Mr. 135
Marburg, Mittwoch, den 12. Juni.
1872
OberWsche Zeitung.
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DttttscheS Reich.
## Berlin, 10. Juni. Wer vor einem Jahre prophezeit hätte, daß die Verlängerung der Dictatur in Elsaß-Lothringm vom Reichstage mit 165 gegen 78 Stimmen beschlossen werden würde, wie dies heute geschehen ist, der hätte gewiß nur wenig Glauben gesunden. Daß diese Maßregel den Reichsinteressen vollkommen entspricht, wird allerdings schon hinlänglich dadurch constatirt, daß nur daS Centrum sie mit geschlossenen Reihen bekämpft hat, dem sich außerdem namentlich mehrere Mitglieder der Fortschrittspartei angeschlossen hatten, die über den Principien die That- sachen außer Augen setzen. Andererseits darf man das Votum des Reichstages auch wohl als einen Beweis seine« Vertrauens gegen die Regierung und die Administration der neuen Reichslande auffassen. — Der Ausschuß deS BundesratheS hat gestern das Jesuiten gesetz dem Plenum überwiesen und wird daffelbe möglicherweise vielleicht schon morgen an den Reichstag gelangen. ES ist hier bereits bemerkt worden, daß die angeblichen Differenzen im preußischen Ministerium nicht dessen Nothwcndigkeit überhaupt, sondern nur seine Fassung betrafen. Diese Meinungsverschiedenheiten und die sich daran schließenden Debatten haben, wie man hört, ein positives Resultat insoweit gehabt, als, während der ursprüngliche Entwurf aus 3, die jetzt für den Reichstag bestimmte Vorlage nur aus 1 positiven Paragraphen besteht, welchem sich in einem zweiten die dem Bundcsrathe zu ertheilende Ermächtigung zur Ausführung des Gesetzes anschließt. — Dir „Kreuzztg." polemisirt gegen die Aeußerung der „Prov.-Corresp.", daß die Beschlüsse der freien Commission des Herrenhauses an Bedeutung gewinnen müßten, weil die amtliche Commission zu einem negativen Resultat« gekommen sei. ES wäre ein Jrrthum, anzunehmrn, daß di« Beschlüsse dieser freien Commission der Brrathung zu Grunde gelegt werden könnten. Die „Prov.-Corresp." hat indeß diesen Jrrthum gar nicht begangen. Wenn auch der Antrag der amtlichen Commission formell als Ausgangspunkt der Debatten dienen wird, so ist damit doch nicht gesagt, daß nicht die Vorschläge der freien Commission durch ihren sachlichen Werth als Anhalt gebraucht werden könnten, um ein positiveres Resultat zu erreichen, zumal sie der wirklichen Majorität deS Herrenhauses «eit mehr entspreche», als die Anschauungen jener. — Die Zeitschrift für Preußische Geschichte und Landeskunde enthält im Maihefte einen sehr interessanten Aufsatz deS Prof. Roeppel in Breslau, in welchem rint Denkschrift des Oberpräsidenten von Schlesien, v. Maerkel, über die Zustände der katholischen Kirche Schlesiens aus dem Jahre 1827 mitgetheilt wird.
Mathilde.
Novelle von Heinrich Hensltr. (Fortsetzung.)
»Das wäre allerdings für mein Mündel ein höchst bedauerliches Ereigniß," sagte der Freiherr, indem er bald blaß und bald roth wurde und nicht im Stande war, seine außerordentliche Verlegenheit zu verbergen. „Ich werde übrigens Ihren Rath be- fvlgen —*
„Schön, ich werde in einiger Zeit wieder Nachfragen/ antwortete der Justizrath, „wenn etwa der zweite Grund der Ansprüche meines Herrn Mandanten Sie nicht bestimmen sollte, jede weitere Erkundigung als durchaus überflüssig zu unterlassen. Ich nwji Ihnen da als Einleitung eine kleine Geschichte erzählen, für die ich mir Ihre geneigte Aufmerksamkeit erbitte, da ich Sie später mit dm handelnden Personen bekannt machen werde/
„Vor mehr als fünfzig Jahren lebten irgendwo zwei adelige Fräulein, früh verwaiste Schwestern, in treuer Liebe einander zuzethan. Die ältere Schwester — ich nenne sie Elisabeth — hatte einen jungen Mann kennm gelernt, einen entfernten Verwandten, der in heftiger Leidenschaft zu ihr eutbrannt war, und dem auch sie ihre Neigung geschenkt hatte, doch stellte sich ihrer Verbindung em mächtiges Hinderniß ent gegen. Beide Eltern hatten wegen ErbschaftSansprü chen einen langjährigen Proceß miteinander geführt, der Vater deS jungen Mannes hatte ihn verloren und dadurch den größten Theil feines Vermögens kingcbüßt. Glühender Haß feines Gegners und der Familie desselben war, wie das ja so oft geschieht,
Es war dies bekanntlich die Zeit, in welcher nach langen Jahren milder Praxis und confesstonellen Friedens zuerst der UltramontanismuS wieder in seiner jetzigen Schärfe und Unduldsamkeit hervortrat. Herr v. Maerkel machte schon damals auf die für den Staat sich daraus ergebenden Gefahren aufmerksam. In dieselbe Epoche versetzt uns auch die kürzlich erschienene Selbstbiographie des früheren Erzbischofs v. Sedlnitzki, welcher bekanntlich in Folge jener Wirren zur evangelischen Kirche übertrat. Sedlnitzki ist nie zum Ankläger des UltramontanismuS geworden und schildert in dieser Biographie auch nur seine Erlebniffe. Desto bedeutender sind die beigefügten Documente.
Die „Kreuzzeitung" hört, daß die Mittheilung der „Franks. Presse" von einer beabsichtigten Zusammenkunft des deutschen Kaisers, des Kaisers von Rußland und des Kaisers von Oesterreich bei der Enthüllung des Steindenkmals auf einem Jrrthum beruhe. Allerdings schienen von Seiten deS Comitc'S Einladungen an die drei Monarchen ergangen zu fein, es sei jedoch unwahrscheinlich, daß die Kaiser von Rußland und Oesterreich derselben Folge leisten würden. Die „Franks. Presse" bezweifelt heute selbst die von ihr mit so vielem Nachdruck behauptete Nachricht. — Uebermorgen, Mittwoch, wird Hr. G. Bancroft die amerikanische Gegenantwort auf die englische Sachdarstellung in der Sanct Juan-Angelegenheit Sr. Maj. dem Deutschen Kaiser, der bekanntlich Schiedsrichter in der Sache ist, überreichen. — In Betreff des zur Bewaffnung der deutschen Infanterie in Aussicht genommenen Gewehres bemerkt die Redaktion des „Militär-Wochenblatts": „Das in der Brochure des Hauptmanns Hentsch, Verlag von I. Schlesier, Berlin 1872, beschriebene Gewehrsystem Mauser ist in keiner Weise als identisch zu betrachten mit dem zur Bewaffnung der deutschen Infanterie in Aussicht genommenen Gewehr. Eine Veröffentlichung der Construction des letzteren ist bis jetzt weder erfolgt, noch wird dieselbe für die nächste Zeit beabsichtigt. — In der luxemburgischen Eisenbahnfrage wird als eine letzte Schwierigkeit, die noch zu erledigen bleibt, bezeichnet, daß Luxemburg Garantien verlangt wegen der Ansprüche, die durch Rechte Dritter, namentlich der ursprünglich concessionirten Gesellschaft Wilhelm-Luxemburg gegen die großherzogliche Regierung erhoben werden könnten. Im Uebrigcn soll Luxemburg den von Deutschland vorgelegten Entwurf anzunehmen bereit sein. Die gewünschte Mittheilung an die Londoner Garantiemächte wird dagegen als eine Formalität angesehen, die sich ohne Schwierigkeit erledigen lassen wird.
BreSla», 10. Juni. Prof. Reinkens hatte
die Folge, und schon viele Jahre hatte er allen Umgang mit derselben vermieden und den ©einigen untersagt.
„Diese Nachricht war für Elisabeth um so schrecklicher, als in dieser Zeit ihre Schwester Auguste sich verheirathet hatte, und dadurch allerdings ihre Lage verschlimmert wurde, denn während Auguste ihrem Gatten folgend in eine entfernte Gegend zog, blieb jene bei einer alten Tante zurück, bei der sie, in völliger Abhängigkeit lebend, seltsamen, oft unerträgliche» Launen preisgegeben war. Ich will Sie nicht mit einem Roman und seinen Einzelnheiten langweilen; waS ich bisher erzählte, mußten Sie wissen, um spätere Ereignisse verstehen und richtig beurteilen zu können; ich eile nun zum Schluß.
„Ter heimlichen Verlobung folgte etwa nach einem Jahre eine heimliche Vermählung — und als abermals ein Jahr vorüber gegangen war, fühlte Elisabeth ein Ereigniß herannahen, welches die Gattin mit hoher Freude zu erfüllen pflegt, für sie aber eine Quelle unendlicher Angst und Sorgen sein mußte. Sie erhielt mit Mühe von der Tante die Erlaubniß, die geliebte Schwester besuchen zu dürfen; iu das verschwiegene, treue Herz dieser Freundin legte sie ihren Kummer nieder und heischte Trost und Hilfe.
„Der Gatte der Schwester war Offizier und mit seinem Regiment in ferne Länder gezogen, wo damals ein heftiger Krieg entbrannt war. Die beiden Schwe stern wagten es nicht, jemanden zu« Mitwisser des Geheimniffes zu machen; sie entwarfen verschiedene Pläne und beschlossen endlich, Elisabeth solle bei der Schwester niebertommen, wo Alles mit der größten
bisher die bischöflichen Briefe, in welchen er die offizielle Mittheilung seiner Excommunication vermuthete, beharrlich anzunehmen verweigert und es dadurch dem Fürstbischof Förster unmöglich gemacht, ihm die über ihn verhängte Excommunication offiziell mitzutheilen. Der Fürstbischof rief deßhalb gerichtliche Hülfe an, um dem von ihm Excommunicirten die betreffende Mittheilung, ohne welche die Excommunication kirchenrechtlich nicht gültig ist, durch den Gerichtsboten insinuiren zu lassen. Vom königl. Stadtgericht abgewiesen, wandte sich der Fürstbischof an das königl. Appellationsgericht, welch letzteres nun den Beschluß gefaßt hat, die ganze Angelegenheit bei der zweifelhaften Fassung der Bestimmungen des Ministerial-Rescripts in Betreff der civilrechtlichen Folgen der Excommunication der Entscheidung des Justizministers zu unterbreiten.
Frankfurt a. M., 12. Juni. Bekanntlich wird der diesjährige (10.) deutsche Juristentag hier am 29., 30. und 31. August abgehalten werden. Am 28. findet die Begrüßung statt. In der ersten Plenarsitzung, am 29. Juli, erfolgt die Bildung des Bureaus und die Vertheilung der Berathungsgegen- stände an die Abtheilungen. Unter anderen werden folgende Fragen zur Verhandlung kommen: 1. Soll in den Strafgerichten höchster Ordnung an die Stelle des Gerichtshofes und der Jury ein einheitliches Collegium von Juristen und Laien treten? und in welchem Zahlenverhältniß sollen beide Elemente vertreten sein? Hierzu liegen Gutachten vor vom Bezirksgerichts- Direktor Stöckel zu Freiburg i. S. und vom Kreis- gerichtSdirektor WetSki zu Marienwerder. Das Referat hat Appellationsrath Stenglein in München übernommen. 2. Soll die Entscheidung über die richtige Anwendung der LandeSgefetze den obersten Landesgerichten überlassen und nur die Enffcheidung über die richtige Anwendung der Reichsgesetze den höchsten Reichsgerichten zugewiesen werden? oder in welcher Weife soll die Competenz deS höchsten Reichsgerichts sonst begrenzt werden? Gutachten hierüber liegen vor von den Herren Staatsrath Zachariae in Göttingen, OberappellationSgerichtSralh Becker in Oldenburg, Oberappellationsgerichtsrath Bähr in Berlin, Justizrath v. Crodeck in Bromberg. Referent: KreiS- gerichlSdirektor v. Stößer in Lörrach, Correferent: Professor Dr. Gneist in Berlin. 3. Soll, auch abgesehen von Handelssachen, die Gültigkeit der Verträge von der Beobachtung der schriftlichen Form unabhängig sein? Gutachten hierzu lieferten Professor Dr. Harum in Wien und Hof- und Gerichtsadvokat Dr. Fleischmantel in Wien. Referent: Obertribunalrathsbirektor v. Kübel in Stuttgart. 4. Die Preß-
Vorsicht und Heimlichkeit veranstaltet werden solle, wozu der damalige Aufenthalt Augustens in einem abgelegenen Waldschloß besonders förderlich erschien. Es geschah Alles, wie es verabredet war/
„Ist es möglich!" rief Her der Freiherr, „die Personen sind mir allerdings bekannt, — erzählen Die mir aber auch kein Märchen?"
„TheilS habe ich die beweisenden Urkunden bereits bei mir," erwiderte der Justizrath, „die übrigen kann ich wegen Kürze der Zeit erst später beibringen. Hier ist z. B. der Trauschein des Frhm. Bernhard v. Tienstorff und beffen Gattin Elisabeth v. ArmSheim. Herr v. Dienstorff hatte den Geistlichen, welcher feine Ehe eingesegnet, auf Schloß Eulenburg gebracht, und burch bensetben seine Tochter taufen laffen. Hier ist der beglaubigte Taufschein. Dieses Kind wurde unter dem Namen Elise v. KauSberg enterbt und unter dem Namm ArmSheim auf dem Gut Walterbach erzogen; es wurde die Gattin Ihres BruderS Theobald und ist die Mutter des Fräulein Mathilde v. RothenfelS. Durch diese wahrheitsgetreue Darstellung des Sachverhältnisses fällt allerdings die Vermuthung eines Vergehens weg, welches die Geburt dieses KiudeS seither verdunkelte, es beraubt jedoch dasselbe zugleich seines Vermögen», denn — Sie werden das nicht bestreiten wollen — Ihre Mündel besitzt daS ihrer Mutter als angeblichen Tochter des Grasen Franz Ferdinand v. KauSberg von den Agnaten zugesprochene Vermögen auch in dieser Beziehung mit Unrecht, und ist somit zur Herausgabe verpflichtet."
(Fortsetzung folgt.)