N r. 91
JRathurg, Freitag, den 19. April.
1872.
Odkrhessische Jeitxnz.
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Deutsches Keich.
•• Berlin, 17. April. Dem Bundesrath ist der Gesetzentwurf,die Errichtung der Universität Straßburg betr. nebst Motiven vorgclegt. — Der Leitartikel der heutigen „Prov. Corresp." beschäftigt sich anschließend an die Denkschrift, welche der Reichskanzler veröffent. licht hat, mit den Verhältnissen in den neuen Reichs- landen. Das halbamtliche Blatt spricht die Hoffnung aus, daß sich die Bevölkerung von Elsaß-Lvthringcii bei der bevorstehenden Oplionsfrage mit der größten Unbefangenheit klar machen wird, was sie bei einem Verbleiben im deutschen Reiche zu gewinnen haben wird. In dem Artikel wird zum Schluß der Erwartung Raum gegeben, daß die Option zu Gunsten Frankreichs keinen großen Umfang nehmen wird. — Der Entwurf des Militärstrafgesetzbuches findet sowohl in der Presse als auch im Reichstage eine günstige Aufnahme, die zu der Annahme berechtigt, daß sich seiner Genehmigung im Reichstage keine Schwierigkeiten entgegcnslellen werden, und daß die Corn- mijsionSbcrathungen ein solches Resultat beschleunigen werden. Hr. Lasker soll allerdings die Absicht haben, starke Opposition zu treiben, da aber diese Oppo- sitionsabsichl von seinen Gesinnungsgenossen nicht unterstützt werden dürfte, so kann der Anwandlung des Rechtsanwalts kein Gewicht bcigelegt werden. — Die Mittheilungen aus Hannover und einigen andern Provinzen, welche auf die Erklärungen der Geistlichen in Betreff des SchulaufsichtSgesetzes Bezug haben und zwar auch die Mittheilungen solcher Organe, welche der Regierung nahe stehen, stimmen zum großen Theil. einen Don an, der leicht zu dem Glauben verleiten könnte, daß die Regierung von ihrem Standpunkt lebhaftes Bedauern emfindet, wenn sich einige schroffe Geistliche der Schulaufsicht vom Staate entziehen
wollen; eS wird in einzelnen Darstellungen die Frage sehr tragisch genommen, als wenn das Interesse der Staaten durch das Ausscheiden solcher widerwilligen Elemente gefährdet würde. Diese Auffassung theilt die Negierung nicht; die Regierung hat allerdings den Wunsch, daß sich die Geistlichen in möglichst weitem Umfange in die durch das neue Gesetz geregelte Stellung bineinfinden und die Schulaufsicht im Auftrage des Staates wirksam fortführen möchten, aber die Regierung muß vor Allem wünschen, daß diejenigen Geistlichen, welche das Amt der Schulinspectivn fortführen, diese mit voller und bereitwilliger Hingebung, nicht aber unter dem Druck der Behörde oder aus poli tischen Motiven thun, wie es in der Antwort des Cultusministers an das Consistorium in Brandenburg besonders scharf hervorgehoben ist. In solchen Fällen der Widerwilligkeit wird es jedenfalls den Interessen der Schule und des Staates hinderlich sein, wenn die Geistlichen ihr Amt fortsühren; die Regierung wird alsdann gern die Mühe übernehmen, für einen passenden Stellvertreter zu sorgen. Sollte diese Nolh- wendigkeit allerdings in einem weiteren Umfange ein treten, so wird die Bewilligung größerer Mittel erforderlich werden, als sie bis jetzt der Etat festsetzt. Nach der Stellung der Landesvertretung zu dieser Frage ist wohl kein Zweifel, daß die Mittel bewilligt werden würden.
Der nunmehr veröffentlichte, zu Fulda beschlossene und an den preußischen Klcruö gerichtete Hirtenbrief ist, wir die Herren Bischöfe hervcrheben, durch „das Gesetz vom 11. März d. I., welches die Beaufsichti gung der Schule, die von ihrem Ursprung an in allen christlichen Ländern eine Tochter der Kirche war und bis in die neueste Zeit von der Kirche als eine Tochter geliebt und gepflegt wurde, dem Staate als ein ausschließliches Recht beigelegt hat, veranlaßt." Nach diesen Eingangsworten werden die Bemühungen erwähnt, die von den Bischöfen „Angesichts der viel- fachen und schweren Bedenken, welche kirchlicherfeitö diesem Gesetze entgegenstehen", gegen dasselbe in allen Instanzen vergeblich angestrengt worden sind. Von
der Ueberzeugung durchdrungen, „daß durch das neue Gesetz wesentliche und unveräußerliche Rechte der Kirche verletzt seien, und dem Staate sowohl als der Kirche große Gefahre» und Nachiheile bereitet würden," welche zu vermindern das bischöfliche Amt gebiete, hätten sich vie Oberhirten „zu nachstehenden Anordnungen und Mahnungen veranlaßt" gefunden; „1. Jeder Pfarrer hat die Lokalinspection über die Schulen seiner Pfarrei zu führen, ohne daß es einer besonderen bischöflichen Genehmigung bedarf. 2. Dagegen ist eine solche Genehmigung nöthig, wenn es sich um Uebernahme der KreiSschul-Jnspektion oder einer Ortsschul Inspektion außer der eigenen Pfarrei handelt. Für die bereits fungirenden Schulinspektoren dieser Kategorie soll eS einer solchen Genehmigung nicht bedürfen. 3. Für vcn Fall, daß an geistliche Schulinspektoren in Beziehung auf ihr Amt Anforderungen gestellt werden sollten, welche mit ihren priesterlichen oder kirchlichen Pflichten collidiren, werden dieselben nicht ohne vorgängiges Benehmen mit dem Ordinariat ihr Schulamt niederlegrn. 4. Auch wird von dem betreffenden Geistlichen Anzeige an di« bischöfliche Behörde erfordert, sobald die ihm übertragene Schulinspektion staal- licherseits widerrufen wird oder anderweitig« bemer- kenswerthe Veränderungen im Bereiche seiner Amtswirksamkeit Vorkommen sollten. 5. Zu Euch aber, sheure Mitbrüder, haben wir daS Vertrauen, daß Ihr fortan mit verdoppeltem Eifer den Religionsunterricht ertheilen und pflegen und in dem hochverdienstlichen Werke der christlichen Erziehung und gesammten Bildung der Jugend nicht ermüden werdet. 6. Darum werdet Ihr den Lehrern, Euren Mitarbeitern, mit Ächtung, Liebe und Theilnahme entgegenkommen und Ihnen durch Euer Wort, Euer Wirken und Euer Leben stets Vorbilder eines frommen, gottgefälligen Wandels sein." Der Hirtenbrief schließt mit oer Ermahnung an den Klerus, „in all den Trübsalen und Bedrängiiisselt dieser schweren Zeit nicht muthloS" zu werden und zu Gott zu beten, „daß er die Zeit der Heimsuchung abkürze" und „aus den Tagen zeitlicher Trübsal eine friedfertige Frucht der Gerechtigkeit cr-
Zapaarfische Auswanderung nach den Sandwich- Znsrln.
Auch die Japanesen suchen bereits Unterkunft und Arbeit im Auslande und wenden sich jetzt auch jener Inselgruppe zu, welche, aus 14 Inseln bestehend und unter dem Namen der Sandwich-Jnseln oder Hawaii Inseln bekannt, im nordöstlichen Theile des stillen Oceans in der Nähe des nördlichen Wendekreises liegt. Die bereits ganz von Engländern und Amerikanern geleitete Negierung zu Honolulu auf der Insel Owahu schlägt ein sehr vernünftiges Verfahren ein zur Herbeischaffung von ArbcilSki ästen.
Die „Honolulu Gazette“ berichtete schon im October vorigen JahreS: „Die gestrige Ankunft des „Scioto" mit 350 Japanesen kommt unserem Arbeits- bedarfe recht gelegen. Schon geraume Zeit hat der hawaiatische Consul zu Yokohama Mr. Need in Folge des vom hiesigen Einwanderungs Amte gestellten Gesuchs, Verhandlungen mit den japanesischen Behörden gepflegt, um die Erlaubniß, japanesische Arbeiter, die bereit wären, sich auf eine bestimmte Jahresfrist und zu einem festgesetzten Lohne zu verdingen, nach diesen Inseln zu senden, jedoch unter der Garantie dieser Regierung für die Erfüllung der cingegangenen Con- tracte und für die Sorge und den Schutz dieser Einwanderer. Ohne sich über dieses Ansinnen nur aus zusprechen, aber auch ohne Widerwillen dagegen zu bekunden, hatte sie mehrere Monate lang nichts darüber entschieden. Da kam endlich die Antwort der japanesischen Negierung: „es wurden Pässe für alle solche Auswanderer auSgesertigt werden, welche mit dem Consul selbst einen Contract einzingen."
Hierauf engagirte dieser Consul sogleich diese 350 Leute, worunter vorerst nur 20 Frauen, und schickte fit unter Obhut des Dr. A. Baum hierher, wo sie bei guter Kost, hinreichendem Schiffsraum und vor iüglicher sanitärischer Behandlung, ohne Verlust, in ber besten Gesundheit ankamen. Sie sind ein vielversprechender Menschenschlag und sowohl die eingeborenen Hawaianer als die Ausländer kommen ihnen freundlich entgegen. In Yokohama zeigte sich unter dem Volke kin starker Wunsch zur Auswanderung und sehr viele flehten darum, an Bord genommen zu werden.
So können wir denn hoffen, daß dieser erste Versuch zu gegenseitiger Befrievigung ausschlagen wird, denn jedenfalls wird die Lage und der Lohn dieser Japanesen hier besser sein, als in ihrer Heimat. Sie haben bei ihrem Abgänge gar keinen Contract unterschrieben. Nur eine Uebereinkunft fand statt zwischen Dem hawaiamschen Consul und der japanesischen Regierung, daß der Lohn der Leute auf 4 Dollars monatlich mit auskömmlicher Kost und Kleidung und freier ärztlicher Behandlung festgestellt ist, und daß sie nach drei Jahren frei zurückgebracht werden. Sie haben sich auf ihr Wort verpflichtet, den Verfügungen des EinwanderungSamtes nachzukommen, und dieses hat das Recht, sie an Andere zu Dienstleistungen ab- zugeben, indem es sie für deren Erfüllung verbindlich macht."
Leber Ophir und Karl Mauch'S Entdeckung ber Ruinen von Zimdabye
theilt A. Petermann folgende Erklärung mit: Seit- d<m meine erste Mittheilung (vom 3. Februar 1872) über Mauch's Entdeckung bekannt geworden ist, sind mir eine große Reihe gewichtiger Stimwmen, öffentlich und privatim, im Jnlande und Auslände, von Geographen und Linguisten, Archäologen, Geschieht« forscher» u. A.. zur Kenntniß gekommen, die über die Localität des Ophir der Bibel in jdem Muße auS einander gehen, oaß schon allein darin der beste Beweis liegt, daß alles menschliche Wisse» und aller aufgebotene Scharisinn bisher noch zu keinen, besrie digenden Resultate gelangten, von einer absoluten oder vollständigen Richtigkeit auf irgend einer Seile daher auch keine Rede jein kann.
Zum Theil, um diese Ansichten unserer ersten Autoritäten zu sammeln, zum Theil, um das Ein treffen neuer sÜDafrikanifcher Posten abzuwarten, habe ich bisher keine weitere Mittheilung über den Gegenstand gemacht, jetzt aber im 4. Heft der „Geographischen Mittheiiungen" Alle« zusammengestellt, was mir bis jetzt an positiven Nachrichten zu,fing; dies ist nun gedruckt und Jedem zugänglich. Daraus wird jeder Unbefangene ersehen, daß auch z. B. Kiepert'ö
Behauptung, daß die Ophirfrage „namentlich durch Lassen'« gründliche Untersuchung suon vor einem Vieriel-Jahlhundert dcfinitiv zu Gunsten Indien« entschieden sei", nicht begründet ist.
Abgesehen davon, daß Crawfurd, ein eben so gelehrter Kenner Jndien's als Lassen, die Beweiskraft der sprachlichen Gründe Lassen'« sehr in Frage gestellt und angenommen hat, daß kein Schein einer Möglichkeit vorhanden sei, Ophir in irgend einen Theil Indiens zu verlegen, — können die Lassen'schen Gründe auch überhaupt nur dann von Gewicht sein, wenn man sich zu dem sehr eigenthümlichen Verfahren hin- rcißen läßt, den Bibeltext willkürlich zu ändern und Tarschisch mit Ophir zusammenzuwerfen, wie wenn Jemand nach Belieben Ostindien mit Wcstindien verwechsel» wollte, überhaupt die betreffenden Bibelstellen nach Gefallen dermaßen zu ändern, daß sie schließlich mit der vorgefaßten Ansicht zusammeiipaffen. Nichts ist trügerischer al« solche iveit hergeholten Auslegungen , und es wäre dasselbe, als wenn Jemand z. B. für das Wort „Zucker" irgendwo eine Sprach- Aehulichkeit gefunden zu haben glaubte, die Zucker- Production von Mauritius, Brasilien, Cuba u. s. w. alle von dort her, wo eine solche Spiachähnlichkeit zu finden wäre, ableiten zu dürfen sich für berechügt hielte.
Auch unser großer Meister Karl Ritter suchte Ophir schon in Indien; seine Abhandlung über Ophir ist das Beste, was bisher über den Gegenstand g» schrieben worden ist; natürlich fannte auch er schon Lassen's Untersuchung, aber Ritter war ehrlich genug, schließlich einzusehen, daß alle unsere Kenntniß nicht genüge, um zu einem vollständig sicheren und befriedigenden Resultate zu führen, und daß man den Fehler nicht beim Chronisten der Bibel, sondern „besser in unserer eigenen Unwissenheit suchen muffe." Jeeeufalls sind die von Mauch entdeckten wirklichen Ruinen und da« wirkliche Alluvialgold, ferner die wirklichen Edelsteine une da« wirkliche Elfenbein jener Länder gewiß viel mehr der Beachtung werth, al« irgend welche sprachliche Verwandtschaftlichkeit indischer Namen für Affen, Pfauen und dergleichen.