gegen die Angriffe, welch- wider die oberste Lehr- und Jurisdiktionsgewalt deö h. Vaters gerichtet sind, sowie gegen die Unterdrückung der weltlichen Herrschaft des Papstes und die vielfachen Verletzungen der Rechte des h. Stuhles. Bei dieser Gelegenheit fordert sie alle Katholiken Deutschlands auf, dem h. Vater durch freigebige Leistung des Peterspfennigs die Mittel zu geben, um den Pflichten seines obcrhirtlichen Amtes und so mancherlei Bedürsilisserr der Kirche gerecht werden zu können. 2. Sie erhebt feierlich Protest gegen alle Eingriffe, in das untere Wesen dec Kirche durch Versuche, die freie Spendung der Sakramente zu wehren, die Verkündung der göttlichen Wahrheit einzuschränken und die Erziehung und Bildung des Klerus den Händen der Kirche zu entwinden. 3. Sie beklagt ebenfalls auf Tiefste die Aufhebung, Vertreibung und Beschränkung der Orden, die, wie für die Kirche, so für die Gesellschaft von höchster Bedeutung sind und durch nichts ersetzt werden können. 4. Die Generalversammlung protestiert auf das Energischste gegen die Beraubung der Propaganda in Rom durch die italienische Regierung, als eilte Verletzung und Schädigung, welche die ganze katholische Christenheit trifft. 5. Die 27. Generalversammlung der Katholiken Deutschlands anerkennt dankbar die umsichtige und entschlossene Haltung der Centrumsfraklion im preußischen Landtag und im deutschen Reichstag. 6. Die katholische Generalversammlung hält fest an den auf den bisherigen Versammlungen aufgestellten Prinzipien, welche das Ver- hältniß der Kirche zur schule und deren Rechte auf dieselbe, das Anrecht auf die katholischen Schulstiftungen, die Konfessivnalität der «schulen, die Erteilung des Religious- unterrichts und die Mitwirkung der Kirche bei der Bildung, sowie bei der Anstellung der Lehrer ausgesprochen haben, wie dies insbesondere von der vorjährigen Generalversammlung zu Aachen ausgesprochen wurde. Von diesen Grundsätzen geleitet, erneuert sie ihren Protest gegen das staatliche Schulmonopol in welchem sie eine schwere Beeinträchtigung der Rechte der Kirche wie der elterlichen Rechte erblickt. 7. Eine der schwersten Schädigungen des religiösen Lebens erkennen wir in den Simultanschulen, denn sie verkümmern nicht nur vielfältig den Unterricht, sondern machen eine religiöse Erziehung geradezu unmöglich. 8. Die Generalversammlung begrüßt mit Freuden die Ausbreitung des auf der vorjährigen General-Versammlung zu Aachen gegründeten Peter Canisius-Bereins. Sie erblickt in ihm und dem Gebete seiner Mitglieder ein wichtiges Mittel zur Herstellung besserer Schulen. 9. Die Katholiken Deutschlands blicken mit Bewunderung aus den Episkopat Belgiens und die dortigen Katholiken wegen der großartigen Opfer die sie im Kampfe um die Freiheit der Schule gebracht haben. 10. Ebenso bringt die Generalversammlung ihre volle Sympathie den Katholiken Frankreichs entgegen in den schweren Kämpfen, welche ihnen eine kirchenfeindliche Regierung bereitet hat. Mil Teilnahme blickt die Generalversammlung auf die Standhaftigkeit des sranzösifchen Welt- unb Ordensklerus sowie aus die heroische Opferwilli,steil so vieler französischer Laien, welche lieber hohe Stellungen auf- gaben, alö daß sie ihrer kirchlichen Ueberzeugung zuwider gehandelt hätten.
AÄslMÄ.
Wien, 23. Sept. Die „Politische Correfpoiidenz" meldet aus Cattaro von heute: Der Oberkommandant der beträchtlich verstärkten Montenegriner, Petrovits, nahm eine Recognoscierung der albanesifchen Positionen vor und kehrte ohne den Feind zu treffen, zurück. — Admiral Seymour ist auf der Yacht „Helikon" in Cattaro einge- lausen und hierauf nach Cettinje weitergereist.
Paris, 23. Septbr. Die republikanischen Journale hoffen, die Person des Ministers BarthÄemy Sainthilaire und seine Mäßigung würden für Europa ein Pfand der friedlichen Absichten Frankreichs fein. Die Journale der Corrservativen und Intransigenten meinen, das Ministerium Ferry werde keine ruhige Eristenz haben, betrachten indessen die Ernennung Barthölemy's ebenfalls als Garantie einer friedlichen Politik. Gestern Abend kamen die Minister, mit Ausnahme Barthölemy's und Clouö'S, welche zu spät benachrichtigt waren, bei Ferry zusammen. Bezüglich der Besetzung der Unterstaatösccretärposten ist noch keine Entscheidung getroffen.
Skutari, 22. Septbr. Den Consuln wurde ein voll 35 Notabeln Dulcigno's unterzeichneter Protest überreicht, worin dieselben erklären, daß sie sich niemals von der türkischen Regierung trennen wollten, unter welcher sie seit Jahrhunderten gestanden hätten. Wenn die Montenegriner versuchen sollten, vorzudringen würde man ihnen mit Gewalt begegnen. Dieser Protest wurde von mehreren Consuln zurückgewiefen. Mohamedauisehe und katholische Mitglieder der albanesifchen Liga haben sich nach Tust begeben, um die Bergbewohner zur Verteidigung aufzusordern. — Ein Adjutant des Sultans, Suleiman Bey, ist in Veranlassung des von dem Geschwader-Commandanten Admiral Seymvnr an die Pforte gerichteten Ultimatums in skutari eingetroffen. Riza Pascha hat die Liga ausgefordert, sich zu unterwerfen und gedroht, im Falle der Weigerung Gewalt anzuwenden und !von Konstantinopel Verstärkuilgen zu verlangen. Die kathotischeu Albanefen sollen eher geneigt jein, sich zu unterwerfen, während die Muhamedaner sich entschieden weigern.
Hesfeu-Najsan.
* Marburg, 24. Sept. Die „Kassl. Tageöp." verwahrt sich dagegen, daß wir sie „fortschrittlich" genaiutt, das
Blatt erklärt vielmehr: „Wir stehen im Dienste keiner Partei, halten es aber für unsere jonriialistische Pflicht, über die Bewegung innerhalb jeder poetischen Partei möglichst eingehende objektive Berichte zu bringen " Wir nehmen gern hiervon Notiz, wenn schon das Blatt aus der Zeit der letzten Kassler Reichstagswah! unser Pcäoicat „fortschrittlich" im höchsten Grade verdiente. Für die von ihm uns angelhaue Ehre „officiöö" zu sein, müssen wir leiser danken, da wir dies weder sind noch waren. — Ein „fortgeschrittener Kasielaner" schreibt uns: „Es wird uns eine besondere Freude fein, gerade daö intelligente Marburg unserer Fortschrittspartei zu gewinnen, alle bezüglichen Toaste heim Parteitag lauteten, Marburg soll uut: muß unser werden vor allen Ändereu." Der Wunsch nimmt uns nicht Wnnoer, wohnte doch Herr Pcostssor Stengel von hier dem Mahle und den Sitzungen bei. Daß die Herren die Rechnung ohne den Wirt machen, werden sie wohl einsehen, wenn sie sich von der Stimmung unserer Bürgerschaft überzeugen, weiche keineswegs gewillt ist, der Fortschrittspartei in ihrem Kriegözuge gegen den Fürsten Bismarck und seine Schöpfungen zu folgen.
Marburg, 22. Septbr. In der heutigen öffentlichen Sitzung der Strafkammer Königl. Landgerichts wurden verhandelt: 1) Die Strafsache gegen den früheren Stiftsvogt und HofpitalLverwalter Christian Heuser von Wetter, wegen Unterschlagung. (Fortgesetzte Verhandlung der Sitzung vom 22. Juni d. I.) Angeklagter ist beschuldigt: in ferner Eigenschaft als StiflSvogt ceu Betrag von 3507 M. 93 Pf. im Laufe der Jahre 1878 und 1879 zum Nachteile der Stistskasse,unterschlagen zu haben. Er gesteht zu, die vorgedachte Summe unterschlagen zu haben, es sei dies aus dem Grunde geschehen, weil sein nun verstorbener Sohn (Pfarrer in Kirchvers), wahrend feiner Studienzeit bedeutende Schulden, etwa 2000 Thaler contrahiert habe, die er zu bezahlen übernommen. Der geladene Sachverständige sagt aus: Es seien ihm vom Angeklagten Notizen gegeben und Angaben gemacht worden, auf deren Grund er den Rechnungsabschluß angefertigt, dieser habe die Restsmnme (Rezeß> von 3507 M. 93 Pf. ergeben, welche Angeklagter anerkannt und unterschrieben habe. Auf besonderes Befragen erklärt der Sachverständige, daß Heuser auch als Hospitalsverwalter Gelder im Betrage von etwa 1600 M. unterschlagen habe, wie ihm vom jetzigen Herrn Landrat von Altenbokum mitgeteilt worden sei. Herr Staatsanwalt Bertram hält die Anklage aufrecht und erklärt ferner, daß dem Angeklagten alle möglichen Zugeständnisse und Erleichterungen gegeben worden feien, um diese Sache ins Klare zu bringen, aber alles sei vergeblich gewesen, er sei als Rechnungsführer aller Fähigkeiten baar, sein Gedächtnis sei gleich Null; daß er heute nicht mehr wissen will, wie der Rezeß entstanden sei, zeige klar, was man von dem Angeklagten zu halten habe. Er beantrage daher gegen den Angeklagten als öffentlichen Beamten eine Gefängnisstrafe von 9 Monaten zu erkennen. Herr Rechtsanwalt Hille, als Verteidiger des Angeklagten bestreitet, daß das Stift ein staatliches Institut fei, Heuser sei nur Beauftragter oder Generalbevollmächtigter des Stifts gewesen, eS sei dies nur ein privatrechtliches Verhältnis gewesen. Er hebt hervor, daß Heuser von Jugend auf bis hierher ein in allgemeiner Achtung in Wetter stehender Mann fei, der stets Vertrauensämter bekleidet habe. Er beantragt gegen den Angeklagten eine geringe Strafe zu erkennen und bemerkt noch, daß daö Stift nicht den geringsten Verlust zu befürchten habe. Das Gericht erkannte, indem es den Angeklagten alö öffentlichen Beamten erklärte, gegen denselben wegen Unterschlagung eine 9monatliche Gefängnisstrafe, Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf 1 Jahr und Tragung der Kosten. — 2) Strafsache gegen Franz Schick von Niederklein, wegen Körperverletzung. Derselbe ist an- geklagt, am 3. August v. I. den Dienstknecht Heinrich Mühling von da, gemeinschaftlich mit H. Möminger auf der Staße dortseibst mißhandelt und körperlich verletzt zu haben. Schick ist vom Königl. Schöffengericht in Kirch hain wegen dieses Vergehens in eine 3monatltche Gefängnisstrafe verurteilt worden und hat hiergegen eie B.rnfung eingelegt Er beharrt beim Leugnen. Die vernommenkn 5 Zeugen bestätigen teilweise die Anklage. Herr Staats- Anwalt beantragt Bestätigung deö erstinstanzlichen Urteils, da die Beweisaufnahme vollständig fei. Das Gericht publizierte folgendes Urteil: Unter Aufhebung des a .-ge-e chten en Urteils des Königl. Schöffengerichts zu Kirchdttn wird der Angeklagte nach §. 223 des Str.-Gef.-B. in eine zweimonatliche Gefängnisstrafe und in die Kosten beider Instanzen verurteilt. — 3) Salomon Michel II. vo.^ Gladenbach ist angeklagt, durch Vorspiegelung falscher Tatsachen die Kinder des Ackermanns Michel in Weidenhaustn um einen Betrag von 50 Pfg benachteiligt zu haben; er stellt die Anklage in Abrede und ist bereits vom Königl. Amtsgericht in Gladenbach wegen dieses Vergehens in einen Tag Gefängnis verurteilt worden, hat aber hiergegen die Berufung ausgesührt. Angeklagter erklärt: es sei richtig, daß Burk, Vormund der Michel'schen Kinder 50 Pfennige für Schreibgebühr und Porto bezahlt habe. Auf die Aeutzernng deö Burk, daß er die 50 Pfg-, wie er auf Königl Amtsgericht gehört, nicht zu zahlen brauche, feien ihm diese zurückgezahlt worden. Herr Staatsanwalt beantragt Bestätigung des Amtsurteils. Der Mitcompagnon Zinser fei, wie die dortige Bevölkerung sich ausdrücke, ein großer Wucherer und Bauernfänger, der sich mit Hülfe deö Angeklagten zum Abschluß von Geldgeschäften befasse. Es wurde folgender Beschluß publiciert: Weiterer Termin steht den 20. Oktober d. I, Morgens 9h. Uhr, wozu
Zinser und Burk geladen werden sollen. Sodann wurde eine P rufe von 1 /. bis 4 Uhr Mittags ungeordnet. — In der am Nachmittag fortgesetzten Sitzung wurde verhandelt: 4) Strafsache gegen den Maurer Joh. Joseph K-ßler von Niederklein. Derselbe ist angeklagt, am 20. Dezember o. I. einen ihm nicht gehörigen Geldbetrag von 233 Mark, welchen er vom Forstmart Walther in Lehrbach zur Verteilung an sich uuo 5 andere Arbeiter erhalten gehabt, in Niederklein unterschlagen zu Haden. Angeklagter ist vom Königl. Schöffengericht in Kirchhain wegen dieses Vergehens zu 3 Monaten Gefängnis verurteil: worden, wogegen er die Berufung guSgeführt hat und behauptet, die Holzhauer Joseph Möminger und Martin Schick hätten ihm oaS Geld gestohlen, er sei damals angetrunken gewesen. Auf Vorlesung der Zeugen - Aussagen erklärt Angeklagter weiter nichts. Der Verteidiger, Herr Rechtsanwalt Schantz, hebt hervor, daß Angeklagter stark angetrunken, von Möminger und Schick bestohlen worden sei. Es sei dem Angeklagten, da das Geld für mehrere Personen bestimmt gewesen, keine Unterschlagung zur Last zu legen. Er beantrage daher Herabsetzung der Strafe refp. Freisprechung. Herr Staatsanwalt beantragt Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils. Das Gericht verkündete folgendes Urteil: die Berufung wird verworfen und der Angeklagte in die Kosten verurteilt. — 5) Strafsache gegen Handelsmann Ascher Lilienstein von Goßfelden wegen einfachen Diebstahls. Die Anklage lautet: am 12. Juli 1876' der Ehefrau des Johann Theis Laukel in Slerz- hausen ein paar Ochsen ans oerem Stalle eigenmächtig weggenommen zu haben. Angeklagter leugnet die Anklage und bringt vor, daß er im Sommer 1876 mit Der Frau Laukel, deren Mann und Schwiegervater einen Handel dahin abgeschlossen habe, wonach er ein paar kleine Ochsen gegen ein paar größere und einer Zugabe von 82 Thlr. und 2 Mesten Korn an die Laukel vertauscht habe. 1. Zeuge, Joh. Theis Laukel von Sterzhausen giebt zu, seiner Fran Vieh, Schiff, Geschirr, Mobilien und Immobilien verkauft zu haben, auch habe er die eheliche Gütergemeinschaft aufgehoben. Er habe allerdings, ohne Genehmigung seiner Fran, den betreffenden Ochfenhandel abgeschlossen. 2. Tue Ehefrau des Vorigen, Catharina, geb. Schmidt voitt da, sagt: Sie sei den damals (12. Juli 1876) abgeschlossenen Tauschhandel, der ohne ihr Wissen und Willen geschehen, nicht zufrieden gewesen, beharrt im klebrigen bei der Anklage. 3. Bürgermeister a. D Jacob Ruppersberg von Sterzhausen sagt, daß Jost Schmidt, Bruder der Fran Laukel, ihm die Anzeige gemacht habe, daß Ascher Liliensteiu ihr ein Paar Ochsen aus dem Stalle gestohlen habe. .4. Heinrich Laukcl von da bestätigt den Handel mit den Ochsen, welchen sein Sohn abgeschlossen habe. Seine Schwiegertochter habe hiervon nichts gewußt. 5. Catharina Laukel, Ehefrau des Vorigen, sagt: Angeklagter habe ihr 3 Thlr. offeriert, wenn sie ihren Sohn veranlasse, daß er den schein unterschreibe. Herr Staats- Anwalt Bertram hält die Anklage aufrecht, betont, daß die Absicht der Aneignung der Ochsen Seitens des Angeklagten zu deutlich vorliege, es liege hier ein gewöhnlicher Diebstahl vor. Durch Die Beweisaufnahme sei die Anklage vollständig erwiesen. Der Herr Bürgermeister bekunde, daß Jedermann wisse refp. gewußt habe, daß die Frau Laukel Eigentümerin des ganzen Gutes incl. Vieh, Schiff und Geschirr sei. Er führt ferner aus, daß die Fran Laukcl zu allen Händeln ihres Mannes nie ihre Zustimmung gegeben habe, weil er nicht die geringste Berechtigung gehabt. In weiterer Auöführnug geht Herr Staatsanwalt zur näheren Begründung der Anklage über und beantragt, den Angeklagten in eine 2monatliche Gefängnisstrafe zu verurteilen. Herr Rechtsanwalt Hille, Verteidiger des Angeklagten, führt ans, daß fein Mandant keine Kenntnis von der Aushebung der Gütergemeinschaft unter den Laukel'schen Eoelmlen gehabt habe, er führt ferner in längerer Auseinandersetzung aus, daß Angeklagter sich um die inneren häuslichen Angelegenheiten anderer Personen nie kümmere, sondern lediglich seinem Geschäft als Viehhändler abwarte. ES fei notorisch, daß in een meisten Fällen nur der Ehemann den Handel abschließe; in diesem guten Glauben habe er sich auch im vorliegenden Falle befunden. Er beantrage Freisprechung deö Angeklagten. Das Gericht publizierte folgendes Urteil: Der Angeklagte wird von der Anklage des Diebstahls kostenlos freigesprochen.
— Der Postassistent Raphael ist von Hersfeld nach Wächtersbach versetzt und der Postassistent Huhu in Großalmerode zum Postverwalter daselbst ernannt worden. — Der Kaufmann Ellenberger in Beiseförth und der pensionierte Postschaffner Kranz' in Sterzhausen sind zu Postagenten angenommen worden. — Die Rechtskaiwidateu Blomeyer, Diehlö, Waas uub Harle, t sind zu Referendaren ernannt. Der Gefangenwärter Knecht in Kassel ist alö Gerichtsdiener und Grfangenwärter an das Amtsgericht in Volkmarsen und der Gerichtsdiener Henrich in Volkmarsen als Gefangenwärter an das Gerichtsgefängniö in Kasfel versetzt worden. — Der bisherige Hülföschntzmann Bronsch zu Hanau ist zum Schutzmann bei Der königlichen Polizeiverwaltung in der Stadt Marburg ernannt worden. — In den Ruhestand versetzt wurden die Lehrer Licberrnaltn an ; er städtischen Knabenbürgerschule zu Kassel, C. Wagner an der städtischen Freischule daselbst, Kantor Cnyrim zu Allendorf a. d. W., Klißner zu Maberzell und Lrssard an der israelitischen Schule zu Amöneburg. — Die nachgc- suchte Dienstentlassung erhielten der Rektor Asmus zu Rodenberg, die Lehre" Ahlbach zu Finkenhain, Breidenbach zu Kirchhain, Schäfer zu Albungen, der Lehrer Aschen-