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Mr. 18».

Marburg, Sonnabend, 7. August 1880

XV. Jahrgang

»»zeigen nimmt «mgegen: tft Expedition d.vlattes, Mir d Annoncen-Bureaux gen Th, Dietrich & So. in Mel und Hannover; Th. Dietrich in Frankfurt a.M.;

aasenstein & Bögler in Frankfurt a- M., Berlin, Leipzig, Lölu ig; Rudolf Moffe in Berlin, Frank­furt a. M. ig

(Oliciliclftfdir jfitmig

Anzeigen nimmt entgegen die Expedition d.vlattes sowie d. Annoncen-Bureaux von ®. L- Daube & So. in Frankfurt a- M; Jäger'sche Buchhandlung daselbst; Hermann'sche Buchhanbl. daselbst; Jnvalidendank in

Berlin; W- Thienes in Elberfeld; 6. Schlotte in

Bremen

Erscheint täglich außer an den Wetttagen nach Sann- und Feiertagen- Preis für das Quattal mit der wöchentlichen BeilageJlufteirteS SouutaaSblatt" durch die Srvedition (Rn&tot Buchdruckerei) bezogen 3k Mark, durch bte Postämter des Deutschen Reiches 2 Mark 50 Pfg. (efd. Bestellgebühr). JnsettionSgebühr für die gespaltene Reife 10 Pfa

Mr in der Expedition zu ertheilende Auskunft und Annahme von Adressen werden 25 Pf«, berechnet VTB*

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Dberhessische Zeitung

mit deren Gratisbeilage

Illuftrirtes Sonntagsblatt bitten wir baldigst bei den Postanstalten machen zu wollen.

«M- Die Landpostboten nehmen auf dem Lande Bestellungen entgegen.

Die Ex-ed. >. Oberh. Zeitung.

Fortschrittliche Agitation.

Unter dem TitelWas für bittere Früchte dem Land­mann aus den konservativen Wahlen erwachsen", sucht die Fortschrittspartei durch Flugblätter derParlamentarischen Korrespondenz" auf die Landbevölkerung einzuwirken, indem sie Beschlüsse einer nicht nur Konservativen, sondern auch von zahlreichen Nationalliberalen gebildeten Majorität des Landtages, welche im Interesse des flachen Landes gefaßt worden sind, als nachteilig für den Landmann darstellt. Das erste Flugblatt bespricht zuerst das neue Feld- und Forstpolizeigesetz und sagt:Das Gesetz wimmelt von Strafparagraphen mit Androhung von Geldbuße und Haft. Alte, längst vergessene Strafbestimmungen sind wieder ins Leben gerufen, neue hinzugefügt." Natürlich enthält das erwähnte Gesetz, wie alle Polizeigesetze, die Androhung von Strafen für Zuwiderhandelnde. Diese Strafbestimmungen sind aber im Wesentlichen bereits in der Feldpolizeiordnung vom 1. November 1847 und dem dieselbe abändernden Gesetze vom 13. April 1856 enthalten und stehen seitdem in dem größten Teile der preußischen Monarchie, d. h. in den östlichen Provinzen und in Westfalen, in Kraft. Die­selben haben sich bewährt und sind in dem neuen Gesetze in eine übersichtlichere und bessere Form gefaßt worden. Zudem sind vielfach Milderungen etngctreten, da in vielen Fällen, welche nach den Bestimmungen vom 1. November 1847 ohne Weiteres strafbar waren, jetzt nur auf Antrag des Beschädigten die gerichtliche Verfolgung staltfinden kann. Ferner ist durch das neue Gesetz eine große Anzahl noch n Kraft steheuder scharfer Strafbestimmungen, die u. A. n den rheinischen, bis in 17. Jahrhundert sich zurücker- ireckcnden Forstordnungen sich befinden, nicht, wie daö ortschrittliche Flugblatt sagt, wieder ins Leben gerufen, vndern außer Kraft gesetzt worden. Wohl aber ist im Interesse des ländlichen Grundbesitzes des kleinen, wie des großen ein wirksamer Schutz gegen Feld- und Wad- srevel geschaffen. ' ...'

Gesiegt.

Novelle von E. Redenhall.

(Fortsetzung.)

Dr. Horn sprach mit einer Begeisterung, die seinen schönen Zügen einen ganz besonderen Reiz verliehen. Eugenie hörte athemloS zu, sie wagte eS nicht, ihn zu Unterbrechen.

Dies, mein gnädiges Fräulein," fuhr der Doktor fort, ,stnd nur die Lichtseiten, die ich Ihnen vorgcführt habe. 3n eben so vielen Fällen kann der Arzt die stumme Bitte Ne aus all' den trostlosen Augen auf ihn gerichtet ist, uicht erfüllen. Ec muß den letzten Hoffnungsschimmer kauben, er steht machtlos dem Verhängniß gegenüber. Die Wissenschaft vermag nichts, wenn die Natur ihre Unter­stützung versagt. Es ist gewiß ein Gefühl der Trauer, ^as ihn dabei befällt, aber das Bewußtsein erhebt ihn, ° er Alles gethan, waS er konnte, daß eine höhere Macht «en Sieg davon getragen hat. Es entmutigt ihn dies uicht, es benimmt ihm nicht die Freudigkeit, sondern es Mrnt ihn an, mutig vorwärts zu streben, durch fleißiges btndium sein Wiffen noch zu erweitern. Aber, ich bitte Msend Mal um Entschuldigung, mein gnädiges Fräulein," Unterbrach er sich plötzlich.Ich habe mich hinreißen Men, Ihre Zeit übermäßig in Anspruch zu nehmen und

von einem Gegenstand zu unterhalten, der Sie sicher ^r wenig interessiert."

Sie irren, Herr Doktor, ich danke Ihnen," sagte Eu- Mie bewegt.Sie haben mir eine hohe Achtung vor Dem Beruf eingeflößt. Mit dieser Auffassung wird ihr ^ben reich an Glück und ein gesegnetes sein!"

Eugenie hatte ihm dabei, ganz vergeßend, wo sie sich

Aus welchen Bestimmungen des Gesetzes dem. Land- manne Schaden erwachsen soll, giebt die fortschrittliche Korrespondenz nicht an; sie beruft sich statt dessen auf den Ausspruch eines Abgeordneten, welcher lautet:Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, daß dieses Gesetz mehr durch die Sorge um das Wild als durch die Sorge um Feld und Wald diktiert worden ist." Worauf aber dieser Eindruck beruht, ist nicht ersichtlich, da das Gesetz keine Vorschrift enthält, welche dahin ausgelegt werden könnte, daß sie aus der Sorge um das Wild entstanden sei.

Ferner schreibt die Korrespondenz:Nach dem neuen Gesetz kann z. B. daS bloße Sammeln von Beeren, Pilzen und Kräutern, bisher ein Nahrungszweig für manche armen Leute, auch wenn es dem Waldbesttzer nicht den mindesten Schaden bringt, durch einfache Polizeiverordnungen allen Denjenigen bei Strafe verboten werden, welche sich nicht einen Legitimationsschein lösen." Dies bezieht sich auf den §. 41 des Gesetzes, welcher wie folgt lautet:

Mit Geldstrafe bis zu zehn Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen wird bestraft, wer auf Forstgrund­stücken bei Ausübung einer Waldnutzung den Legiti­mationsschein, den er nach den gesetzlichen Vorschriften oder Polizeiverordnungen, nach dem Herkommen oder nach dem Inhalt der Berechtigung lösen muß, nicht bei sich führt.

Die Verfolgung tritt nur auf Antrag ein."

Der Paragraph enthält weder ein neues Verbot, Beeren rc. zu sammeln, noch eine Erweiterung der Befugnis, die­ses Sammeln von der Lösung eines Legitimationsscheines abhängig zu machen. Vielmehr ist hinsichtlich dieses Punk­tes Alles beim Alten geblieben; es sind durch diesen Para­graphen, wie bei den Landtagsverhandlungen wiederholt vom Regierungstisch betont worden ist, weder neue Berechti­gungen geschaffen worden, noch vorhandene beseitigt. Dieser Auffassung entsprechend ist durch eine allgemeine Verfügung deS landwirtschaftlichen Ministers, welcher mit der Aus­führung des Gesetzes betraut ist, ausdrücklich angeordnet worden, daß die Forstbehörden eS in diesem Punkte bei dem bisherigen Verfahren belassen sollen, mit der Maß­gabe, daß, wo bisher Legitimationsscheine gegen Entgelt üblich sind, dieselben künftig gegen die geringe Gebühr von 5 Pfennigen erteilt werden sollen. Es soll die Ausfer­tigung von Legitimationsscheinen nicht als Einnahmequelle behandelt werden, sondern von dem Gesichtspunkte der Auf­rechterhaltung der Ordnung und Begünstigung der heimi­schen gegen die fremden Beerensucher. Also auch die ärmeren Volksklassen werden weder durch das Gesetz noch durch dessen Ausführung benachteiligt, und die Behauptung des fortschrittlichen Flugblattes, daß dieses der Fall sei, entbehrt jeden Grundes.

Die im Vorstehenden gekennzeichneten Angriffe desselben richten sich gegen ein in Kraft befindliches Gesetz. Im

befand, fast unbewußt die Hand gereicht, um sie im nächsten Augenblick verwirrt und hocherrötend zurückzuziehen. Auch Dr. Horn war davon betroffen, doch schnell gefaßt, kam er ihrer Verlegenheit zu Hülfe und sich tief vor ihr ver­beugend, sagte er:

Wenn auch Sie mir gütigst verzeihen, so werde ich doch wohl sicher von Ihren Gästen in den Bann gelegt, daß ich Ihnen die liebenswürdigste Wirtin so lauge ent­zogen habe. Ich eile mein Versehen wieder gut zu machen."

Ehe Eugenie sich von ihrer Verwirrung erholt hatte, war er unter einer Gruppe Herren verschwunden, auch sie sah sich bald von einem Kreise junger Damen umringt und fand fo am Besten ihren Gleichmut wieder. So ganz unbemerkt war jedoch diese Scene nicht geblieben, einige ältere Damen waren ihr mit großer Spannung gefolgt.

Haben Sie gesehen, Frau Direktor," sagte die Frau Stadträtin G.,Fräulein Bernau scheint sehr interessiert, jetzt giebt sie ihm gar die Hand. Wie unpassend! Das würde Aennchen niemals thun." Dies war der Name ihrer Tochter, deren Alter schon etwas zweifelhaft erschien. Die Dame, an welche diese Worte gerichtet waren, war die Frau deS Gymnasial-DirektorS, die ein wenig das Maß gewöhnlicher Korpulenz überschritten hatte und dadurch einen etwas unbeholfenen aber gutmütigen Eindruck machte.

Unsere junge Wirtin wird niemals etwas thun, was nicht paffend ist," erwiderte diese ganz entrüstet.An ihrem Takt können sich alle jungen Damen ein Beispiel nehmen."

Und sehen Sie nur Frau Rätin," mischte sich, ohne diesen Einwurf weiter zu beachten, die etwas .kränkliche Frau eines benachbartm Gutsbesitzers, der das Glück hatte,

Weiteren wird aber auch der Versuch gemacht, noch nicht erlassene Gesetze für die fortschrittliche Agitation auS- zubeuten.

Die neue Jagdordnung, welche bisher erst in der Kom­mission des Herrenhauses beraten worden ist, der Antrag wegen der Vererbung der Landgüter in der Provinz West­falen, welcher von dem Abgeordneten Freiherrn von Schor- lemer-Alst im Abgeordnetenhause gestellt wurde, werden als dem Landmanne drohende Schädigungen ausgegeben und in einer Weise angegriffen, welche an die sozialdemo­kratischen, auf die Schürung des Klassenhasses berechneten Hetzartikel lebhaft erinnert.

In Betreff der Jagdordnung sagt daö Flugblatt:Die Verminderung der Jäger und Vermehrung des Wildes und des Wildschadens steht von dieser neuen Jagdordnung zu befürchten." Allerdings wird die Verminderung der Jäger erstrebt. Schon in den Motiven deö Jagdpolizei- Gesetzes vom 7. März 1850 ist die Absicht ausgesprochen, das Jagen durch zu viele und ungeeignete Personen zu verhüten. Dies ist nicht genügend erreicht worden, weil die zu diesem Zweck getroffenen Bestimmungen leicht zu umgehen sind. Die Jagd ist ein notwendiges Geschäft, aber auch ein zeitraubendes und kostspieliges Vergnügen, und für Viele ist sie thatsächlich und erfahrungsmäßig ein gefährlicher und den Wohlstand zerrüttender Zeitvertreib. ES ist daher sicherlich empfehlenswert, die Jagdscheingebühr beträchtlich zu erhöhen. Das Wild jedoch soll nicht In übermäßiger Weise vermehrt, sondern es soll nur in ge­nügendem Maße erhalten werden. Zur Erreichung dieses Zweckes ist die Bestimmung vorgeschlagen, daß nur auf einer Grundfläche von mindestens 100 Hektaren, --- 392 Morgen, die Jagd ausgeübt werden darf, da durch keine Jagdbezirke das Wild ausgerottet und ein ordnungsmäßiger Jagdbetrieb vereitelt wird.

Die Flugschrift sagt weiter:Den Landgemeinden, welche nicht eine Fläche von 100 Hektaren haben, soll das Recht genommen werden, über Ausübung und Verpachtung der Jagd selbstständig zu bestimmen. Solche Gemeinden sollen mit großen Gütern zu Jagdbezirken zusammengelegt werden. So bekommt der Großgrundbesitz den längst gewünschten Einfluß auf die Bauernjagden." Landgemeinden werden in dem Gesetzentwurf durchweg gleich behandelt mit Guts­bezirken lediglich der Flächengehalt ergibt, ob die Bildung eines selbstständigen oder eines gemeinsamen Jagdbezirks stattzufinden hat. Landgemeinden können sich nach § 11 des Entwurfes ebenso wie jeder selbstständige Besitzer mit einer benachbarten Gemeinde nach Belieben zu einem selbst­ständigen Jagdbezirk vereinigen, oder sich einem schon be­stehenden Jagdbezirke anschließen. Jeder Grundbesitzer hat bei der Bildung des Bezirks Stimmrecht und Maßgabe der Größe seines Besitzes und tritt in die Rechte und Pflichten eines Jagdgenossen. Von einem absoluten An-

Vater dreier heiratsfähiger Töchter zu sein, in das Gespräch, wie lebhaft Dr. Horn, der sonst so zurückhaltend und ruhig ist, spricht. Fräulein Bernau ist sehr reich, sie wäre eine gute Partie für ihn."

Darauf wird er wohl auch spekulieren," sagte die Frau Rätin wieder; denn er selbst soll ganz mittellos und von niedriger Herkunft sein und soll sogar noch seine Mutter unterstützen. Er kennt die Liebe des Rats zu seiner Tochter, der er nichts abschlagen kann und auf diese Schwäche baut er seinen Plan. ES ist ihm nicht zu ver­denken und sehr bequem, sich so zu arrangieren."

Fräulein Bernau ist kein Mädchen, die einer Speku­lation wegen geheiratet werden wird, sondern ihrer selbst willen." Damit schnitt die Frau Direktor die boshafte Bemerkung ihrer Nachbarin ab,und was Dr. Horn be­trifft, so würde ihn nicht nur Rat Bernau, der den wahren Wert des Menschen zu schätzen weiß, sondern noch viele Andere sehr gern als Schwiegersohn begrüßen, wenn dieser mittellose Doktor nur wollte. Hierbei warf sie einen etwas höhnischen Seitenblick auf die andern beiden Damen und empfahl sich ihnen; diese sahen sich zwar etwas verblüfft über diese Abweisung an, setzten aber nichts desto weniger ihre Unterhaltung flüsternd fort.

Gegen zwei Uhr entfernten sich die letzten Gäste und der Rat sowohl als Eugenie zogen sich bald in ihre Zim­mer zurück. Doch an Schlaf konnte Letztere noch nicht denken, sie war in einer ihr unerklärlichen Erregung und immer wieder mußte sie an Dr. Horn denken und an das waö er zu ihr gesprochen. War es das, waS er gesagt

und so viel Herz und Gemüt verriet, oder wie er eS gesagt,

waS sie in diese Stimmung versetzte, sie konnte sich keine

Rechenschaft davon geben. Sprach nicht Jeder Andere