Nr. 263
Marburg, Dienstag 9. November 1880.
XV. Mrgaog
Anzeigen nimmt «mgegen: »it Sxprdttto» d.vlatte«, sowie d-Annoncen-Bureaul von LH, Dietrich & So. in Raffel und Hannover; Th. Dietrich in Frankfurt a.M.; Hoasenstein & Bögler in Kranlsurt a. M., Berlin, Leipzig, Ul» re.; Rudolf Mffe i» Berlin, Franl» fett a. M. re.
OberWhe Icitiiilg.
Anzeigen nimmt entgegen die Expedition d. Blattes sowie d- Annoncen-Bureaup von ®. 8- Daube & Co. in Frankfurt a. M; Jägerische Buchhandlung daselbst; Hennann'sche Buchhaudl. daselbst; Jnvalidendank ix Berlin; Ä LhieaeS t« -lbrrfeld; E. Schlotte in idremi».
«rscheint tä^ich außer an den Wetttagen nach Sonn- und Feiettagen. Preis für das Quattal mit der wöchentlichen Beilage „JlufttirteS SonntagSSlatt" durch die Expedition (ttoch'sche Äuchdruckeretj bezogen Ä, Mark, durch bte Postämter des Deutschen Reiches 2 Mark 50 Psg. (excl. Bestellgebühr). — JnfettionSgebühr für die gespaltene Zeile 10 Vf«
Mr m der Expedition zu erthetlende Auskunft und Annahme von Adreffen werden 25 Psg. berechnet.
Kürst Bismarck «ad die Civilehe.
Kürzlich find im Verlage von Karl Heymann in Berlin die wichtigsten Reden, welche unser Reichskanzler in den Jahren 1847 bis 1851 in den Parlamenten gehalten hat, von Th. Riedel neu herausgegeben und von den in diesem Buche enthaltenen vielen Goldkörnern wollen wir hier eins mitteilen, an welches zu erinnern gerade jetzt zeitgemäß erscheinen dürfte. Es ist eine Rede, welche der Kanzler am 15. November 1849 in der zweiten Kammer zu Berlin über die auf der Tagesordnung stehende Civilehe gehalten hat. Der Reichskanzler äußerte sich folgendermaßen:
„Sie haben den christlichen Religionsgesellschaften dieselbe konstitutionelle Berechtigung auf Grund deS allgemeinen Vereinigungsrechtes verliehen wie den demokratischen Klubs, und das ist viel heutzutage. Sie schmälern diese Gleichheit aber zum Nachteil der Religionsgesellschaften, wenn Sie die Erlaubnis zu der feierlichen Handlung, welche bisher den Bund der Ehe bei uns cinscgnet und die Giltigkeit desselben bedingt, abhängig machen von dem gerichtlichen Akt eines Dorfschreibers, in dessen Hände die Braut in Zukunft ihr Treuegelöbnis niederzulegen hat. Sie gestatten freilich denjenigen, die sich persönlich dazu gedrungen fühlen, sich nachträglich auch kirchlich trauen zu lassen, Sie gestatten der Kirche, die Schleppenträgerin der subalternen Bureaukratie zu werden; Sie gestatten dem Pfarrer, daö verheiratete Paar vor dem Altäre erscheinen zu lassen und den verheirateten Mann zu fragen, ob er seine ihm gesetzlich bereits angetraute Frau zur Frau annehmen will oder nicht, eine Frage, die er mit „nein* gesetzlich nicht mehr beantworten kann.
Ich glaube, daß sich nicht alle Geistliche im Lande dazu hergeben würden, die bisher heilig gehaltene Ceremonie der kirchlichen Trauung auf diese Weise zur leeren Förmlichkeit herabzuwürdigen. Wollen Sie aber diese Ceremonie den Charakter leerer Förmlichkeit nehmen, so müssen Sie im Namen der Religionsfreiheit die evangelische Kirche nötigen, ihr bisheriges Trauungsritual zu ändern. Die Civilehe ist in einer wesentlich anderen Lage in denjenigen Ländern, wo, wie z B. in Holland oder Schottland, sie sich durch Gewohnheit im Besitz befindet, oder in denen, wo, wie in dem Napoleonischen Frankreich und in dem Zubehör desselben, welches uns hier als Muster aufgestellt worden ist, die Civilehe in Folge einer Gesetzgebung einge- sührt worden ist, welche in religiöser Beziehung tabula rasa, eine völlige Leere und Zerfahrenheit vorfaud, also auch kein entgegeustehendes Gefühl dabei verletzen konnte. Anders ist eö bei uns. Bei uns tritt die Civilehe der kirchlichen Trauung feindselig und gewissermaßen erobernd in dem Bewußtsein deS Volkes gegenüber. Indem Sie die Civilehe einführen, ordnen Sie an, daß der kirchliche Segen, der bisher die Giltigkeit der Ehe allein vollständig
Mei« Grotzohrim.
Erzählung von E Reisner.
(Fortsetzung)
So beschränkte sich, was ich von der Vergangenheit meiner Familie und speziell vom Großonkel Elbau wußte, auf daö geringste Maß. Selbst von der Existenz des letzteren hätte ich taum. eine Ahnung gehabt, wäre nicht Großmutter Katharina in einer Zeit, wo ihre knappen Mittel zur Weiterbeförderung meiner Studien absolut nicht auS- reichen wollten, nach langem Kämpfen und Zögern zu dem Entschluß gelangt, die Hülfe ihres weitentfernten Bruders für diesen Zweck in Anspruch zu nehmen. Damals hörte ich zuerst von ihm. „Ich war schon ein großes Mädchen, als dieser Bruder, der jüngste, mir geboren wurde," sagte die alte, schweigsame Frau gelegentlich zu meinem Vormund, mit dem sie die Angelegenheit beriet. „Wie er fünf Jahre Zählte, verließ ich bereits mit meinem Mann Heimatstadt und Provinz, wir waren in Westpreußen zu Hause. — Zur selben Zeit wurde der Vater Justizamtmann auf einer gräflichen Herrschaft an der polnischen Grenze — die Mutter war zwei Jahre vorher gestorben. Seitdem habe ich keinen der Meinigen wiedergesehen, 'S ist auch, außer Bruder Ernst, keiner mehr am Leben."
Die erbetene Hülfe erfolgte ohne Weigerung und nach Umständen reichlich bemessen — da« aber war auch alles. Briefe, Die ich nach dem Willen meines Vormunds, der bas Geschäftliche vermittelte, zu bestimmten Zeiten an den alten Herrn richten mußte, blieben unbeantwortet, und seit jch nach dem Tode der Großmutter, mit dem wärmsten Danke für die gewährte Unterstützung, ihm zugleich schrift- ilch den Wunsch aussprach, auf dieselbe fernerhin verzichten
bewirkte, als unnützes Zubehör bei Leite geschoben werden soll; Sie verordnen, daß der Pfarrer dem Schreiber, der Altar dem Polizeibureau Platz machen soll. Wie tief Sie damit in die religiöse Anschauung, in die Gefühle des Volkes eingreifen, das bestätigen Ihnen die Petitionen nicht nur ihrer Anzahl nach, sondern auch ihrer Ausdrucksweise nach. Es sind mir heute noch einige achtzig Petitionen in Bezug auf diesen Gegenstand zugegangen aus dem Kreise Grüneberg, auö dem Warthebruch, aus Pasewalk und aus dem Sternberger Kreise. Die Ausdrucks« weise in diesen Petitionen ist eine von der Ausdrucksweise der Petitionen, die gegen sonstige Artikel der Verfassung gerichtet waren, sehr abweichende. Die Worte des Befremdens, der tiefsten Entrüstung, der Erbitterung sind das wesentliche Ingredienz dieser Petitionen, welche ich mir erlaube, auf den Tisch des Hauses nieverzulegen. Ich glaube nicht, daß es Aufgabe der Gesetzgebung sein kann, das, was dem Volke heilig ist, zu ignorieren. Ich glanbe im Gegenteil, daß, wenn die Gesetzgebung da« Volk lehren und leiten will, es ihre Aufgabe ist, dahin zu tonten, daß das Volksleben sich in allen Verhältnissen fest auf den Stab des Glaubens an die Segnungen der Religion stütze, nichts aber diesen Stab da, wo er vorhanden ist, als ein unnützes Zubehör von obrigkeitswegen verwerfe und so die Achtung vor der Kirche und den religiösen Einrichtungen da, wo sie tiefe Wurzeln in dem Volksleben geschlagen hat, untergrabe, und dies in einer Zeit, die uns mit blutiger Schrift gelehrt hat, daß da, wo es den Freigeistern die sich gebildet nennen, gelungen ist, ihre Gleichgiltigkeit gegen jedes positive Bekenntnis den großen Massen in soweit mitzuteilen, daß bei ihnen von dem Christentum als schaler Bodensatz nur eine zweideutige Moralphilosophie übrig geblieben ist, daß da nur da« blanke Bajonnett zwischen den verbrecherischen LeiDenschaften und dem friedlichen Bürger steht, daß da der Krieg aller gegen alle keine Fiktion ist. Haben Sie dem Menschen den geoffen- barten Unterschied zwischen gut und böse, den Glauben daran genommen, so können Sie ihm zwar beweisen, daß Raub und Mord durch die Gesetze, welche die Besitzenden zum Schutze ihre» Eigentums und ihrer Person gemacht haben, mit schweren Strafen bedroht werden, aber Sie werden ihm nimmermehr beweisen, daß irgend eine Handlung an und für sich gut oder böse sei. Ich habe in dieser Zeit manchen Lichtfreund zu der schnöden Erkenntnis kommen sehen, daß ein gewisser Grad von positivem Christentum dem gemeinen Manne nötig sei, wenn er nicht der menschlichen Gesellschaft gefährlich werden soll. So lange diese unklaren Bekenner der Humanitätsreligion nicht zu der Ucberzeugung gelangt sind, daß ihnen selbst dieser „gewisse Grad" am allernötigsten sei, so lange kann ich mich nicht deö traurigen Gedankens erwehren, daß e« unö noch lange nicht schlecht genug ergangen ist.
Daß die Lösung der schwierigen Frage der gemischten Ehen zwischen Katholiken und Protestanten durch Einführung der Civilehe wesentlich erleichtert würde, kann ich mir einerseits darum nicht denken, weil gerade in der Rheinprovinz, wo doch die Civilehe» bestehen, diese Streitigkeiten wegen der gemischten Ehen fast bis zur Flamme auögebrochen sind, während sie in den anderen Provinzen viel weniger lebhaft waren, wenngleich gerade in Schlesien bei einer größeren konfessionellen Mischung die gemischten Ehen viel häufiger sein müßten. Andererseits wü.ve diesem Uebelstande Durch eine ausnahmsweise Gestattung der Civilehe für Fälle, wo auch der protestantische Geistliche sich weigern sollte, die Trauung zu vollziehen, abgeholfen werden können. Als ein wirkliches Bedürfnis kann ich die Civilehe nur bei den Reformjuden anerkennen.
Für einen wahren Juden wird die Ehe mit einer Christin ebensogut eine sittliche Unmöglichkeit sein, wie umgekehrt; wollen aber diejenigen Juden, welche nicht mehr Juden sind, sondern sich fälschlicherweise Juden nennen, mit denjenigen Christinnen, welche sich fälschlich Christinnen nennen, civiliter sich zusammenthun lassen, so mag man ihnen diese Ausnahme gestatten. Aber wunderbar finde ich es doch, wegen dieser wenigen Renegaten einer Bevölkerung von Millionen, die dem Glauben ihrer Väter treu geblieben sind, einen solchen unerhörten Zwang auflegen zu wollen.-----------
Die Volksvertretungen der letzten zwei Jahre haben dem enttäuschten Europa nur Uebersetzer französischer Makulatur aber teilte Selbstdenker gezeigt. Es kann sein, daß wenn auch die Civilehe sich Ihrer Majorität erfreut, dies dahin führen wird, daß das Volk aufgeklärt wird über den Schwindel, dessen Beute es ist; daß ihm die Augen aufgehen, wenn ihm eines seiner uralten christlichen Grundrechte nach dem anderen genommen wird: das Recht, von christlichen Obrigkeiten regiert zu werden, das Recht, seinen Kindern in Schulen, deren Besuch und Unterhaltung Zwangspflicht für christliche Eltern ist, eine christliche Erziehung gesichert zu wissen, das Recht, sich auf die Weise christlich zu verehelichen, welche sein Glaube von jedem fordert, ohne von konstitutionellen Ceremonieen abhängig zu sein.
Deutsches Reich.
** "erlitt, 5. Novbr. Die Veröffentlichung der zum 15. Oktober d. I. eingeführten Winterfahrpläne hat bei mehreren Bahn-Verwaltungen nicht zu dem vorschriftsmäßigen Termine, mindestens 14 Tage vor der Einführung statlgefunden, hauptsächlich, weil einige Aeuderungen der vorgelegten Entwürfe erst nachträglich ins Auge gefaßt oder die zu deren Durchführung erforderlichen Verhandlungen zu spät zum Abschluß gebracht worden sind. Es ist unerläßlich, einer derartigen Verzögerung in Zukunft vorzubeugen. Der Minister der öffentlichen Arbeiten führt
zu dürfen, da da« Salair, da» ich jetzt als Hauslehrer beziehe, meine Bedürfnisse decke, der kleine großmütterliche Nachlaß aber für die Kosten der noch ausstehenden Staatsprüfung, wie für etwaige Notfälle ausreichend sei — seitdem fiel mit den nun ausbleibenden Geldsendungen auch jede» weitere Lebenszeichen von meinem einzigen Verwandten weg; erst das vor wenigen Tagen erhaltene Telegramm des Notars, die Todeskunde, regte die fast verklungene Saite der Erinnerung in mir wieder an.
„SeltsamI" sagte kopfschüttelnd die Pfarrerin, der ich in Kürze das Vorstehende mitgeteilt hatte, „so spann denn aus dem Hause des „Sonderlings", wie man ihn hier nannte, auch nach außen hin stch kaum einer der Fäden, die sonst Menschen an Menschen knüpfen. Solch ein traurig verwaistes Dasein I*
„Und wie nur der Großonkel hierher gekommen I" grübelte ich „Ob nicht irgend ein tragisches Geschick ihm damals die frühere Umgebung verleidet, ihn aus der Heimatgegend in die Fremde, in die Einsamkeit getrieben hat? Sie erinnern sich jener Zeit wohl kaum noch Frau Pfarrerin?*
„O, doch!" war die Antwort. „Ich weiß sehr gut, wie ängstlich wir kleinen, albernen Mädchen dem finstern, blaffen Manne auswichen, wenn er in unser Haus kam, — geschäftlich zu meinem Vater, der damals Bürgermeister war. DaS geschah nur einigemale, kurz nach feiner Ankunft, später nie wieder. Er kaufte dann daS Häuschen am Schloßgraben und hat dort gelebt, ohne geselligen Verkehr, scheinbar ohne Beschäftigung, Jahr um Jahr. Niemand wußte, woher er kam, was ihn hier festhielt; — sagen Sie sich selbst, wie viel Stoff zu Mißtrauen, zu Argwohn, zu falschen Gerüchten eine solche Existenz unfern
Oertchen bieten mußte, — bis man sich mit der Zeit daran gewöhnte, und des Einsiedlers kaum noch gedachte."
„Das ist nur allzu begreiflich,* stimmte ich bei. „Indes muß der Ankömmling sich mindestens den Behörden, speziell vielleicht Ihrem Herrn Vater gegenüber, sich he- züglich seiner äußeren Verhältnisse genügend legitimiert haben, da man seiner Ansiedlung kein Hindernis in den Weg legte. Sollten sich darüber nicht noch Beläge finden lassen? — Ich bin begieriger, als ich es ausdrücken kann, Licht tn diese« Dunkel zu bringen I"
„Sollte das jetzt noch möglich sein?" fragte die Pfarrerin zurück. „Wenn nicht in den Privatpapieren Ihres Onkels sich irgend ein Nachweis findet — amtliche Belege aus jener Zeit werden kaum vorhanden fein. Unser Rathaus, ein alter, wunderlicher, noch halb hölzerner Bau, brannte, vom Blitz getroffen, ab; c8 war kurz vor dem Tode meines Vater-, und ich glaube, daß der Kummer um all die unersetzlichen Dokumente, Aktenstücke — genug, um so vieles Wichtige, was mau den rasch um sich greifenden Flammen überlassen mußte, ein Nagel zu seinem Sarge geworden. Da ist wohl auch, was Sie aufzufinden dachten, als Asche tm Winde verweht."
«Wahrscheinlich — und vielleicht wäre auch im andern r 3^-itocm9r, 'ur mc^nen Zweck gewonnen," bemerkte ich. „Höchstens Gewißheit in Bezug auf Aeußerlicheiten: z. B. welcher Fakultät der Verstorbene angehörte. Ich weiß nur, daß ich me ne Briefe an „Dr. Ernst Elbau" addressieren mußte — sonst nicht«."
- ."???'^Ediciener wenigstens ist er wohl nicht gewesen," sagte lächelnd die Hausfrau.
„Und warum nicht?"
„Weil — sehen Sie, ein kleiner Vorfall, den mein