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Marburg, Freitag, den 7. Juni.

1872

Oterhessische Zeitung

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t Johann Friedrich Christian Hessel.

Am 3. Juni starb nach kurzem Kranksein der Senior des hiesigen Profefforen-Collegiums I. Fr. Ehr. Hessel. Derselbe war in Nürnberg am 27. April 1796 geboren. Seinen ersten Unterricht genoß er in bet Industrieschule seiner Vaterstadt. Als die Industrie­schule in eine Rcalstudienanstalt umgewandelt wurde, besuchte er diese und zeigte schon früh Vorliebe für diejenigen Fächer, die er später zu seinem Lebensberuf wählte. Schon von seinem 14. Jahre an ertheilte er Unterricht in der Mathematik und den neueren Spra­chen und wurde in den oberen Klassen der gedachten Anstatt mehrmals durch Preise ausgezeichnet. In dem Abgangszeugi.iß, mit welchem er zur UniversaLt ent­laßen wurde, ist in dem Resultat der Jahres-Cen- furen gesagt: „Er hat ein ausgezeichnetes Talent für höhere Mathematik, das sich je länger je mehr bei chm entwickelt hat, ein vorzügliches Talent für Physik und Naturgeschichte, und sehr viel Talent für Philo­sophie ic." Im Herbst 1813 bezog er die Universität Erlangen, um sich zum praktischen Arzt auszubilden; ein Jahr später ging er nach Würzburg und er­langte dort am 2. August 1817 den Grad eines DoctorS der Medizin, Chirurgie und Geburtshilfe. Bon Würzburg nach Nürnberg zurückgekehrt, gelang e» ihm nicht, einen Arzt zu finden, um bei ihm die dorfchriftsmäßigen zwei Jahre zu praktiziren; auch in München, wohin er sich begab, erreichte er diesen Zweck nicht.

Zufällig traf Hessel hier mit seinem Jugendfreund A. B. Bezold zusammen, und wurde, nachdem er ihm seine Verhältnisse und seine schlechten Aussichten unver- holen dargelegt hatte, von ihm bei v. Leonhard eingeführt; da er aber damals, ungeachtet seiner guten Zeugnisse

Propst als solcher den Ministerien der geistlichen An­gelegenheiten und des Krieges unmittelbar untergeord­net und hat in äußern kirchlichen Anordnungen den Militär-Befehlshabern Folge zu leisten; sämmtliche Militär-Geistliche werden durchweg als Militärbeamte mit bestimmten Rangstufen und mit allen Berechti­gungen derselben (Gehalt, Servis, Reisekosten u. dgl.) behandelt. Die Eigenschaft bei Feldpropstes als Militärbeamter ist überdies durch wiederholte Veröf­fentlichungen der Liste der Militärbeamten in der Gesetzsammlung und im Bundesgesetzblatt anerkannt und bestätigt worden.

Die geistliche Stellung des Feldpropstes war bis zum Jahre 1868 mehrfachen Schwankungen unter­worfen. Während zuerst (1849) der Fürstbischof von Breslau, v. Diepenbrock, als Bischof der Armee fungirt und einen Feldpropst als seinen Stellvertreter ernannt hatte, kam es nach dem Tode desselben zu nächst zu keiner festen Regelung des kirchlichen Ver­hältnisses. Im Jahre 1859 wurde der Dr. Pelldram zum päpstlichen Delegaten und Feldpropst der Armee ernannt, nach dessen Ernennung zum Bischof von Trier wurde bereits durch Allerhöchste Ordre vom 24. Februar 1866 der Propst zu Königsberg, Nams- zanowski, als Feldpropst in Aussicht genommen, gleichzeitig aber Verhandlungen über die Errichtung eines in geistlichen Dingen unmittelbar vom römischen Stuhle, nicht von einem Bischöfe abhängigen katholi­schen Feldvikariats angeknüpft. Der Abschluß dieser Verhandlungen erfolgte durch das päpstliche Breve vom 22. Mai 1868. Der „Staats-Anzeiger" berich­tete darüber unterm 3. November 1868 Folgendes: „lieber die kirchliche Regelung der Stellung des katho­lischen Feldprvpstes der Armee und den Modus für die Besetzung dieses Amtes haben längere Zeit Ver­handlungen mit dem päpstlichen Stuhle stattgefunden, welche vor Kurzem zu einem die landesherrlichen Ge rechtsame sicherstellenden Abschlüsse gelangt sind. Um die Stellung des FeldpropsteS in Beziehung auf die ihm nunmehr unmittelbar und ohne Dazwischenkunft eines anderen Bischofs zustehenden kirchlichen Befug­nisse richtig zu kennzeichnen, hat das Oberhaupt der katholischen Kirche dem dazu ausersehenen Geistlichen den Titel eines Bischofs in partibus beigelegt. In dem Verhältnisse des Feldpropstes dem Staate gegen­über ist dadurch eine Aendernng nicht eingetreten."

Auch das erwähnte päpstliche Breve enthält, ab­gesehen von 1>er Art der Ernennung des Feldpropstes, nicht das Mindeste über eine veränderte Stellung des­selben zu de» Staatsbehörden. Die ^Berufung des

über den Besuch mineralogischer Vorlesungen, noch wenig in dieser Wissenschaft gethan hatte, auch ihr in der Form, wie sie damals vorgetragen wurde, wenig Geschmack hatte abgewinnen können, so würde die neue Bekanntschaft vielleicht nicht zu dem gediehen sein, was sie wurde, wenn nicht zufällig in Hessel'S Anwesenheit die Gattin Leonhard's in das Arbeits­zimmer ihres ManneS getreten wäre und mit großer Freude ihm ausgeschnittene Papierstücke, deren Schatten EhristuSköpfe oder andere Bilder darstellten, vorge­zeigt hätte, eine Bildnerei, an welcher Hessel früher schon sehr viel Vergnügen gefunden hatte, und daher einen nicht unbedeutenden Reichthum an Copien so­wohl, als an eigenen Fabrikaten besaß. Dies gab einen Anhaltspunkt zur Fortsetzung der Bekanntschaft. Als Leonhard durch Bezold mit der Sage Hessels näher bekannt geworden war, übertrug er demselben zuerst Uebersetzungen aus französischen und englischen Journalen und andern Werken für fein mineralo­gisches Journal und zu andern Zwecken, um ihn da­bei auf eine paffende Weise unterstützen zu könnm, und um die Art seiner Brauchbarkeit näher zu prüfen; bald aber machte er demselben den Antrag, ihn nach Heidelberg (wohin v. Leonhard als Professor der Mi­neralogie ic. einen Ruf erhalten hatte), zu be­gleiten, um ihm dort die Stelle zu vertreten, die bis­her Bezold eingenommen hatte, und ihn durch seine mathematischen ic. Kenntnisse im Studium der Hany'- schen Krystallographie zu unterstützen. ES wurde hierbei zunächst noch berücksichtigt, daß die Vollendung des biennii practici in gleicher Art in Heidelberg, wie in München, geschehen könnte, und da Leonhard ihm ein monatliches fixes Honorar für die zu über­nehmenden Leistungen festgesetzt und die Zusage gegeben

Der Bischof NamszanowSki.

Die neueste „Prov. Corresp." gibt über die Ange­legenheit deS FeldpropsteS folgende Uebersicht.

Die preußische Staatsregierung hat sich zu einer ersten Maßregel thatsächlichen Einschreitens gegen einen Würdenträger der katholischen Kirche genöthigt gesehen.

Eine unerläßliche staatliche Nothwendigkeit mußte obwalten, wenn die Regierung unsere« Königs, welche, treu der preußischen Überlieferung, der katholischen Kirche grundsätzlich volle Achtung und Rücksichtnahme gewährt, sich dazu entschloß, einen mit bischöflicher Würde auSgestatteten Feldpropst der Armee, zur Dis- ciplinar-Untersuchung zu ziehen und der Ausübung {einer Funktionen zu entheben.

Es handelt sich in der That nicht um einen ver­einzelten Schritt, nicht um eine Meinungsverschieden­heit über die rechtliche Sage eines besonderen Falls, nicht um einen Widerstreit des kanonischen und bür­gerlichen Rechts in einer Einzelfrage: — der Bischof NamszanowSki hat vielmehr in der Gefammtauffaffung seiner Stellung zu den Staatsbehörden in neuester Zeit einen Standpunkt angenommen, durch welchen die unzweifelhaften Rechte des Staats in Frage ge­stellt und somit das bisherige unter gegenseitigem Ein­verständnisse zwischen der preußischen Regierung und dem römischen Stuhle geordnete Verhältniß der katho­lischen Militär-Seelsorge unmöglich gemacht wird.

Schon vor dem Eintritt der entscheidenden Wen­dung in der Angelegenheit des Militärgottesdienstes zu Köln hatte der Feldpropst einen Hinweis des Kriegs - Ministers auf seine Stellung als Militärbe­amter mit der überraschenden Behauptung erwidert: eS sei ihm bis dahin niemals bekannt gewesen, daß er in die Kategorie der Militärbeamten gehöre, und er müsse diese „Insinuation" «IS eine den Gesetzen der Kirche widerstreitende und mit dem Amte eines katholischen FeldpropsteS unvereinbare bezeichnen.

Dem Bischof NamszanowSki konnte aber nicht unbekannt fein, daß diese Behauptung im offene» Widerspruche mit den Landesgesetzen und mit den Be­dingungen feiner Anstellung stehe.

Die Stellung des katholischen Feldpropstes, wie aller Militärgeistlichen beruht zunächst auf der Mili- tär-Kirchen-Ordnung, welche zwar ursprünglich nur sür die evangelische Militär-Seelsorge gegeben ist, später aber unter allseitigem Einverständnisse gleich mäßige Anwendung auf die katholische Militärgeistlich­keit gesunden Hal.

Nach der Miliiär-Kirchen-Ordnung ist der Feld-

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Orf&eint täglich außer den Werttagen nach Sonn- und Feiertagen. Preis für das Quartal bet Oberhesfischen Zeitung mit Kreisblatt durch die Expedition (Koch'sch Buchdruckerei) bezogen 22; Lar., durch die Postämter 27 Lgr. 6 Pfg. (erd. Bestellgebühr und incl. Stempelsteuer), für daS Ausland excl- Stempel 22 Lgr.— Jnsertionsgebübr für die gespaltene Zeile 1 Sgr. Sämmtliche Annoncen-Büreaus nehmen Inserate an.

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Feldpropstes sollte fortan durch gemeinsamen Beschluß des päpstlichen Stuhls und der preußischen Regierung erfolgen. Dem Propst NamszanowSki wurde von Sr. Majestät dem Könige unterm 19. September 1868 eine von *em Kriegs-Minister und dem Kultus-Mi­nister gegengezeichnete Bestallungs-Urkunde ertheilt, in welcher es heißt: „Wir re thun zu wissen, daß Wir den ic NamszanowSki dazu ausersehen haben, daß derselbe als katholischer Feldpropst der Armee die mit diesem Amte verbundene obere Bettung der kirchlich- seelsorglichen Angelegenheiten; zu welchen ihm die ge­eigneten kirchlichen Vollmachten verliehen sind, fortan übernehme und führe."

Der Bischof NamszanowSki, welcher fein Amt auf Grund des päpstlichen Breve und der Königlichen Bestallungs-Urkunde übernommen hat, konnte hiernach über die Natur seines militär-kirchlichen Amtes nicht im Zweifel fein: er wußte, daß er in Allem, was nicht rein kirchlicher Natur fei, den Anordnungen der ihm vorgesetzten Staatsbehörden (dem geistlichen und dem Kriegs-Ministerium) Folge zu geben und nöthigen Falls deren Bestimmungen einzuholen habe.

Daß der Feldpropst dies früher in der That ge­wußt und beachtet hat, geht unter Anderem daraus hervor, daß er vor der Theilnahme an dem Vatikanischen Konzil, zu welcher er vom Papste eingeladen war, nicht blos Urlaub vom Kultus-Minister erbat, sondern auch demselben zur Erwägung stellte, ob seine Theil­nahme am Konzil auch Seitens der Regierung als im Interesse seiner Aufgabe» für die Militär - Seel­sorge wünschenswerth erachtet werde.

So dachte der Feldpropst über seine Stellung zu den Staatsbehörden im Jahre 1869 vor dem Vatika nischen Konzil.

Seit jener Zeit ist in der Auffassung deffelben augenscheinlich eine durchgreifende Wandelung einge­treten ; denn, wie er sich nicht mehr zu erinnern ver­mag, daß er jemals als ein Militärbeamter gegolten habe, so hat er auch vergessen, daß er zu Reisen eines Urlaubes der vorgesetzten Staatsbehörden bedürfe, und hatte sich vor Kurzem ohne Urlaub, ohne jede Anfrage ober Anzeige zu der Versammlung der Bischöfe in Fulda begeben.

Die Staatsregierung stand auf Grund dieser Thatsachen im Begriffe, dem Feldpropst durch diSoi- pl inarifches Einschreiten seine staatlichen Pflichten wieder ins Bewußtsein zu rufen, als dies durch fein Vor­gehen in der Kölner Angelegenheit vollends zur dringenden Nothwendigkeit gemacht wurde.

_______________________(Fortsetzung folgt)

hatte, ihn zu empfehlen zu Ertheilung von Privat­unterricht, so entschloß er sich, daS Anerbieten dankbar anzunehmen. In Heidelberg besuchte Hessel anfangs die niedieinischen Kliniken, hörte bann Mineralogie unb wandle sich schließlich ganz diesem Fache zu. Mathematik, Physik, Chemie, Zoologie, vergleichende Anatomie und Botanik trieb er mit großem Eifer al« HülfSwiffenschaften, und erprobte in diesen Disziplinen sein Lehrtalent durch Ertheilung von zahlreichen Privat­stunden in glänzmder Weise.

Am 24. Jan. 1821 erhielt Hessel nach überstan­denem Examen die philosopische Doktorwürde und bald darauf die Rechte eines Pnvatdoeenten an der Universität Heidelberg. Im Herbst 1821 wurde er als außerordentlicher Professor der Mineralogie, Tech­nologie und der damit verwandten Wiffenschaften nach Marburg berufen unb im folgenben Jahre zum orbent- lichen Professor beförbert. Im Jahre 1827, bem Jubiläumsjahr der Universität, war er zum erstenmal Dekan der philosophische» Fakultät, eine Würde, die er später noch sehr oft bekleidet hat, 1830 war er Prorektor, 1833 bis 1856 Mitglied der Universitäts- Administrations - Commission und vo» 1844 bis zu seinem Tode Referent der Benefizien Inspektion.

Am 2. August 1867 feierte Hessel fein 50jähriges Jubiliäum als Doktor der Medizin, bei welcher Ver­anlassung er mit dem Rothen Adlerorden 4. Klaffe ausgezeichnet wurde. Sein 50jährigeS Jubiläum als hiesiger Professor feierte er am 1. Oktober 1871. In dasselbe Jahr auf den 24. Januar würde sein Jubi­läum als Doktor der Philosophie gefallen fein; das­selbe wurde aber nicht besonders gefeiert, sondern ge­legentlich seines Professoren-Jubiläums nachträglich