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Marburg, Mittwoch, 28. Juli 1880."

XV. LahrgW

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Erscheint täglich außer an den Werktagen nach Sonn- und Feiertagen. Preis für das Quartal mit der wvchentliLen Beilaa« k- «_ ....

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Anzeigen nimmt emgegea: die Expedition d.vlatteS, sowie d-Annoncen-Bureaux von Th, Dietrich & Co. in -affel und Hannover; Th. Dietrich in Frankfurt a.M.; Haasenstein & Vogler in Frankfurt a. M., Berlin. Leipzig, CLln rc.; Rudolf Stoflc in Berlin, Frank­furt a. M- re.

Anzeigen nimmt entgegen die Expedition d.vlatteS sowie d-Annoncen-Bureaur von L- Daube & Co. in Frankfurt a. M; JSger'sche Buchhandlung daselbtt; Hermann'sche Buchhandl. ♦ daselbst; Jnvalidendank in

Berlin: W. ThteneS tu Elberfeld: 6. Schlotte in

Breme».

Das Forst- «ad Feldpoltzetgesetz

ist seit dem 1. Juli in Wirksamkeit getreten, die Ausfüh­rungsbestimmungen dazu sind auch für unseren Regierungs­bezirk Kassel erlassen und es ist wohl Zeit, nachdem sich der Lärm etwas gelegt hat, das Ding mit ruhigem Blute etwas näher ins Auge zu fasten. Geändert ist an den seither hier zu Lande geltenden Strafen sehr wenig, aber die vielen überall herumstehenden Gesetzbestimmungen sind jetzt zusammen übersichtlich geordnet und Jedermann — namentlich auch die Ortspolizeibehörde — kann sich leicht zurecht finden und das Gesetz leicht handhaben. Wer Recht und Ordnung liebt und wer den Frevel in Garten, Feld und Wald nicht leiden mag und sein Grundeigentum ge­schützt und nicht von Dieben und bösen Buben verwüstet haben will — der freut sich des Gesetzes und trägt dazu bei, daß es gut und streng gehandhabt wird. Recht viele brave Bürger und Bauern sollten sich als Ehrenfeldhüter bestellen lassen und vor Allem helfen der Jugend Respekt vor fremden Eigentume beibringen.

Warum aber schimpfen die Zeitungen und namentlich diejenigen großer Städte und von diesen wieder die in Berlin Allen voran, fortwährend über ein Gesetz, welches alle Grundeigentümer für nützlich und notwendig halten? Nun eben deßwegen, weil das Gesetz für den Landmann und Grundeigentümer von besonderem Wert ist und heute noch denselben Alles mißgönnt wird — außer der Grund­steuer; dann aber, weil diese sog. Fortschrittspresse über Alles herfällt, was der Landtag mit der Regierung zum wahren Wohle deö Landes herstellt — und endlich, weil diese Zeitungen gar nichts verstehen von dem was int Lande vorgeht und Alles nach Berlin taxieren. Und die Berliner sollten vor Allen stillschweigen, denn denen wird auf Staatsunkosten der Tiergarten bei Berlin unterhalten, der schönste Wald und Park und ganz allein sür das Plaisier der guten Berliner eingerichtet.

Dabei macht diese Lügenpresse und auch die Herren Volksredner den Leuten weiß, daß einige auf unsere hiesigen Verhältnisse nicht passenden Bestimmungen, welche in dem ursprünglichen Entwürfe des Gesetzes sich befanden, heute noch in dem erlasfenen Gesetze sich vorfänden — während doch alle diese Bestimmungen im Landtage beseitigt sind.

Welches Geschrei ist über das Sammeln der Beeren und Pilze gemacht I Heute ist der Zustand bei uns ganz derselbe, wie er stets war — das Sammeln ist Jedem — außer in den Hegen — erlaubt. Auf Antrag der Kgl. Regierung in Kassel hat der Minister für landwirtschaft­liche Angelegenheiten es genehmigt, daß Erlaubnißscheine nicht erfordert werden zum Sammeln von Beeren und Schwämmen und in einem Erlaß an sämlliche Beamten hat die Königl. Regierung am 25. Juni folgendes unter Anderem festgesetzt:

Der carmoifiarote Handschuh.

Humoreske von Fritz Stahlberg-Lex.

(Schluß.)

Ich bin ein leidenschaftlicher Musikliebhaber, habe aber selten so wenig auf die Musik geachtet, wie in dem Garten­konzerte, trotzdem die jungen Künstler mit gewohnter Bravour spielten. Immer und ,immer wieder tönte Valeriens Mahnung an mein Ohr: entweder Beweise oder ein reu­mütiges Bekenntniß. Wirklich, schwieriger konnte keine andere Alternative sein.

Beweise meiner Unschuld bringen konnte ich nicht, ich hätte denn die Person kennen müssen, die mir den Hand­schuh in die Tasche gespielt, und ein reumütiges Bekenntniß abzulcgen, war ich ebenfalls nicht int Stande, da ich meiner Braut in diesem Falle ein Märchen auftischen gemußt hätte.

Bei bengalischer Beleuchtung wurde die letzte Conzert- hiece abgespielt, als sich unser Quartett erhob, um den Heimweg anzutreten. Trotz ihres Bemühens, unbefangen iu erscheinen, bemerkte ich bei Mama doch eine gewiste gedrückte Stimmung, die Papas sprudelnder Humor nicht ju bannen vermochte. Teilte sie den Verdacht ihrer Tochter? 34 glaubte es.

Natürlich war dieser Umstand nicht geeignet, mich in ^senfarbene Stimmung zu versetzen, und so wanderte ich

Valeriens Seite stumm und in keineswegs angenehme ".kflexionen vertieft nach dem ellerllchen Hause meines Hersüchtigen BräutchenS.

. »Fritzi" begann meine Begleiterin endlich, als wir den ^lben Weg bereits zurückgelegt hatten, „von wem hast den Handschuh, der Dir so teuer zu sein scheint?"

I. Der Zweck des Gesetzes ist darauf gerichtet, den Feldern und Forsten einen kräftigen Schutz zu gewähren und der Nichtachtung des Eigentums daran in wirksamer Weise entgegenzutreten. Dies darf indessen nicht dahin führen, von den Bestimmungen des Gesetzes, namentlich der im § 9, welche denjenigen, der sich ohne Befugniß auf einem fremden Grundstück befindet und der Aufforderung deö Berechtigten zur Entfernung keine Folge leistet, mit Strafe bedroht, überall und unter allen Umständen Gebrauch zu machen, wo weder eine Gefährdung des Waldes und der darin lebenden Tiere namentlich des Wildes und der Vögel, noch eine Störung der Ruhe und Ordnung in demselben mit Rücksicht auf die Persönlichkeit der Waldbesucher oder die Beschaffenheit des Waldes an der fraglichen Stelle anzunehmen ist. Wir sprechen die bestimmte Erwartung aus, daß die Königlichen Beamten solche Fälle, wo der Wald lediglich des Vergnügens oder der Erholung halber ober zu wissenschaftlichen Zwecken vom Publikum besucht wird, von denen, wo die Umstände die Annahme eines unerlaubten Zweckes rechtfertigen, oder nach denselben der Besuch zum Nachteil deö Waldes ge- xeicht, oder die Ruhe und Ordnung stört, wohl zu unter­scheiden wiffen und keinen Anlaß zu gegründeten Klagen geben werden. In zweifelhaften Fällen ist vor Erhebung der Anzeige unsere Entscheidung einzuholen.

II. Keine Polizeiverordnung ist von den Königlichen Oberförstern und sonstigen fiskalischen Gutsvorständen als OrtSpolizeivcrwaltern in den fiskalischen Gutsbezirken auf Grund der Verordnung über die Polizeigewalt vom 20. September 1867 (G.-S. 1529) ohne unsere vorher einge­holte Genehmigung zu erlassen; in allen Fällen wo eine solche nötig oder zweckmäßig erscheint, ist vorher an uns zu berichten.

Durch diese Feststellungen ist jede Befürchtung einer Beschränkung des Aufenthalts int frischen freien Walde be­seitigt. — Wir richten aber an Alle welche dazu berufen sind, die ernste Aufforderung die Nützlichkeit und Notwen­digkeit des Gesetzes bei jeder paffenden Gelegenheit nament­lich auch der lieben Jugend zu Gemüte zu führen!

Deutsche- «eich.

•• Berlin, 26. Juli. Nach Berichten aus Gastein erfreut sich Se. Majestät großer Frische und Rüstigkeit; in Gastein wird allgemein die Ansicht ausgesprochen, daß der Kaiser in diesem Jahre viel wohler aussieht und viel rüstiger ist, als während seiner Anwesenheit im vorigen Jahre. — Bor Kurzem konnte ich die Nachricht auf da« Bestimmteste zurückweisen, daß auf Anordnung des Kultus­ministers v. Puttkamer über die moralische Führung der Lehrer Berichte eingefordert seien. Diesem meinem Dementi tritt nun die „Tribüne" in energischer Weise entgegen, indem sie ganz bestimmt zu wiffen versichert, daß eine

„Aber, liebes Kind, ich habe Dir bereits erklärt, daß ich keine Ahnung habe, wem derselbe gehört und auf welche Weise ich in den Besitz desselben gelangt bin; am allerwenigsten aber ist Deine Ansicht eine richtige, wenn Du meinst, daß er mir teuer sei. Er ist mir ebenso gleichglltig, wie jedes andere Stück Leder."

„Warum hast Du ihn aber dann wieder in die Brust­tasche gesteckt?"

Ich griff mechanisch in die Tasche; richtig er war darin

„Es geschah lediglich in der Zerstreutheit, mein Kind," versicherte ich.

„Gieb mir den Handschuh, Fritz!" bat Valerie leise.

„Waö willst Du damit?" fragte ich ebenso. Da keine Antwort erfolgte, reichte ich ihr den Handschuh mit den Worten hin:

„Damit Du sichst, daß eS mir durchaus nicht schwer fällt, mich von diesem „reizenden Andenken" zu trennen — hier hast Du ihn."

„Danke," sagte meine Begleiterin, den Handschuh in. daS Stricktäschchen schiebend.

Zu Hause angekommen, zog ich mich unter dem Vor­wande, von der Reise ermüdet zu sein, zeitig zurück, wünschte den Eltern mit leisem Händedruck und Valerie mit einem Kusse „Gute Nacht" und warf mich, in meinem Zimmer angekommen, sofort aufs Lager, da ich wirklich ruhebedürftig war.

Lange Zeit wälzte ich mich indeffen schlaflos umher, und ich glaubte eben erst eingcschlafen zu sein, als mich ein rasches Klopfen an der Thür wach rief.

„Wer ist es?" frug ich, mich halb emporrichtend.

„Ich bin«, Fritz; komm schnell herunter. Ich habe foeben den Besitzer des carmoistnroten Zweiknöpfigen ent-

BezirkSregierung eingehendste Berichte in der angedeuteten Richtung eingefordert und daran die Bemerkung knüpft, daß selbstverständlich solche Anordnungen einer Bezirksregie­rung nur im Einverständnis, wenn nicht im Auftrage des Ministeriums getroffen werden können. Gewiß! Aber die „Tribüne" scheint mein Dementi nicht richtig gelesen zu haben. Dasselbe wendete sich keineswegs gegen die Meldung, daß überhaupt Berichte der erwähnten Art ein­gefordert und eingegangen seien — dies wurde vielmehr ausdrücklich eingeräumt — sondern nur gegen die Behaup­tung, in der die dementterte Nachricht gipfelte, und an die so „weitgehende Folgerungen" geknüpft worden, daß nämlich die Berichte auf Anordnung des gegenwärtigen Kultusmi­nisters eingefordert seien, während dieselben auf eine Ver­fügung deö früheren Kultusministers zurückzuführen find. Der Kultusminister v. Puttkamer hat, wie ich auf das Bestimmteste wiederholen kann, die gedachten Erhebungen über die Führung der Lehrer u. s. w. nicht angeordnet; wohl aber laufen jetzt bei ihm die von Herrn Dr. Falk vorgeschriebenen Berichte ein. — Es ist vielfach mit großer Emphase, als ob eS sich um die Einführung einer neuen Schußwaffe in der deutschen Armee handelte, von der Probe gesprochen worden, welche mit dem Gewehr M- 71 gemacht werden. Es handelt sich aber nur um eine Prüfung, welcher selbstverständlich jede für eine Ver­besserung sich ausgebende Aenderung der bisherigen Schuß­waffe unterzogen wird. Eine eingehende Prüfung des genannten Modells wird im Herbst vorzugsweise das Gardcschützenbataillon vornehmen. — Daß die Wirkungen der von dem Minister des Innern auf Grund des Ar­tikels 3 des Reichsgesetzes vom 23. Juli 1879, betreffend die Abänderungen einiger Bestimmungen der Gewerbeord­nung erlassenen Vorschrift, nach welcher die Erteilung der Erlaubnis zur Gastwirtschaft sowie zum Ausschank von Wein, Bier und anderen unter die Gattung Branntwein fallenden Getränke von dem Nachweise des vorhandenen Be­dürfnisses abhängig gemacht wird, bereits sich als günstige erweisen, zeigen die aus den einzelnen Provinzen an die Centralstelle gelangten Berichte. Ebenso wohlthätig zeigt sich die ans Grund des Artikels 4 des Gesetzes getroffene Anordnung, daß der Nachweis des vorhandenen Bedürf­nisses bei Erteilung von Konzessionen für Pfandleiher ge­führt werden muß. Dadurch, daß derartige Gewerbe­treibende nicht Über das Bedürfnis hinaus zugelaffeu wer­den, ist wenigstens erreicht, daß die zur Zeit bestehenden Mißstände nicht weiter wuchern und nach Verlauf einiger Jahre voraussichtlich in geringerem Maße sich fühlbar machen werden. — Nachdem seit längerer Zeit Verhand­lungen über die Errichtung einer Feuerversicherungsgcsell- schaft für die preußischen Forstleute geführt worden sind, ist nunmehr die Allerhöchste Sanktion für ein solches Institut, welches auf Gegenseitigkeit beruht und die Ver­

deckt und möchte Dir, mein Teurer, meinen gestrigen Ver­dacht unter tausend Küssen abbitten, hörte ich die gedämpfte Stimme Valeriens antworten.

Von leicht erklärlicher Neugierde getrieben, machte ich so schnell als möglich Toilette und sprang die Treppe herunter in das Zimmer hinein.

Auf mein herzliches „Guten Morgen" antwortete mir ein lachendes Terzett, bestehend aus Vater, Mutter und Tochter, und dann warf sich mein blonder Liebling an meinen Hals, um mich unter unzähligen Küssen, unter Lachen und Weinen um Verzeihung zu bitten.

„Aber so erkläre mir doch —" fing ich an.

„Nichts erklären, — nur hören," lachte die Ausgelassene und ergriff eine auf dem Tische liegende Postkarte.

„Jetzt höre, was ein gewisser Jemand an Dich schreibt." Sie stellte sich in die Mitte des Zimmers, nahm eine Stellung ä. la Portc-epee-Fähnrich ein, der sein erstes Dutzend Schnurrbarthaare dreht und laS mit affektiert schnarrender Stimme:

„Herrn Lehrer X., per Adresse so und so z. Z. zu O. Mon eher cousin I

„HorribleS Pech! Vermisse seit Deinem Abschiedsbesuche meinen linken carmoistnroten zweiknöpfigen Handschuh, No. 63/i, inwendig gezeichnet A. K. XX. Habe ihn in Pfand- urne geworfen, seitdem nicht wiedergesehen. Hatte nur noch dieses Paar von der Farbe, daher Verlust schmerzlich, zumal teures Andenken —. Solltest Du zufällig wissen, wo hingekommen, dann bitte Nachricht! Gruß von Papa nebst Schwestern an Dich, Braut und Schwiegereltern. A revoirl Dein aufrichtiger Cousin Alphonö la."

Welch ein Seifensieder ging mir da während des Lesens auf; und als ich nun erzählte, wie ich beim Erscheinen