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Jllaröucg, Freitag, 26. November 1880.
XV. Iahrgasg
MhksW Zkitmig
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Anzeigen nimmt entgegen; He Expedttton d.vlatte», sowie d.Annoncen-öureaux oon Th, Dietrich & Co. in jkaffel und Hannover; LH. Dietrich in Frankfurt a.M.; tzoaseatzein & Bögler in Frankfurt a M., Berlin. Leipzig. Löln iu; Rudolf Rosse in Berlin, Frank» t--r a Ut i-
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V Der Entwurf eines Gesetzes
zur Abänderung und Ergänzung des Gesetzes vom 18. März 1868, betreffend die Errichtung öffentlicher, ausschließlich zu benutzender Schlachthäuser lautet vollinhaltlich wie folgt:
Artikel 1.
Die §8 2 und 14 de« Gesetzes vom 18. März 1868, betreffend oie Errichtung öffentlicher ausschließlich zu benutzender Schlachthäuser, erhalten folgende Fassung:
8 2. Durch Gemeindebeschluß kann nach Errichtung eine« öffentlichen Schlachthauses angeordnet werden:
1) daß alles in dasselbe gelangende Schlachtvieh zur Feststellung seines Gesundheitszustände« sowohl vor, als nach dem Schlachten einer Untersuchung durch Sachverständige zu unterwerfen ist;
2) daß alles nicht im öffentlichen Schlachthause ausgeschlachtete frische Fleisch in dem Gemeindebezirke nicht eher feilgeboten werden darf, bi« es einer Untersuchung durch Sachverständige gegen eine zur Gemeindekassr fließende Gebühr unterzogen ist;
3) daß in Gastwirtschaften und Speisewirtschaften frisches Fleisch, welches von auswärts bezogen ist, nicht eher zum Genüsse zubereitet werden darf, bis es einer gleichen Untersuchung unterzogen ist;
4) daß sowohl auf den öffentlichen Märkten als in den Privatverkaufsstätten da« nicht im öffentlichen Schlachthause ausgeschlachtete frische Fleisch von dem daselbst ausgeschlachteten Fleisch gesondert feilzubieten ist;
5) daß in öffentlichen, im Eigentum und in der Verwaltung der Gemeinde stehenden Fleischverkaufshallen nur frisches Fleisch, welches im öffentlichen Schlachthause ausgeschlachtet ist, feilgcboten werden darf;
6) daß diejenigen Personen, welche in dem Gemeindebezirk das Schlä I,terhandwerk oder den Handel mit frischem Fleisch als stehendes Gewerbe betreiben, innerhalb des Ge- meindebezirks das Fleisch von Schlachtvieh, welches sie nicht in dem öffentlichen Schlachthause, sondern an einer anderen Schlachtstätte geschlachtet haben oder haben schlachten lasten, nicht feilbieten dürfen.
Mei« Grojzoheim.
Erzählung von E. ReiS ner.
(Fortsetzung.)
Da liefen ein paar Männer aus der Nähe herzu und fassen und bändigen ihn nur mit Mühe — die Tobsucht war völlig zum Ausbruch gekommen. Und kurz nachher hat man ihn nach D. ins Irrenhaus gebracht.
Das war für den alten, schon kränklichen Justizamtmann zu viel, noch in demselben Winter starb er am Herzschlag. Die Tochter, daS Hannchen, zog bald von hier weg und soll auch nicht alt geworden sein — sie sah schon damals nicht danach aus. Sie hatte den Ernst sehr lieb gehabt — schier wie eine Mutter den Sohn — und man stgte nachher, sie verwalte mit dem eigenen Vermögen — ber alte Elbau hatte tüchtig zusammengespart — auch das Erbteil des Bruders und wolle in jeder Weise für seine Zukunft sorgen, in der festen Hoffnung, daß erS doch einst noch gebrauchen werde. Und wie ich nun von Ihnen höre, Herr Candidat ists ja auch nicht umsonst gewesen.
»Nun, und Comteß Hedwig?" fragte ich nach kurzer Weile, da der Greis gänzlich in Gedanken zu versinken schien.
„Ei, sie wurde eben Frau von WilmovSkh und ihr schönes Geld verstob im Winde; daS kleine Olenka ist als einziger Rest auf die Tochter und dann auf die Enkelin die Frau v. Mynocz übergegangen — Söhne waren nicht w der Familie. Und Graf Stanislaus, der viel später heiratete, hatte auch nur den einen, den jetzigen Herrn. — So, lieber Herr, nun wissen Sie alle« und ich habe mich wüde geredet; die alte Brust will nicht so recht mehr auS- Mten."
Die Regulative für die Untersuchung (8 1, 2 unb.3) und der Tarif für die zu erhebenden Gebühr (Nr. 2 und 3) werden gleichfalls durch Gemeindebeschluß festgesetzt und zur öffentlichen Kenntnis gebracht. In dem Regulative für die Untersuchung des nicht im öffentlichen Schlachthause ausgeschlachteten Fleisches (Nr. 2 und 3) kann angeordnet werden, daß da« der Untersuchung zu unterziehende Fleisch dem Fleischbeschauer in größeren Stücken (Hälften, Vierteln) und was Kleinvieh anbelangt, in unzerteiltem Zustande vorzulegen ist; die in dem Tarif (Nr. 2 und 3) festzusetzenden Gebühren dürfen die Kosten der Untersuchung nicht übersteigen. Die Bestimmungen zu 2 bis 6 bleiben für diejenigen Teile des Gcmeindebezirks und diejenigen Gattungen von Vieh, welche gemäß 8 1 von dem Schlachtzwange au-genommen sind, außer Anwendung.
8 14. Wer der nach 8 1 getroffenen Anordnung zuwider außerhalb des öffentlichen Schlachthauses entweder Vreh schlachtet, oder eine der sonstigen im Gemeindebe- schlusse näher bezeichneten Verrichtungen vornimmt, ferner wer den Anordnungen zuwiderhandelt, welche durch die in 8 2 erwähnten Gemeindebeschlüsse getroffen worden sind, wird für jeden UebertretungSfall mit Geldstrafe bis zu einhundertundfünfzig Mark oder mit Haft bestraft.
Artikel 2.
Dem § 3 des vorangeführten Gesetzes vom 18. März 1868. tritt als dritter Absatz folgende Bestimmung
Neue Privatschlachtanstalten dürfen von dem Tage dieser Veröffentlichung ab nicht mehr errichtet werden.
Der Absatz 1 des 8 7 erhält folgenden Zusatz:
Berechnung de« Schadens ist namentlich zu berücksichtigen, daß der Ertrag, welcher von den Grundstücken und Einrichtungen bei anderweiter Benutzung erzielt werden kann, von dem bisherigen Ertrage in Abzug zu bringen ist.
Deutscher Reich.
*• Bern«, 24. Novbr. Die Königliche Verordnung über den Volkswirtschafterat soll unmittelbar zur Ausführung gelangen. Die Oberpräsidenten sind nnverweilt zur Anordnung der betreffenden Präsentationswahlen auf- gefordert worden. Zugleich wird den Vorschlägen derselben über die vom König direkt zu berufenden Mitglieder des VolkSwirtschaftöratS entgegengesehen. ES wird hierbei vorzugsweise darauf ankommen, die Lücken, welche die bisher bestehenden Korporationen noch gelassen, auszufüllen, nämlich diejenigen Stände zu berücksichtigen, welche bisher keine korporative Vertretung besitzen, die Arbeiter u. s. w. — Mit gleichem Maß zu messen, ist» im Parteikampfe immer Awer gewesen, aber Niemanden gelingt die Erfüllung dieser Pflicht seltener, als der Fortschrittspartei. In der »Boss. Zlg." liest man: „Wenn etwas kennzeichnend für
Ich drückte dem ehrlichen Alten dankbar die arbeitsharte Hand — und schied.
Die Schatten des Abends begannen meinen Heimweg zu umschleiern — die Schatten der Vergangenheit, die mir heraufstlegcn, nahmen mein Denken und Empfinden in Anspruch. Vor ihnen erblaßte, wa« ich selbst in jüngster rote "" wüster Traum, den der Hahnenschrei verscheucht. Ich war frei geworden von dem fremden Zauber, der mich so lange befangen, ich wußte nicht, wie da« so plötzlich gekommen, aber ich fühlte, daß e« nun für immer sei. Kein zweites Opfer aus der Familie der Elbau S durfte dem „falschen Geschlecht" fallen, wie der Rat eS bezeichnete — auch keine Flucht war mehr nötig vor den schönen Augen, die von heut ab wohl in Spott und Uebermut mir entgegenblitzten; ich konnte ihrem Blick ruhig begegnen, denn ihre Macht war gebrochen.
Am Eingang de« Dorfes traf ich auf den Wagen des MedicinalratS, der nach Haufe fuhr. Der alte Herr ließ halten und reichte mir die Hand aus dem Schlage.
„Nun, haben die Mitteilungen der alten HauSchronik Sle befriedigt, lieber Freund?"
„Vollkommen, Herr Medicinalrat; war es auch rin gar düsteres Kapitel, das der Alte aufschlug — es hat mir gut gethan und ich bin Ihnen herzlich dankbar für —" . "Hm — schon gut, lassen Sie sehen: Ihr Blick ist wirklich freier und Ihr Puls ruhiger, als vor einigen Stunden. Aber nehmen Sie sich vor Rückfällen in Acht, die manchmal sehr schlimm verlaufen, wie zum Exempel —" Ich konnte dem herzlich treuen, forschenden Blick des alten Arzte« nicht widerstehen.
„Seien Sie unbesorgt, Herr Rat," sagte ich lächelnd,
die Armseligkeit und traurige Gedankenarmut der Antisemitenliga ist, so macht sich die« in einer Bemerkung der „N. Pr. Ztg." bemerkbar, die mit großem Behagen von den übrigen konservativen und offiziösen Organen abgedruckt wird." Hierauf erwähnt die „Voss. Ztg." den Irrtum des Herrn Virchow, der Heinrich Leo einen Juden genannt hatte. Sie — die „Voss. Ztg." — habe dies stillschweigend korrigiert. Der wohlfeile Scherz der „N. Pr- Ztg." — der Zweifel nämlich, ob Herrn Virchow'S anderweite anthropologische Studien vielleicht nicht besser begründet sein möchten, sei Alles, was die „N. Pr. Ztg." nach zweitägigem Nachdenken auf die wichtigen Argumen- tationen des fortschrittlichen Abgeordneten zu erwidern habe. — Dagegen höre man, wie die „Volks-Ztg." über das Versehen des Herrn Stöcker urteilt, der Herrn Horwitz als einen Juden bezeichnete. „Grobe Fahrlässigkeit ist es" — sagt die „VolkS-Ztg.", „wenn Herr Stöcker Männer, tote dm früheren Abgeordneten Horwitz, als Juden bezeichnet. Grobe Fahrlässigkeit — sagt daS römische Recht — ist der bösen Absicht gleichzuachten" u. s. w. — WaS bei Herrn Virchow gegenüber dem von christlichen Eltern geborenen Heinrich Leo kaum ein nennenswertes Versehen war, das man bei der Berichterstattung stillschweigend tilgt, das ist bei Herrn Stöcker, gegenüber dem getauften vormaligen Juden Horwitz grobe Fahrlässigkeit und der bösen Absicht gleich zu achten. Ja, eS geht nichts über die fortschrittliche Unparteilichkeit!
Berlin, 24. Novbr. Die „Prov. - Corresp." schreibt bezüglich de« Befinden« des Kaisers, die leichte Erkältung, welche der Kaiser sich zugezogen, sei glücklicherweise wieder geschwunden. —■ Der Bundesrat hat in erster und zweiter Beratung einstimmig den Antrag Preußens angenommen betreffend die Verlängerung des sogenannten kleinen Belagerungszustandes für Berlin, die Stadtkreise Potsdam und Charlottenburg, sowie die Kreise Teltow, Niederbarnim und Osthavelland auf ein weitere« Jahr. — Auf Grund einer Ministerial - Anordnung sind die Bezirksregierungen angewiesen worden, Polizeiverordnungen über die Benutzung von Bierdruckapparaten bei dem gewerbsmäßigen Ausschank von Bier zu erlassen und darin nur solche Apparate zu- zulaffen, deren Grundbedingungen von der wissenschaftlichen Deputation für daS Medizinalwesen ausgestellt worden. Namentlich ist aber streng darauf zu halten, daß die einzelnen Teile der Bierdruckapparate und insbesondere die Leitungsröhren stets vollständig rein gehalten werden. Die erste Uebertrctung wird mit Geld- oder Haftstrafe belegt, be, wiederholter Zuwiderhandlung kann aber, außer der Strafe, die fernere Benutzung des Apparats ganz untersagt werden.
Elberfeld, 24. Novbr. Gestern Abend fand ein demonstrativer Dolksauflauf auf dem Königsplatze statt welcher sich gegen den Verfasser eines in einem Kirchen' „der Rückfall — ein mondenlanger — ist bereits Überstande«, — ich bin geheilt von —"
„Vom febris recurrens also," ergänzte er mit seinem bekannten trockenen Humor. „Eine schnelle, glückliche Kur, ohne Mixtur und Pillen. Gute Nacht denn, und — au revoir I"
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Die Veilchen blühten wieder. Ein stiller, arbeitsvoller Winter lag hinter mir, einem gleichen, friedlichen Lenz und Sommer ging ich mit zufriedenem Sinn entgegen; — ich befand mch auf der Reise nach der kleinen Stadt, auf deren Friedhöfe Großonkel Elbau schlief und die zu betreten ich erst jetzt mir wieder gestattete. Das letzte Halb- ;ahr hatte ich, nachdem sich im Herbst mein Verhältnis zum gräflichen Hause in freundlichster Form gelöst, in der Hauptstadt meiner Heimatprovinz zugebracht, dort die letzte Prüfung absolviert — nun lag die Zukunft nach mensch- licher Voraussicht, klar und geebnet vor mir, was ich in Irrtum, Thorheit, Selbsttäuschung an mir gesündigt, war gesühnt — und vielleicht durfte der Erlöste, Genesene nun auch wagen, Blick und Hand zu dem süßen Bllde zu er- heben, das sich längst ihm au« dem verwirrenden Dunkel falscher Anschauungen emporgerungen uwb nun in feiner ganzen kindlichen Reinheit und ernsten Milde ihm vor der Seele stand. — ’
DaS stille Oertchen war erreicht; wieder lag es vom Waw umkränzt, vom weichen Duft des frühen Lenzes über- haucht — nur war S jetzt die Nachmittagssonne, die vom klaren Himmel niederglänzte und mit wärmendem Strahl Sprossen und Keime aus der feuchten Erde lockte. Dort rechts schaute das Seminar herüber, recht heimatlich wie mw däuchte, und nicht gar fern davon die alte, hohe