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Ur. 161.
JUarÖurg, Mittwoch, den 10. Juli.
1872.
Oterhessische Zeitung.
Erscheint täglich außer den Werktagen nach Sonn- und Feiertagen. Preis für das Quartal der Oberhtsfischen Jettung mit KreiSblatt durch die Srpedition lKock'scke Buchdruck er er) bezogen LLt ^Egr., durch dre Postämter 27 Tgr. 6 Pfg. (excl. Bestellgebühr und incl- Stempelsteuer), für Las Ausland erd. Stempel 22 »g« _
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Deutsches Reich.
#» Berlin, 9. Juli. Der Kaiser, in EmS stets mit Rcgierungsacten beschäftigt, hat in den letzten Tagen u. A. auch die Gesetzentwürfe, die Kriegskostcn- emschädigung betreffend und die Ausdehnung des Je- suiteugesetzes auf Elsaß-Lothringen, bestätigt. — Es ist nunmehr, nachdem die Kaiserin und der Kronprinz gestern abgereist sind, der Kreis des Hofes in Berlin sehr klein geworden, ebenso wie der Kreis der in Berlin anwesenden Minister, von welchen nur Dr. Falk und Graf Jtzenplitz anwesend sind. Wenn gesagt worden ist, daß Graf Eulenburgs Reise nach Ems mit dem Reichs- Ministerialbeschluß in Sachen Crementz in Verbindung steht, so ist dieses nicht richtig; in dieser Angelegenheit wird erst ein Bericht im Cultusministerinni ausgearbeitet, der alsdann nach Varziu zur Geneh. uiigung geht und überdem auf dem gewöhnlichen Weg an den Kaiser durch das Civil-Cabinct gelangt. — Auch der Bundcsrath wird nach nur wenigen Sitzungen seiner Ausschüsse seine Thätigkeit ganz einstelle», welche auch fast in allen Ministerien ruht, da die Hälfte der Räthe beurlaubt sind, so daß nur noch die dring lichen Sachen erledigt werden. Diese Pause wird bis Ende August andauern und nur das Finanzministerium hat mit der Zusammenstellung des Etats vollauf zu thun, da ei in der Absicht der Regierung liegt, dem im October zusammentretenden Landtag den Etat so fort vorzulegen. — Der heutige Erinnerungstag an Frhrn. v. Stein wird in ganz Deutschland in ein mühiger Weise gefeiert werden und cs constatirt sich in erfreulicher Weise, daß alle Parteien über die Bedeutung des Mannes einig sind und keine der Par teien denselben für sich allein in Anspruch nimmt, man findet die Würdigung des Frhrn. v. Stein in allen Organen hervorgehoben, von der „Krcuzztg." bis zu der „VvlkSztg." — Es ist vielfach davon die Rede, daß der Kaiser von Rußland nach Deutschland kommen werde; nach glaubwürdiger Quelle hat diese Absicht für diesen Sommer nie bestanden, da der Kaiser nach den großen militärischen Uebungen, die unter feinen Augen stattfinden werden, bereits früher disponirt hatte, alsdann nach Moskau und später nach der Krimm zu gehen. — Ein Artikel der »Hansa" über den Rordostsee-Caiial läßt vermuthen, daß eine Verbindung der Ostsee mit der Elbe für die
Ein böses Gewissen.
Von Ewald August König.
(Fortsetzung.)
Der Jnstruktionsrichter ließ zuvor den Schneider rufen, welcher die Leiche gefunden hatte. Der Schneider, welcher seine Angst noch immer nicht ganz bewältigt hatte, ließ sich durch die ernsten Ermahnungen des Bürgermeisters zu sehr eiuschüchtern; mit dem Gerichtsverfahren gänzlich unbekannt, glaubte er, auf die Fragen des Richters nur solche Antworten gebe» zu wüssm, wie dieser sie ihm in den Mund legte. So lautete denn seine zu Protokoll gebrachte Aussage, daß Schulz gleich nach dem ersten Pochen schon am Fenster gestanden und herauSgerufen habe, er, der Schneider, solle doch nicht so großen Lärm machen, das Dorf stehe ja nicht in Flammen, auch sei es ihm aufgefallen, daß der Ackerer sehr bleich ausgesehen und seine Stimme gezittert habe. —
^cr/^n^ruct*0n6rj<bter ließ jetzt den Ackerer vorführen. Schulz, der nicht im Entferntesten ahnte, welch drohende Wolken über seinem Haupte sich zusammen- zvgcn, trat mit festen Schritten ein; er sah dem Richter ernst und ruhig ins Antlitz und beantwortete jede Frage so rasch und sicher, daß selbst der geübteste Kriminalist keinen Argwohn hätte schöpfen können, bin Anderes aber war es mit den Beiden, welchen der Ackerer gegenübersland, sie hatten von vornherein Verdacht gefaßt und hielten um so zäher daran fest, je aiehr das ruhige, sichere Benehmen des Mannes ihn M entkräften drohte.
„Hatte Karl Krämer Freunde oder Bekannte hier, °enen er vielleicht seine Rückkehr mittheilen konme?" ftagteder JnstructionSrichter am Schlüsse seines Verhörs.
„Rein," entgegnete Schulz, „so viel ich weiß, 6et» khrte er mit Niemanden?"
Zwecke der Kriegsmarine nicht ausreiche, daß vielmehr ein Canal erforderlich sei, der von der Elbe weiter über Bremen und Wilhelmshaven nach der Ems geführt werde. Dem gegenüber ist zu bemerken, daß, so großen Werth man an maßgebender Stelle auf die Einrichtung des Nordostseecanals legt, doch an eine Wetterführung nicht gedacht ist. — Die Haltung der katholischen Blätter läßt doch erkennen, welchen Schlag die katholische Kirche erhalten hat, als der Papst seine Ansprache gehalten. Die „Schics. Volksztg.", ein katholisches Organ, gibt unumwunden zu, daß die Steigerungen des Papstes gegen das deutsche Reich gerichtet wären und daß* man diese Worte beklagen müsse, da sie in der That jeden Katholiken, der ein Freund des deutschen Reiches ist, verletzen. In noch schärferer Weise gibt die ausländische Presse ihr Mißfallen zu erkennen und selbst deutsch feindliche Organe, wie die Petersburger „Börsenztg.", zeigt ihre Miß stimmung. — Der seit 1848 im hydrographischen Büreau thätige Dr. Rüttge, feit einigen Jahren Di- rector dieses Büreans, hat den Charakter als Geheimer Regierungsrath erhalten. — Geh. Reg -Rath Wiesemann im Cultusministerium ist nach England gereist, um weitere Studien über Englands Schulen anzustellen. Der Geh. Reg.-Ralh Stiehl ist nach Kis singen und wird durch den 2. Rath für Volksschulsachen, Wcntzoldt, vertreten.
— Der „Reichsanzeiger" veröffentlicht eine kaiserliche Bekanntmachung in Betreff der höheren Lehranstalten Württembergs und Badens, welche Qualifi cations Zeugnisse für einjährige Freiwillige ausstellen dürfen.
— Die vom Bundesrath in der Sitzung vom 28. Juni beschlossenen Ausführungsbestimmungen zum Gesetz betreffend den Orden der Gesellschaft Jesu haben folgenden Wortlaut: 1) Da der Orden der Gesellschaft Jesu vom Gebiete des Deutschen Reiches ausgeschlossen ist, so ist den Angehörigen dieses Ordens die Ausübung einer Ordenslhätigkeit, insbesondere in Kirche und Schule, sowie die Abhaltung von Missionen nicht zu gestatten. 2) Die Niederlassungen des Ordens der Gesellschaft Jesu sind spätensicns binnen 6 Monaten von dem Tage der Wirksamkeit des Gesetzes an aufzulösen. 3) Die zur Vollziehung des Gesetzes in den einzelnen Fällen zu treffenden Anordnungen werden
„Glaubt Ihr, daß er seinem Bruder die Anzeige gemacht habe?"
„Ihm am wenigsten; in all seinen Briefen, welche er mir von drüben geschrieben hat, erwähnt er seinen Bruder nur dann, wenn er sich in Vorwürfen und Klagen über ihn ergeht. An eine Aussöhnung der Beiden war nicht zu denken, sie haßten einander zu sehr."
„So wußtet Ihr allein, daß et sich nach Europa eingeschiffl hatte?"
„Einschiffen wollte," verbesserte Schulz. „Der Tag seiner Abreise war noch nicht sestgestellt, ich ver- muthete aber gleich, daß er mich überraschen würde. ES war so seine Art."
„Man hat bei dem Todten nichts gefunden, weder Geld noch Papiere; vermuthet Ihr, wo dieselben geblieben sind?"
Der Ackerer richtete sich plötzlich auf.
_ „Glauben Sie," erwiderte er, und der Ton seiner Stimme klang streng und fest, fast heftig, „wenn ich dies wüßte, würde ich bis jetzt geschwiegen haben?"
„Der Trotz klingt schlecht in Eurem Munde," versetzte der Richter erbittert, „antwortet auf meine Fragen kürz und bündig „ja" ober „nein", alle Nebenbemerkungen könnt Ihr sparen. Wie kam es, daß Ihr Euch so früh schon auf dem Schauplätze des Verbrechens befandet, noch ehe der Bürgermeister dort eintraf?"
„Ich denke, die Frage kann jedes Kind beantworten," entgegnete Schulz; „erstens wohne ich dicht am AuSgange des Dorfes, zweitens wurde ich durch den Schneider zuerst geweckt."
„Der Schneider behauptet, Ihr feiet schon beim ersten Pochen am Fenster erschienen, ist dem also?"
„Allerdings, er machte ja einen Lärm, daß man hätte glauben sollen, der jüngste Tag sei angebrochen."
durch die Bundespolizeibehörden verfügt. 4) Es wird den hohen Bundesregierungen empfohlen, die nach dem Gesetze zulässige Anweisung des Aufenthaltes in bestimmten Bezirken oder Orten der Regel nach auf diejenigen Fälle zu beschränken, in wechen der betreffende Angehörige des Ordens sich außer Stande erklärt, selbst einen bestimmten, ihm nicht versagten Aufenthaltsort zu wählen. 5) Die hohen Bundesregierungen sind zu ersuchen: a) von der vollzogenen Auflösung von Niederlassungen des Ordens der Gesellschaft Jesu dem Reichskanzleramte in jedem einzelnen Falle Nachricht zu geben; b) baldthunlichst dem Reichskanzleramte Mittheilung darüber zu machen, ob ausländische Angehörige des Ordens der Gesellschaft Jesu auSge- wiesen worden, ob deutschen Angehörigen deS Ordens der Aufenthalt in beftmmten Bezirken oder Orten versagt ober in solchen angewiesen worden ist, und endlich die Namen und die persönlichen Verhältnisse der von solchen Maßregeln betroffenen Personen anzugeben; c) Erhebungen darüber zu veranstalten, ob in ihrem Gebiete Orden ober ordensähnliche Kongregationen bestehen, welche mit dem Orden der Gesellschaft Jesu verwandt sind, und das Ergebniß dieser Erhebungen dem Reichskanzleramte binnen 3 Monaten mitzutheilen.
— Der „Nordd. Allg. Ztg." schrieb man vor einiger Zeit zur Aufbesserung der Zivil Pensionen: „Es ist eine der Hervorhebung nicht unwerlhe Thaisache, daß bei allen Verhandlungen über den jetzt bewilligten Zuschlag zu den Gehältern der Zivilbeamten nie die Rede davon gewesen ist, baß auch den jetzigen Zivil- Penstonairen ein Zuschlag bewilligt werden möge. Gleichwohl spricht für eine solche Bewilligung nicht allein die Mehrzahl derjenigen Gründe, welche für die angestellten Zivilbeamten geltend gemacht find, sondern es kommt für die Penstonaire noch hinzu, daß in dem höheren Lebensalter und den damit verbundenen Schwächen bessere und thcurere Pflege erforderlich ist, und ferner, daß Gratifikationen oder Re- muneralioneu, deren sich die Angestellte erfreuen, für die Pensionaire nicht zugebilligt werden. Die Unterschiebe in den früheren und jetzigen Preisen resp. in dem Werth des Geldes sind so enorm und in den Preisen aller Lebensbedürfnisse so sichtbar, daß z. B. Pensionen, welche vor 10 Jahren bewilligt find, aus
„Wo habt Ihr den Abmd zugebtacht?"
Der Ackerer sah Überrascht dem Fragenden ins Auge. Eine Binde fiel ihm von den Augen, er sah jetzt, wohinaus der JnstructioiiSrichler wollte, er fühlte, daß auf ihm der Verdacht ruhte, daß man ihn für den Mörder hielt, und von diesem Augenblicke an wich sein Muth, sein ehrlicher Stolz der Verzagtheit, welche ihn seine späteren Antworten mit ängstlicher Berechnung auf die Goldwage legen ließ und dadurch seine Lage nur noch verschlimmerte.
«Ich habe am Abend einen Gang durch meine Felder gemacht," entgegnete er nach einer Pause, „bin aber vor 10 Uhr nach Hause zurückgekehrt und früh zu Bett gegangen."
„Begleitete Euer Sohn Euch, oder gingt Ihr allein?"
„Ich töar allein; Gottfried mußte zu Hause das Vieh tränken."
„Und dieses Messer?" fuhr der JnstructioiiS- richter fort, indem er es dem Ackerer vorhielt, „trugt Ihr es bei Euch!"
„Wie kommen Sie zu der Frage?" fuhr Schulz zornig auf, den die Hartnäckig, eit, mit welcher der Richter an seinem Verdachte fest hielt, erbitterte. „Ich habe dieses Messer nie besessen, als ein Andenken gab ich es meinem Herrn vor zwanzig Jahren, als dieser Europa verließ."
„Jedenfalls ein sehr sonderbares Geschenk!" warf der Bürgermeister ein. „Ein Dolchmesser. Es bieibt «'»eß zu untersuchen, ob dasselbe vor zwanzig Jahren oder später gekauft worden ist."
(Fortsetzung folgt.)