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Nr. 230.

Marburg, Sonnabend, 22. October 1880.

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Graue diebel schwammen vor seinen Augen — das Rache­geschrei seiner Henker klang ihm wie die Posaune des Weltgerichts, da sah er den Morgenstern im Osten über den Wogen aufsteigen und dachte erschüttert des Ge» kreuzigten.

„Und vergieb uns unsere Schuld, wie wir vergeben unseren Schuldigern! hauchte er.

Sein von Schmerz verzerrtes Gesicht nahm den letzten Ausdruck freudiger Zuversicht an, und bei dem letzten Seufzer breitete der Tod den Schleier der Verklärung über seine Züge.

So schön und friedevoll sah er aus, daß die wilden Gesellen bestürzt auf das bleiche Totenantlitz starrten. Ein namenloses Grauen erfaßte sie vor dem, was sie gethan. Sie staunten ob der finstern Leidenschaften, die sie wie ein

Cr erfaßi und zum äußersten Verderben fortgerissen.

Dre Angst vor dem eigenen zuchtlosen Selbst erwachte. Entsetzt flohen sie in alle Richtungen auseinander. Die Furcht vor der Strafe, die Reue, die Gewissensbisse trieben sie fort. Als die Kunde von ihrer Unthat in die Stadt drang, waren sie längst in den vielen heimlichen Schlupf­winkeln der Umgegend verschwunden. Zitternd retteten sie sich in die Schluchten und Höhlen der dunkeln Wälder oder sie flüchteten auf schnellen Fischer-Kähnen über da« Meer zu den fernen Inseln.

Grenzenlos war die Entrüstung, die sich in der Stadt und im Lande verbreitete, als man die sterblichen Reste des Ermordeten in die Burg trug. Nie war von einem ähn­lichen Verbrechen weit und breit gehört worden. Die ganze Bevölkerung nahm Anteil, aber keiner begriff die dunkle That.

Der Mord des Fischers war ebensowenig zu erklären,

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Deutsches Reich.

** Berlin, 21. Oktober. Nach den vom Bundesrat erlassenen Vorschriften über den Nachweis der Befähigung alö Seeschiffer auf deutschen Kauffahrteischiffen kann die Führung eines Schiffes aus außereuropäischen Meeren nur solchen Schiffern übertragen werden, welche sich im Besitz des Befähigungszeugnisses alö Schiffer auf großer Fahrt befinden, zu dessen Erlangung die höchste der vorgeschriebenen Stufen nautischer Ausbildung erforderlich ist. Seit bim Erlaß jener Vorschriften hat sich zwischen den Inseln der Südsee auf einem örtlich eng begrenzten und durch Wit­terungsverhältnisse begünstigten Gebiete ein Lokalverkehr ausgebildet, welchen die dortigen deutschen, vorzugsweise Hamburger Handelshäuser in erheblichem Umfang mit eigenen Schiffen von mäßigem Raumgehalte betreiben. Da nun für die Führung der letzteren Schiffer der vor­schriftsmäßigen Art häufig nicht zu erlangen, daneben auch nur mäßige Anforderungen an die Führung solcher Schiffe zu stellen sind, so empfiehlt es sich, für den Gewerbebetrieb als Schiffer in kleiner Südseefahrt die Anforderungen auf das Maß der von den Seesteucrleuten geforderten Kenntnisse herabzumindern und zugleich die Möglichkeit des Nachweises der Befähigung an Ort und Stelle zu eröffnen, wofür eine Prüfungskommisston unter Vorsitz eines Königl. Konsuls auf den Süoseeinseln zu errichten wäre. Der Reichskanzler hat nun einen entsprechenden Entwurf von Vorschriften über den Nachweis der Besühigung als Schiffer aus deutschen Kauffahrteischiffen in kleiner Südseefahrt dem Bundesrat mit dem Anheimgeben vorgelegt, demselben die nach §. 31 der Gewerbeordnung erforderliche Zustimmung zu erteilen. — Die „Prov.-Corresp." meldete gestern, daß im Staatsministerium die Beratungen von Vorlagen für den Landtag begonnen haben und noch fortgesetzt werden. Bisher handelte es sich vorzugsweise um allgemeine Be­sprechungen, die eigentlichen Spezialberatungen haben heute begonnen, und zwar zunächst in Bezug auf die Verwal­tungsgesetze, die KreiSordnung und Provinzialordnung für die bekannten drei Provinzen. In Bezug auf die Finanzen wird das Schwergewicht in dem Staatshaushaltsetat selbst liegen, sowie möglicher Weise in einer Anwendung des Ge­setzes ü6ir die Verwendung der im Reiche sich ergebenden Ueberschüsse der Einnahmen. — Von dem Bestreben ge­leitet, das Fortkommen der aus den Taubstummenanstalten entlassenen Taubstummen zu sichern, hat das Landesdirek­torium zu Hannover seit dem Bestehen der Provinzial- Verwaltung darauf Bedacht genommen, die Bildung von Fonds zur Unterstützung entlaffener Taubstummen zu för­dern, bezw. die Vermehrung ihres Vermögens, wo solches bereits existierte, zu empfehlen. Derartige Fonds sind gegen­wärtig an den drei ständischen Taubstummen - Anstalten zu Osnabrück, Hildesheim und Stade vorhanden und werden

Die Enthüllung.

Novelle von A. Reichstadt.

(Fortsetzung.)

Kalter Schauer schüttelte ihn. Sein Herz krümmte sich in der Angst vor der letzten Stunde. Wie ein Dieb in tw Nacht war sie über ihn gekommen und schnürte ihm

„O Gott, womit habe ich dies Gericht verdient? Leben um Leben I Fürstenblut für Volksblut I"

Ihr Ruf durchbohrte wie ein zweischneidiges Schwert sein Inneres. Er sah, sie wußten kaum, was sie thaten. ^n besinnungsloser Raserei folgten sie nur einem dunklen, dämonischen Triebe, ihn aber zermalmte das Gedächtnis an eine ungetilgte Schuld und überwältigt von dem unge­heueren Ernste dieser Vergeltung brach er zusammen.

Sein Kopf lehnte gegen die kalte, taufeuchte Mauer, wahrend sein Blut aus allen Wunden rieselte. Er sah sie 'hre groben Jacken abwerfen und die Hemdsärmel auf- Itreifcn, er hörte, wie die einen zusammentraten und noch INN Todeölos berieten, während die anderen schon seine Füße hohnlachend zusammenbanden und mit ihren ge­schliffenen Messern nach seinem Leibe zielten. „Ein ein­ziger tiefer Stoß wäre eine zu gelinde Strafei" spotteten

«So gut soll es Dir nicht werden. Hast Du je Mitleid mit uns gehabt?"

»Ja, ja", höhnte der ganze Chor: „Nun wollen wir *dr Deine zärtliche Liebe für uns vergelten I"

Dumpf stöhnend ließ der Unglückliche alles mit sich ge­schehen, aber so qualvoll auch das Ende war, dem er preis- Reben, er flehte nicht um Erbarmen.

in allen wesentlichen Punkten der vom Abgeordnetenhause bei Bewilligung der Eisenbahnvorlagen beschlossenen Reso­lution. Die BezirkSeisenbahnräte werden von den Provin- zialausschüffen ober entsprechenben Körperschaften aus den Vertretungen von Hanbel, Industrie und Landwirtschaft bestellt. Die Bezirkseisenbahnräte wählen 29 Delegierte, welche mit dem vom Könige ernannten Vorsitzenden und Stellvertreter, 4 Commissarien der beteiligten Ressorts und je 3 Mitgliedern der beiden Häuser deS Landtags den Landeseisenbahnrat bilden. Die Kompetenz der Eisenbahnräte ist eine lediglich begutachtende; sie müssen aber vierteljährlich in allen die Verkehrsinteressen ihres Gebiets bezw. der Gesamtheit betreffenden Fragen gehört werden. Die Normaltarife und Anträge auf allgemeine Aenderungen des Betriebs- und Bahnpolizeireglements werden auch dem Landtag vorgelegt, freilich nur „zur Aeußerung" nicht zur Beschlußfassung, wie von vielen Seiten verlangt worden war. In Anbetracht deS strengen Anschließens der Vorlage an die vorjährige Resolution des Abgeordnetenhauses wird man heftige Kämpfe über dies Garantiegesetz kaum mehr erwarten dürfen. Wie sich diese neugebildeten Körperschaften bewähren, kann erst die praktische Probe zeigen. Als kein günstiges Omen könnte es betrachtet werden, daß die hochschutzzöllnerische „volks­wirtschaftliche Correspondenz" sehr unzufrieden mit dem Gesetzentwurf ist. UebrigenS bemerken wir, daß in der Veröffentlichung des Gesetzentwurfs,' so wett sie bis jetzt vorliegt, die Frage der finanziellen Garantieen noch nicht geregelt ist.

Breslau, 18. Oktober. (Schluß der Verhandlungen des deutsch - konservativen Parteitags). Nach Herrn von Heydebrand ergriff Freiherr von Thielmann auf Jacobs­dorf das Wort, um über „Steuer- und Wirtschaftspolitik" zu sprechen. Nach einer Einleitung Über die verschiedenen Wirtschaftssysteme besprach derselbe die Schäden des gegen- wärtigen Systems, um sich nach Maßregeln umzusehen, welche geeignet wärm, den in demselben liegenden Gefahren vorzubeugen. In Schlesien lebe der Landwirt im Allge­meinen noch unter Verhältnisfen, die nicht ungünstige zu nennen seien; darum fei der Bauernstand in Schlesien auch noch leistungsfähiger, alö anderwärts mehr nach Norden zu; doch fei die Kalamität nun auch hier, nament­lich in Oberschlesien.fühlbarer geworden u. A. durch Zer­splitterung des Grundbesitzes und meint, daß, wenn die Erbschastsgesetze nach dem Buchstaben ausgeführt würden, in ganz Schlesien kein leistungsfähiger Bauer mehr vor- Händen sein würde; der Bauer beuge durch Uebertragung der Besitzung bei Lebzeiten ober durch Testament dem vor. Ob durch Aufhebung des römischen Erbrechts oder durch Testierung dem immer weiter greifenden Nebel zu steuern sei, darüber seien Untersuchungen im Gange. Der Hand­werker müsse ebenfalls geschützt werden und hier komme

Anzeigen nimmt entgegen die Spedition b. Blatte» sowie d. Annoncen-Bureaux von 0. L- Daube & So. in Frankfurt a. M; JSgerffche Buchhandlung daselbst; Hermann'sche Buchhandl. daselbst; Jnvaltbendani in Berlin: xö. Thiene» in Elberfeld: 6. Schlotte in Bremen.

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Für in der Expedition zu ertheilende Auskunft und Annahme von Adressen werden 25 yfg. berechnet. ”

Anzeigen nimmt entgegen: die Expedition d.Blatte», kowie d.Annoncen-Bureaur von Th, Dietrich & Co. in staffel und Hannover; Th. Dietrich in Frankfurt a.M.; Haasenstein & Bögler in Frankfurt a- M., Berlin, Leipzig, Cöln ic.; Rudolf Messe ix Berlin, Frank- hirf e. M re.

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bon den Kommissionen der letzteren unter Oberaufsicht deS LandeSdirektoriums verwaltet. Das Vermögen des Fonds bei der Taubstummenanstalt zu Osnabrück ist bereits ein verhältnismäßig beträchtliches und belief sich am 31. Dezbr. 1879 auf 24,450 Mark, während die anderen beiden An­stalten erhebliche Kapitalien zur Subventionierung Ent- .^ssener noch nicht besitzen. Vor Kurzem hat indessen die Kommission der Taubstummenanstalt in Hildesheim den Versuch gemacht, auch das Interesse weiterer Kreise auf die Fürsorge entlassener Taubstummen hinzulenken. — Die Verkehrsanstalten und Oberpostkassen werden durch eine Verfügung deö Reichspostamts veranlaßt, am 31. Oktober festzustcllen, welche Beträge an Reichsgoldmünzen, an Einthalerstücken und an Reichsstlbermünzen nach den drei Sorten getrennt unter ihren Gelbbeständen an bem bezeichneten Tage beim Schluß bet Dienststunden vorhan­den sind. Die Oberpostdirektionen haben auf Grund der eingegangenen Anzeigen eine Hauptzusammenstellung anzu­fertigen und. diese dem Rechnnngöbureau des Reichspost­amts bis spätestens 8. November einzureichen. — Das unterm 8. Oktober d. I. zu Berlin vollzogene Ueberein- kommen zwischen Deutschland und Belgien, betreffend die Einziehung von Quittungen, Rechnungen u. s. w. mittelst Postmandats tritt mit dem 1. November in Kraft. Die Einziehung von Geldern kann in diesem Verkehr mit Bel­gien bis zum Betrage von 600 Mark oder 750 Francs erfolgen.

öerlttt, 21. Oktbr. Der „Kreuzzeitung" zufolge be­schloß der evangelische Oberkirchenrat in der gestrigen ge­meinschaftlichen Sitzung mit bem Generalsynobalvorstanbe bezüglich ber Angelegenheit ber Pfarrerwahl an ber hiesigen Jacobikirche, ben Pfarrer Werner zu einem neuen Colloquium einzuberufen, von oeffen Ausfall Bestätigung ober Nichlbe- stätigung abhängen solle. — Der volkswirtschaftliche Con- greß nahm einstimmig ben Antrag Barths (Bremen) an: Der Congreß erklärt die Uebertragung der Surtaxe d'entrepot auf Deutschland sür einen Schaden der inter­nationalen Wirtschaftspolitik. Bei der Beratung über die internationale Edelmetall-Bewegung wurde' der Antrag des Professors Wagner, vor Aushebung der Sistierung der Silberverkäufe sei eine Enquete darüber wünschenswert, ob der in dem Märzgesetze beschrittene Weg zu Ende geführt oder ein anderer Weg beschritten werden solle — abge­lehnt. Die Thesen Hertzka's (Wien), welche jeden Rück­schritt von ber reinen Golbwährung zur Silber- ober Doppelwährung für mithunlich und die Sistierung der deutschen Silberverkäufe als eine Gefahr für das Gold- wesm und Bankwesen Deutschlands bezeichnen, wurden mit großer Majorität angenommen. — Der in der bevorstehen­den Landtagssesston vorzulegende Gesetzentwurf über die Eisenbahnräte wird jetzt in seinen Einzelheiten bekannt. Die vorgeschlagene Bildung der Eisenbahnräte entspricht

Den Triumph gönnte er ber teuflischen, entmenschten Horbe nicht.

Skölz, wie er gelebt, wie er bas Schicksal herausae- forbert, wollte er sterben.

Nur zum Himmel suchte sein verzweiflungsvoller Blick zu bringen. Angstvoll hing sein brechendes Auge am Firmament.

Kein Wort kam über seine Lippen, aber sein Kopf neigte sich auf bie Brust, eine tiefere Qual, als Menschen ihm ersinnen konnten, folterte fein Inneres.

Ihm war, als sähe er fein verratenes Lieb. Mit irrem trübem Blick schaute sie ihn an, so bleich und verstört. Sie zeigte ihm die Wunde in der Brust.

Grausam hatte er ihr Herz betrogen — das zuckende langsam ertötet — ihr Leben mitleidslos zerstört. Gebrochen war die Gestalt, bie einst so holb geblüht, baS einst so unschulbig frohe Gesicht — schmerzversteinert.

Er wand sich in seiner Gewissensangst und Thränen stürzten über seine Wangen.

Seine Mörder sahen, wie er die Hände ringend zum Himmel aufhob.

„Wollt Ihr Euch vor uns bentütigen und um Gnade flehen?" schrieen sie.

»Ihr seid nicht meine Richter, sondern Gott. Aus Ihn allein will ich in dieser Stunde hoffen."

„Stolz bis zürn letzten Atemzuge!" schmähten sie. „Wir wollen Dir schon den Hochmut austreiben."

Doch so grausam sie ihn quälten, sie erreichten kein zweites Wort von ihm. War sein Leben auch durch großen Frevel entweiht, er wollte es wenigstens mit einem Helden­tode sühnen.

Ein herzzereißeuder Abschiedsblick suchte das Meer.