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JRaröurg, Mittwoch, den 31. Juli.

1872.

Oberhessische Zeitung.

Erscheint täglich außer den Werktagen nach Sonn- und Feiertagen. Preis für das Quartal der Oberhesfische« Zeitung mit Kreittlatt durch die Expedition (Ko cd's L - Buchdruckerer) nezogen 22; ®gr.,burd.1 die Postämter 27 ®gt. Ö Pfg. (excl. Bestellgebühr und incl. Stempelsteuer), für das Ausland «xcl. Stempel 22 Ear. - Jnserlionsgebübr für die gespaltene Zeile 1 Sgr. Sämmtliche Annoncen-Büreaus nehmen Inserate an.

Wahl einer Persönlichkeit zu hindern, welche bei Aus' Übung ihrer weitgehenden Befugnisse auf die katho­lische Kirche in Deutschland nicht blos den inneren, sondern möglicherweise äußeren Reichsfrieden stören möchte. Wir wollen hier nicht auf subtile RechlSde- ductionen darüber uns auslassen, in wie weit der deutsche Kaiser diesen Einfluß, etwa als Rechtsnach­folger der früheren römischen Kaiser, beanspruchen dürfte. Das dem Kaiser vindicirte 3ted)t bedarf nicht einer Unterstützung durch juristische Sublimitäten. Es folgt, wie das Exclusivrecht bei der Papstwahl, über­haupt aus der Natur der Sache, aus der Nothwen- digkeit der Verhältnisse. Die Behauptung, das Ex- clusivrecht könne nicht von einem protestantischen Fürsten ausgeübt werden, ist daher völlig ungerecht fertigt. Nicht die katholische Religion der Fürsten hat dasselbe begründet, sondern die Interessen der katho- lischen Unlerthanen, welche von diesen Fürsten regiert wurden. Oder würde wohl irgend Jemand daran denken, ein derartiges Recht einem katholischen Fürsten beizulegen, von welchem katholische Unlerthanen über. Haupt nicht, oder doch nur in geringer Anzahl regiert werden? Würde etwa dem Könige von Sachsen, auch wenn sein Land drei- oder fünfmal größer wäre, als dies der Fall ist, lediglich seines katholischen Bekennt- nisies wegen ein Einfluß bei der Papstwahl eilige räumt worden sein?

Olf unser Blatt für die Monate öl|llrUUugCU August und September werden angenommen von allen Postanstalten und in Marburg von

der Expedition derOberhesfischeu Zeitung".

®sr* Auf dem Lande nehmen die Landpostbolen Bestellungen an!

De» Nachweis über da- Exclustvrecht bei der Papstwahl,

d. h. das Recht, sich einen unangenehmen Candi baten zu verbitten, und daß dasselbe auf katholische Mächte beschränkt sein könne, führt die bereits erwähnte Bro chüreEin Wort zur Papstwahl" wie folgt aus: In der ziemlich überschwenglichen Sprache des Ba ticans ist das von den weltlichen Mächten bei der Papstwahl ausgeübte Exclustvrecht ein Gnadengeschenk des Papstes genannt worden. In ähnlicher Weise haben eifrige katholische Schrififteller dieses Recht wohl bezeichnet. Die streng katholischen Monarchen des 16. und 17. Jahrhunderts, Philipp II. an ihrer Spitze, würden diesesGnadengeschenk" sich wohl mit bewaffneter Hand genommen haben, wenn dasselbe ihnen streitig gemacht worden wäre. Als wenn jemals Zugeständnisse von solcher Beveutung im politischen Leben aus Gnaden gemacht würden! Wo solche Be willigungen stattfinden und dauernd sich lebensfähig erhalten, kann man mit Sicherheit darauf bauen, daß sie in der Natur der Verhältnisse begründet sind, daß eine innere Noihwendigkeit ihnen zu Grunde liegt. Dies ist ganz besonders bei dem hier in Frage kom wenden Exclusivrechte der Fall. Wir kennen keine Bulle und kein päpstliches Breve, worin dasselbe ver- liehen worden wäre, und wir zweifeln daran, daß unS ein derartiges officielles Schriftstück nachgewiesen werden kann. Nicht viel besser ist die andere Be­hauptung begründet, daß das Exclustvrecht lediglich katholischen Fürsten zustehen könne. Richtig ist aller dings, daß auch nach der Reformation bisher nur katholische Fürsten dieses Recht ausgeübt haben. Der sehr nahe Grund hiefür ist aber der, daß es nach bet Reformation außer England, dessen Krone die kirchliche Suprematie auch über die katholischen Un- terthanen in Anspruch nahm, zunächst keine protestan­tischen Fürsten von europäischer Bedeutung gab, welche eine namhafte Zahl von Katholiken unter ihrem Scepter vereinigt hätten. Mit dem Jahre 1815 hätten die Könige von Preußen durch ihre Machtstellung und in Anbetracht der großen Zahl ihrer katholifchen Unlerthanen einen wohlbrgrünbeten Anspruch darauf gehabt, bei der Papstwahl einen legalen Einfluß zur Geltung zu bringen. Die Klugheit gebot es indeß, einen nach Lage der Verhältnisse nicht nothwendigen Streit mit Rom zu vermeiden, welchen die Gelteiid- machung dieses Rechtes unabweislich zur Folge haben würbe. Wir erwähnten bereits, daß für die Bcftrc- bungen zur Erhaltung des Friedens und des Gleich­gewichts zwischen Staat und Kirche der Schwerpunkt früher in das Episcopat fiel. Die preußische Regie­rung konnte sich daher daraus beschränken, ihr Augen­merk darauf zu richten, baß ein berechtigter Einfluß bei den BischofSnahlen ihr bewahrt werde. Mit welcher Gewissenhaftigkeit sie diesen Einfluß sich zu sichern wußte, davon legt die Geschichte der von Nie­buhr geführten schwierigen und verwickelten Vorhand lungen mit dem päpstlichen Stuhle, aus welchen die Bulle de salute animanun hervorging, ein beredtes Zeugniß ab. Seitdem haben sich die Verhält­nisse wesentlich geändert. Das Jnfallibilitätödogma hat den Schwerpunkt für den Frieden zwischen Kirche und Staat von dem Episcopat in den päpstlichen Stuhl verlegt. Es kommt hinzu, daß der König von Preußen inzwischen deutscher Kaiser geworden ist. Er hat in dieser Eigenschaft mächtige katholische Fürsten, welche dem deutschen Reiche angehören, unb sämmt­liche Katholiken Deutschlanbs nach Außen hin zu bertreten. Eine seiner wichtigsten Verpflichtungen ist eS, den inneren Frieden des Reiches zu wahren. Bei dieser Lage der Verhältnisse ist es nicht denkbar, baß eine Papstwahl vor sich geht, auf welche der deutsche Kaiser nicht den erforderlichen Einfluß hat, um die

Dkutschrs Reich.

Berlin, 28 Juli. Aus Wien trifft die tele­graphische Meldung ein, daß nach dort aus Peters­burg berichtet worden ist, der russische Kaiser werde sich mit großem Gefolge im September nach Wien begeben. Wenn nun auch gewisse Correspoudenten die Begegnungen der Fürsten geringschätzend behandeln, so werden sie in bielem Falle unter den obwaltenden Umständen doch wohl Veiständniß dafür haben, daß der Besuch der Kaiser von Oesterreich und Rußland am Berliner Hofe von hoher politischer Bedeutung ist und Zeugniß ablegt, daß die freundschaftlichen Be­ziehungen Deutschlands zu Oesterreich kein Hinderniß für gute Beziehungen zu Rußland sind. Was ba gegen einen Besuch des Königs von Baiern in Wien betrifft, so muß darauf aufmerksam gemacht werden, daß für Alle, welche mit den Verhältnisse» am Mün­chener Hofe bekannt sind, ein Nichtherkommen des Königs Ludwig nur in der persönlichen Stimmung des Monarchen liegt, der allem Zeremoniell abhold ist unb aus diesem Grunde eben noch keinem Hofe einen Besuch abgestattet hat. Correspoudenten, die von einem Besuch des Königs von Baiern sprechen, sind wahrscheinlich eben so schlecht unterrichtet, als die­jenigen, welche behaupten, daß sich in neuester Zeit wieder katholische Einflüsse in der Umgebung des Kaisers Wilhelm geltend gemacht haben, wodurch das verzögerte Vorgehen der Regierung gegen die Bischöfe erklärlich wird. Diese nirgends anders bestätigte An­gabe muß aber um so mehr zurückgewiesen werden, als ste osficiösen Ursprungs bezeichnet wird; sie stammt von Correspondenten, die die osficiösen Nachrichten bekritteln und ihre eigenen Nachrichten, sobald sie falsch sind, auf officiöse Rechnung stellen. Dem aus Frankfurt scheidenden Herrn v. Madai gehen von den verschiedensten Seiten Beweise der Anerkennung für sein Wirken in Frankfurt zu, was namentlich durch die Adresse von Bewohnern Frankfurts con- ftaiirt wird und was um so höheren Einfluß hat, als diese Adresse auch von Personen unterschrieben worden ist, die sich lange Zeit und theilweise noch jetzt der Neuerung der Dinge abwährend verhalten unb bis jetzt den Regierungskreisen fern gestanden haben. Der Magistrat in Frankfurt wird Herrn v. Madai seine besondere Anerkennung in einem be ionberen Schreiben auSdrücken, die Bürgerschaft wirb burch Ueberreichung einer Ehrengabe und durch einen Fackelzug ihren Dank für die Verwaltung dem Po Uzei-Prästdentm aussprechen. Leider fällt die Erncn nung des Herrn v. SWabai zum Polizei-Präsidenten von Berlin gerade in keine die Zustände Berlins em­pfehlende Zeit; beim die Excesse in der Blumcustraße, hervorgerufen durch den rohesten Janhagel Berlins,

ohne jedes politische oder sociale Motiv, liefern den Beweis, daß es hier skandalsüchtige Leute gibt, die so zu sagen nur in Skandal leben. Wenn bereit« Hr. V. Pilgrim in Königsberg als Nachfolger des Hrn. v. Madai in Frankfurt genannt ist, so scheint dies irrthümlich, da von einer Bestimmung über den Nachfolger des Hrn. v. Madai noch gar nicht die Rede ist; ob Hr. v. Pilgrim im Falle, daß die Wahl auf ihn fiele, ablehnen ober annehmen werde, muß bahingestellt bleiben, wiewohl biefe letztere Angabe ganz ben behörblichen Verhältnissen entzogen ist. Die von General v. Droschke zum 3. August ver­faßte JubiläumsschriftGeschichte des österreichischen Felb-Artillerie-Regiments Nr. 1" ist nunmehr im ersten Hefte erschienen. Die Schrift beginnt mit der Vorgeschichte unb ben bis 1863 zurückreichenben Ge- benftagen des Regiments unb enbet im 1. Hefte mit ber Nekrologie ber früheren Chefs unb Commanbeure des Regiments, unter benen Namen, wie August Prinz v. Preußen, General v. Hahn, toieber zu finden sind.

Nach der von Völk im Reichstage beantragten und von dem Reichstage bereits angenommenen Reso­lution über die obligatorische Civilehe wird diese Frage voraussichtlich bald zu den wichtigsten legisla­torischen Aufgaben des Reichstages gehören. Für diese Frage verdient es nun die größte Beachtung, daß da« neue Heft der von Dove und Friedberg herausgegebenenZeitschrift für Kirchenrecht" eine Abhandlung des Professor Schulte in Prag bringt, in welcher dieser tüchtigste Canonist gründlich und ausführlich zeigt, daß die obligatorische Civilehe auch nach katholischem Glauben (wohlzumerken, auch bei der Lehre von der Ehe als Sakrament und ihrer Unauflöslichkeit) durchaus zulässig sei. Noch mehr fällt aber ins Gewicht, wenn etwa die Herren Je­suiten den Altkatholiken-Professor Schulte nicht mehr für eine richtige katholische Autorität gelten lassen wollten, daß der Geh.-R. - Professor Bauerband m Bonn, dessen Autorität als katholischen KirchenrechtS- lehrer selbst die Jesuiten nicht bemäkeln werden, in dem Jahrgang 1870 desBonner theologischen Lite­raturblattes" S. 551 ebenfalls die Einführung der obligatorischen Civilehe als nach katholischen Grund­sätzen zulässig, unbedingt aber als wünschenswerth für den Frieden zwischen Staat und Kirche nachweist.

Der Conflict zwischen Deutschland und der Regierung von Tunis aus Anlaß der Erlanger'schen Angelegenheit scheint jetzt, nach Berichten berItalic" vom 20. b. M einer Lösung nahe zu sein. Die letzte Note, bie von Berlin abging, erfolgte in Form eines Ultimatums, inbem der Tunesischen Regierung zur Be­friedigung des Hauses Erlanger nur eine 48ftünbige Frist gelassen wurde. Die Regierung des Bey suchte zwar, ihrer Gewohnheit gemäß, die Beihülfe der fremden Consukn anzurufin, doch der Entschluß ber deutschen Reichsregjerung stand fest, und wurde auf telegraphischem Wege wiederholt. Ein neuer Aufschub von 14 Tagen, den Tunis verlangte, wurde von Berlin bewilligt, da jedoch diese Frist jetzt abgelaufen ist, so glaubt man, baß. die Tunesische Regierung sich in das Unvermeidliche fügen und zahlen wirb. Die un­gewohnte Energie, ber sie diesmal begegnete, mag ihr wohl bie Ueberzeugung bcigebracht haben, baß sie keine anbere Wahl habe Aehnlich würde sie wohl auch, meint die'Jtalie" in früheren Fälle» verfahren habe», und die Personen in der Umgebung des Bey wären nicht im Stande gewesen, zum Schaden frember Gläu­biger Millionen zusammenzuraffen, wenn letztere burch eine auSwärüge Macht unterstützt worben wären wie jetzt das Haus Erlanger durch bas beutsche Reich.

Die Anmelbungen auf bie französische An­leihe sind so bedeutend, daß ber gesammte Betrag an­näherungsweise allein in Deutschland zur Zeichnung gelangen dürfte. Allein bie bei dem Bankhause S. Blcichröder eingehenden Zeichnungen werden auf zwei Milliarden geschätzt.

Leipzig, 27. Juli. Gestern Abend stattete der König dem Schützenhause einen Besuch ab. DaS Publikum bekundete feine freudige Theilnahme an dem königlichen Besuche durch wiederholte Zurufe. Heute früh besichtigte derselbe den Fettvichhos in Pfaffendorf