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Hochschulen geltenden Bestimmungen aufwcisen. So besteht da- Plennrn, welches den Rektor und vier SeiiatSmitgliedcr zu wählen hat, nicht nur aus den ordentlichen, sondern auch auS den außerordentlichen Professoren. Das Princip der Lehrfreiheit kommt zur ausgedehntesten Geltung: es bestehen formell keine besonderen Lehrstühle für die einzelnen Fächer, sondern

Militär - Justiz - Gesetzbuches werden folgendermaßen modificirt: 1) In Ermangelung einer hinreichenden Anzahl von Marschällen und Admiralen, um das Kriegsgericht zu bilden, welches berufen ist, sei cs über einen Marschall von Frankreich, sei es über einen Divissionsgeneral das Urtheil zu fällen, werden zur Betheiligung am Kriegsgericht Generale berufen, welche vor dem Feinde, sei es über eine Aimee, sei es über ein aus mehreren Divisionen verschiedener Waffen­gattungen zusammengesetztes Armeekorps, sei es über die Artillerie oder das Genie in einer aus mehreren Armeekorps zusammengesetzten Armee den Oberbefehl geführt haben. Diese Generale werden vom Kriegs­minister deflgnirt werden, welcher über die Verhinde­rungsfälle zu entscheiden haben wird. Die Functionen der Regierungs-Kommissäre können von einem Divi- stonSgeneral ausgcfüllt werde», die eines Berichterstat ters werden von einem General ausgeübt werden. Diese beiden Generale werden vom Kriegsminister designirl werden. 2) Für den FallyinrS Rcvisiongesuches kann ein General, welcher die im ersten Paragraphen festgesetzten Bedingungen erfüllt, vom Kriegsminister designirl werden, um dem Revisionsrath zu präsidiren. Versailles . . . Thiers, de Cissey. — Die Kapitu- lations -Komckission hat Mittheilung der Aktenstücke von Straßburg und Sedan verlangt und General Wirnpffen vor das Kriegsgericht verwiesen. Der Un tersuchungsrath über die Kapitulation von Paris hat sich für incompetent in der Sache erklärt, da die be­treffenden Aktenstücke blos von Jules Favre unter­zeichnet worden und die Kapitulation durch Regicrungs vertrag zu Stande gekommen sei.

Versailles, 11. Mai. Das kriegsgerichtliche Gut­achten über Laon heißt: „Rach Einsicht der den Platz Laon betreffenden Documente, auf den Bericht hin, der ihm gemacht wurde, und nach seiner Berathung; in Erwägung, daß, da der General Theremin d'Hame an einer Wunde gestorben ist, welche er bei der Ex- »losion des Pulvermagazins erhielt, die nach der Ca- »itulation des Platzes stattfand, cs ihm überflüssig cheint, seine Meinung über das Lob oder den Tadel auszusprechen, welchen dieser General verdient hätte, da daraus keine Consequenzen gezogen werden können, glaubt doch sagen zu müssen, daß er sich in einer

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jeder Professor ist berechtigt, Vorlesungen über jedes ihm zusagende Thema zu halten, selbst wenn dasselbe in das Gebiet einer anderen Fakultät übergehen sollte. Tie Privatdocentcn genießen in der Auswahl ihrer Lehrgegenstände aus den verschiedenen Wissenschafts­zweigen ihrer Fakultät ebenfalls volle Freiheit und ihre Ankündigungen bedürfen nicht des art anderen Universitäten vorgeschriebenen Visa'S des Decans. Rach nicht minder freisinnigen Grundsätzen ist die Zulassung der Zuhörer geregelt. DaS Abiturieutenzeugniß gehört nicht zu den Bedingungen der Jmmatriculation, son- dcm der Rektor kann jeden zu derselben zulassen, der im Allgemeinen zum Hören der Vorlesungen befähigt scheint. Liegen besondere Gründe vor, welche die Zulassung nicht rathsam erscheinen lassen, so entscheidet der Rector in Verbindung mit dem Senat über die Zurückweisung. Die Zulassung s. g. Hospitanten hängt lediglich von dem Ermessen der einzelnen Pro­fessoren ab. Wenn wir außerdem noch erwähnen, daß eine besondere akademische Gerichtsbarkeit nicht besteht — auch der Carccr ist in Wegfall gekommen — und daß die Universität in Vermögens-Angelegenheiten ein ausgedehntes Selbstverwaltungsrecht besitzt, so glauben wir den Geist und die Tendenz des provisorischen Statuts zur Genüge gegen unberechtigte Vorwürfe sichergestellt zu haben. Dasselbe wird bei der Fest­stellung der definitiven Statuten zu Grunde gelegt werden, wenn es auch im Einzelnen hie und da Ab­änderungen erfahren mag."

Oesterreich - llnaarn.

Wien, 12. Mai. Die „Neue freie Presse" er­fährt, daß das Resultat der bischöflichen Conferenzen in Form einer Eingabe bereits an die Regierung ge­langt sei und die Schriststücke ganz so gehalten wären, daß sie die Meldungen über die entgegenkommende Haltung deö Episcopats vollständig bestätigen.

Frankreich.

Paris, 11. Mai. Kaum hat d'Audiffret-PaSquier I begonnen, auf den Lorbeeren auSzuruhen, die er sich am 4 Mai auf der Rcdncrbühne der Nationalver­sammlung gepflückt, so wird er schon wieder in den Schatten gestellt durch den Gambetta'schen General Chanzy, der, bisher monarchisch gesinnt, eine Schwen­kung nach links gemacht hat, ohne, wie er bethcuert, aufgehört zu haben, zu den Conservativen zu zählen. DaS sogenannte linke Ccntrum, das man bereits der Auflösung nahe glaubte, versammelte sich nämlich am 8. d. im Hotel des Reservoirs. In einer längeren und, wie seine Fractions-Genossen versichern, glän- zendm Rede legte General Chanzy, den daS linke Centrum zu seinem Präsidenten und gewissermaßen zu seinem Vertreter gewählt hat, sein politisches Pro gramm dar, dessen Hauptpunkte, kurz gefaßt, sind: : Aufrechterhaltung der Präsidentschaft ThierS', Unter­stützung der jetzigen Regierung und Bewahrung des Rechtes für Frankreich, sich künftig defiustiv über seine Verfassung zu entscheiden — oder wie Chanzy i sich in einer für unS nicht so leicht verständlichen -

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und fragte nach Frau Eller. Man wies sie in's Wohnzimmer und wollte die Frau rufen, die im Garten sei. Lange, lange wartete Malwine, und dieser Verzug versetzte sie in die peinlichste Spannung. Endlich ging die Thüre auf und herein trat — ihr Gatte. Ihr Herz pochte laut, ihre Stimme versagte ihr und sic hatte Mühe, sich auf den Beinen zu erhalten.

(Fortsetzung folgt.)

/ Bittet aus dem Elsaß.

• Von Ferdinand Dieffenbach *).

Merkwürdiger Weise weiß man im Elsaß nichts von Volksfesten im großen Style. Jene Schützcn- und Turnerfeste, wie man -sie in Deutschland und der Schweiz sieht, zu deren Verherrlichung auch der Ge­ringste aus dem Volk sein Scherflein beiträgt, man­gelten daselbst bisher beinahe gänzlich. Hierzu fehlte dem Volk seither die Berührung mit den sitten- und sinnverwandten Nachbarstämmen. Die Beamten und die höhere Bürgerschaft, also die vorzugsweise fran­zösische Bevölkerung, veranlaßte alles, was in dieser Beziehung geschehen ist. Aus dem Volk heraus ergriff man nie die Initiative. So wurden diese Feste zu Schauspielen, welche meistens officiell in Scene ge setzt wurden und bei welchen die große Menge sich mehr oder minder als neugieriger Zuschauer belhei- ligte. Bei dem Sängerfest, welches z. B. 1856 in Straßburg abgehalten wurde, bemühte sich die Gast­freundschaft der Straßburger möglichst ihren Gästen den Aufenthalt angenehm zu machen, allein dennoch und trotz der trefflichen künstlerischen Leistungen, habe

*) Aus der „Darmstädter Zeitung."

Weise ausdrückt: ehrlicher Versuch mit der conserva­tiven Republik. Die Organe der äußersten Linken, voran Gambctta'S „Republique fran^aise“, lassen sich durch die spanische Wand deS „republikanischen ConservatiSmuS" Chanzy'S nicht geniren und bombar diren den General zur Feier seiner politischen Wand­lung mit den ausgelassensten Lobeserhebungen.

Versailles, 12. Mai. General Bazaine hat sich gestern Morgen als Gefangener gestellt. Da der General behauptet hatte, daß er nur auf sein eigenes Ansuchen vor ein Kriegsgericht gestellt worden sei und nicht durch Beschluß der Kapitulation-Kommission, so lag die Entscheidung hierüber der Kommission ob, welche zur Prüfung des vom Kriegsminister Cissey eingebrachten Gesetzentmui seS, betr. die Zusammen- srtzung de« Kriegsgerichte? über Bazaine, niedergesetzt war. Dieselbe nahm gestern den erwähnten Gesetzent­wurf mit der Erklärung an, Marschall Bazaine se nur durch Beschluß der Kapitulations Kommission vor daS Kriegsgericht »erwiesen. Der Gesetzentwurf lautet: Einziger Artikel. Die Art. 11, 12 und 30 des

spekl nicht Roth leiden soll. Der Böller Markt uni oas Binger Rochusfest, bei denen sich doch gewiß feint MaßigkeitSvereine betheiligen, sind Berliner Thecgescll- schäften im Vergleich mit einer Kirchweih oder einem Jahrmarkt im Elsaß. Wenn die Begeisterung auf den Gipfelpunkt steigt, hat man Gelegenheit, mit min­destens einem Dutzend Bauern Schmollis zu trinkeii und man tauscht, wo möglich nach akademischem Braucht die Kopfbedeckung-auS. Trägt man'einen Cylinder, so wird er von dem Bauer sofort eingetrieben. Man ist alsdann um so sicherer, ihn am anderen Morgen gfgen die landesübliche Pelzmütze zurück zu erhallen.

Ein Volksfest merkwürdigen Ursprungs wird in dem alterthümlichen, auf sonnbegränzten Rebenhügeln thronenden RappollSweiler gefeiert. Dienstag nach SRariä Geburt wird ein Jahrmarkt gefeiert, auf wel­chem an Musikanten aller Art kein Mangel ist. Den Jahrmarkt nennt man allgemein'den Pf eifer iags ^Pfiferdayi", wie man das Wort elsässisch ausspricht. Das Fest erinnert an ein LehnSrechl, das die Herren von Rappoltstein einst in der Laudgrasscbaft Elsaß über die Zunft der Spielleute auSübten. Der jewei­lige Herr. von Rappollstein führte daher den Titel der „Pfeiferkönig". Noch sieht man in Rappoltsweiler da- bizarre, ehemalige ZunfthauS der Spiclleute. Alljähr­lich versammelten sich in demselben alle Musikanten des ganzen Elsasses, hörten eine Meffe, brachten dann ihrem „König" ein Morgenständchen und den üblichen Tribut, ließen durch ihn ihre Streitigkeiten schlichten — daS Pfeifcrgericht, wie man es nannte, wurde abgehalten — und beriethen dann ihre Zunft-Ange­legenheiten.

(Fortsetzung folgt)

schwierigen Stellung befunden habe, daß er nur ei Bataillon und eine Batterie von der mobilen Na ttonalgarde, die nicht inftruirt, nicht ausgerüstet, nid dtsciplinirt und mehr zur Desertion als zum Widei ftanbe geneigt waren, unter seinem Befehle hatte • Da die Bevölkerung, durch die Drohung von einem Boo^ bardement in Schrecken versetzt und den festen En schluß des Generals, sich zu vcrtheidtgcn, kennen! ihn verhaften und dem Feinde überliefern wollte: i

> »ur der Ermächtigung nachgegeben hat, die in be > """An-Uen Depesche vom 8. September, 10 Ui ' r /inbirtd folgendermaßen aiisgedrnckt war 1 "^?nbt n ®Ie t,or der Aufforderung zur Uebergah : der Nothwendigkeit der Kapitulation" — ist bn

l KnegSrath doch der Ansicht, daß es zu bedauern ist daß der General, ehe er den Platz Übergab, nicht di K°'wnen vernageln, die 2,000,000 Patronen und bi ■ 40,000 Ktl. Pulver, welche sich in den Magazinei befanden, nicht zu Grunde richten ließ. Der PrL ftdcnt des Kricgsrathes: Baraguay d'HillierS." Dai Gutachten, welches Soissons betrifft, lautet: „Nai! Emitcht k . . ., m Erwägung, daß, wenn auch bet Otnritlteutenant be Nvue, Commanbant des Platzei von Gotssons, Thätigkeit für bie Verprovia.itirum S'Zelgt er andererseits doch nicht genug Streng! für die Aufrechterhaltung der Mannszucht unter den unter feinen Befehlen stehenden Truppen bewiesen hat daß es ihm an Klugheit gebrach, als er mehrer Corpscommandanten ermächtigte, sich in dem Augen. bhd zu entfernen, wo der Platz eingeschlossen werben Tonnte^ und daß er gerade dadurch der Disciplin une Bem Geiste dieser Corps geschadet; in Erwägung, bai wen« auch eine Bresche in den Wall hergestellt wurde k-™*.r"ich* brauchbar war; daß, wenn aud bte Artillerie gelitten hatte, sie doch noch die Veu thetdigung sortsetzen konnte; daß Kriegsvorrälhe uni Lebensmittel im Ueberfluß vorhanden waren; baß die Verluste ber Garnison relativ wenig beträchtlich waren: daß der Platzcomrnandant zu tadeln ist, da er capi- tulirte, ohne seine Kanonen vernagelt, sein Pulvn und seine Lebensmittel vernichtet zu haben, und si<i im Gegentheil verpflichtete, sie dem Feinde zu übet- hefern; in Erwägung, daß der Platz ungeachtet bet Meinung be« Commanbanien bes 15. Licnien-Regi- ment« unb ber be» Cvmmandanten deS Geniei übergeben, unb daß bet Oberftlieutenant be Neue, weit davon entfernt, sich ihrer Meinung anzuschließen, dem Artikel 2a6 deS Dienstreglements der festen Plätz- znwiber nur seinen Willen für bie Kapitulation auf» guäwtngen verstand; in Erwägung, baß er gegen bit Vorschriften bes nämlichen Artikels hanbelte, als et stipulirtc, baß bie Offiziere, welche ihr Ehrenwort geben würben, nicht gegen Dcutschlanb zu dienen, in Freiheit gesetzt werden uno ihre Waffen, Pferde und Gepäck behalten würden, während er nur zu ©unfteii er Kranken und Verwundeten stipuliren Durfte - ber änftd;f, daß der Oberstlieutenant de Nou« eine vollständige Unfähigkeit und eine große Schwächt an den Tag gelegt hat, und daß er dem Rache nicht eeignet scheint, ein Commando auszuüben. Der Pri> ident des KriegSratheS: Baraguay d'HillierS "

Bayonne, 12. Mai. Die bei Segura ge­lagerte Bande Recondo'S hat sich gestern unter­worfen. Ihre Anführer, Recondo, Elio und CeballoS,

ich doch nie, weder in Deutschland noch in der Schweiz ein Fest gesehen, daS einen so geringen Impuls auf bie gtoße^ Masse geäußert hätte. Die Solbatcn, die an der L-pitze unb an bem Schluffe be« Zuge« map schirtcn, benahmen sofort bem ganzen Fest feinen volks - thürnlichen Charakter, ba« insbesondere buich das par- tant pour la Syrie, mit bem man bie Feierlichkeit auf bem Broglie eröffnete unb burch einzelne Festreden, oft sogar ben Charakter einer bonapartistischen De­monstration herauskehrte.

Unb boch findet man nirgends soviel treffliches 'Material zu originellen, charakteristischen Volkstesten. Die Elsässer Kirchweihen sind toll und ausgelassen wie die in Schwaben und Jauchzer läßt ber Elsässer Bauer erschallen und „Schnaderhupfeln" singt er, die denen Alibaierns nicht viel »achgeben. Z.

Kikeriki Hahn

6’ wollen alle Marble Männer Han!

In Pfirt singt man:

Dört unten bürt oben, wo's Wasser ablauft. Dort steht e Chapeziner, bet d' Chutte verkauft, Set's Bete vergesse, het's Nvster uffg'henkt

et b'Schlürbe abzoge, isch bä Maidle no’ gereunl.

Die Kochersberger Bauern singen:

Unber ber Roseheck Huckt e Wolbdrueber, Wenn ’re schen's Maidle sieht, Loocht ’r wie'« Suchet.

Wenn man nicht, wie Tcrzky's Carabinieri, zu süntehm ist, mit dem Bauer ein Glas zu leeren, recht mit den Maidlen tanzt, und, wie man am Obetrhein sagt, ein „recht gemeiner, niederträchtiger Mann" ist, wird man sich in dem bunten Treiben ganz behaglich finden. Aber vor allem muß man trinken können unb viel trinken unb nüchtern dabei bleiben, wenn der Re-