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muß deshalb vom Gebiete des deutschen Reiches aus- -eschlossen werden. Man müsse in diesem Gesetze verständlich zum Volke sprechen und genau kennzeich­nen welche Stellung der Jesuitenorden im Reiche einnehme. Das deutsche Reich müsse sich in Schlacht- linie aufstellen und die nothwendigsten Maßregeln dadurch treffen, daß es den Orden der Gesellschaft Jesu verbiete. Der Erfolg dieses Gesetzes werde natürlich abhängen von dem Gebrauch, den die ver­bündeten Regierungen davon machen würden; er habe aber das Vertrauen, daß sie es als ihre Aufgabe betrachten werden, das Reich sicher zu stellen und dadurch den Frieden zu schaffen und zu erhalten.

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Abg. Freih. v. Ar et in (Baiern). Das Gesetz beschäslige sich lediglich mit Institutionen der katho­lischen Kirche und außerdem mit dem Heimaihs- und Niederlasstingsrecht. Kirchenangelegenheiten seien aber nach Art. 4 der ReichSversassung der Reichsgesetzge­bung nicht unterworfen. So lange also solche Re servatrechte bestehen, müsse man dieselben auch beach­ten. Wenn man daher diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben wollte, dann müsse man zunächst den Arc 4 in der Weise abändern, daß auch die Kirchenangelegenheiten zur Competenz der Reichsge­setzgebung gehören. Daffelbe sei in Bezug aus das Heimachs- und Niederlassungsrecht für Baiern der Fall. Er bitte deshalb den Gesetzentwurf abzulehnen.

Abg. Dernburg bestreitet, daß der Reichstag seine Competenz überschreite, wenn er den Ab änderungsvorschtägen zustimme. Die Centrums- jraelion habe aber auch am wenigsten das Recht, dem Staate eine solche Machtbefugniß zu bestreiten; der­selbe stelle sich damit auf denselben Standpunkt, den diese Partei selbst stets eingenommen. Das, was ihren Interessen widerstritt, erklärte sie stets für absolut unstatthaft, und wenn habe diese Partei je­mals vor Machtmitteln zurückgeschreckt, wenn es galt, einen bestimmten Punkt zu verfolgen. Die Mittel, die hier vorgejchlagen würden, könne man nicht be­kämpfen, beim sie wurzeln im natürlichen Rechte eines Volkes, sich vor einem Feinde zu schützen. Es sei ein Ruhm für die badische Regierung, daß sie sich nicht gescheut habe, den Kampf gegen die Übergriffe der römischen Curie aufzunehmen und zu einem glück sichen Ende zu führen. Er glaube, was dem kleinen Laven gelungen fei, werde mit noch schnellerem Er­folge dem deutschen Reiche gelingen. Glaube man doch ja nicht, daß eine geschlossene Regierung diesem Kampfe nicht gewachsen sein werde. Was nun den vorgelegten Antrag anlange, so habe man es vor Allem für notywendig gehalten, an die Spitze deS Gesetzes ein allgemeines Princip zu bringen, damit nicht in dem einen Staat wieder zerstört werde, was in dem andern aufgebaut worden. Es dürfe keinem Staate das Recht zustehen, sich der Ausführung dieses Ge­setzes zu entziehen. Die gegenwärtigen Verhältnisse zwischen Staat und Kirche seien unhaltbar, dis Re­gierung habe daher die Pflicht, die Uebergriffe der Kirche zurückzuweisen. Sie dürfe dabei aber nicht auf dem halben Wege stehen bleiben, denn es sei trohl zu bedenken, daß durch ein solches Gesetz eine ge­steigerte Feindseligkeit der leitenden Personen der römische» Kirche erwartet werden dürfe. Wenn diese aber erwartet werden müsse, van» könne es unmög­lich der Willen der Regierung sein, die Beziehungen zwischen Staat und Kirche, wie sie gegenwärtig be­stehen, fortdauern zu lassen. DaS wäre eine Politik, die zu dem schwersten Unheil führen müßte. Von diesen Gesichtspunkten aus sei der vorliegende Abän

derungsvorschlag ausgegangen und bitte er deshalb demselben zuzustimmen.

(Forsetzung folgt.)

(Das Haus nahm schließlich den Antrag der Abgg. Meyer (Thorn) und Gen. mit 183 gegen 101 Stimmen an.)

— Am 9. d. M., dem Geburtstag des Großherzogs, hat in der Aula der Universität zu Gießen die übliche akademische Jahresfeier stattgefunden; Rector Streng, hielt die Festrede über die Ergebnisse des Neptunismus für die Geschichte der Erde. Von sämmtlichen Preisfragen hatte nur eine einen Bearbeiter gefunden. Der glückliche Preis­träger ist Stud. pbil. L. Holzapfel. Aus der Feder des vor­jährigen Rectors Wasserschleden ist eben eine Flugschrift hervorgegangen, die den Titel führt: „Die deutschen Staats­regierungen und die katholische Kirche der ®egetoart." Berlin. Luderitz 1^72. An der Universität stehen mancherlei Veränderungen in Aussicht. Der kaum hierherberufene Ordi­narius für pathologische Anatomie, Prof. Dr. Langhans, wird im Herbst einem Rufe nach Bern folgen. Für die durch Regelsberger's Abgang nach Würzburg erledigte roma- nistische Professur sind die Vorschläge von Senat und Facultät gemacht; desgleichen über Besetzung einer neu zu errichtenden fünften juristischen Professur für Strafrecht und Civilproceß. Der ord. Prof, der alttestamentlichen Theologie, vr. S ch r a d e r, hat zwei Berufungen nach Kiel und Greifswald abgelehnt, der bisherige außerord. Prof, der Geburtshilfe, vr. Kehrer, ist nach Ablehnung eines Rufes nach Zürich zum Ordinarius seines Fachs und zum Director der Entbindungs-Anstalt befördert worden, und der ord. Prof, der Jngenieurwisfen- schaften, Dr. Heinzerling, der im Herbst 1870 von hier an das Polytechnikum in Aachen berufen worden war, wird Herbst dieses Jahres in fein früheres Amt an unserer Hoch- schule zuruckkchren.____________

Telegraphische Depesche« der Ober«

hessische« Zeitung.

Berlin, 18. Juni. In der heutigen Sitzung des Reichstags theilte Prästvent Simson ein Schrei­ben des Reichskanzlers mit, wonach der Bundesrath dem Anträge des Abgeordneten Denzin, betreffend das Reichstagsgebäude, beitritt und in die Commission die Abgeordneten Perglaß, Bülow und Krüger gewählt hat. Präsident Simson erklärt ferner, daß er behufs Er« lebigung des Luxemburger Eisenbahnvertrages heute die Anberaumung einer zweiten Sitzung beabsichtige. Zn der Interpellation des Abg. Seelig, betr. die Dienstzeit der Freiwilligen des IX. Armeecorps, wird seitens der Regierung erklärt, die Regierung habe erst durch den Antragsteller Kenntniß des Sachverhalts bekommen uub im Kriegsministerium sofort Gegen­ordre erlasfen. Darauf findet die Berathung des Etats für 1873, sowie des Nachiragsetats für 1872 in dritter Lesung statt, die mit einigen unwesentlichen Aenderungen erledigt wird.

Wien, 17. Juni. Der ReichSrath nahm in seiner heutigen Sitzung den Geietzcntwurs für die Landwehr in dritter Lesung an. Der Antrag auf Er­richtung von Cavallerie-Jnstruktionscadres wurde von dem Lanvesvertheidigungsminister befürwortet, jedoch vom Reitisrathe abgelehnt.

Versailles, 17. Juni. Die „Agence Havas" meldet: Die Unterhandlungen zwischen der diesseitigen und der deutschen Regierung nehmen einen günstigen Fortgang, so daß die Erzielung einer Verständigung in kürzester Frist erwartet wird. Als Grundlage des zu treffenden UebcreinkommeuS wird wahrscheinlich vas Princip successiver Räumung gegen successive Zahlung angenommen werden. — Die Nationalver­sammlung nahm in ihrer heutigen Sitzung, nach der Rede Thiers den §. 2 des Art. 42 des Militärdienst Pflichtgesetzes, welcher die Verabschiedung von Solda- ten nach 6monatlichem Dienste gestattet, mit 347 gegen 248 Stimmen an und schließlich den Art. 42 in seinem ganzen Umfange.

London, 17. Juni. Unterhaus. Gladstone sagte in seiner Antwort an Bouverie und Cecil, die Mii- theilung, daß in Genf eine Ucberreichung der Beweis­stücke ftattgefunben habe, fei, soweit sie England an- gehe, incorrect. England habe die Vertagung natigc- sucht, indem es sich auf die Erklärung Fish's verließ, daß die Schiedsrichter auf einen aus ihrer Mitie ge­flößten Antrag die Vertagung beschließen könnten und daß Amerika in die Vertagung willige, sofern Eng­land dieselbe nachsuche. Fish sprach allerdings für den Fall bet Vertagung von einer vorherigen Ueberrei« chnng bet Beweisstücke, aber nicht von bem Wider- ftanbe Amerika's gegen bie Vertagung, im Falle bie Beweisstücke nicht überreicht würben. Gladstone fügte hinzu, bei der augenblicklichen Sachlage sei nur eine Vertagung von 24 Stunden möglich. Der Unterstaals- secretär der Colonien, Hugessen, antwortete Cochrane, Canada habe die auf den Prinz-Edward Inseln und Nenfoundland bewilligte und seitens Amerika's nach­gesuchte Erlaubniß, während der Fischereisaison bie bürd? den Washingtoner Vertrag gewährten Privilegien provisorisch zu benutzen, verweigert.

Washington, 17. Juni. Zufolge einer Korre­spondenz der Newyorker „Times" von hier, ist Ame­rika gegen die Vertagung des Schiedsgerichts, im Falle die Ueberreichung der Beweisstücke beider Staaten nicht gehörig erfolgte und weil eine derar­tige Vertagung den Bestimmungen des Washingtoner Vertrages zuwider sei. Präsident Grant und die übrigen Mitglieder des Cabinets kehren hierher zu­rück, um die Vertagungsfrage zu erwägen.

Frankfurt a. M., 18. Juni. (Schluß der Börse). Staatsbahn -Actien 3734, Elisabctb 2704, Galizier 260, Lombarden 214), Nordwestbahn 232, Creditactien 3604, Silberrente 65, Spanier 294, 1882t Amerikaner 964, gekünd-, 1882r Amerikaner —, österreichische Nationalbank 888, 1860t Loose 94, volle französ. Rente 864, neue Russen 904, öftere. Papierrente 584, Oberhessen 85, Bundes-Anleihe 101, 4j; Eons. Preußen 1034, 4 i Kurhessen 94 P.

Berlin, 18. Juni. (Ansangscourse). Creditactien 2064, Staatsbahn 214, Lombarden 1234, Amerik. 97.

Wien, 18 Juni. (Ansangscourse). Creditactien 345.00, Lombarden 205.00, Napoleons 8.92.

—r. Frankfurt, 17. Juni. Der heutige Viehmarkt war in Ochken bei angezogenen Presen gut befahren. Kühe mangelhaft am Platz, das Wenige sehr theuer. Kälber ge­drückt in Folge Engagements, welche die hiesigen Metzger mit Auswärts eingegangen Hämmel flau, geringe Waare am Platz. Singetrieben waren: 320 Ochsen. 100 Kühe, 208 Kälber nnd 300 Hämmel. Die Preise stellten sich: Ochsen 1. Qual. p.Ct 40 fl. Kälber 1.Qual.p. Ct.30-32fl.

Kühe l. - - • 35—36 - Hämmel 1. - - - 33 - - 2. - - - 34 - - 2. .

Berlin, 13. Juni. Weizen loco 72 — 85 Tbr., Juni 82-814Thlr., Juni-Juli 82-814Thlr., Juli-August 74—78 Thlr., September-October 744—73; Thlr. Roggen loco 46—54 Thlr., Juni und Juni-Juli 504-494 Thlr., Juli-August 504-494 Thlr., Septbr.-Oktob. 514—50 Thlr., Oktober-November 50—50-4 Thlr. Gerste große und kleine L 45—60Thlr.per 1000Kilogr. Hafer loco 40 —50Thlr., Juni und Juni-Juli 464-454 Thlr., Juli-August 444 Thlr., September-Oktober 434-; Thlr. (Alles pr. 1000 Kilogr.) Spiritus (pr. 100 Liter L 1(D«/» ohne Faß) 24 Thlr. 8 Sgr., Juni, Juni-Juli und Juli-August 24 Thlr. — Sgr., bis 23 Thlr. 26 e>gt., August - September 23 Thlr. 20—10—13 Sgr., September-Oktober 20Thlr. 18—15Sgr.

Köln, 13. Juni. Weizen effektiv hiesiger8$-8| Tdlr., Juli 7 Thlr. 19-20 bis - Thlr., August 7 Thlr. 6-5z., Nov. 7 Thlr- bis 6 Thlr. 54. Roggen effectiv hiesiger 5 Thlr. 20. bis 5 Thr 25., Juni 5 Thlr. 4. bis — Thlr., Juli 7 Thlr. 25. bis 7 Thlr. 254, Nov. 4 Thlr. 28. bis 4 Thlr. 284- (Alles per 200 Zollpfund).

Hamburg, 13. Juni. Produktenmarkt. Weizen per Juni-Juli per 2000 Pfd. — B., 155 G.; per Sept-Oktbr. per 2000 Pfd. netto — B., 1504 ®.; Roggen per Juni- Juli per 2000 Pfd. — B-, 96 G.; per Septbr. - Ottober per 2000 Pfd. - B., 96 ®.

17. Juul IST?

Bank- und Credit-Actien.

Prioritäts-Obligationen.

Prioritäts-Obligationen.

Eisenbahn-A ctien.

44% do.

94-g 6.

5°/oG.C.-Ldw.P.O.i.S.

5%

do.

G.

Eisenbahn-Actien.

Prioritäts-Obligationen.

50/0 Alfdld-Fiumaner|814 P.

5°/o Böhm.Westbahn|8J4 G.

2234 P.

(Maxb.)

(Nordb.)

470 G. 141; P.

1344 b. - G.

144 G. 1494 b 3614 6. 12t b.

v93 b. G.

145 P.

2694 6.

271 b.

3% Oest. (Ergz.-Netzj, 5% Oest Nordw.-B.

5°/o PLLdw.-B.(Bxb.)

5% Rudolfsb. steuert.

5°/o Siebenbürger 5% Toskan. Central b.

260J G.

183 b.

844 b.

230 G.

2151 b.

376 b.

2034 P.

146H b.G.

126 b.

47 G.

- b.

— P.

- G.

ffllichi sprach selchet laren, lößte« unge«

5°/°Gal.C.-Ldw.E.-B. 4°/oHess.Ludw.-B.-A 34°/o Oberhess. E.-A. 5°/o Oesterr.N-W.-A. 5°/oOestS.-B.(Lomb.) 50/0 Oesterr. Fr. St-E 4°/o Pf.Ldw.-B.(Bxb.) 44°/o Pfälz. Maxbahn 4°/°Pfälz.Nordb.-Act. 40/0 Rhein-Nahebahn 5°/oRudolf-Eisenb.-A Taunusbahn fl. 250 50/0 UngOstb 4 >8.200

574 P.

91j P.

- P.

994 G.

IO24 G.

864 P.

834 G.

624 P.

Bayer. Hyp.- u.W .-B Barmst Credit Frankfurter Bank

„ Bankverein Btsche. Vereinsbank Luxemburger Bank Mitteid. Creditbank Oesterr. Creditanstalt Oest-Deutsche Bank Oesterr.Nationalbank

103 b.

994 G.

994 G.

924

8.4

794

734

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594

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Frankfurter Börse Course der Staatspapiere. (Per Comptant.)

5°/oElisab.-B.Pr.-Obl. 85 G.

5°/o do. stf. n. E. 9I4 b.

44°/oF ran kf.-Hanauer —

5% Frz.-Jos. Pr.-OblJ914 P.

*4’/o Bayr. Ostbahn 5*/.Böhm.W.-B.-Act ^•/oElisab.-Eisenb.A.

*4*/o Frankf.-Hanau

6*/oF rz.-Jos.-E.-B.LS

5°/o H. Ldw.-B. P.-O. 44% do. in Thlr. 44"/° do. in Guld. 4°/° do.

5°/° Kaschau-Oderbg. 5°/°Lemb.-Czern. 2.E. 5°/« do. Jassy 3. E. 3°/° Livorno Pr.

6°/° Oesterr. Südb. B.

5°/« do. Prior.

3°/e do. do.

3°/° Oest. Staatsbahn

Deutsch

ö°,° Bundes-Obligat.

101% P.

Baden

5°/o Obligationen . .

103; G.

Italien

5% Veuetianer . . .

87 G.

Preuss.

50/0 Obligationen . .

1004 b.

n

44*/» do.

99| G.

93| b.

Schwed

44*/» Obi. in Rthlr. .

954 G.

44’/° Consolid. Oblig.

103< 6.

’n

4°/o do.

yy

44% Obi. in Lst . .

934 G.

44°/» Obligationen. .

101 b. G.

Gr.Hess.

5°/o Obligationen . .

1024 P.

Schweiz

44°/» Eidgen. Oblig.

994 G.

krankt

34°/o Obligationen .

87; G.

yy

4°/» do.

94 b.

fl

4u/o Berner St.-Oblig.

934 G.

3% Obligationen . .

44°/o Obligationen. .

to; p.

Oesterr.

4$°/° Silber-Rente. .

654 b.

A

5% Genfer St.-Oblig.

- b.

Nassau

994 b.G.

4i°/o Papier-Rente .

584 G.

Spanien

3°/o N. ausl. Sch. v.69

294 b.

994 b.

4% do. .

93% G.

Ungarn

5*/o Eisenb.-Anl. in 8.

8:4 G.

Nordam

6°/°(Bds.)rückz.l881r1

Kurhess

4°/° Oblig. ThL k 105

944 P.

Luxemb

4°/o Obi. in fcs. h 28kr.

914 G.

yy

6°/» „ „ 1882r

964 G.

Bayern

5*/• Obligationen . .

100; b.

Russlnd

5% Obi. i. Lst. ä fl. 12

914 P.

yy

6°/> „ „ 1884r

964 P-

44*.» Ijähr......

IOO4 b.G.

95 b.

103; b.

Finnlnd

6% Obligationen . .

44°/° do.

44°/» Obligationen. .

lob; G. 924 G.

6°/6 „ . 1885r

974 G.

964 G.

974 b.

4% Ijähr.....

6“/« n „ 1885r

6°/« „ . 1887r

Württb.

5% Obligationen . .

Belgien

IOÖ4 G.

44*/» do.

99i G.

Italien

6°/° 0. T. R.fs.’a28kr.

954 G.

0^ 00 8 00

94 G.

__n

4°/» do.

944 G.

fl

5°/o Rente in fcs 28kr.

944 P.

5°/« 10|40r B. p. 1904

944 P.

P.

5“/o Ungar. Ostbahn

744 G.

G.

P.

Pfandbriefe.

P

5% Pr. Cent. Bock Crd.

1024 G.

b.

4% Bayr. Hyp.- u.W.

944 b.G.

b.

44°/» Frankt Hyp.-B.

994 G.

P.

44°/° Frkf.Hyp.-Cred.

994 G.

b

5°/°Oest.Boden-Cred.

94 P.

P.

5°/° do. Z. in Silber

944 b. G.

Anlehens-Loose.

Kurhess. Thlr. 40 b. R.

Nassau fl. 25

Braunschweig

Meiningen

40/a Bayr. Thlr. 100 Loose 4°/° Badische Rth. 100 Loose Badische fl. 35

Grossh. Hessische fl. 50

Grossh. Hessische fl. 25

Ansbacher fl. 7 Loose

Oest. 4»/o 250 fl. v. 1854

„ 5»/o 500 fl. v. 1860

„ k 100 fl. v. 1864

„ Crd. fl. 100 v. 1858

Schwedische Rth. 10

Finnländische Rth. 10 Loose 4»/» St Florenz Fr. 250 3°/o Madrider 100 Fr.

71 G. 464 b.

214 P.

54 b. 113| P.

1104 G. 70 b.

1824 P.

534 P.

14; G.

864 P.

944 b. 156 P.

204 b.

124 b.

94 G.

Wechsel, k. 8.

Geldsorten.

Amsterd. Berlin Bremen Brüssel Hamburg Leipzig London Paris Wien Ö.W. Disconto

984 b.

1044 b.

964 P.

94 P.

874 h.

105 P.

1184 6.

934 b.

1054 b.

4»/.

Pr.Friedr.

Pistolen Holl. fl. 10 Ducaten 20 Frs. St Engi. Sov. Russ. Imp. Doll i G.

fl. kr.

9 574-584

9 40-42

9 53-55

5 33-35

9 23—24

11 51-53

9 42—44

2 254-264