Xr 136
Marburg, Donnerstag, den 13 Juni.
1872
ißt 1418 llvg. ) aus i mit , daß lhrend itlich^ llo'S, eure, »g z>
alle« l vo« auf«
-lg ia 4104
isikut
cher
11415
tuben, lzstall, [1383
ogU [1381
szi, Ihafte tleeri
Men ein, rank- 0 Kt
Fr, heker t uni in [2423
V
0.
M.
»a's. liier igi" des
S-
ind
ID
nrg Zei- ides. ) be- mit
atis
i des
Oberhessische Leitung.
Srlckrint tialich außer den Werktagen nach Sonn» und Feiertagen. Preis für das Quartal der Oberhesfischrn Zeitung mit KreiSblatt durch die Expedition (Stoch'sche Buchdruckerei) bezogen 184 egt., durch die Postämter 27 Ggr. 6 Pfg. (excl. Bestellgebühr und incl. Stempelsteuer), für das Ausland excl. Stempel 22 Ggr. — JnfertionSgrbübr für die gespaltene Zeile 1 Sgr. Sämmtliche Annoncen-Büreaus nehmen Inserate an.
Deutsches »eich.
## Berlin, 11. Juni. Zu Kommissaren für die Berathung deS Militäretats im Reichstage sind Oberst v. Hartmann, Major Blume und Geh. Kriegsrath Hammer ernannt. — Nachdem vor etwa einer Woche die französische Regierung ihre Vorschläge wegen beschleunigter Abzahlung der restirenden Kriegsschulden hier kundgemacht hat, wird nunmehr, wie man hört, in einigen Tagen Graf Arnim zur Rückantwort in- struirt werden. Daß dies schon geschehen sei, ist entschieden unrichtig. — Die Ablehnung der Oberbür gemeistert Stelle in Königsberg seitens der Hrn. Brecht veranlaßt die „Königsberger Hartung'sche Zeitung" zu einigen geheimnißvollen Andeutungen, al« ob jene Ablehnun^-stvieder durch ein Telegramm von Berlin bewirkt worden sei, wie damals die des Hrn. Winter. Ein Telegramm ist allerdings aus Berlin abgegangen, aber dies hatte weiter keinen Zweck, als die bereits abgesandte Bestätigung des Hrn. Brecht wieder aufzuhalten. Was diesen zu jenem Schritte außer den officiell angegebenen Gesundheitsrücksichten bewogen haben wird, ist schon neulich hier mitgetheilt worden. — Die „Nat.-Ztg." weist nunmehr an der Spitze ihres gestrigen Abendblattes selber auf die Schwierigkeiten hin, welche die Fassung des Jesuitengesetzes gemacht haben müsse. Danach wird sie jetzt wohl die sogenannten Differenzen im preußischen Staats-Ministerium begreifen, welche sie in Gemeinschaft mit der „Spen. Ztg." einem angeblichen Widerstande des Grafen Eulenburg beimessen wollte. Ucbrigens Hal sich das Staatsministerium erst gestern über das Seitens Preußens im BundeSralhe abgegebene Votum schlüssig gemacht. Dem Bundesrathe geht die Vorlage vom Rcichskanzleramte wahrscheinlich erst heute ju und werden in Folge dessen wohl noch einige Tage vergehen, bis diesclge dem Reichstage zugehen kann. Mehr des Scherzes halber soll noch beiläufig erzählt werden, daß der obenerwähnte Widerstand des Grasen Eulenburg dem bekannten Korrespondenten der „Elberf. Ztg." einmal wieder Muth macht, den baldigen Rücktritt deS Ministers des Innern zu prophezeien. Da ihm der angeführte Grund aber denn doch zu geringfügig erscheint, so fügt er noch hinzu, daß außerdem auch die Haltung der KreiSordnungs-Commission des Herrenhauses wesentlich dazu beigetragen habe, die Stellung des Grafen Eulenburg zu erschüttern. Ein derartiges Geschwätz bedarf wohl keiner weiteren Wie-
Mathilde.
Novelle von Heinrich Heusler. (Fortsetzung.)
„Noch bin ich allzu sehr von diesen Nachrichten ergriffen," antwortete jetzt der Freiherr, „als daß ich s» schnell zu einem Entschluß kommen könnte. Ich muß allerdings im Namen und Jntereffe meines Mündels die klarsten und bestimmtesten Beweise verlangen, ehe ich mich entschließen kann, auch nur den geringsten Theil deS Vermögens herauSzugcben."
„Ich konnte mir das denken", sagte der Justizrath. „Uebrigens versteht eS sich von selbst, daß Sie dieses Alle« nicht auf Treue und Glauben annehmen sollen; die Beweise, welche Sie irgendwie verlangen können, sollen Ihnen bei Gericht vorgelegt werden, und das wird um so weniger Anstand haben, als wir diese Beweise in größter Vollständigkeit erbringm können. Sie dürfen mir dagegen auch nicht verargen, wenn ich, dem Interesse meines Herrn Mandanten entsprechend, alsbald gerichtlichen Beschlag des Vermögen« Ihres Mündels beantrage."
„ES dürfte Ihnen doch schwer fallen, mit einem solchen Antrag durchzudringen," entgegnete der Frei Herr, „da Sie unmöglich diejenigen Vermögensstücke herauSzufinden und zu bezeichnen im Stande sind, welche von dem Vermögen de« Grafen Kausberg noch vorhanden find —"
„Sie scherzen wohl," erwiderte der Justizrath. »Eines ThrilS ist ja daS Jnventarium noch da, und dann beanspruche ich jedenfalls daS ganze vorhandene Vermögen, welches in keinem Fall hinreichen dürfte, jenes ursprüngliche VermögenSdritthril fammt den ausgelaufenen Zinsen zu decken, denn eS unterliegt doch keinem Zweifel, daß die Zinsen dieses so widerrechtlich entzogenen LesitzthumS ersetzt werden müssen."
„Thun Sie Ihre Schuldigkeit, Herr Justizrath," sagte der Freiherr. „Meine Pflicht erheischt, kein
derlegung. — Die heutige „Magdeb. Ztg." macht sich darüber lustig, daß sich die officiöse Presse so viel Mühe gebe, die Behauptungen der „Germania" zu bekämpfen, da diese doch nicht zu überführen sei. Das wird indessen die officiöse Presse wohl selber wissen und weder auf eine Bekehrung der „Germania" noch ihrer gläubigen Leser rechnen. Wohl aber muß sie verhüten, daß sich auch Andersdenkende von den Sophistereien des Jesuitenblattes dupiren lassen, wie dies unlängst der „Voss. Ztg." und jetzt wieder der „Deutschen Preffc" in Frankfurt a. M. geschehen ist, die über die unverzeihliche Nachgiebigkeit der preußischen Regierung im Jahre 1868 gegen Rom skan dalisirt und auch richtig die Ehre erfährt, ihren Artikel in der „Germania" abgedruckt zu sehen.
Der Bunbesrath nahm heute auf Antrag des Justizausschusses folgenden Gesetzentwurf an, betr. die Beschränkung des Aufenthaltsrechtes der Jesuiten im deutschen Reiche: „§. 1. den Mitgliedern deS Ordens der Gesellschaft Jesu oder einer mit diesem Orden verwandten Congregation kann, auch wenn sie das deutsche Jndigenat besitzt, an jedem Orte des Bundesgebiets der Aufenthalt von der LandeSpolizei-Be- hörde untersagt werden. §. 2. Die zur Gesetzaussührung erforderlichen Anordnungen werden vom BundeSrathe erlassen." In den kurzen Motiven wird ausdrücklich betont, der Entwurf gebe dem Reichstagsbeschlusse nur vorläufig gesetzgeberische Folge; weitere GesetzgebungS- Acte über lonstige durch den ReichStagsbeschluß angeregte Fragen nach Maßgabe der Reichsversassung sollen folgen.
Die „Nordd. Allg. Ztg." schreibt: Die von dem Hrn. Bischof von Paderborn seiner Zeit ausgesprochene Ansicht, daß er nicht nur über die Katholiken, sondern auch über die Protestanten seiner Diöcrse Bischof sei, hat nicht verfehlt, allgemeines Aufsehen zu erregen und entschiedene Proteste hervorzurufen. Daß man es hier nicht mit der Ansicht eines Einzelnen, sondern mit einer neuen Anmaßung der kirch. lichen Gewalt überhaupt zu thun hat, beweist die „Civilta cattolica", nach welcher die römische Kirche das Recht hat, über Protestanten sogar Kirchenstrafen zu verhängen. Die Beweisstelle datirt vom 9. Mai d. I. .und lautet: „Die katholische Kirche hat das Recht, mit den schwersten körperlichen Strafen Christen zu belegen, welche den katholischen Gesetzen zuwiderhandeln, namentlich auch Schismatiker und Häre-
Mittel unversucht zu lassen, solch exorbitante Ansprüche zu bekämpfen. Jedenfalls werden Sie kein leichtes Spiel haben, wohl aber einen langjährigen, kostspieligen Proceß, deffen Ausgang, wenn Sie ihn erleben sollten, wenigstens zweifelhaft sein dürste, ihrem Mandanten erringen."
„Wenn es nicht gelingen sollte, einen außergerichtlichen Vergleich abzuschließen," entgegnete der Justizrath, „wozu ich mich ja bereits geneigt erklärte."
„Und welche Bedingungen würden Sie vorschla gen?" fragte der Freiherr.
„Hiezu bedient sich der Herr Graf eines besonderen Abgesandten," antwortete der Justizrath, „welcher, wie ich hoffe, in diesem Augenblick wenigsten« über die Hauptpunkte mit dem Fräulein sich vereinigt haben wird." ’
„Wie soll ich das verstehen? Sie sprechen in Räthseln!" sagte der Freiherr, jenen mit Erstaunen und fragenden Blicken ansehend.
„In dem untern Pavillon des SchloßgartenS werden Sie die Auflösung erhalten; ich ersuche Sic, mich dahin zu begleiten!" war die ebenfalls räthsel- hafte Antwort, und kopfschüttelnd folgte der Freiherr dem voranjchreitendeu Gaste.
11.
Frau v. Seeburg hatte den Brief Mathildens erhalten und war augenblicklich nach der Waldhütte der alten Martha geeilt, welche ihr das unbegreifliche Verschwinden der Fremden und die weitere Nachricht mittheilte, die Leute des benachbarten Dorfes hätten ihr erzählt, eö fei am Morgen des Verschwindens ein Wagen nach der Hütte zu gefahren, in welchem ein alter Herr gesessen habe. Sie befragte die Alte mit der größten Umständlichkeit nach allen Einzelheiten des Vorfalles, welcher das Mädchen ihr zugesührt hatte, so wie des Aufenthaltes bei ihr, aber noch mehr schien sie die Jugcndgeschichte derselben, insbesondere während
tiker, d. h. Griechen und Protestanten, beim die Kirche ist nicht nur ein geistliches, sondern auch ein irdisches Reich." Dabei mag auch gleich erwähnt werden, daß die „Civilta" schon am 30. April 1869 lehrte: „Es ist kein Uebergriff, wenn geistliche Vorgesetzte in weltliche Dinge eingreifen, um nichtig zu machen, was die weltlichen Gesetze in Widerspruch mit dem kirchlichen angeordnet haben. Darum hebt der Papst auch Verfassungen auf."
Seitens des Kriegsministeriums ist bestimmt worden, daß altkatholische Soldaten nicht wider ihren Willen zu römisch-katholischen Geistlichen zur Kirche geführt werden sollen, und daß vorkommenden Falles den betreffenden Mannschaften (Altkatholiken) zu überlassen ist, ihr kirchliches Bedürfniß nach eigenem Ermessen zu befriedigen, wozu den betreffenden Mannschaften die Zeit an den Sonntagen und Festtagm nach Anleitung der einschlagenden Bestimmungen so weit als irgend thunlich gewährt werden soll.
Die „Nordd. Allgem. Ztg" und die „Kreuzzeitung" erklären die Nachricht von dem Austritte des Direktors des auswärtigen Amtes, v. Philtppsborn, aus dem Staatsdienste für unbegründet. — Die Berathung über die Angelegenheiten des Voltsschul- und Seminarwesens ist heute Vormittag 10 Uhr im Conferenzsaale deS Unterrichtsministeriums durch den CultuSminister mit einer Ansprache eröffnet worden.
Köln, 11. Juni. Dem hiesigen katholischen Militär ist eröffnet worden, daß eS die Befriedigung seiner religiösen Bedürfnisse in den hiesigen Pfarrkirchen nach seiner Wahl suchen möge. Dir Kapelle der PantaleonSkirche, sowie die Sacristei, welche der suspendirte Militärgeistliche, Pfarrer Lünnemann, bisher inne hatte, sind der altkatholischen Gemeinde zur Benutzung eingeräumt worden.
Gms, 11. Juni. Zur Enthüllungsfeier deS Steindenkmals läßt sich der „Rhein. Kurier" aus Nassau berichten, „daß dieselbe für die erste Woche des Monats Juli in Aussicht genommen worden ist, daß jedoch der Tag von dem Kaiser für den Fall, daß Höchstderselbe, wie sehr wahrscheinlich, der Feier persönlich beiwohnen wird, noch näher festgestellt werden dürfte."
Wiesbaden, 11. Juni. Die Strafkammer de« hiesigen Kreisgcrichts verurtheilte heute den Pfarrer Diefenbach zu Hofheim wegen Mißbrauchs der Kanzel zu einmonatlicher Festungshaft.
sie sich in dem Waldschlosse Eulenbuch in Diensten der Gräfin Auguste von Kausberg befand, zu interessiren. Dunkle Erinnerungen aus ihrer früheren Jugend — alle Familiengeschichten tauchten in ihrem Gedächtniß wieder auf, — die Namen, welche die alte Martha ihr sagte, waren ihr nur allzubckannt. Ihre Mutter, die Gräfin Elisabeth v. Armsheim, war zweimal ver- heirathet; ihre erste Ehe war sehr unglücklich und von kurzer Dauer, ihr Gatte Bernhard v. Dienstorff in einem Duell erschoffen worden; eine Tochter,-die einzige Frucht dieser Ehe, war als kleines Kind gestorben, während die schreckliche Katastrophe dir Mutter auf das Krankenlager geworfen hatte, auf welchem sie Monatelang am Rande de« Grabes schwebte. Mehrere Jahre später hatte sie die zweite Ehe eingegangen; sie mußte die Geburt einer Tochter mit dem Leben bezahlen, und diese Tochter war sie, die Frau v. Seeburg. Je mehr sie über alles das nachdachte, je weiter sie nachforschre, desto mehr schwand daS Dunkel veS Geheimnisses, das über diesen Begebenheiten einer früheren Zeit schwebte, und immer Heller traten gegenseitige Beziehungen der Familim Kausberg, Rothenfels, Werdenberg, Dienstorff und Seeburg hervor. Das Archiv der Familien Kausberg und Armsheim mußte den noch fehlenden Aufschluß geben.
Frau v. Seeburg zweifelte nicht, Mathilde werde von ihrem Oheim abgeholt worden sein, und sich wieder bei diesem aufhalten; sie reiste zurück und forderte den ©reifen Maximilian zu einem schleunigen Besuche auf. Sie theilte diesem alles mit, was ihr aus früheren Zeiten bekannt war, und was sie in den letzten Tagen erfahken hatte, und während er in den Familienarchiven eifrig nachforschte, suchte sie einen noch am Leben befindlichen Freund Dienstorff'« auf, um von diesem die Bestätigung ihrer Vermuthung zu hören.
Als nun sie und Graf MarinMan die Ergeb-