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Mr. 36. JHarßlirg, Dienstag, den 13. Februar. L872.
Oberhessische Zeitung.
Lrsebeint täglich außer den Werktagen nach Sonn- und Feiertagen. Preis für das Quartal der Oberhesflschen Zeitung mit Kret-blatt durch die Expedition (Koch'sche Buch druck er ei) bezogen 88t «ar., durch die Postämter 87 Lgr. 6 Pfg. (excl. Bestellgebühr und incl. Stempelsteuer), für das Ausland excl. Stempel 88 ®gr. - Jnsertionsgebühr für die gespaltene Zeile 1 Sgr. Sämmtliche Annoncen-BüreauS nehmen Inserate an.
Lo« Landtage.
H-uS der Abgeordneten. 29. Plenar-Sitzung vom 10. Februar 1872.
Fortsetzung der Generaldebatte über das Schul- -usstchtsgesetz.
Abg. ».Mallinckrodt richtet sich zunächst gegen den Abg. Richter (SangerShausen), sodann gegen die Definition VirchowS von der Unterrichtsfreiheit. Abg. Lasker sei vollständig im Unklaren über die Begriffe ron „Recht" und „Gesetz". Den Aeußerungen deS CultuSministers über die Petitionen setzt Redner die Zahl der Petitionen und ihrer Unterschriften entgegen; die Zahl der Petitionen ist 1933, die der Unterschriften 326648. Auf die gestrige Rede des Fürsten Bismarck kommend erklärt Redner, daß der Redaeteur des „Katholik" kein Geistlicher, sondern ein ehemaliger Jude sei. Was die polnische Partei betreffe, so stehe dieselbe auf eigenen Füßen. Redner prä- cifirt schließlich nochmals den Standpunkt seiner Partei.
Fürst Bismarck wiederholt und interpretirt seine gestrigen Aeußerungen den heutigen Verdrehungen und Entschuldigungen des Vorredners gegenüber. Ter Mi iiisterpräsident bleibt dabei, daß sich der Fraction staatsfeindliche Elemente angeschlossen haben. Die Redaction des „Katholik" werde zweifellos von der katholischen Geistlichkeit protegirt. Er habe nicht behauptet, daß das Centrum und die polnische Fraction ostensibel zusammenwirken, sondern daß die katholische Geistlich- teit deutscher Nationalität die Bestrebungen des polnischen Adels unterstütze und den Unterricht in der deutschen Sprache unterdrücke, und das stehe fest; eigenthümlich sei, daß die kalholische Geistlichkeit überall eine nationale sei, nur die Geistlichkeit in Deutschland mache bedauerlicher Weise davon eine Ausnahme; hier habe sie einen entschieden internationalen Charakter. Der Hr. Vorredner, sctlicßt der Fürst, hat an Reden erinnert, die ich im Jahre 1849 gehalten habe. Ich könnte diese Bezugnahme einfach mit der Bemerkung absertigen, daß ich in 23 Jahren, namentlich, wenn es die besten Mannesjahre sind, etwa« zu lernen pflege, und daß ich überhaupt, ich wenigstens, nicht unfehlbar bin. (Bewegung). Aber ich will weiter gehen. Was in jenen meinen Aeußerungen im lebendigen Bekenntniß, im Bekenntniß zu dem lebendigen, christlichen Glauben liegt, dazu bekenne ich mich noch heute ganz offen und scheue dieses Bekenntniß weder vor der Oeffentlichkeit noch in meinem Hanse an irgend
3» Straßburg.
Erzählung von Emilie Heinrichs. (Fortsetzung.)
«Ich gehr nicht ohne Ihre Tochter, Monsieur Günther!" hatte Capitän Dupont zu dein Kaufmann gesagt, als dieser ihn flehentlich gebeten, sein Haus zu verlassen und nach der Schweiz zu gehen, wohin er ihm Briefe und Gelder mitgeben wollte. Unter der Verkleidung eines Straßburger Handlungsdieners, den seine Firma deckte, konnte er ungehindert die Stadt verlassen und über'n Rhein gehen.
„Aber wie können Sie eine solche Zumuthung stellen, Herr Capitän?" hatte Günther ihm empört erwidert, worauf der Franzose höhnisch gelacht und das Bleiben vorgezogen hatte.
Mehrere Tage waren seitdem wieder vergangen, als eines Morgens zwei Fremde sich im Hause des Kaufmanns Günther melden ließen. Es waren Herr Sannemann und Tochter aus Hamburg.
„Ich komme im Auftrage des Herrn Wallner senior, begann der gemüthliche Onkel Sannemann, „um mich nach seinem verwundeten Enkel zu erkun- digen und Ihnen den Dank der Großelteni für alle Liebe, welche Sie Ferdinand erwiesen, zu überbringen."
„O, wir haben nichts weiter als eine Pflicht damit erfüllt", beeilte sich Günther etwas verlegen zu erwidern.
„Bitte, bitte, wir wiffen solche Menschenliebe auch bei uns zu würdigen, mein Herr! Das Wort der Schrift: „Liebet eure Feinde", ist sicherlich am schwersten zu erfüllen. Der Großvater wäre selber gekommen, wenn nicht die Gattin plötzlich erkrankt; so mußte rr mir, dem Onkel deS Verwundeten, und meiner Achter diese Pflicht überlassen. Wie stehts denn mit 'hm? — Jst'S wirklich so schlimm, wie meine Bertha ahnt?«
einem Tage; aber gerade dieser mein lebendiger, evangelischer christlicher Glaube legt mir die Verpflichtung auf, für das Land, wo ich geboren bin, und zu dessen Dienst mich Gott geschaffen hat, und wo ein hohes Amt mir übertragen worden ist, dieses Amt nach allen Seiten hin zu wahren, und wenn die Fundamente des Staates von den Barricaden und der republikanischen Seile angegriffen werden, so habe ich es für meine Pflicht gehalten, auf der Bresche zu stehen, und werden sie von Seiten angegriffen, die eher berufen waren und noch immer sind, die Fundamente des Staates zu befestigen, und nicht zu erschüttern, so werden Sie mich auch da zu jeder Zeit auf der Bresche finden. Das gebietet mit das Christenthum und mein Glaube! (Lebhaftes Bravo!)
Die Generaldiscussion wird geschlossen. — Nach persönlichen Bemerkungen der Abgg. Lasker, Virchow, v. Mallinkrodt, Windthorst und des Fürsten Bismarck folgt die Specialdiscussion über §. 1 und die dazu gestellten Anträge. 9 Redner sind für, 8 gegen den Paragraphen eingeschrieben.
Der §. 1 der Regierungsvorlage lautet: „Die Aufsicht über alle öffentlichen und Privat-Unterrichts- und Erziehungs - Anstalten steht dem Staate zu. — Demgemäß handeln alle mit dieser Aufsicht betrauten Behörden und Beamten im Auftrage des Staates."
Abg. v. Senin beantragt, den ersten Absatz wie folgt zu fassen: „Unter Aufhebung aller in einzelnen Landestheilen entgegenstehenben Bestimmungen steht bie Aufsicht über alle öffentlichen und Privatunterrichts- und Erziehungsanstalten dem Staate zu".
Außerdem haben noch Amendements gestellt die Abgg. Holtz und DevenS.
Abg. Wehrenpfennig bekämpft diese Amendements und befürwortet das v. Bonin'sche.
CultuS - Minister Dr. Falk erklärt sich mit dem Amendement v. Bonin einverstanden.
Bei der nun folgenden Abstimmung werden die Amendements Holtz und Devens abgelehnt. Der §. 1 der Regierungsvorlage wird in der Fassung v. Bonins mit 188 gegen 158 Stimmen angenommen.
§. 2, nach der Vorlage aus 4 Absätzen bestehend, wird nach Ablehnung der Amendements Ranchhaupt und v. Brauchitsch angenommen; Alinea 3 deS Paragraphen wird nach dem Anträge v. Bonin's gestrichen; §. 3 wird in der Fassung v. Bonin's angenommen, ebenso ter neue von v. Bonin beantragte §. 4. Hierauf
„Augenblicklich gottlob besser, als wir zu hoffen gewagt", versetzte Günther, „seien Sie mir denn vor allen Dingen herzlich willkommen in Straßburg, ich begrüße Sie als meine Gäste und bitte nur, die Unbequemlichkeit und das Mangelhafte des Hauses mit der gegenwärtigen Calamität zu entschuldigen."
„Ja, ja, sie müssen schrecklich gelitten haben, die armen Straßburger", sagte Herr Sannemann theil- nehmend, „ganz Deutschland blickt voll Theilnahme auf die atme Stadt, die dieses Loos sich füglich hätte ersparen können. Aber wir Alle sind auch von Her zen bereit, zu helfen, die Noth zu lindern und das Elend vergessen zu machen; — es rührt sich schon aller Orten, Berlin und Hamburg gehen wie immer, wo es gilt, mit kräftigem Beispiel voran und nach wenigen Jahren wird Straßburg im deutschen Schmuck sich schöner und sicherer erheben denn zuvor. Nichts für ungut, Herr Günther!" setzte er rasch hinzu, als er sah, wie der Kausmann düster vor sich hinblickte, „Sie tonnen uns die Siegesfreude nicht verargen,— wir Deutsche sind eine bescheidene Nation, die Franzosen wären bei solchen Triumphen verrückt geworden vor Uebermuth und Eitelkeit."
Günther blickte zerstreut, ihm mochte dieses Wort auch wohl einleuchten, er brach die ihm peinliche Unterhaltung ab und führte seine Gäste in die von seiner Tochter bewohnten Zimmer, wo er sie allein ließ.
Ferdinand war entschieden in der Besserung; das Fieber hatte ihn vollständig verlassen, aber damit auch seine treue Krankenpflegerin Jeannette, die sich nicht mehr an seinem Lager blicken ließ.
Als ihm zum ersten Male daS volle Bewußtsein zurückkehrte, sand er sich noch wie in einem Traume und konnte sich auf das Vorgefallene durchaus nicht besinnen.
„Na, laß' eS gut sein, Bruderherz," meinte Stauffen, „kommt ja auch gar nicht daraus an. Sollst Dich
wird das gesammte Gesetz in namentlicher Abstimmung mit 197 gegen 171 Stimmen angenommen. Dagegen stimmen das Centrum, bio Polen und die Altconser- vativen mit wenigen Ausnahmen.
Die Vorlage lautet nunmehr in ihrer amenbitten Form wie folgt:
„Wir Wilhelm, von Gottes ©naben König von Preußen rc. verordnen in Ausführung des Art. 23 der Verfassungsurkunde vom 31. Januar 1850 mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtages für den Umfang der Monarchie was folgt:
1. Unter Aufhebung aller in einzelnen Landestheilen entgegenstehenden Bestimmungen steht die Aufsicht über alle öffentlichen und Privat-UnterrichtS- und Erziehungsanstalten dem Staate zu. Demgemäß handeln alle mit dieser Aufsicht betrauten, Behörden und Beamten im Auftrage des Staates.
„$. 2. Die Ernennung der Lokal- und Kreis - Schulinspectoren und die Abgrenzung ihrer Aussichts- Bezirke gebührt dem Staate allein. Der vom Staate den Jnspectoren der Volksschule ertheilte Auftrag ist, so fern sie dies Amt als Neben-'oder Ehrenamt verwalten, jederzeit widerruflich. Alle entgegenstehenden Bestimmungen sind aufgehoben.
„§. 3. Unberührt durch dieses Gesetz bleibt die den Gemeinden und deren Organen zustehende Theilnahme an der Schulaufsicht, so wie der Art. 24 der Verfassungs-Urkunde vom 31. Jan. 1850.
„§. 4. Der Minister der geistlichen, UnterrichtS- unb Mebicinal Angelegenheiten wird mit ber Ausführung dieses Gesetzes beauftragt."
Nächste Sitzung Dienstag 11 Uhr.
*Marburg, 12. Februar.
Letzten Freitag hielt der Bundesrath eine Plenarsitzung, in welcher u. A. der Vorsitzende, Staat»; Minister Delbrück, mittheilte, daß an Stelle des Ministers Dr. Falk der Präsident Dr. Friedberg zum Bevollmächtigten im Bundesrathe ernannt sei. — In der letzten Sitzung des Herrenhauses, am Freitag den 9. d. M., wurde das Dismembrationsgesetz (betr. Zer- thcilung von GruUdstücken) von der Tagesordnung abgesetzt bis nach Berathung des Hypothekengesetzes im Abgeordnetenhause. Das Gesetz, betr. einen Zusatz zum Artikel 74 der Verfassung bezügl. ber Nichtwählbarkeit ber Mitglieber ber Oberrechnungskammer in ben Lanbtag, wurde ohne weitere Berathung geneh-
um nichts bekümmern, damit Du bald wieder besser wirst."
Erst nach und nach kehrte das Gedächtniß ihm zurück.
„Sag' mir doch, Freund! fragte Ferdinand leise, „habe ich nur geträumt, daß eine trauernde Germania mit blauen Augen und blonden Locken bei mir wacht?"
„Hm, das war just kein Traum," versetzte Stauffen sehr ernst, „Fräulein Jeannette hat in der That wie eine barmherzige Schwester bei Dir gewacht und Dich gehegt und gepflegt wie einen Bruder; ihr vor Allem verdankst Du Deine Lebensrettung."
Ferdinand lächelte, eine jähe Röche überflog das bleiche Antlitz.
„Hab' mich selber darüber gewundert," fuhr der Lieutenant fort, „ihr das Opfer gar nicht zugetraut, zumal bei ihrem fanatischen Franzosenthum."
„Warum kommt sie jetzt nicht mehr?"
„Ja so, das hätte ich bald vergeffen, Dir zu sagen," versetzte Stauffen hastig, wobei die Reihe, zu erröthen, an ihn gekommen zu sein schien, „Dein Onkel Sannemann auS Hamburg ist da, ich schrieb dorthin."
„Das hättest Du bleiben lasten können," murrte Ferdinand, „nun ist der Großvater am Ende auch da, um das Zuckersöhnchen zurückzuholen."
„Der Großvater nicht, aber Deine Verlobte," erwiderte Stauffen zögernd und mit dunkelrothern Gesicht, das der Kranke bei ber Dämmerung, die im Zimmer herrschte, nicht bemerken konnte.
„Tollheit und kein Enbe, ba» fehlt noch," brummte Ferbinand aufgeregt.
„Um Gotteswillen, Du regst Dich auf," bat ber Lieutenant ängstlich, „beruhige Dich, bester Freund! es muß Dir doch eine große Freude sein."
„Ach was, schöne Freude, — Du mit Deiner Verlobten magst mir da schon eine nette Suppe ein-