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Mr. 135

Marburg, Mittwoch, den 12. Juni.

1872

OberWsche Zeitung.

Srf&eint tüalich außer den Werktagen nach Sonn- und Feiertagen. Preis für das Quartal der Obrrhesfischeu Zeitung mit Kreistlatt durch die Expedition (Roch'sche Luchdruckerei) bezogen 22j Ggr., durch die Postämter 27 ®gr. 6 Pfg. (excl. Bestellgebühr und incl- Stempelsteuer), für das Ausland excl. Stempel 22 Ggr.— JnlerlionSgebühr für die gespaltene Zeile 1 Sgr. Sämmtliche Annoncen-Büreaus nehmen Inserate an.

DttttscheS Reich.

## Berlin, 10. Juni. Wer vor einem Jahre prophezeit hätte, daß die Verlängerung der Dictatur in Elsaß-Lothringm vom Reichstage mit 165 gegen 78 Stimmen beschlossen werden würde, wie dies heute geschehen ist, der hätte gewiß nur wenig Glauben ge­sunden. Daß diese Maßregel den Reichsinteressen vollkommen entspricht, wird allerdings schon hinläng­lich dadurch constatirt, daß nur daS Centrum sie mit geschlossenen Reihen bekämpft hat, dem sich außerdem namentlich mehrere Mitglieder der Fortschrittspartei angeschlossen hatten, die über den Principien die That- sachen außer Augen setzen. Andererseits darf man das Votum des Reichstages auch wohl als einen Beweis seine« Vertrauens gegen die Regierung und die Ad­ministration der neuen Reichslande auffassen. — Der Ausschuß deS BundesratheS hat gestern das Jesuiten gesetz dem Plenum überwiesen und wird daffelbe mög­licherweise vielleicht schon morgen an den Reichstag gelangen. ES ist hier bereits bemerkt worden, daß die angeblichen Differenzen im preußischen Ministerium nicht dessen Nothwcndigkeit überhaupt, sondern nur seine Fassung betrafen. Diese Meinungsverschieden­heiten und die sich daran schließenden Debatten haben, wie man hört, ein positives Resultat insoweit gehabt, als, während der ursprüngliche Entwurf aus 3, die jetzt für den Reichstag bestimmte Vorlage nur aus 1 positiven Paragraphen besteht, welchem sich in einem zweiten die dem Bundcsrathe zu ertheilende Ermäch­tigung zur Ausführung des Gesetzes anschließt. — Dir „Kreuzztg." polemisirt gegen die Aeußerung der „Prov.-Corresp.", daß die Beschlüsse der freien Com­mission des Herrenhauses an Bedeutung gewinnen müßten, weil die amtliche Commission zu einem nega­tiven Resultat« gekommen sei. ES wäre ein Jrrthum, anzunehmrn, daß di« Beschlüsse dieser freien Com­mission der Brrathung zu Grunde gelegt werden könnten. Die „Prov.-Corresp." hat indeß diesen Jrr­thum gar nicht begangen. Wenn auch der Antrag der amtlichen Commission formell als Ausgangspunkt der Debatten dienen wird, so ist damit doch nicht gesagt, daß nicht die Vorschläge der freien Commission durch ihren sachlichen Werth als Anhalt gebraucht werden könnten, um ein positiveres Resultat zu erreichen, zu­mal sie der wirklichen Majorität deS Herrenhauses «eit mehr entspreche», als die Anschauungen jener. — Die Zeitschrift für Preußische Geschichte und Landes­kunde enthält im Maihefte einen sehr interessanten Aufsatz deS Prof. Roeppel in Breslau, in welchem rint Denkschrift des Oberpräsidenten von Schlesien, v. Maerkel, über die Zustände der katholischen Kirche Schlesiens aus dem Jahre 1827 mitgetheilt wird.

Mathilde.

Novelle von Heinrich Hensltr. (Fortsetzung.)

»Das wäre allerdings für mein Mündel ein höchst bedauerliches Ereigniß," sagte der Freiherr, in­dem er bald blaß und bald roth wurde und nicht im Stande war, seine außerordentliche Verlegenheit zu verbergen. „Ich werde übrigens Ihren Rath be- fvlgen —*

„Schön, ich werde in einiger Zeit wieder Nach­fragen/ antwortete der Justizrath, „wenn etwa der zweite Grund der Ansprüche meines Herrn Mandan­ten Sie nicht bestimmen sollte, jede weitere Erkundi­gung als durchaus überflüssig zu unterlassen. Ich nwji Ihnen da als Einleitung eine kleine Geschichte erzählen, für die ich mir Ihre geneigte Aufmerksam­keit erbitte, da ich Sie später mit dm handelnden Personen bekannt machen werde/

„Vor mehr als fünfzig Jahren lebten irgendwo zwei adelige Fräulein, früh verwaiste Schwestern, in treuer Liebe einander zuzethan. Die ältere Schwester — ich nenne sie Elisabeth — hatte einen jungen Mann kennm gelernt, einen entfernten Verwandten, der in heftiger Leidenschaft zu ihr eutbrannt war, und dem auch sie ihre Neigung geschenkt hatte, doch stellte sich ihrer Verbindung em mächtiges Hinderniß ent gegen. Beide Eltern hatten wegen ErbschaftSansprü chen einen langjährigen Proceß miteinander geführt, der Vater deS jungen Mannes hatte ihn verloren und dadurch den größten Theil feines Vermögens kingcbüßt. Glühender Haß feines Gegners und der Familie desselben war, wie das ja so oft geschieht,

Es war dies bekanntlich die Zeit, in welcher nach langen Jahren milder Praxis und confesstonellen Frie­dens zuerst der UltramontanismuS wieder in seiner jetzigen Schärfe und Unduldsamkeit hervortrat. Herr v. Maerkel machte schon damals auf die für den Staat sich daraus ergebenden Gefahren aufmerksam. In die­selbe Epoche versetzt uns auch die kürzlich erschienene Selbstbiographie des früheren Erzbischofs v. Sedlnitzki, welcher bekanntlich in Folge jener Wirren zur evan­gelischen Kirche übertrat. Sedlnitzki ist nie zum An­kläger des UltramontanismuS geworden und schildert in dieser Biographie auch nur seine Erlebniffe. Desto bedeutender sind die beigefügten Documente.

Die „Kreuzzeitung" hört, daß die Mittheilung der „Franks. Presse" von einer beabsichtigten Zusammen­kunft des deutschen Kaisers, des Kaisers von Rußland und des Kaisers von Oesterreich bei der Enthüllung des Steindenkmals auf einem Jrrthum beruhe. Aller­dings schienen von Seiten deS Comitc'S Einladungen an die drei Monarchen ergangen zu fein, es sei jedoch unwahrscheinlich, daß die Kaiser von Rußland und Oesterreich derselben Folge leisten würden. Die „Franks. Presse" bezweifelt heute selbst die von ihr mit so vielem Nachdruck behauptete Nachricht. — Uebermorgen, Mittwoch, wird Hr. G. Bancroft die amerikanische Gegenantwort auf die englische Sachdar­stellung in der Sanct Juan-Angelegenheit Sr. Maj. dem Deutschen Kaiser, der bekanntlich Schiedsrichter in der Sache ist, überreichen. — In Betreff des zur Bewaffnung der deutschen Infanterie in Aussicht ge­nommenen Gewehres bemerkt die Redaktion des „Militär-Wochenblatts": „Das in der Brochure des Hauptmanns Hentsch, Verlag von I. Schlesier, Berlin 1872, beschriebene Gewehrsystem Mauser ist in keiner Weise als identisch zu betrachten mit dem zur Bewaff­nung der deutschen Infanterie in Aussicht genommenen Gewehr. Eine Veröffentlichung der Construction des letzteren ist bis jetzt weder erfolgt, noch wird dieselbe für die nächste Zeit beabsichtigt. — In der luxem­burgischen Eisenbahnfrage wird als eine letzte Schwierigkeit, die noch zu erledigen bleibt, bezeichnet, daß Luxemburg Garantien verlangt wegen der An­sprüche, die durch Rechte Dritter, namentlich der ur­sprünglich concessionirten Gesellschaft Wilhelm-Luxem­burg gegen die großherzogliche Regierung erhoben werden könnten. Im Uebrigcn soll Luxemburg den von Deutschland vorgelegten Entwurf anzunehmen bereit sein. Die gewünschte Mittheilung an die Lon­doner Garantiemächte wird dagegen als eine Forma­lität angesehen, die sich ohne Schwierigkeit erledigen lassen wird.

BreSla», 10. Juni. Prof. Reinkens hatte

die Folge, und schon viele Jahre hatte er allen Um­gang mit derselben vermieden und den ©einigen untersagt.

„Diese Nachricht war für Elisabeth um so schreck­licher, als in dieser Zeit ihre Schwester Auguste sich verheirathet hatte, und dadurch allerdings ihre Lage verschlimmert wurde, denn während Auguste ihrem Gatten folgend in eine entfernte Gegend zog, blieb jene bei einer alten Tante zurück, bei der sie, in völliger Abhängigkeit lebend, seltsamen, oft unerträg­liche» Launen preisgegeben war. Ich will Sie nicht mit einem Roman und seinen Einzelnheiten langwei­len; waS ich bisher erzählte, mußten Sie wissen, um spätere Ereignisse verstehen und richtig beurteilen zu können; ich eile nun zum Schluß.

„Ter heimlichen Verlobung folgte etwa nach einem Jahre eine heimliche Vermählung — und als aber­mals ein Jahr vorüber gegangen war, fühlte Elisa­beth ein Ereigniß herannahen, welches die Gattin mit hoher Freude zu erfüllen pflegt, für sie aber eine Quelle unendlicher Angst und Sorgen sein mußte. Sie erhielt mit Mühe von der Tante die Erlaubniß, die geliebte Schwester besuchen zu dürfen; iu das ver­schwiegene, treue Herz dieser Freundin legte sie ihren Kummer nieder und heischte Trost und Hilfe.

„Der Gatte der Schwester war Offizier und mit seinem Regiment in ferne Länder gezogen, wo damals ein heftiger Krieg entbrannt war. Die beiden Schwe stern wagten es nicht, jemanden zu« Mitwisser des Geheimniffes zu machen; sie entwarfen verschiedene Pläne und beschlossen endlich, Elisabeth solle bei der Schwester niebertommen, wo Alles mit der größten

bisher die bischöflichen Briefe, in welchen er die offizielle Mittheilung seiner Excommunication vermuthete, be­harrlich anzunehmen verweigert und es dadurch dem Fürstbischof Förster unmöglich gemacht, ihm die über ihn verhängte Excommunication offiziell mitzutheilen. Der Fürstbischof rief deßhalb gerichtliche Hülfe an, um dem von ihm Excommunicirten die betreffende Mit­theilung, ohne welche die Excommunication kirchen­rechtlich nicht gültig ist, durch den Gerichtsboten insinuiren zu lassen. Vom königl. Stadtgericht ab­gewiesen, wandte sich der Fürstbischof an das königl. Appellationsgericht, welch letzteres nun den Beschluß gefaßt hat, die ganze Angelegenheit bei der zweifelhaften Fassung der Bestimmungen des Ministerial-Rescripts in Betreff der civilrechtlichen Folgen der Excommuni­cation der Entscheidung des Justizministers zu unter­breiten.

Frankfurt a. M., 12. Juni. Bekanntlich wird der diesjährige (10.) deutsche Juristentag hier am 29., 30. und 31. August abgehalten werden. Am 28. findet die Begrüßung statt. In der ersten Ple­narsitzung, am 29. Juli, erfolgt die Bildung des Bureaus und die Vertheilung der Berathungsgegen- stände an die Abtheilungen. Unter anderen werden folgende Fragen zur Verhandlung kommen: 1. Soll in den Strafgerichten höchster Ordnung an die Stelle des Gerichtshofes und der Jury ein einheitliches Col­legium von Juristen und Laien treten? und in wel­chem Zahlenverhältniß sollen beide Elemente vertreten sein? Hierzu liegen Gutachten vor vom Bezirksgerichts- Direktor Stöckel zu Freiburg i. S. und vom Kreis- gerichtSdirektor WetSki zu Marienwerder. Das Re­ferat hat Appellationsrath Stenglein in München übernommen. 2. Soll die Entscheidung über die richtige Anwendung der LandeSgefetze den obersten Landesgerichten überlassen und nur die Enffcheidung über die richtige Anwendung der Reichsgesetze den höchsten Reichsgerichten zugewiesen werden? oder in welcher Weife soll die Competenz deS höchsten Reichs­gerichts sonst begrenzt werden? Gutachten hierüber liegen vor von den Herren Staatsrath Zachariae in Göttingen, OberappellationSgerichtSralh Becker in Ol­denburg, Oberappellationsgerichtsrath Bähr in Berlin, Justizrath v. Crodeck in Bromberg. Referent: KreiS- gerichlSdirektor v. Stößer in Lörrach, Correferent: Professor Dr. Gneist in Berlin. 3. Soll, auch ab­gesehen von Handelssachen, die Gültigkeit der Ver­träge von der Beobachtung der schriftlichen Form unabhängig sein? Gutachten hierzu lieferten Professor Dr. Harum in Wien und Hof- und Gerichtsadvokat Dr. Fleischmantel in Wien. Referent: Obertribunal­rathsbirektor v. Kübel in Stuttgart. 4. Die Preß-

Vorsicht und Heimlichkeit veranstaltet werden solle, wozu der damalige Aufenthalt Augustens in einem abgelegenen Waldschloß besonders förderlich erschien. Es geschah Alles, wie es verabredet war/

„Ist es möglich!" rief Her der Freiherr, „die Personen sind mir allerdings bekannt, — erzählen Die mir aber auch kein Märchen?"

„TheilS habe ich die beweisenden Urkunden bereits bei mir," erwiderte der Justizrath, „die übrigen kann ich wegen Kürze der Zeit erst später beibringen. Hier ist z. B. der Trauschein des Frhm. Bernhard v. Tienstorff und beffen Gattin Elisabeth v. ArmSheim. Herr v. Dienstorff hatte den Geistlichen, welcher feine Ehe eingesegnet, auf Schloß Eulenburg gebracht, und burch bensetben seine Tochter taufen laffen. Hier ist der beglaubigte Taufschein. Dieses Kind wurde unter dem Namen Elise v. KauSberg enterbt und unter dem Namm ArmSheim auf dem Gut Walterbach erzogen; es wurde die Gattin Ihres BruderS Theobald und ist die Mutter des Fräulein Mathilde v. RothenfelS. Durch diese wahrheitsgetreue Darstellung des Sach­verhältnisses fällt allerdings die Vermuthung eines Vergehens weg, welches die Geburt dieses KiudeS seit­her verdunkelte, es beraubt jedoch dasselbe zugleich seines Vermögen», denn — Sie werden das nicht bestreiten wollen — Ihre Mündel besitzt daS ihrer Mutter als angeblichen Tochter des Grasen Franz Ferdinand v. KauSberg von den Agnaten zugesprochene Vermögen auch in dieser Beziehung mit Unrecht, und ist somit zur Herausgabe verpflichtet."

(Fortsetzung folgt.)