1872
Marburg, Sonnabend, den 15. Juni.
Mr 138
OberhesMe Zeitung
Novelle von Heinrich Heusler (Schluß.)
„ES war die unbewußte Ahnung so naher Verwandschaft/ erwiderte Frau v. Seeburg, „welche uns so schnell und so auffallend zu einander hinzog, denn auch ich liebte Dich schon in den ersten Tagen unsere» Bekanntwerdens wie eine Tochter. Ich werde, wir Du mich gebeten hast, fortan Mutterstelle bei Dir vertreten, und bin bereits gegen Deinen Vormund und angeblichen Oheim für Dich in die Schranken getreten. Dein Vermögen gehört von Rechtswegen dem Grafen Maximilian v. Werdenberg, ich habe ihn mitgebracht, damit Ihr Euch darüber verständigen könnt; ich sehe dabei keine Schwierigkeiten. Du hast einen Oheim verloren, dagegen eine Tante erhalten; ich zweifle nicht, daß Du für den Verlust Dei ne» Vermögens einen entsprechenden Ersatz finden wirst. Ich sehe va den Justizrath mit Deinem Vormunde die Allee herab kommen, ich will ihnen entge gengehen, und hoffe in kurzer Zeit Alle- mit ihm arrangirt zu haben, machet nur, daß auch Ihr einig seid, bi» ich zurück komme."
Damit verließ sie den Pavillon.
Maximilian war während dieser Unterredung in einiger »Entfernung an einem Fenster stehen geblieben, jetzt eilte er auf Mathilden zu, welche in reizender Verwirrung nicht wußte, ob sie sitzen bleiben, oder dem Geliebten entgegen gehen sollte. Die Abtretung des Vermögens bildete nicht das Thema ihrer Unterhaltung, sie hatten ungemein viel Anderes mit einander zu besprechen, und waren damit noch lange nicht zu Ende, al» nach Verlauf einer Stunde Frau von Seeburg wieder eintrat,
„Kinder!" rief sie, „der Sieg ist unser, und Alles hat sich noch bester gestaltet, als wir zu vermuthen berechtigt waren. Der Plan, Dich zur projektirten Heirath zu zwingen, war von dem Freiherrn schlau
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von der Bezirksregierung bestätigt. Für ein- und mehrklassige Schulen ist die Frage wegen deS Unterrichts in weiblichen Handarbeiten, und ebenso die Frage, wie die Erwerbsfähigkeit für die künftigen Lebensverhältnisse ühcrhaupt Berücksichtigung finden kann, mit in Betracht zu ziehen. 10) In den mehr- klasstge» Schulen wird möglichst aus Trennung der Geschlechter Bedacht genommen.
III. Mittelschulen. Für die bisher unter dem Namen „Rektorats-, gehobene Bürger- und Stadtschulen" und unter ähnlichen Benennungen bestehenden Schulen ist eine Fixirung des Begriffs und der der „Mittelschule oder deutschen Bürgerschule" zu stellenden Ziele erforderlich. Ein schablonenartiger Lehrplan scheint vermieden werden zu müssen; es ist anzunehmen , daß sür eine Ackerstadt in der Provinz Pommern andere Bedürfnisse vorwalten, als für die Distrikte der Eisen- oder Baumwollen - Industrie. — Von diesen Gesichtspunkten aus werden zunächst Vorschläge seitens der die verschiedenartigen Interessen vertretenden Mitglieder der Konferenz erwartet und zu dem Ende gleich bei dem Beginn der Konferenz eine Subkommission ernannt, welche die Sache vorbereitet.
IV. Schulaufsicht. 12) Für diese Frage werden die in der den Mitgliedern der Konferenz zugänglich gemachten Flugschrift von Stiehl Seite 37 aufgestellten Thesen zum Ausgangspunkt genommen. 13) Hinsichtlich der Schulaufsicht in den Städte» treten die beiden Gesichtspunkte in den Vordergrund; a) wie ist eine organische und wirksame Theilnahme der bürgerlichen Gemeinde an derselben zu stärken; b) wie ist der den kirchlichen Behörden auf den Religions-Unterricht zustehende Einfluß zu gestatten und zu erneuern?
V. Schullehrer-Seminarien. 14) Den Ausgangspunkt der Diskussion hat die in der Flugschrift in Anregung gebrachte Frage wegen Errichtung von be- senderen Scminarieu für Lehrer an Mittel- und gehobenen Schulen zu bilden; dabei muß selbstverständlich auf die Bestimmungen des Regulativs für die Seminarien vom 1. Oktober 1854 zurückgegangen werden. Anhalt und Direktion wird die Diskussion entnehmen können aus den Auslastungen in der „Flugschrift" über die wichtigsten Punkte über den Unterricht in Religion, Geschichte, deutsche Sprache und Pädagogik, über Internat und Externat, über die genug angelegt. Dabei hielt er sich jedoch noch immer den Rückzug offen, und war bemüht, Deinen Ruf nicht in der Art preiszugeben, wie cs wohl den Anschein hatte, und wie er Dir vorhielt, um Dich mürbe zu machen. Jene Feierlichkeit, welche vorgeblich zu Deiner Vermählung mit Ernst veranstaltet wurde, war ein ganz gewöhnliches Fest und Niemand hatte erfahren, daß Deine Vermählung stattfinden solle. Wärest Du nachgiebig gewesen, so hätte man sich damals mit Deiner Verlobung begnügt, weil eine Hochzeit doch nicht so ohne weiteres aus der Luft gegriffen werden kann. Deine kühne Flucht konnte allerdings nicht verschwiegen bleiben. Als der Rittmeister von Deiner Verfolgung zurückkam, erzählte der Freiherr der Gesellschaft, das Pferd wäre mit Dir durchgegangen, Du seiest gestürzt, und hättest eine Wunde in dem Gesichte davon getragen, zwar ganz ungefährlich, jedoch so auffallend, daß Du Dich nicht zeigen könnest. Und somit kann Alles noch gut werden, vorausgesetzt, daß Ihr Euch wegen des Vermögens in Güte einigt. So sagt mir denn, was Ihr darüber beschlossen habt? Ihr habt Euch doch nicht allzusehr gestritten, vielleicht gar Zank gehabt?,,
Sie sah bei diesen Worten lächelnd bald den Grasen, bald Mathilde an, während der erstere antwortete:
„Der Gegenstand ist so verwickelt, gnädige Frau, daß eine Ausscheidung nach so vielen Jahren nicht mehr möglich ist, oder doch mit unendlich vielen Schwierigkeiten verbunden sein würde. Wir haben uns deßhalb entschlosten, unser beiderseitiges Vermögen zu vereinigen und die Früchte desselben gemeinschaftlich zu genießen, und so muß Mathilde mich mit in den Kauf nehmen."
„So ist eö recht, das habe ich erwartet," rief Frau v. Seeburg, während die Jungfrau das in lieblicher Röthe erglühende Gesicht aus ihre Schulter , legte, und ihre Hand dem entzückten Grafen überließ,
Konferenz znr Berathung von Fragen aus dem Gebiete des Seminar» und VolkS- fchnlwefenS.
Die Vorlage, welche der Konferenz als Grundlage dient, enthält folgende Punkte:
L ES wird von der einklassigen Volksschule als Basis ausgegangen: 1) Der Schulbesuch beginnt mit dem vollendeten 6. und schließt mit dem vollendeten 14. Lebensjahre. 2) Normalzahl der Schüler in einer Klaffe höchstens 80. 3) Stundenzahl wöchentlich höchstens 30. 4) Halbtagsschule mit verkürzter Unterrichtszeit darf nur als Nothbehelf geduldet werden. 5) Für den Religionsunterricht wöchentlich 6 Stunden; die einklassige Schule hat einen konfessionellen Charakter; Verschiedenheit des Glaubensbekenntnisses schließt nicht von der Aufnahme auö; für eine Minderheit der einer der anerkannten Landeskirchen ange- hörigen Kinder besorgt in der Regel die Schule den Religionsunterricht. Dissidenten uud Juden haben für den Religionsunterricht ihrer eine solche Schule besuchenden Kinder privatim zu sorgen. 6) Wie soll die in dem Art. 24 der Versastungs-Urkunde vorgesehene Leitung des religiösen Unterricht« durch die Rcligionsgesellschaften auSgeführt werden? 7) Die Unterrichtsgegenstände für die einklassigen Elementarschulen sind die in den „Grundzügen vom 3. Oktober 1854" bestimmten. — DaS Volksschul-Lesebuch bildet unter den dort aufgestellten Bedingungen den Ausgangs und Mütelpunkt sür den Unterricht in den Realien. Ist auch mit Rücksicht auf die Leistungskraft der Schule eine Erweiterung deS hierin gehört gen Unterrichtsstoffe« event. bis zu welchen Zielen möglich und nöthig?
II Mehrklassige Schulen. 8) Die Grundlagen für den Unterricht in den mehrklassige» Schulen sind dieselben wie sür die einklassigen Schulen. Das Unterrichtsverfahren ist auf größere Vertiefung angewiesen; der Unterricht in den Realien wird von dem Lesebuch unabhängiger; in allen Fächern werden weitere Ziele gesteckt, namentlich in Rücksicht auf dir Bedürfnisse de« gewerblichen Lebens. 9) Bei der Entwerfung des LettionsplanS sür die mehrklasstgen Schulen waltet Freiheit in der Berücksichtigung der lokalen Verhältniste und Bedürfnisse. Der LektionSplan für jede solcher Schulen wird von dem Schulvorstand entworfen und
Benutzung der Uebungsschulen. 15) Die in der Flugschrift enthaltenen Auslastungen über die Fundamentalgrundsätze der Regulative werden Gelegenheit zu eventuellen Anträgen wegen Beschränkung des Me- morirstoffs, Erweiterung des Unterrichts und der Realien und Form des Lehrverfahrens bieten.
VI. Präparandenbildung. 16) Erst wenn die Aufgabe und die Ideen der Lehrerbildung festgestellt sind, können Entschließungen über die Vorbildung sür da« Seminar getroffen werden. Gesichtspunkte find: a) Die Art der Vorbereitung für das Seminar wird überall der freien Wahl der Aspiranten überlasten. Die Zulassung zum Seminar erfolgt auf Grund des Resultats der abzulegenden Aufnahmeprüfung, b) Ist sonach die Vorbildung von Präparanden durch einzelne Geistliche und Lehrer nicht auSgeschloffen, so soll doch die Regel die sein, daß der Staat eine ausreichende Anzahl von Präparandenschulen einrichtet, c) Diese Präparandenschulen haben einen Kursus von zwei Jahren, mindestens Einen fest angestellten ordentlichen Lehrer, welcher Dirigent ist, sind durchweg Ex- ternate und nehmen höchstens 30 Zöglinge auf. — 17) Der Lehrplan für die Präparandenschulen wird nach Maßgabe des Seminar-Lehrplans von der Behörde festgestellt. Als Hauptaufgabe der Präparandenschulen ist anzusehen, daß sie den für die Seminarien erforderlichen Lern- und Wisfensstoff in verständiger Weise beschaffen und befestigen und durch ihren Unterricht die formelle geistige Bildung, das AnschauungS-, BeobachtungS-, Auffastungs- und Denkvermögen, sowie Klarheit und Gewandtheit des mündlichen Ausdrucks möglichst fördern. Bei der Diskussion über die Prä- parandenbildung kann auch der Antrag erörtert werden, daß diese überhaupt wegfällt und ein fünfjähriger Seminar-Kursus vom 15. Lebensjahre an eigerichtet wird.
VII. Fortbildungsschulen. 18) Die Nothwendig- keit der Fortbildungsschulen wird im Hinblick auf die beschränkte Schulzeit und Hke socialen Verhältnisse der Gegenwart als eine Nothwendigkeit erkannt. Für deren Existenz und Gedeihen ist Verpflichtung zu ihrem Besuch erforderlich; bis zu welchem Alter? — Die zunächst Verpflichteten haben die Mittel zur Unterhaltung der Fortbildungsschulen aufzubringen; wer sind diese Verpflichteten? — Der Staat tritt mit seinen Mitteln nach Bedürfniß helfend zu. — Welches sind der sie mit feurigen Küsten bedeckte. „Ich bin mit dem Freiherrn übereingekommen, daß Du mich begleitest und bis zur Vermählung bei mir bleibst. Dagegen habe ich m ihrem Namen, Herr Graf, die Zusage gegeben, daß die Rechnung des Vormundes über die Verwaltung des Vermögens seiner Mündel ohne richterliche Prüfung angenommen werden soll."
„Wird unbedingt von mir zugestanden!" antwortete der Graf, „insofern nämlich auch Mathilde damtt einverstanden ist."
„ES handelt sich ja um Ihr Vermögen," antwortete diese, „ich bin ja mit allem einverstanden."
„Abgemacht!" rief Frau v. Seeburg. „Wir wollen jetzt in das Schloß gehen, wo der Freiherr uns erwartet."
„Mich wundert doch," sagte Maximilian, „daß er so schnell und unbedingt dieses alles verwilligte."
„Die Anspielung auf den Brief, den ich geschrieben haben soll," antwortete Frau v. Seeburg, „und die Ueberzeugung, daß unS sein unwahres und unehrenhaftes Spiel bekannt ist, brachten ihn schnell zur Nachgiebigkeit. UebrigenS wird von diesem allem nicht weiter die Rede sein, er spielt nach wie vor den Vormund Mathildens, bei welchem Sie, Herr Graf, förmlich um die Hand derselben anhalten müsten."
„O wie gern!" rief Maximilian. „Ich bin ja alles zufrieden, ich habe nur einen Wunsch, besten Erfüllung mich glücklich macht!"
Er zog stürmisch das sanft widerstrebende Mädchen in seine Arme, und sagte:
„Sie wollen ja Mutterstelle bei meiner Geliebten vertreten, gnädige Frau, — und so bitte ich Sie dmn, unseren Bund zu segnen."
„Ja, das will ich, mit Freude und von ganzem Herzen!" sagte Frau v. Seeburg von tiefer Rührung ergriffen, „und ich zweifle nicht, daß meine so früh verklärte Schwester aus jenen lichten Höhen auf uns herabsieht und sich des Glückes ihrer Kinder freut t“