die Bestrebungen der ärztlichen Kreise und der Gemeindebehörden boten sich die Hand zu gemeinsamen Anträgen an den Reichstag. :/;:

Die Prüfung der gestellten Anträge führt zunächst auf die Frage, ob eine Verwaltungs-Organisation in der Weise einzuführen sei, daß das Reich selbst die Verwaltung der öffentlichen Gesundheitspflege zu über­nehmen habe. Einer solchen Organisation würden bei jetziger Lage der Sache gewichtige Bedenken entgegen« treten. Die öffentliche Gesundheitspflege berührt fast alle Zweige der staatlichen Verwaltung; kirchliche und Schuteinrichtungm, die Gemeindeverwaltung, die Bau­polizei und das gesammtc Gebiet der Medicinalpolizei bieten gleich zahlreiche Gelegenheiten zu einer Einwir­kung im Interesse der öffentlichen Gesundheitspflege. Die Errichtung besonderer Verwaltungsorgane des Reichs könnte daher leicht zu Conflicten der ReichS- und bet Landesbehörden führen.

Der Erlaß eines Reichsgesetzes über die Verwal- tungS Organisation der öffentlichen Gesundheitspflege setzt indeß nicht nothwendig voraus, daß daS Reich selbst die Verwaltung zu übernehmen habe. Wie bei Einführung einer gemeinsamen Gerichtsorganisation die Einsetzung der Gerichtsbehörden und die Aussicht über dieselben den betreffenden Bundesstaaten übcr- laffen bleiben würde, s« könnte durch ein Reichsgesetz auch eine gemeinsame VerwaltungSorganisalion der öffentlichen Gesundheitspflege angeordnet werden, ohne daß dadurch die Verwaltung den einzelnen Bundes­staaten entzogen zu werden brauchte. Allein selbst in dieser Beschränkung stellen sich dem Einschreiten der Reichsgesetzgebung nach der bezeichneten Richtung hin zur Zeit gewichtige Bedenken entgegen. Während die öffentliche Gesundheitspflege sehr tief in die allge­meine staatliche Verwaltung eingreift, ist die letztere

Mathildens, so kannte er doch auch ebenso gut wie jeder seiner Mitbürger die Gerüchte, welche über den reichen Filz umliefen. Er wußte, daß Krämer den alten Mann zu Geschäften verwandte, zu deren Aus­führung sich sonst nur moralisch gesunkene Menschen oder Schurken hergeben.

Der Weg führte den jungen Mann an dem Hause des Rentiers vorbei. Als er in die Straße trat, an welcher dieses Haus lag, warf er unwillkührlich einen Blick auf das obere Stockwerk. Dort in dem Zimmer schlummerte jetzt Machilde, vielleicht dachte auch sie im Traume des Jugendgespielen, für den ja auch heute noch ihr Herz eine innige Freundschaft bewährte. Ernst blieb stehen. Der Gedanke an die schlummernde Geliebte weckte in seinem Herzen süße Träume, von denen er sich nicht trennen mochte.

Da plötzlich glaubte er an dem Giebel des hohen schönen Gebäudes ein Flämmchen züngeln zu sehen, jetzt auch hier dort an allen vier Ecken leckte bereits das Feuer, eine dichte, schwarze Rauchsäule stieg aus dem Dache auf, das Hau« brannte lichterloh. Ernst eilte an die Thür und riß an der Hausglocke, aber trotz deS ungestümen Läuten, trotz seines Lärmen und Rufen verstrichen Minuten, bevor im oberen Stockwerk ein Fenster geöffnet wurde und die schläfrige Stimme eines faulen Bedienten sich nach der Ursache diesespolizeiwidrigen Skandals" er­kundigte.

So macht doch auf!" rief der junge Mann hinauf.Seht Ihr denn nicht, daß da« Hau« in hellen Flammen steht?"

Im Nu fuhr der Kopf zurück, aber die Thür ward noch immer nicht geöffnet. Die Diener mußten, wie Ernst nicht anders denken konnte, die Geistesgegenwart verloren haben, denn drinnen im Hause tobte und stürmte es jetzt, als sei der jüngste Tag angebrochen. Die Nachtwächter hatten inzwischen die Stadt alarmirt,

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Der Plau eines Reichsamts für die Gesundheitspflege.

Der in der gestrigen Nummer erwähnte Artikel derProv. - Corresp." über vorstehende Einrichtung lautet vollständig:

Während der letzten Reichstags-Session waren dem Reichskanzler mehrere Petitionen in Betreff der öffent­lichen Gesundheitspflege überwiesen worden mit dem Ersuchen, dem Reichstage einen Gesetzentwurf über Verwaltungs-Einrichtungen für die Gesundheitspflege im Reiche vorzulegen.

Die Bewegung, welche sich die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege in Deutschland zum Ziele gesetzt hat und dieses Ziel mit steigendem Eifer ver­folgt, hatte ihre erste Anregung au« den ärztlichen Kreisen erhalten. Es entstanden seit etwa zwanzig Jahre» zahlreiche ärztliche Vereine, deren Bestrebungen, neben der rein wissenschaftlichen Thätigkeit, auch auf die Begründung einer medicinischen Statistik sich richte­ten. Die Schwierigkeiten jedoch, welche sich bet Lösung dieser letzteren Aufgabe entgegenstellten, sind für alle diese Vereine unüberwindlich geblieben. Allmälig traten, auf Grund der Erfahrungen, zu welchen die großen Seuchen der letzten Jahrzehnte Gelegenheit boten, und im Hinblick auf das Beispiel der englischen Medicinal- Gesetzgebung, zu den wissenschaftlichen Aufgaben der ärztlichen Vereine andere, mehr practische Bestrebungen. Dian beleuchtete die Mängel der vorhandenen Einrich­tungen und gelangte zugleich zu der Erkenntniß, daß die Thätigkeit bloßer Privatvereine für die Reform der Gesundheitspflege' ebensowenig genüge, als sie zur Herstellung einer genügenden medicinischen Statistik ausgereicht hatten.

Inzwischen halte die Frage der öffentlichen Gesund-' heitspflege auch das Interesse der Gemeindebehörden erregt. Das rasche WachSthum der großen Städte, die dadurch herbeigeführte Anhäufung großer Menschen maffen in denselben, da« Beispiel der englischen Com-

Ein böseS Grwiffe«.

$on GroalirSluguft König. (Fortsetzung.),

6.

ES schlug bereit« Mitternacht, al« Ernst seinen Freund, den Advocalen, verließ, um den Heimweg an- zutteten. Seine Gedanken weilten bei Mathilde, deren Bild unablässig vor feiner Seele stand. Waren auch seine HoffnunM in Bezug aus den Fortschritt seines Geschäftes bis heute noch nicht in Erfüllung gegangen, Blieb die Wirklichkeit auch noch sehr hinter seinen Wünschen und Erwartungen zurück, er zweifelte doch nicht, daß er das Ziel erreichen werde, nach welchem « strebte.