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■fltoröurg, Sonnabend, 6. November 1880.
XV. ZahlMg
Anzeigen nimmt entgegen: Itc SxpedtttoR d.Blatte«, sowie b. flnno ncen-öureauf von LH, Dietrich & Eo. in Raffel und Hannover; Th. Dietrich in Frankfurt a.M.; Haajrnstein & Bögler in zranifvrt a. M., Berlin, Lipriö, Stlu ! Audolf Muffe in Berlin, Frani- fstrt r
(Olini|cflilil|r jcitimg.
Anzeigen nimmt entgegen dir Expedition d. Blatte» sowie d- Annoncen-Bureauk von <8- £• Daube & Lo. in Frankfurt a. M; Jäger'sche Buchhandlung bafeöfte Hermann'sche Bnchhanvl. daselbst: Invalideuvank in Berlin; W Thienes in «berfeld; 4. Schlotte in Zremen.
Srscheint tbglich außer an den Werktagen nach Gönn- und Feiertagen- Preis für daS Quartal mit bet wöchentlichen Beilage „SlUitetited SunntaaSblatt" durch die Srv-bitto» Buchdruckeretj bezogen 3^ «ark, durch d e Postämter des Deutschen Reiche» 3 Mark 50 f«^(efA^eftTaaebai);). - 3nhvt?0nöH
3tüt >n der Expedition zu ertheilends Auskunft und Annahnie von Adressen werden 35 Psg. berechnet-
Deutsches «eich.
Berlin, 4. Nov. Dem BundeSrat ist der Etat der Reichsjustizverwaltung für 1881/82 vorgelegt. Derselbe schließt mit einer Einnahme von 223,596 M. (222,600 Gerichtskosten) ab und mit einer Ausgabe an fortdauernden von 1,700,852 ab; außerdem wird an einmaliger Ausgabe 200,000 zur Remunerierung von richterlichen Subaltern- und Unterbeamten, deren Verwendung bei dem Reichsgerichte infolge der Zuweisung von Sachen nach Vorschrift der §§ 15, 6 des Einführung-gesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz erforderlich ist. — Rach einer vom Reichspostamt getroffenen Entscheidung können Stammaktien und StammprioritLten der infolge der Gesetze vom 20. Dezember 1879 und 14. Februar 1880 für den preußischen Staat erworbenen Privateisenbahnen (Berlin-Stettiner- Magdeburg-Halberstädter mit der Hannover-Altenbekener, Köln-Mindener, Rheinische und Berlin-Potsdam-Magde- burger) zur Bestellung von AmtSkauttonen nicht verwenoet werben, da die bezeichneten Wertpapiere durch die Bestimmungen der in den angeführten preußischen Gesetzen sanktionierten Verträge in Schuldverschreibungen deS preußischen Staates nicht umgewandelt worden sind. — Die Nachrichten, welche wiffen wollen, Fürst Bismarck verlange eine Stellvertretung als preußischer Handelsminister, weil angeblich seine handelspolitischen Pläne irgendwo Widerspruch gefunden haben sollen, sind, so berichtet man der „Magdeb. Ztg." aus Berlin in Bezug auf den angeführten Grund mit großer Vorsicht aufzunehmen. Nach allem, was darüber an unterrichteter Stelle bekannt wird sind die bezüglichen Arbeiten des Kanzlers noch gar nicht so weit vorgeschritten, daß sie zu einem Widerspruche von irgend einer Seite hätte führen können. Dir so zu sagen versuchsweise Einführung des Volkswirtschaftsrat für Preußen ist bereits als bevorstehend gemeldet worden. Wir können mitteileu, daß ein Vorgehen in dieser Richtung bereits seit Wochen beschlossene Sache war, ohne daß irgendwie ein Bedenken dagegen geäußert worden wäre. Alle übrigen Pläne de« Kanzlers sind noch durchaus in der Entstehung begriffen und konnten, wie gesagt, deshalb Bedenken von einer oder der anderen Seite nicht Hervorrufen. Abgeordnete, welche Beziehungen zu der Umgebung des Fürsten Bismarck haben, versichern, eS sei zu keiner. Zeit weniger von Reibungen die Rede gewesen als in diesen Tagen. — DaS Zustandekommen einer neuen Militär-Strafprozeßordnung wird jetzt bestimmt bezweifelt, da die Reise des Generalauditeurs Oehlschläger und deS ihm beigegebenen Stabsoffiziers nach Süddeutschland ergeben hat, daß ein Ausgleich nicht herbeizuführen ist. Baiern will auf die Oeffcnttichkeit der Gerichtöverhand- lungen auch für daö Militär nicht verzichten.
Breslau, 4. November. Bei der h<ule im Wahl-
Beiträge zur Geschichte der Stadt Marburg.
Die Eroberung der Stadt und des Schlosses durch de« niederhessischen (Kencral-Wachtmetsrer Johan» (Seife und der Versuch einer Rückeroberung durch »eit kaiserlichen Eeneral-Feldmarschall Peter Melander, Grafen zu Holzapfel, tm 30jährigen Krieg.
(Schluß'.
Der Zustand der Gefangenen scheint in der letzten Zett ihrer Gefangenschaft nach Umständen ein ziemlich erträglicher gewesen zu sein. Sie durften nämlich ungefesselt einhergehen und hatten sich über Nahrung und Bedienung gerade nicht zu beklagen. Schott erzählt dies in einer Ratssitzung und bemerkt dazu, daß der Hauptmann und seine Frau recht gut gegen sie gewesen seien. Die Schuld für die Entweichung der drei Gefangenen wurde nun an dem zurückgelassenen Bierau gerächt. Er erzählt dieses in mehreren Schreiben, von eenen ein« vom 25. April 1648 an die kasselischen Räte gerichtet ist, die andern an den hiesigen Magistrat. Der Gefangene berichtet etwa folgendes: Als die drei von mir abgewichen, mußte ich ferner mitmarschieren und wurde anfangs von Kroaten und Musketieren Tag und Nacht bewacht, nachher aber durch den Profos in Ketten und Banden geschloffen und sehr schlecht in Kost gehalten, so daß ich darüber unpäßlich wurde. Sobald aber der Feldzeugmeister von Fernamont abgedankt, wurde ich um ein gewisses Geld auf Abschlag meiner Bande erledigt, nachdem ich genugsam Versicherung bei einem Kaufmann auf Kredit genommen. Der von Marburg an Bierau gesandte Bote Karl Koch macht dem Kaufmann Johannes Ochs in Frankfurt folgende Schilderung: Bierau lag an Händen und Füßen gefesselt, von den Fesseln an seinen Händen wurde er nur so lange befreit, al«
kreis Neumarkt stattgefundenen Wahl jineS Abgeordneten jum Landtag wurde Graf Harrach <konservativ) mit 229 Stimmen gewählt. Der Gegenkandidat Settegast (liberal) erhielt 97 Stimmen.
Hüüe Q. S., 28. Oktober. Gestern Abend wurde die erste Monatsversammlung des konservativen Verein- in diesem Wintersemester im Lokale „Kähler Brunnen" abge- halteli und war sehr zahlreich besucht. Hierzu trug viel bei der angekündigtc Vortrag des Herrn Realschuldirektors Dr. Schrader über die Jnnungsfrage, der mit großer Klarheit die Stellung der Krnservativen zu der Not des Handwerkers kennzeichnete. Aus dem überaus reichen Inhalt sei hier nur folgendes wiedergegeben. Eine historische Betrachtung zeigt, daß im Mittelalter durch die auf religiös-sittlichen Grundlagen ruhenden und mit sozial-politischen Rechten auSgestatteten Innungen der Handwerkerstand in großer Blüte gewesen ist. Teils durch die Ausbreitung der verderblichen Prinzipien der iranzöstschen Revolution, teils durch die Uebermacht der Industrie und des mit ihr verbundenen Kapitals, teils aber auch durch eigene Schuld der Handwerker ging dieser Glanz verloren und durch die Gewerbefreiheit deS Liberalismus ist der Handwerkerstand dem Ruin nahe gekommen. Zu helfen ist ihm nun nicht durch „freiwillige Innungen", denen wohl wenige nur beitreten würden, aber auch nicht durch „obligatorische Innungen", weil solche zu ihrem eigenen Schaden alle schlechten Elemente auch bekommen und der Freiheit des Einzelnen zu nahe treten würden: sondern durch „selbstständige Innungen", in welcher der Eintritt zwar für jeden ein freiwilliger ist, die aber vom Staate so bevorrechtigt werden sollen, daß jeder Handwerker mit allem Eifer die Aufnahme in die Innung erstreben wird. Da die Hoffnung vorhanden ist, daß dieser lehrreiche Vortrag gedruckt wird, so mögen diese Andeutungen genügen. An der lebhaften Debatte beteiligten sich erfreulicherweise auch die anwesenden Handwerkermeister in hervor- ragenoer Weise, so daß die Sitzung erst nach 11 Uhr geschlossen wurde.
Darmstadt, 3. Nov. Die morgen zusammentretende zweite Kammer wird sich u. a. mit einem Gesetzentwürfe zu beschäftigen haben, welcher die Ausübung und den Schutz der Fischerei betrifft. Es ist ja eine allgemein konstatierte Thatsache, daß der Ertrag unserer Ströme, Flüsse und Bäche an wertvollen Fischen in der Neuzeit außerordentlich abgenommen hat, so daß an vielen Orten die Grenze einer völligen Verödung der Fischwaffer nahezu erreicht ist; dagegen ist der Begehr an Fischen und deren Preis in gleichem Maße gewachsen. Es bedarf deshalb die Fischzucht einer sorgfältigen Pflege von Seiten der Gesetzgebung, nicht minder der Fischereibetrieb oder Fisch- fang. Das vorliegende Gesetz sucht daS vorgesteckte Ziel durch folgende Mittel zu erreichen: 1) ter wilden Fischerei nölig war einen Brief an seine Frau zu schreiben. Weil die andern auSgeriffen, würde gar erbärmlich mit ihm um» gegangen und es wäre ihm (Koch) gesagt worden, wenn man daS Geld nicht bald erlege, bann wollten sie Bierau aushängen. Derselbe. Bote war auch mit einem Briefe an Landgraf Georg versehen gewesen und hatte von diesem wieder ein Schreiben an den General-Feldmarschall Holzapfel zur kaiserlichen Armee bringen müssen. In beiden Schreiben war um Verwendung für die Freilassung Bierau'S gebeten, jedoch ohne Erfolg. Graf Holzapfel erklärte schriftlich, er könne in dieser Sache nichts thun, das ginge den Feldzeugmeister von Fernamont allein an; an diesen aber hatte Koch keinen Brief gehabt. Die Rückantwort Holzapfels an den Landgrafen Georg, sowie Bierau'S Brief an seine Frau, waren dem Boten unterwegs von schwedischen Soldaten abgenommen worden. Der Inhalt de« Holzapfrl- schen Briefes an den Landgrafen war dem Boten bekannt, und er erstattete darüber mündlichen Bericht an den Kaufmann Ochs und dieser wieder unter dem 9. Mai cem Bürgermeister Klunk zu Marburg. In der Ratssitzung vom 6. Juli 1648 wird eines Briefes gedacht, den Bierau von Preöla aus geschrieben, und in dem er um Erledigung aus seiner Haft gebeten; auch eines Schreibens desselben Inhalts an die Landgräfin Amalie Elisabeth gerichtet und von Passau aus geschrieben. In einem Schreiben vom 8. Juli 1648 fordert die Landgräfin den Magistrat auf, die gesammelten Gelder zur Erledigung Bierau's zu verwenden. Noch vor Ablauf des Juli wurden über 400 Rthlr. Löse- unb Kostgeld an eine bestimmte Bank in Nürnberg auS- gezahlt und Bierau dadurch au« seiner 30wöchigen Haft erlöst. Die ZehruugSkosten von Passau bis Marburg berechnet Bierau auf 42 Gulden 23 Aldus, weil er wegen
in den Binnengewässern, der schonungslosen und regellosen Ausübung des Fischfangs durch Berechtigte und Unberechtigte ohne alle Rücksicht auf den Fischbestand und ohne Sorge für die Zukunft muß mit Entschiedenheit begegnet werden. 2) Es muß den Hindernissen, welche dm Zug der Wanderfische erschweren, thunlichst begegnet und angeordnet werdm, daß gewisse unbedingt schädliche Fangarten und Fangmittel außer Auwendung bleiben oder mindestens nur ausnahmsweise zugelassen werden. 3) Die der Fischerei während der Schonzeiten aufzuerlegenden Beschränkungen müssen ge» regelt und der Verkauf und Versandt solcher Fische, welche mit Rücksicht auf ihr Maß nicht gefangen werden dürfen, muß durch das Gesetz untersagt werden. 4) Zur Sicherung der Fortpflanzung der Fische, mithin zur Erhaltung und thuulichsteu Vermehrung des Fischbestandes, ist eS nötig, die natürlichen Laichplätzee unter besonderen Schutz zu stellen und schädliche Einflüsse möglichst von denselben fern zu halten. 5) Die Verunreinigung der Gewässer durch Zuführung solcher Stoffe, welche dem Fischbestand schädlich sind, muß, soweit es die Rücksicht auf andere höhere Interessen zuläßt, beseitigt, oder auf das thunlichst geringste Maß beschränkt werden. — Die Regierung erfüllt mit Vorlage dieses Gesetzentwurfes zugleich die Verpflichtungen, welche sie mit Abschluß der Uebereinkunft zwischen dem Grobherzogtum Hessen und dem Königreiche Preußen am 19. Januar d. I. übernommen hat.
Karlsruhe, 2. Novbr. Die großherzogliche Regierung hat, dem Vernehmen nach bei dm Bezirksämtern, Handelskammern, Gewerbe- und landwirtschaftlichen Vereinen Gutachten über die vom Reichskanzler angeregte Frage der Beschränkung der allgemeinen Wechselfähigkeit erhoben. Von denselben spricht sich die überwiegende Mehrheit gegen diese Beschränkung auS. Sämtliche Handelskammern und Gewerbevereine haben ausnahmslos ihr Gutachten in diesem Sinne abgegeben. Sie betonen dabei, daß die Erhaltung der Wechselfähigkeit für das Kleingewerbe, insbesondere für den Handwerker, von hoher wirtschaftlicher Bedeutung sei. Auf demselben Standpunkte steht, soweit die landwirtschaftlichen Interessen in Frage kommen, die Centralstelle der landwirtschaftlichen Vereine. Im CentralauSschuß dieser Vereine herrscht dagegen geteilte Meinung, ebenso bei den landwirtschaftlichen Bezirksvereinen, von denen sich 20 für, 20 gegen, und bei den Bezirksämtern, von denen sich, nachdem von ihnen die Inter ssenten vernommen waren, 8 gegen und 7 für die Beschränkung erklärt haben. Von den Justizbehörden haben sich die beiden Gerichtshöfe und die beiden Einzelrichter, welche befragt wurden, sowie der Vorstand der Anwaltskammer und ein Notar gegen und nur der zweitze um ein Gutachten angegangene Notar für Beschränkung der Wechselfähigkeit erklärt.
München, 4. Novbr. Der König ernannte den Lega- lionsrat bei der Gesandtschaft in Wien Hugo Gras Lerchen. ..................... .-um ' j __ W| * großer Gefahr und Unsicherheit der Parteien Postpferde und Rollwagen habe benutzen müssen. Um Unkosten zu ersparen, habe er in Begleitung deS kaiserlichen Postboten von Regensburg bis Nürnberg, 47 Meilen, zu Fuß gehen wollen, sei aber iVz Meile von RegenSburg mit noch 5 Reisegefährten in einer Wildanlage von 10 Buschkleppern umringt worden, die hätten ihnen ihre Feuerröhren auf die Brust gesetzt und verlangt, alles herzugeben, widrigenfalls sie erschossen würden. Hierauf hätten die Straßen- räuber sie auSgezogen und ihnen ihr Zehrgeld nebst an- oere.n angenommen. Er habe zwei Anzüge gehabt, den gitt-ll Anzug mit Hut und Schuhe hätten ihm die Räuber genommen, und von dem Anzug, welchen er 30 Wochen Tag und Nacht auf dem Leibe gehabt, hätten sie ihm auf inständiges Bitten nur die Beinkleider gelassen. In Nürnberg habe er bei seinem Lieferanten einen anderen Anzug nebst Zehrgeld aufnehmen müssen, von da habe er sich deS Postwagens bedient. Am 1. August 1648 kam Bierau bei den ©einigen an.
Der Rest der gesammelten Gelder wurde teils zur Deckung der Reise- und Zehrungskosten der Kollekteure teils zu baulichen Zwecken der Stadt verwandt. Die 12,000 Rthlr. Ranziongelder hat die Stadt Marburg an die Kaiserlichen nie bezahlt. Bei dem zwischen Kassel und Darmstadt stattgehabten Hauptvergleich im Friedensschlüsse con 1648 soll Landgraf Georg die über Marburg verengten Brandschatzungsgelder mit übernommen haben; es wtrd diese« erwähnt in der Ratssitzung vorn 3. Juli j. I. Hierauf gestützt und daß die Kaiserlichen den zwischen ihnen und der Stadt Marburg aufgerichteten Akkord nicht gehalten hätten, indem die Plünderung bis zum Abzug der Armee gedauert hätte, sie der Stadt Thore gesprengt und