Nr. «60.
JlCarÖUig, Freitag, 5. November 1880.
XV.
Anzeigen nimmt rmgegen: die Expedition d.vlatte», sowie d-Annoncen-Bureaur von 16, Dietrich & Lo. in Raffel und Hannover; Th. Dietrich in Frankfurt a.M.; Haasensteiu & Bögler in Frankfurt a M., Berlin, LeipziS, 63lti r .; Rudolf M( i» Berlin, Frankfurt 6. M 2t,
WcheWie ZcitiiW.
Anzeigen nimmt entgegen die Expedition d. Blatte* sowie d. Annoncen-Bureaur von E. L- Daube k Co. in Frankfurt a. M; Jügerffche Buchhandlung baftfbffh Hrnnanulche vathmrdL daselbst; Jnvalidendank in Brrliu: L ThieneS in «derfeld: 6. Schlotte in
Bremen-
Erscheint täglich außer an den Werktagen nach Gönn- und Feiertagen. Preis für daS Quartal mit der wSchentlilden Beilaa» ^InktrirtrS SanntnaaKlatt" h,lr* m. <« x>rX-
»uchbruckerei) bezogen « Mark durch die PofLmtrr °d-S »«ttschei. Reiches 8
Jüt in der Expedition zu ertheilende Auokunft and Unnabme von Adressen werden 85 Psg. berechnet.
Die Haftpflicht.
Infolge der durch die Dampfkraft und die veränderten Kreditverhältnisfe herbeigeführten neuen Art alle- tcchnifchen Betriebes und alles gewerblichen Lebens sind zwei Mächte entstanden, die sich feit einiger Zeit in ihren Vertretern aufs heftigste befehden, nämlich die sogenannte Arbeitskraft und die Kapitalmacht. Arbeit und Kapital sind indes für einander geschaffen und brauchen einander; ohne das eine Element ist das andere nicht lebensfähig und dennoch stehen sie nach der Ansicht unverständiger, oberflächlich urtdlenber oder von der Parteileidenschaft geblendeter Menschen im Widerspruch; die Vertreter der Arbeit, d. h. natürlich der Handarbeit, möchten das Kapital vernichten, weil sie dasselbe als den Feind der Arbeit und der Arbeiter ansehen, und viele Männer des Kapitals sehen mit Mißmut, Feindseligkeit oder Furcht aus die Repräsentanten der Arbeit, weil sie in ihnen die unversöhnlichen Gegner und nach fremdem Eigentum lüsternen Feinde ahnen oder schon er. kennen wollen. Dies würde aber nicht so sein, wenn zwischen den verschiedenen Klaffen der Menschen die Religion als vermittelndes und versöhnendes Element ihren Platz und ihre Anwendung hätte, wenn der Arbeiter sich um Gottes und des Gewissens willen zur Hebung des freien Gehorsams entschließen wollte und wenn der Arbeitgeber und der Vertreter des Kapitals sich immer der Christenpflicht erinnerte, die er an demjenigen, welcher ihm seine Person und stine Kräfte zum Dienst darbictet, zu üben schuldig ist. So lange aber die Religion nicht alS der wirkliche Regulator in dem Verhältnis zwischen Arbeit und Kapital oder Arbeiter und Arbeitgeber anerkannt und geübt wird, ist es notwendig, daß Staatsgesetze gegeben werden, um die Schärfe der Gegensätze beider feindlichen Elemente zu mildern und die Gefahren, die auö solchen Gegensätzen für Einzelne wie für ganze Volksgruppen entstehen können, abzuwenden. Zu diesen Staatsgesetzen gehört nun das so- genannte „Haftpflichtgesetz", d. h. ein Gesetz, welches den Kapitalisten, Industriellen, Fabrikbesitzer und jeden Arbeitgeber vei pflichtet, für den Schaden, der einem von ihnen angestellten oder bezahlten Arbeiter bei Ausübung seiner Verrichtungen an Leib und Leben zustößt, zu hasten, d. h. mit ihrem Vermögen aufzukommen. Dies Haftpflichtgesetz ist in neuerer Zeit wieder zu einem Gegenstand lebhafterer Erörterung geworden und nicht allein in Deutschland, sondern auch in anderen Ländern. In Deutschland besteht cs bereits seit neun Jahren, scheint sich aber nicht ganz bewährt zu haben; denn sowohl von selten der Arbeitgeber als der Arbeiter wird über die Unvollkommenheit seiner Wirksamkeit geklagt. Die Arbeitgeber bedauern die Unklarheit vieler Bestimmungen und die große Allgemeinheit des Gesetze» gegenüber der großen Mannigfaltigkeit der Industriezweige, sowie den großen Spielraum, welcher dem
Beiträge zur Geschichte der Stadt Marburg.
Die Eroberung der Stadt und des Schlaffes durch den niederheffifchen General-Wachtmeister Johann Geise und der Versuch einer Rückeroberung durch den kaiserliche» General-Feldmarschall Peter Melander, Grafe« zu Holzapfel, im 3«jährige» Krieg.
(Fortsetzung)
Am 27. Januar kam das erste Schreiben von den Ge- fangenen bei Bürgermeister und Rat an, welches auch bett versammelten Zünften und Gemeinen vorgelesen wurde. Jedermann bezeugte großes Mitleid, wünschte von Herzen und bat zugleich, daß man sich aller und jeglicher Mittel zur Auslösung der Gefangenen bedienen möchte. Zu dem Ende wurde sofort eine Vollmacht für den Bürgermeister Klunk, den Schöffen Fisler und den Stadtschreiber CrvlliuS beraten und ausgefertigt. Mit derselben sollten die Deputierten nach Kassel reisen und bei der Landgräfin Amalie Elisabeth nachsuchen, „die 2500 Rthlr. Glockengelder zur Auslösung der Gefangenen bis auf bessere Zeiten der Stadt Marburg vorzustrecken, zur Zahlung der mit dem General- Kommissar von Traun verakkordierten 12,000 Rthlr. eine Kollekte zu Kassel und außer Land zu gestatten, die Erb- renle und Soldatengelder vom Jahre 1647 zu erlassen und zur Ausrichtung der durch die Kaiserlichen zerstörten Hauptpforten im Bauwesen der ausgeplünderten Stadt sich an- !Unehmen."
Sonntags, den 30. Januar, reisten die Deputierten Nach Kassel. Die Laudgräfin trug wegen Vorschießuug der ‘500 Rthlr. Glockengelder Bedenken, bewilligte aber, daß
Auslösung der Gefangenen in und außerhalb Kassel eine Kollekte erhoben werden dürfte, und zeichnete für sich silbst und den Erbprinzen Wilhelm VI. 200 Rthlr. und
Richter bei Beurteilung der zur Entscheidung kommenden Fälle im Gesetze gegeben sei, während die Arbeiter über einen noch zu geringen Schutz für ihre berechtigten Interessen klagen und namentlich anführen, daß ganze Gruppen von Arbeitern, besonders die der Baugewerbe, nicht durch das Gesetz geschützt werden, sowie auch die Einrichtung für verwerflich halten, daß dem Arbeiter die Beweisführung für die Richtigkeit seiner Ansprüche obliegt, und die Forderung erheben, daß der Arbeitgeber in streitigen Fällen den Beweis führen solle, daß ihn und die von ihm zur Leitung der Arbeit Beauftragten an einem Unfälle des Arbeiters keine Verschuldung treffe.
Die in vielen Blättern und in öffentlichen Versammlungen von Arbeitern neuerdings geführte Erörterung dieser Frage wird wahrscheinlich dazu führen, daß im nächsten Reichstage das Haftpflichtgesetz wieder auf der Tagesordnung erscheinen wird uno zwar hoffentlich in einer verbesserten Auflage. Diese Hoffnung wird unterstützt durch den Umstand, daß sich auch der Reichskanzler mit dieser das gewerbliche Leben so tief berührenden Frage lebhaft beschäftigt. ES ist bekannt, daß kürzlich der Fabrikbesitzer Kommerzienrat Baare aus Bochum, der die Frage jahrelang aus eigener Anschauung studiert hat, vom Fürsten BiSmarck in Friedrichsrnh empfangen wurde und den Auftrag erhielt, einen Gesetzentwurf für eine obligatorische (d. h. jeden verpflichtende oder zwangsweise) Unfall- Versicherung auszuarbeiten und dem Fürsten einzureichen und daß Herr Baare bereits ein Promemorla ausgearbeitet hat, in welchem der Vorschlag gemacht wurde, allgemeine Arbeiter Versicherungs-Kaffen zu gründen, zu denen beizutragen Arbeiter, Arbeitgeber und Gemeinden gleicherweise verpflichtet werden müßten und aus denen nicht nur für die durch Unfälle arbeitsunfähig gewordenen, sondern auch für die sonst invalide gewordenen Personen zu sorgen wäre. Ferner hat Kommerzienrat Baare mit einer aus der Mitte des „Central-Verbandes deutscher Industrieller" der kürzlich in Düsseldorf tagte, eigens zu diesem Zwecke gewählten Siebener-Kommission, welche aus den Geschäftsführern der drei hervorragendsten industriellen Verbände und einigen namhaften Industriellen bestand, bereits die Grundzügc zu einem bezüglichen Gesetzentwürfe ausgebrcltet und wird den letzteren nun noch einer größeren Kommission von 20 Mitgliedern zur enbgiltigen Begutachtung und Redaktion vorlegen. (Diese Kommission sollte am 2. November tagen.) Damit wird dann gewiß dem Reichs- tage eine hinlängliche Fülle von ausreichendem und übersichtlich geordnetem Stoff geboten habe, um diese Streitfrage zwischen Arbeit und Kapital gründlich zu bearbeiten und im Interesse aller Telle, so wie die« möglich ist, beizulegen. Auch die bereits gesammelten und dem Reichskanzler zugänglichen Anweisungen einer Unfall-Statistik, sowie die Berichte der vom Staate angestellten Fabrik-Jn- 200 Mött Korn, letztere zur Verteilung unter die Armen, und versprach den Erlaß der Erbrente. Die Landgrafen Hermann und Ernst zeichneten 25 Viertel Korn, welche für 50 Rthlr. verkauft wurden. Die Gesamtkollekte in Kassel betrug 866 Rthlr. 472 Albus.
Am 17. Februar beschloß der Rat, weitere Bürger als Kollekteure nach Treysa, Ziegenhain, Frankfurt, Hanau, nach Bremen, Hamburg und Lübeck auSzufchicken. Der Ertrag dieser Kollekte belief sich auf 414 Rthlr. 4 Aldus. In Summe 1280 Rthlr. 87, Albus.
Am 14. Februar 1648 richtete der Rat zu Marburg ein Schreiben an die Gefangenen, nebst einer Einlage an Herrn von Fernamont. Ein Bote, der hiesige Bürger Karl Koch, händigte diesen Brief den Gefangenen am 24. Februar ein. Er traf sie zu Altmannstein, einem Orte, welcher als 2 Mellen von Engelstadt au der Donau entfernt liegend bezeichnet wird. Am 25. Februar erhielt der Bote die Rückantwort unterzeichnet von den 4 Gefangenen. In demselben bemerken sie, daß daS eingelegte Bittschreiben sofort an feine Adresse gelangt sei, aber nichts gefruchtet hätte. Es fei vom Feldzeugmeister nicht gut ausgenommen worden, vorzuschreiben mit der Hälfte zufrieden zu sein und r» verblieb somit bei den 2500 Rthlr. Weiter heißt eS In dem Schreiben, wenn die Gelder in 2 oder 3 Tagen nicht gezahlt seien, dann sei bereits der Befehl ausgegeben, sie, die Gefangenen weiter in'S Land zu führen, den 26. Februar ging eS nach Engelstadt. Schließlich sprechen die Gefangenen ihr Bedauern über die Unmöglichkeit der Aufbringung jener Summe von Seiten der Stadt ans und bemerken dazu, daß die ZahlungS- und Reisekosten bereit» auf 150 Rthlr. angewachsen wären.
Ein zweiter Bries der Gefangenen ist datiert, Alt-
spektoren, die nächsten» erscheinen sollen, werden daS große Material ergänzen und dazu beitragen, den hochwichtigen Gegenstand von allen Seiten zu beleuchten und daS Urteil darüber zu klären. In Angriff muß die Sache wieder genommen werden, das steht fest, alles drängt darauf hin; in Deutschland, England und Frankreich, sowie in der Schweiz steht die Haftpflicht auf der Tagesordnung.
Deutsche» Reich.
•* Berlin, 3. Rov. Die Andeutung der „N. A. Z." daß der VolkSwirtschaftSrat für Preußen ins Leben treten solle, „sobald daS Staatsministerium einig ist," gibt einem hiesigen Korrespondenten Anlaß, die Meinung auszusprechen, daß einzelne Minister gegen die Institution an und für sich einen Widerspruch geltend machen. Dies ist thatsäch- lich unbegründet. Ueber den VolkSwirtschaftSrat findet zur Zeit eine schriftliche Beratung statt und habet machen sich allerdings verschiedene Ansichten über die Modalitäten desselben, keineswegs aber über die Institution an und für sich geltend, welche vielmehr wohl bald ins Leben treten wird. — Um die rechtzeitige Ausführung der mit bem 1. April k. I. an die Stelle der Bestimmungen der Provinzialordmmg von 1875 tretenden Vorschriften des Gesetzes über die Organisation der allgemeinen LandeS- verwaltung vom 26. Juli d. I. in Bezug auf die Zusammensetzung der Provinzial-Bezirksräte zu sichern, hat der Minister des Innern angeordnet, daß die ProvinzialauS- schüsse die erforderlichen Neuwahlen zu den Provinzialräten und BezirkSräten, sowie zu den Bezirksverwaltungsgerichten baldigst vollziehen. Nach den gedachten neuen Bestimmungen ist der ProvinzialauSschuß bei der ihm obliegenden Wahl von fünf Mitgliedern des Provinzialrats und einer gleichen Anzahl von Stellvertretern für dieselben nicht mehr, wie bisher auf seine Mitglieder und deren Stellvertreter beschränkt. Die Wahl kann sich fortan auf jeden zum Provinziallandtag wählbaren Provinzialangehörigen mit Ausnahme gewisser Kategorieen von Beamten erstrecken. Dagegen hat in Betreff der von dem Provinzial- ausschnß zum Bezirksrat zu wählenden vier Mitglieder und deren Stellvertreter eine Einschränkung der Wählbarkeit ftattgefuncen, indem der Kreis der Wählbare» auf di« Zahl der zum Provinziallandtage wählbaren Bezirksangehörigen beschränkt ist. Zu den von der Wählbarkeit zu beiden Körperschaften ausgeschlossenen Beamten gehören fortan auch die Vorsteher königlicher Polizeibehörden. — Die oppositionelle Presse hatte seit langer Zeit ein Vergnügen sich daraus gemacht, die beabsichtigte Erleichterung der Gemeindefinanzen durch Zuweisung eines Teils der Grund- und Gebäudesteuer damit zu diskreditieren, daß sie behauptet, e« handle sich um ein Geschenk an die Grundbesitzer, denn in den selbstständigeil Gutsbezirken seien es die großen Grundbesitzer allein, welche die auf diese Bezirke rnannSsteg 5 Meilen von Regensburg, den 17. März 1648. Derselbe lautet: Ehrenfeste ic. werden sich ohne Zweifel günstig zu entsinnen wissen, wesmassen wir nunmehr eine geraume Zeit bei der kaiserlichen Feld-Antige wegen der 2500 Rthlr. Glockengelder in starkem Verhaft gehalten werden, und bis dato vor Ankunft des Herrn Obrlsten, welcher in Linz verschickt gewesen, nach abgefertigtem Bolen noch viel stärker verhaftet worden, sintemal er also ergrimmet, da er uns annoch bei ihnen gefunden, uns wiederum auf das neue In Elfen und Banden schließen lasten und wir also erbärmlich, sowohl Tag als Nacht in grau- sam schweren Eisen und Banden marschieren müssen, welches uns allesamt in die größte Unmut und Verzweiflung bringen thut, weilen auch schon allbereitS unserer zwei in daö größte Elend und Schwachheit geraten, die andern jmei aber e» die Länge selbige» auch nicht ausdauern werden können, also ist unser ingesamt an Ew. Ehrenfeste rc. Flehen und Bitten, uns solche große Gnade zu erzeigen, damit wir nächsten«, oder wenigstens in 14 Tagen möchten erledigt werden; im Fall solches nicht geschehen wird, daß wir ferner in Böhmen möchten kommen, als wird uns gedroht, daß wir an einen erbärmlichen Ort selbiger Orten sollen verhaftet werden. Schließlich bitten sie, die kontra- hierte Summe in Frankfurt aufzunehmen und nach Nürnberg zu schicken.
ES läßt sich mit Gewißheit annehmen, daß man von Seilen her Stadt Marburg sich alle Mühe gegeben hat, bie Auslüfungssumme leihweise aufzubringen, aber wegen Mangel» an baarem Gelbe und den im Preis so sehr ge- funtenen Pfandobjekten nicht dazu hat gelangen können, jumal der Reinertrag der Kollekte nicht einmal auSgerelcht ljatte, zwei der Gefangenen damit auszulösen.