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Ur. 93

Marburg, Sonntag, den 21. April.

L872.

Oberhessische Zeitung.

Erscheint täglich außer den Werktagen nach Sonn- und Feiertagen. Preis für das Quartal der Oberhesfischen Zeitung mit KretSblatt durch die Expedition (Koch'sche Buchdruckerei) bezogen 281 8ar., durch die Postämter 27 Sgr. 6 Vfg. (excl. Bestellgebühr utib incl- Stempelsteuer), für das Ausland excl. Stempel 22 Ggr. — JnsertionSgebühr für die gespaltene Zeile 1 Sgr. Sämmtliche Annoncen-BüreauS nehmen Inserate an.

Bekanntmachung des OberprLsidenten von Elsaß-Loth- ringen am 7. März d. I. ergangen, welche sich über die Ausübung dieses „Options-Rechts" klar und un­zweideutig ausspricht und das Verfahren bei der Option ordnet. Es bezieht sich die Bekanntmachung auf alle selbstständigen Angehörigen Elsaß-Lothringens, welche früher französische Staatsangehörige waren und beabsichtigen, die französische Nationalität zu behalten. Sind solche in Elsaß-Lothringen geboren und hatten daselbst am 2. März 1871 ihren Wohnsitz, so haben sie, wenn sie als französische Bürger anerkannt sein wollen, ihren Wohnsitz nach Frankreich zu verlegen und eine ausdrückliche Erklärung abzugeben, daß sie ihre französische Nationalität behalten wollen. Sind sie nicht in Elsaß-Lothringen geboren, hatten aber da^ selbst am 2. März 1871 ihren Wohnsitz, so bedarf es jener ausdrücklichen Erklärung nicht, sie haben aber ebenfalls ihren Wohnsitz nach Frankreich zu verlegen. Endlich diejenigen, die in Elsaß - Lothringen geboren sind, aber am 2. März 1871 ihren Wohnsitz nicht daselbst hatten, sind gehalten, die erwähnte Erklärung abzugeben; aber es bedarf (da sie ihren Wohnsitz vor­her nicht in Elsaß-Lothringen hatten) der Verlegung des Wohnsitzes nicht, es sei denn, sie hätten ihren Wohnsitz in Elsaß-Lothringen in dem Zeitraum seit dem 2. März 1871 bis zum Ablauf der Optionsfrist genommen. Die Frist der Nationalitätcnwahl läuft mit dem 30. September d. I. ab; für Solche jedoch, die sich in Algier, in den Kolonien u. s. w. befinden, ist ein späterer Termin gestattet. Minderjährige, so­weit sie nicht aus väterlicher Gewalt entlassen sind, folgen der Wahl der Nationalität des Vaters; Vor­münder dürfen für ihre Mündel nur dann die fran­zösische Nationalität wählen, wenn der Familienrath zustimmt.

Die deutsche Reichsregiernng will hiernach den betreffenden Artikel des Frankfurter Friedens mit voller Gewissenhaftigkeit und Rücksichtnahme zur Ausführung gebracht wissen; sie stellt eS jedem früher französischen Staatsangehörigen in Elsaß-Lothringen frei, sich für die französische Nationalität zu entscheiden und ermög­licht ihm dies durch die einfachste Art des Verfahrens

Gleichzeitig aber beugt sie allen Täuschungsversu- che» vor, welche die Anhänger Frankreichs, insbeson­dere eine sogenannte ligue d’Alsace (Elsässischer Bund), ausgeklügelt hatten, um denjenigen, welche die französische Nationalität behalten zu wollen erklären, eS möglich zu machen, dennoch einfach in Elsaß-Loth- ringen zu bleiben und unter dem Schutze der franzö­sischen Nationalität, zugleich aber im Genufle aller Rechte als Elsässer ihre Wühlereien gegen die deutsche Regierung ohne Weiteres fortzusetzen. Wer sich dafür entscheidet, Franzose zu sein, der muß seinen Wohnsitz außerhalb Elsaß Lothringens verlegen, und kehrt er dahin zurück, so kommt er nur als Ausländer zurück und hat int Reichslande keine anderen Rechte als eben jeder Ausländer.

Politische Wochen-Ueberficht.

Im Deutschen Reichstag haben die bisher vorge­legten Staatsverträge mit Portugal, mit den Vereinig­ten Staaten, mit Spanien und Italien, bereits alle drei Lesungen durchlaufen. Auch die hauptsächlichsten Vorlagen zum inneren Ausbau der Reichsverhältnisse, bis auf den Mililär-Strafgesctzentwurf, haben die erste Lesung bestanden und es ist in Betreff ihrer die Ge­schäftsbehandlung bestimmt worden. Für die Vorlage wegen des Reichsrechnungshofes wird die zweite Le­sung gleich im Plenum staltfinden, für die bezüglich der Verhältnisse der RcichSbeamten aber soll der Theil, welcher die DiSciplinar- und gerichtliche Verantwort­lichkeit der Beamten betrifft, erst noch der Vorbcrathung in einer Commission unterzogeit werden. Die Finanz- Vorlagen (Nachtrags-Etat für 1872, Brausteuer) werden ihre abschließende Berathung nicht wohl finden können, bevor nicht zugleich das Budget und der Finanzplan für 1873 der Versammlung im Zusam­menhänge vorgelegt und erläutert sind. — Der wür« tembergische Landtag ist mit Rücksicht auf die begonnene Reichstags-Session am 16. d. vertagt worden, der baierische hat dagegen, damit er die Budgetbewilligung noch erledigen könne, bis zum 24. d. M. verlängert werden müssen. — Die preußischen Bischöfe haben ihre Conferenzen in Fulda am 12. April beendet.

Npstl»sll11Mt>ri auf di-„Obcrhcsfischk Zeitung" <7V|lvuUUlJvU für da« zweite Quartal werven auswärts von allen Postanstalten und auf dem Lande von den Landpostbolen, sowie in Marburg von der Expedition entgegengenommen.

Ju Betreff der Optio« schreibt die „Provinzial-Correspondenz": Durch den Frieden zu Frankfurt (vom 10. Mai 1871) ist im Artikel 2 festgesetzt worden: „Die den abgetretenen Ge­bieten angehörigen, gegenwärtig auf diesem Gebiete domizilirten französischen Unterthanen, welche beabsich­tigen, die französische Nationalität zu behalten, sollen bis zum 1. Oktober 1872 und mittelst einer voraus­gehenden Erklärung an die kompetente Behörde, die Sesugniß haben, ihr Domizil nach Frankreich zu ver­legen und sich dort niederzulassrn, ohne daß dieses Recht durch die Gesetze über den Militärdienst beein- ttächtigt werden könnte, — in welchem Falle ihnen die Eigenschaft als französischer Bürger erhalten bleiben wird. Es steht ihnen frei, ihre auf den mit Deutsch­land vereinigten Gebieten belegenen Grundstücke zu behalten."

Die Absicht und der Sinn dieser Bestimmung ging augenscheinlich nur dahin, denjenigen Bewohnern von Elsaß Lothringen, welche Franzosen bleiben wollen, die Freiheit der Auswanderung nach Frankreich unter allen Umständen zu sichern, ihnen die Möglichkeit der ruhigen Erwägung und Entschließung bis zum 1. Ok­tober 1872 zu gewähren und bis dahin jede Beein­trächtigung deS Auswanderungsrechls, wie sie in Deutschland vom 17. bis zum 25. Jahre mit Rück­sicht auf den Militärdienst besteht, ausdrücklich auszu­schließen. Denjenigen, welche ihr Domizil nach Frank­reich verlegen und sich dort niederlassen, soll ferner kein Hinderniß bereitet werden, im Besitz ihrer Grund­stücke in Elsaß-Lothringen zu verbleiben, — selbstver­ständlich aber nicht als Elsaß-Lothringer, sondern als Franzosen, mithin nur mit denjenigen Rechten, mit welchen auch andere Ausländer Grundstücke im neuen Reichslande besitzen oder erwerben können.

Zur Ausführung dieser Bestimmung ist nun eine --------

Kurze Darstellung der Geschichte des von der hl. Elisabeth gegründete, HoSpitals zu Marburg.

Mitgetheilt von W. B.

Nachdem Ludwig IV., Landgraf von Thüringen und Hessen, im Jahre 1227 zu Otranto in Italien stme» Tod gefunden hatte, erwählte sich dessen Witwe, dir hl. Elisabeth, Marburg zu ihrem Witwensitze, und kam im Frühjahr 1229 unter Begleitung ihres Beicht­vaters Konrad von Marburg aus Thüringen hierher, »n hiesigem Orte wollte sie ihr Leben im Ausüben von Werken christlicher Barmherzigkeit beschließen. Zu dem Ende ward denn auch alsbald der Bau eines Hospitals in Angriff genommen, auf welches sie ihr gesammtes HeirathSgut verwandte, und das sie in die Ehre des hl. Franziskus von Asissi weihen ließ. Das­selbe ward am Fuße des Lützelberges in der Nähe der Lahn errichtet, wo bereits einige Franziskaner ein kleines Convent nebst Kapelle sich erbaut hatten. Papst Gregor IX. unterstützte den Bau des Hospitals da­durch, daß er denjenigen Ablaß versprach, die das Hospital des hl. Franziskus besuchen und daselbst opfern würden. Da die Landgräfin-Witwe in Mar­burg nicht wohnen wollte, so zog sie gleich nach ihrer Ankunft daselbst von da nach dem nahe gelegenen Dorfe Werda und blieb da so lange, bis ein für sie bestimmtes Lehmhäuschen in der Nähe des erwähnten Franziskanerklosters erbaut war. Don da zog sie dann in das inzwischen vollendete Hospital. Der Eintritt in dasselbe ward den Dürftigen und Elenden gestat­tet, und eS begann sofort unter ihrer Leitung der Dienst der Armen- und Krankenpflege. Sie selbst ließ kS sich nicht nehmen, die ekelhaftesten Kranken zu rei uigen und zu baden, und dabei die übrigen Geschäfte be« Hauses mit besorgen zu helfen. Die Geschichts­schreiber deS Franziskaner-Ordens zählen die hl. Eli­sabeth zu den ersten Chorfrauen der dritten Ordnung, genannt vom Haufe Nazareth. An einem bunten Fen­ster im hohen Chore in der St. Elisabethkirche und 8,1 dem Sarkophage der hl. Elisabeth sieht man dar­gestellt, wie sie an den Stufen das AltarS niedcrknieet Md aus den Händen ihres Beichtvaters Konrad von

Marburg das Ordenslleid *) empfängt. Die Seelsorge im Hospital ward von den erwähnten Franziskanern besorgt, und der Pfarrer Hermannus von Marburg wird in einer Urkunde „Rektor des. Hospitals" ge­nannt. Die außerordentlichen körperlichen Anstren­gungen, sowie das häufige Wachen und Kasteien brach­ten den ohnehin zarten Körper Elisabeths so herunter, daß sie schon am 19. November 1231 im 24. Lebens­jahre, nach kaum zweijähriger Thätigkeit im Hospital ihren Geist aufgab. Vier Tage nach ihrem Tode ward sie in der Kapelle des Franziekushospilals, in welcher sie die Armen und Nothleidenden so oft beschenkt hatte, begraben. Das Leichenbegängniß fand bei einer gro­ßen Versammlung von Geistlichen und gottesfürchtigen Männern und einer ungeheuren Volksmenge statt.

Das Terrain, auf welchem das Hospital stand, gehörte mit zu den eigenthümlichen, landgräflichen Gü­tern bei Marburg, deren Einkünfte der hl. Elisabeth als Lcibgeding überwiesen waren, auf welche ihr je­doch keine weiteren Rechte zustanden. Da sie versäumt hatte, die Genehmigung zum Bau des HoSpitals' bei den Brüdern ihres verstorbenen Gemahls, den Land grafen Konrad und Heinrich, einzuholen, so wäre ganz gewiß nach ihrem Tode Hospital sammt Stiftung zu Grunde gegangen, wenn Magister Konrad von Mar­burg dies nicht verhindert hätte. Es gelang ihm näm lich, die genannten Landgrafen zu bewegen, daß sie nicht nur nachträglich die Einwilligung zum Hospi­talsbau ertheilten, sondern auch die Stiftung aus ihren eigenen Mitteln vermehrten. Die Genehmigung zur Uebergabe dcö HoSpitals an den bereits seit 1233 bei Marburg sich ansässig gemachten deutschen Orden—),

*) Dietrich von Apolda sagt in seinem VI. Buche von St. Elisabeth „und entphing von erme bichtevater Meister Curde ein oetmütig gro cleyd.

** ) Rechts vom Eingang in den hohen Chor der St. Elisabethkirche befand sich ehedem in der Wand hinter einem Glase eine beschriebene Pergamenttafel. Diese wurde bei Errichtung des dermalen daselbst befindlichen Monuments des i. I 1670 verstorbenen Landkomthurs Philipp Leopold von Neuhof entfernt und auf dem Ordensarchiv aufbewahrt. Man hat diese Tafel für verloren gehalten, allein sie befin­det sich gegenwärtig im Königlichen Staatsarchiv auf hiesigem

sowie die kaiserliche und päpstliche Bestätigung hierzu, erfolgte bald nach M. Konrads von Marburg Tode"). Inzwischen war Landgraf Konrad selbst in den deut­schen Orden getreten. Noch bevor Konrad das Or­denskleid der deutschen Ritter anlegte, verlangte er mit srommem Herzen, daß das Hospital eine gezie­mende Anzahl Geistlicher besäße, und sicherte deshalb demselben aus eigenen Mitteln hinreichende Besitzun­gen und Einkünfte zu, mittelst deren 7 Priester, 2 Diakonen, 2 Subdiakoncn und 2 Akoluthen zum Gottesdienst und Seelsorge auf immer erhalten werden könnten—). Der Eintritt Konrads in den Orden war durch mehrere Gewaltlhätigkeiten veranlaßt worden, deren er sich schuldig gemacht, und um welcher willen ihn der Papst in den Bann gethan hatte. Da er Reue über sein Verschulden empfand, pilgerte er nach Rom und bat den Papst um Absolution. Diese wurde ihm auch gewährt, zugleich aber unter anderm als Buße auferlegt in einen kirchlichen Orden zu tretm. Er erwählte sich den deutschen Orden und trat im Jahr 1234 in denselben ein. Die durch M. Konrad von Marburg in Anregung gebrachte Heiligsprechung Elisabeths war durch dessen plötzlichen Tod ins Stocken gerathen. Der deutsche Orden aber griff die Angelegenheit aufs Neue auf; Landgraf Konrad reiste selbst nach Rom und brachte eS dahin, das Papst Gregor IX am 27. Mai 1235 zu Perugia in Ita­lien Elisabeth unter die Zahl der Heiligen versetzte. Noch in demselben Jahre am 14. August, am Tage vor dem Feste der Himmelfahrt Mariä, ward der Grundstein zur St. Elisabethkirche—) in Gegenwart Conrads gelegt.

Am 1. Mai 1236 geschah die feierliche Erhebung der Gebeine der heil. Elisabeth in Gegenwart Kaiser Schlöffe. Auf derselben liest man: Anno Domini MCCXXXII1 coeperunt habitare Fratres Domus Teutonice.

♦ ) Auf der erwähnten Pergamenttafel liest man: Anno Domini MCCXXX1II occissus est Magister Conradus ordi- nis Predicator.

* *) Urkunde in Retters Hessischen Nachrichten.

* **) Auf der Pergamenttasel steht: Anno Domini MCCXXXV positum est fundamentum hujus Ecclesiae Augusto in Vigiiii Assumptionis Mariae Virginia.