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Rr. 303.

Jllatftucg, Dienstag, 28. Dezember 1880.

xv. Mw

Anzeigen nimmt entgegen: die Expedition d.vlattet, sowie d.Annoncen-Bureaur von LH, Dietrich & So. in Raffel und Hannover; Th. Dietrich in Frankfurt a.M.; Haasrnstein & Bögler in Frankfurt a- M., Berlin, Leipzig, Söln re.; Rudolf Moffe in Berlin, Frank­furt a. M- «.

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Anzeigen nimmt entgegn' dir Expedition b. Blatte1 sowie d. Annoneen-Bureau! von GL Daube LCo. n Frankfurt a. M; JLger'sch' Ärchhandlung daselbst! Hermann'sche Buchhand! daselbst; JnvaltdendaÄ i« Berlin: üb- Thienes v.' «betreib; S. Schlotte V

Sreasen.

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Der Nr. 1 k. I. wird ein in Farbendruck ausgeführter Wandkalender beigefügt.

Die Exped. d. Oberh. Zeitung.

Die Arbeiter-Versicherung tu Oesterreich.

Im Laufe dieses JahreS ging dem österreichischen Reichsrale eine Vorlage, betreffend Abänderung einiger Titel der bestehenden Gewerbeordnung zu, durch welche hauptsächlich eine bessere Regelung der Arbeiter-Versicherung bezweckt werden sollte. Da die Vorlage ihren langwierigen Gang durch die Kommission noch nicht abgeschlossen hat, so beschränken wir uns lediglich auf eine Wiedergabe und Kritik der Beweggründe, von welchen sich die Regierung bei Ausstellung des Entwurfes leiten ließ.

Bekanntlich liegt in Oesterreich das Unterstützungs­wesen der Arbeiter noch sehr im Argen, doch besitzt das geltende österreichische Gesetz in sofern einen Vorzug vor dem deutschen, als es die Unterstützungspflicht der Heimat nicht durch diejenige des Wohnortes beseitigt und obendrein die Zwangsgenoffenschaften der Gewerbe (Innungen) nie­mals ganz abgeschafft hat. Bei Regelung der Arbeiter­versicherung tauchte zunächst die prinzipielle Frage auf, ob sich die Verpflichtung der gewerblichen Hilfsarbeiter, irgend einer vom Gesetze anerkannten Krankenkasse anzugehören, genügend rechtfertige. Es ist diese Frage vielfach ventiliert worden, das schließliche Ergebnis war aber immer, daß diese gesetzliche Verpflichtung nicht entbehrlich sei. Gegen­über der hier und da zu tage getretenen Anschauung, daß den Hilfsarbeitern in dieser Beziehung eine Nötigtest nicht auferlegt werden sollte, drängte sich doch stets das sociale Gebot in den Vordergrund, daß für die Fälle der Er­krankung die Bezahlung eines Unterstützung- beitragcsdurch vorausgegangene Leistung mäßiger Einzahlungen in eine Krankenkasse gesichert werden müsse, um dadurch jenen traurigen Eventualitäten vorzubeugen, welche auS einer längeren Erwerbsunfähigkeit den Hilfsarbeitern und deren Familien erwachsen würden. Eine gesetzliche Nötigung hierzu erscheint nicht vermeidlich, da im gegenteiligen Falle die erwähnte Sicherstellung des Hilfsarbeiters erfahrungs­gemäß in der Regel unterbleiben würde.

Lnbwig XVI. und seine Familie im Gefängnis.

! Fortsetzung.)

Ludwig verlangte einen Aufschub von drei Tagen, um sich unter dem Beistand deS irischen Priesters Edgeworth zum Tode vorzubereiten und noch während dieser kurzen Frist seine Familie frei sehen zu können. Er verlangte die Befreiung seiner Familie und empfahl der Wohlthätig- keit deS Volkes seine Diener, besonders die Greise, die Witwen und Kinder.

Die Bitte wurde wenigstens zum Teil gewährt: ES stehe Ludwig frei, jeden Priester zu wählen, der ihn gut dünke, ebenso dürfe er seine Familie frei und ohne Zeugen sehen; die Nation, stets groß und gerecht, werde über das Los seiner Familie bestimmen; den Gläubigern seines HauseS solle gerechte Entschädigung werden.

Der König schloß sich mit seinem Beichtvater in den Kerker ein. Er las ihm zweimal sein Testament vor, die­sen wunderbaren Ausdruck einer ganz in Gott still ge­wordenen Seele. Nach einigen Stunden kam die Familie zum letzten Abschied. Eine halbe Stunde lang brachten die Unglücklichen kein Wort hervor. Es war auch kein Schluchzen, was zu unseren Ohren drang, sagt Edgeworth, sondern Schmerzenstöne, die ich nie vergessen werde. Wenn der König sprach, brach der Jammer der Prinzessin ge­waltsam aus. Nach jtoei Stunden erhob sich der König. Alle folgten seinem Beispiel. Die Königin ergriff den Arm ihres Gatten. Beide hielten an einer Hand den Kronprinzen. Maria Theresia legte beide Arme um ihren Vater, Elisabeth lehnte sich an die linke Seite ihre» Bruders. Die kläglichsten Schmerzenstöne rangen sich aus ihrer Brust. Die Prinzesffn fiel ohnmächtig zu ihres Vaters

Die zweite prinzipielle Frage, welcher in der Vorlage Ausdruck gegeben werden mußte, war die, ob man Kassen - zwang oder Zwangskassen anwenden solle. Das letztere System, durch welches die Arbeiter zum Beitritt bei einer bestimmten Kasse verhalten werden können, wurde vielfach bekämpft. Die Regierung verkennt die Schattenseiten des­selben nicht. Die Bestimmung der Kassen setzt nämlich eine fortgeschrittene Organisation deS Kassenwesens voraus. Auch ist für einen Arbeiter, welcher vermöge ieines Ge- werbzwcigeS das Recht der Freizügigkeit nicht entbehren kann, außerordentlich mißlich, wenn er durch das Verlassen eines bestimmten Ortes oder einer Gegend den Anspruch auf Ersatz für die geleisteten Einzahlungen an die Kasse verliert. Die österreichische Regierung beschränkt sich also darauf, blos den Kassenzwang anzuerkennen, überläßt jedoch die Bildung der Kassen mehr dem Zufalle oder dem freien Ermessen der Interessenten oder der Vereinbarung zwischen den Jndustriechefs und den Arbeitern.

Dieses Zugeständnis an die Manchesterleute wird jedoch das ganze Gesetz illusorisch machen. Gründen die Arbeiter für sich allein Kassen, so wird es bei der bureaukratischen Obervormundschaft nicht fehlen, daß hinter den Kassenver­einen bald allerleistaats- und reichsfeindliche" Tendenzen gewittert werden. An Anlässen zu solchen Beschuldigungen wird es nicht fehlen, so lange die Arbeiter und Jndustrie­chefs nicht durch obligatorische Innungen zur gemeinsamen Beratung ihrer Angelegenheiten gebunden werden. Sobald aber die Innungen einmal ins Leben gerufen sind, wird bei der allgemeinen Beteiligung der Fachgenossen und der egoistischen Verfolgung ihrer speziellen Berufsinteressen kein rechter Boden für die so gefürchtetendestruktiven Tendenzen" mehr übrig bleiben. Mit der Einführung der Innungen aber wird auch die Frage, ob Kassenzwang oder Zwangs­kassen hinfällig, weil dann die Beitragspflicht der Fachge­nossen zu den Kassen der Innungen mit dem Rechte der Freizügigkeit unter den heutigen Verhältniffen so zu sagen selbstverständlich erscheint. Zugleich würde durch die In­nungen die viel umstrittene Frage gelöst, ob der Staat die Verwaltung der Kassen von sich aus durch seine Organe besorgen oder dieselbe den Mitgliedern der Kassen über­lassen und nur das Recht der Oberaufsicht führen solle. Den Innungen müßte natürlich das Recht der Selbst­verwaltung und Selbstkontrolle zugestanden werden, wobei sie nur die gesetzlichen Bedingungen wegen der Leistungen der Mitglieder und der Kassen, wegen der Ausdehnung ihres Wirkungskreises, der Art der Rechnungsstellung, der Anlage der Gelder u. s. w. einzuhalten hätten.

Auch die österreichische Regierung will den Kassen Selbstverwaltung zugestehen, weil dadurch das Interesse der zahlenden Mitglieder erhöht, sowie die Errichtung und Erhaltung solcher Kassen mehr Anklang und Geneigtheit bei den Beteiligten finden würde. Indessen verhehlt sie

sich nicht, daß trotz des Kassenzwanges die Notwendigke" sich ergeben werde, von Amts wegen die Bildung solche Kassen in die Hand zu nehmen, weil an einzelnen Orter Verhältniffe besonderer Art der freiwilligen Durchführung des Gesetzes hindernd in den Weg treten möchten. W diese Fälle geboten erscheinen, sollen auch die Gewerbsin' Haber zu regelmäßigen Beiträgen herangezogen werden Ferner sollen die letzteren auch gehalten sein, die statuten mäßigen Beiträge ihrer Arbeiter an die Kassenverwaltunj' abzuführen und zwar auch an den Orten, wo die Kassew vereine ohne Zwang der Behörde zu stände kommen. End' lich sollen die Gewerbsinhaber, welche Arbeiter beschäftigen die keiner Krankenkasse angehören, für dieselben bis zu:' Dauer von sechs Wochen zu sorgen haben. Solche Ge! werbsinhaber endlich, welche keine regelmäßigen Beiträg an die Kassen bezahlen, sollen die für ihre erkrankender Arbeiter fällig werdenden Unterstützungsbeträge bis auf di' Dauer von vier Wochen za erstatten haben. Die Beiträg' der Gewerbsinhaber wurden in einem älteren Entwurf' auf die Hälfte des Gesamtbeitrages der von ihnen.beschäsi tigten Arbeiter festgesetzt.

Wir haben hier nur die wichtigsten Verpflichtungei der Arbeitgeber gegenüber den Hilfskassen angeführt. Unte; solchen Umständen aber wäre es doch weit einfacher, bat Verhältnis der Fabrikanten zu ihren Arbeitern, der Meisters zu ihren Gesellen und Lehrlingen, sowie umgekehrt tu' ganzen und großen zu regeln. Denn würde auch die Vor läge der Regierung in der praktischen Anwendung Erfolg haben, Jo könnte sie doch nur die Förderung der Kranken Unterstützung fördern, wogegen die übrigen zum teil ebenso notwendigen Zweige der Arbeiterversicherung, Versicherung gegen Invalidität und Arbeitslosigkeit, auf den Todesfal u. s. w. brach liegen bleiben. In einem früheren Ent würfe nahm die Regierung einen Anlauf zu einer Reforn der gesamten Gewerbeordnung, wobei sie weniger Rücksich auf die Forderungen des Manchestertums nahm. Abe' indem sie die Handelskammern als kompetente Beurteile' über die Zulässigkeit ihres Entwurfes zu Rate zog, fr! sie sich durch die Art und Weise, wie ihreSachverstäit digen" Kritik übten, zurMilderung" der Vorlage in Sinne der Manchesterparlei gezwungen, wenn fie nicht in vornehinein auf ein Fiasko int Reichsrate rechnen wollte Freilich hat unterdessen die liberale Mehrheit eine Kürzunf erduldet, welche der konservativen Partei das Uebergewich in der Volksvertretung verschaffte. Aber es will uns, s, ost wir den Bericht über die Verhandlungen der Gewerbe Kommission des Reichsrates zur Hand nehmen, beinah bedünken, daß unter den österreichischen Konservativen ga manche die Ansichten derLiberalen" teilen, wenn es siü um die Ordnung des Gewerbewesens handelt. Sagte un doch selbst ein konservatives Reichsratsmitglied:Am bestei ist's wir warten in Oesterreich ab, was Fürst Bismarc

Füßen. Der Kronprinz eilte zur Schildwache. Laßt mich durch, rief er, ich will das Volk bitten, daß es Papa König nicht sterben lasse. Der König endete die herzzer­reißende Scene damit, daß er alle nach einander unter zärtlichen Küssen umarmte und sich nach seinem Kabinett umwandte.Ach," sagte er dort zu Edgeworth,daß ich so lieben und geliebt werden muß! Aber es ist vorbei! Wir wollen jetzt alles vergessen und nur an die Ewigkeit denken." Noch lange hörte man das Jammern der Frauen durch die stille Nacht hin. Am folgenden Morgen über­gab er Clerq seine Uhr, einen Ring, seine Brieftasche und ein Cachet mit den Haaren der ©einigen, damit er sie seiner Gemahlin überbrächte. Darauf reichte ihm Edge­worth das heilige Abendmahl. Nachher umarmte der König Clerq und bat ihn, seinem Sohne an diesem fürchter­lichen Tage Beistand zu leisten.Leben Sie wohl!" sagte er,leben Sie wohl." Er trocknete seine Thränen und fügte mit dem Ausdruck unsäglichen Wehes hinzu:Sagen Sie den Meinen ein letztes Lebewohl, Mein Gott", wandte er sich an Edgeworth,was wäre ich jetzt ohne den Glau­ben, aber durch ihn erscheint mir der Tod süß."

Um 8 Uhr verließ der König sein Gefängnis, von der Natioualgarde abgeholt. Im Hofe stand er fiille und blickte zurück nach dem Turme, cüs umfaßte er zum letzten Male alles, was er in dieser armen Welt zurückließ. Die Seinen konnten ihn nicht sehen, dichte Bretterläden ver­schlossen ihre Fenster nach dieser Sette. Zwei Stunden dauerte der schreckliche Zug. Wo 23 Jahre früher sein und seiner jungen Gemahlin Thronseffel errichtet gewesen war, stand nun die Guillotine. Der König stieg zögernd hinauf und rief den Trommlern heftig zu:Schweigt!" Sie trommelten nur desto lauter und die Henker nahten, I

ihm die Hände zu binden.Was wollt Ihr?" rief de König und zog die Hände stürmisch zurück.Sie bindens Mich binden?" rief der König,nein, niemals! Thut was Euch befohlen ist, aber gebt die Absicht auf, Jh werdet mich nicht binden." Die Henker bestanden darau und der König sah fragend und bittend auf Edgeworth Sire," sagte dieser unter Thränen,unser Herr Christw hat sich binden lassen." Bei diesem Wort erhob Ludwi, seine Augen und sagte mit Hoheit:Gewiß, sein Beispie allein macht eg mir möglich, auch dies zu ertragen. Thut was ihr wollt, ich werde den Kelch bis zur Neige trinken.'

Man band ihm die Hände und schnitt ihm die Haar ab. Den Trommlern mit dem Blicke Schweigen gebietend rief er mit lauter Stimme:Ich sterbe unschuldig ai allen den Verbrechen, bereit man mich beschuldigt. Je! vergebe denen, welche meinen Tod verursachten und bitte daß das Blut, welches ihr vergießet, niemals über Frank reich komme.«--Wieder raffelten die Tommeln uni

nach einem kurzen Augenblick hob der Henker den abge hauenen Kopf in die Höhe, und das Volk brüllte:Vivt la Republique!

Marie Antoinette lag mit der Prinzessin Elisabeth uni ihren Kindern an diesem Morgen auf den Knieen. Ali die Straßen plötzlich fiille wurden, rief die Königin mi herzzerreißendem Tone:Sein Haupt ist gefallen!" uni sank leblos in die Arme ihrer Schwägerin. Der Kindet Jammerlaute drang bis auf die Straße, Prinzessin Elisa, beth war totenbleich, aber teilt Wort der Klage ging aut ihrem Munde. Sie beschäftigte sich mit ihrer leidender Schwägerin und ließ die Kinder nur die Worte wieder holen:Herr, erbarme dich unser!"

(Schluß folgt)