die Portofreiheiten vom 5. Juni 1869 damit einverstanden erklärt, daß die Uebersendung von Dienstbezügen an die außerhalb des Landwehr-Lataillon-Stabquartierö wohnenden Offiziere des Beurlaubtenstandes portofrei erfolgt, sofern die Sendungen hinsichtlich ihrer äußeren Beschaffenheit den Bestimmungen im Artikel 2 des Regulativs über die Portofreihciten vom 15. Dezember 1869 entsprechen.
»* Berlin, 23. Juli. Der Fürst von Serbien, dem der Kaiser das Großkreuz des Roten Avlerordenö verliehen hat, beabsichtigt, wie milgeteilt wird, in direkte diplomatische Verbindung mit Deutschland zu treten und solle» bereits die einleitenden Schritte hierfür geschehen sein. — Auf Anfrage einer Anwallskammer, welche darauf hinaus ging, ob Vollmachten, welche ausschließlich zum Gebrauch in den nach der deutschen Civilproceßoronung, der Straf- proceßordnung oder Concursordnung zu verhandelnden Rechtssachen bestimmt sind, nach preußischem Lanoeögesetze der Slempelpflicht unterliegen, hat der Justizminister erwidert, daß diese Frage bereits bei einer anderen Veranlassung Gegenstand der Erörterung zwischen den Ministern der Finanzen und der Justiz gewesen sei. Sie wurde damals, soweit es sich um Proceßvollmachlen handelt, welche im Jnlande ausgestellt sind, bejaht. Auch bei erneuter Erwägung der Angelegenheit hat diese Auffassung festge- halten werden müssen. Die Vorschriften in den §§ 1 und 2 des Gerichtskostengesetzes von 1878 haben dem landesherrlichen Bestcueruugs recht nur das Verfahren nach den drei aufgeführten Proccßoronungen und die für dasselbe aufgewendete Thäligkeil den Gerichten entziehen wollen, nicht aber beabsichlrgt, für jede Urkunde, welche mit diesem Verfahren, in Verbindung kommt, eine Stemperfreiheit zu begründen. Es ist deshalb im Absatz 2 des 8 2 für Urkunden, welche auch ohne ihren Gebrauch in Prozessen einem landesherrlichen Stempel unterworfen sind, die Verwendung dieses Stempels auch für den Fall vocbehallen, daß von ihnen in dem Verfahren Gebrauch gebraucht wird. Nun fällt aber, wie auch das Obertribunal seinerzeit wiederholt anerkannt hat, nach dem Wesen der durch das Gesetz vom 7. März 1822 eingeführren Urkundensteuer die Verbindlichkeit zur Entrichtung dieser Abgabe mit der Errichtung der Urkunde selbst zusammen, jo daß neben dem Inhalt der letzteren lediglich deren Existenz für die Frage nach ihrer Stempelpflichtlgkeit unterscheidend ist, und die Absicht, welche der Errichtung der Urkunde zu Grunde liegt, sowie der Umstand, ob deren Zweck erreicht ist oder ob resp. welcher Gebrauch in der Folge von der Urkunde gemacht wird, auf die Steuerpflicht ohne Einfluß bleibt. Dies trifft auch für den Vollmachtöftempel und insbesondere für den Stempel zu Proceßvollmachten zu. Dagegen erscheint es unbedenklich, daß im Auslande ausgestellte Vollmachten in Zukunft dem preußischen Landeöftempel nicht mehr unterliegen. -- Ich war neulich in der Lage, einer Meldung entgegenzutreten, nach welcher es in der Absicht der Regierung liege, mit der Anstellung von Meliorationstechnikern und mit der Errichtung von Wiesenbauschulen vorzugehen. Der Corresponvent, welcher die unrichtige Nachricht verbreitet hatte, versucht jetzt durch aller« Hand Ausreden und Verdrehung meiner Berichtigung diese zu bekämpfen. Dem gegenüber kann ich einfach meine Angabe wiederholen, daß keine Absicht vorliegt, die Anstellung solcher Techniker (Meliorations- oder Kulturtech- niker) in weiterem Umfange eintreten zu lassen und ebensowenig weitere Wtesenbanschulen anzulegen, wozu der Regie- rung das Recht der Initiative nicht mehr znsteht. — Da die mit der hiesigen Kgl. technischen Hochschule verbundenen Anstalten, die mechanische technische Versuchsanstalt und die Prüfungsstation für Baumaterialien, sowie die mit der hiesigen Kgl. Bergakademie verbundene chemisch-technische Versuchsanstalt verwandte und ineinander greifende Aufgaben verfolgen, so ist eine Commission niedergesetzt, um die Beziehungen zu den genannten Anstalten in zweckmäßiger Weise zu vermitteln und die Einheit in der Thätigkeit derselben aufrecht zu erhalten. Die Commission ist zusammengesetzt aus Vertretern der Ministerien für Handel- und
stnroten Handschuh aus der Hand meiner Geliebten hervor und hielt ihn dem würdigen Elternpaare in ähnlicher Weise vor die Augen, wie es Valerie mir gethan.
„Hier, verehrte Eltern, sehen Sie ein corpus delicti und zugleich die Ursache der Thränen meines Lieblings."
„Was soll der Handschuh?" lautete die Doppelfrage.
„Diesen ominösen Handschuh will mein Liebchen in meinem Rock entdeckt haben uno steht darin einen Beweis, daß ich .die Farben einer anderen Dame trage, während mir dieses carmoistnrote zweiknöpfige Ding eine terra in- cognita ist. Hine illae lacrimae, auf deutsch, liebe Mama: deswegen diese Thränen."
Eine peinliche Pause folgte meiner Erklärung; schnell aber gewann der gutmütige Humor Papas die Herrschergewalt über die Situation.
Binderei und kein Endel" polterte er heraus. „Wenn Fritz behauptet, er hätte keine Ahnung, woher der Handschuh kommt —"
„Ich gebe mein heiligstes Ehrenwort daraus," unterbrach ich ihn.
' — „<Lv wirdö damit wohl auch seine Richtigkeit haben. Laßt den Handschuh sein was er ist, ein ledernes Zeug, und Du, Valerie, mache, daß Du Deinen Hut und das Tuch nimmst, damit wir endlich gehen."
Damit reichte er Mama den Arm und verließ das Zimmer, während ich mit Valerie bald darauf nachfolgte.
(Schluß folgt.)
Gewerbe, der öffentlichen Arbeiten und des CultuS. Sie besteht ans dem Unterstaatssekretär Dr. Jacobi als Vor- sttzellder, (Heh. Oberbaurat Schwedler, Geh. R.-Rat Dr. Wehcenpfennig und dem Geh. Bergrat Dr. Wedding.
Lltguitz, 21. Juli. Die hiesige königliche Regierung hat am 25. Juni a. c. betreffs der Sparkassen für Schulkinder folgende Verordnung erlassen: „1. Die Sammlung und Annahme von Spareinlagen unter Schulkindern, gleichviel, ob dieselbe in oder außer der Schule erfolgt, ist weder Lehrern noch anderen Personen gestattet, wenn sie dazu nicht nach Maßgabe vorliegender Verfügung ordnungsgemäß beauftragt sind. 2. Ebensowenig darf bei einer Schule eine Sparkasse eingerichtet werben, wenn nicht dazu die Genehmigung der Regierung erteilt ist. 3. Die Nachsuchung zur Errichtung einer derartigen Sparkasse darf nur erfolgen, wenn die Organisation derselben durch Statuten genügend geordnet und namentlich die rechtliche Stellung, die Beaufsichtigung der Kasse und die Hastbarkeilsfrage hinlänglich nachgewiesen und begründet ist. 4. Die Genehmigung zur Errichtung einer Schulsparkasse ist in den Städten bei der Schuldeputativn nachzusuchen, welche die Statuten unter Mitwirkung des Magistrats zu prüfen und dafür zu sorgen hat, daß allen in Betracht kommenden Erfordernissen genügt wird. Erklären sich Magistrat und Schuldeputation mit dem Anträge einverstanden, so wird derselbe durch den Kreis-Schulinspcctor an die Regierung eingereicht. In den Landgemeinden liegt die Pflicht der Prüfung den Schulvorständen in Gemeinschaft mit den Ortsvorstehern ob. 5. Jede Mitwirkung von Lehrern bei den Schulsparkassen ist als eine nebenamtliche Beschäftigung anzusehen und wird als eine solche auch insofern behandelt, als dazu oie ausdrückliche Genehmigung notwendig ist und für die Erteilung dieselben Gesichtspunkte in Betracht kommen, wie bei anderen Nebenämtern. Daher darf auch die Einsammlung der Beiträge niemals während der Schulzeit erfolgen. Zuwider- hanoeln würde die Entziehung der qu. Genehmigung zur Folge haben. 6. Erft wenn die Regierung gegen die ganze Organisation der einznrichtenden Schulsparkasse nichts zu erinnern gefunden hat, darf dieselbe in Wirksamkeit treten, indem die berechtigten Personen mit der Annahme und Verwaltung der Einlagen beauftragt werden. 7. Die Jahresrechnungen sind in den Städten von dem Magistrate und der Schuldeputation ordnungsmäßig zu prüfen. Ueber das Ergebnis ist seitens der Schuldeputation an die Regierung unter Beifügung eines Exemplars jährlich zu berichten. Bei den Landschulen liegt die Verpflichtung dem Schulvorstande ob. . 8. Der königlichen. Regierung steht jeder Zeit das Recht zu, die Genehmigung bezüglich des Fortbestandes einer Schul-Sparkasse zurückzuziehen.
Kiel, 22. Juli. Im hiesigen Schlosse schreiten die Ren-vationsarbeiten, für welche 60,000 M. ausgeworfen sein sollen, rüstig vorwärts. Man beeilt sich sehr, sämtliche Arbeiten bis zur Rückkunft Sr. königl. Hoheit des Prinzen Heinrich fertigzustellen. Die Zimmer der 1. Etage im Mittelbau und im linken Flügel, welche früher vom Oberpräsioenten Freiherrn v. Scheel-Plessen bewohnt waren, wird der Prinz beziehen. Der größere Empfangs- jaal, her geräumige Speisesaal, sowie der für besondere Festlichkeiten bestimmte sogenannte gelbe Saal, Alles wird neu dekoriert, und sollen sämtliche Arbeiten mit nächstem Monat fertig gestellt sein. Das Bureau des Lanowehr- bataillons Kiel, welches sich bisher im Schlosse befand, ist jetzt in die vor dem Schlosse erbaute ehemalige Schloßwache, welche seit 1867 Wohnung der Oberpräsidialbolen war, verlegt worden, wogegen das Marinestationö-Kom- mando seine bisherigen Lokalitäten im nördlichen Teile des Schlosses behalten wird. j.:
Hage«, 21. Juli. In dem Puddelwerk einer hiesigen größeren Firma explodierte der „H. V.-Z." zufolge heute Morgen einer der Puddelöfen mit der traurigen Folge, daß 5 Personen sehr schwer verletzt wurden. Die Ursachen deö beklagenswerten Ereignisses sind noch nicht aufgeklärt.
Düsseldorf, 21. Juli. Der Besuch der hiesigen Industrieausstellung für Rheinland und Westfalen, der bislang stetig im Wachsen geblieben ist, hat seine Höhe noch nicht erreicht. An einem der letzten Tage, wo in der Ausstellung keinerlei Festlichkeit in Rücksicht auf das hier stattfindende Schützenfest abgehalten wurde, kamen gegen 12,000 zahlende Tagesbesucheri Schlagender als das Gesagte aber dürfte das stetige Wachsen des Interesses an der Ausstellung der Umstand klarlegen, daß in der ersten Hälfte dieses Monats an der Tageskasse von 116,264 Personen 113,256 M. entrichtet wurden, also täglich im Durchschnitt 7550 M. von 7751 Personen — gegen 3231 M. von 3409 Personen tm Mai und 5341 M. von 5073 Personen im Juni.
Müache«, 24. Juli. Se Majestät dem Könige ist vorgestern auf einer Spazierfahrt ein kleiner Unfall zugestoßen, an den sich übertriebene Gerüchte geknüpft haben. Der thatsächliche Hergang war nach der „Süod. Pr." Folgender: Bei der Heimkehr nach Hohenschwangau streifte der Wagm in der etwas finsteren Nacht an einer Straßenbiegung mit dem Hinterrade den dort befindlichen Schlagbaum. Derselbe scheint etwas morsch gewesen zu sein und ein Stück davon fiel herab, aber erst nachdem die Equipage unten weggefahren war. Es ist also Niemand getroffen oder gar verletzt rooroen. Nur die Pferde verfielen, durch den Schall des fallenden Holzes aufgeschreckt, in eine etwas schnellere Gangart, und Se. Majestät griffen schnell entschlossen vom Wagen aus mit in die
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O Marburg, 24. Juli. Einen einzig in seiner Art dastehenden Kunstgenuß boten uns in den letzten Tagen bk beiden Concerte des überall mit dem größten Beifall auf1 genommenen schwedischen Damen-Quartetts „Svea". Ä begabt und wie geschult zugleich die Sängerinnen roat« konnte man aus der Wiedergabe der einzelnen Stücke gaH verschiedenen Genres erkennen und beurteilen. Sowohl bk den Grundzug der nordischen Natur charakterisierend« melancholischen Lieder, als auch die Piecen, welche zeigt« daß im Norden ein, wenn auch kurzer, doch um so heiter« Sommer lacht, wurden jedes in seiner Art sehr richtiS aufgefaßl und ausgezeichnet vorgetragen. Eine geradezu eminente Leistung war das reizende Staccato in dem nop wegischen Volksliede. Fanden sämtliche Stücke bei beH wenn auch leider sehr wenig zahlreichen, doch um so dank' bareren Publikum donnernden Beifall, so erreichte dies« bei dem letzten den Gipfelpunkt. Nicht weniger berouu' bernswert war die unfehlbare Sicherheit und hohe Reif heit der Intonation. Wie unberechenbar das Marburg« Publikum ist, bewiesen beide Abende. Wer Bedeutende^ zu leisten sich bewußt ist, lockt am seltensten mit Trommel" und Trompeten. Hier scheint aber alles mit großem Eclak ins Werk gesetzt werden zu müssen, wenn es Erfolg habe» soll. Daß Marburg eine „Musenstadt" ist, wurde wieder von keiner Seite bewiesen. Im Gegenteil, man H wie schon so häufig, daß unsere Studierenden, welche doch so gern zu räsonnieren pflegen, daß hier in Bezug auf Kunst' (jenüffe „nichts los sei", in Wirklichkeit sehr wenig 3*?' tereffe dafür haben. Nur eine ganz geringe Anzahl konnte
tigung der academischen Institute, des Universttälsgebäuba u. dgl. wird ein gemeinschaftliches Festessen im Quentin- schen Saale- die auswärtigen und hiesigen Professoren vereinigen.
Zügel, um dem Kutscher behilflich zu fein, worauf Heimfahrt in aller Ruhe erfolgte.
Ausland.
Mailand, 22. Juli. Seit mehreren Wochen schwel
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hier ein Prozeß, den Don Carlos gegen den General Botz „»fafr seinen früheren Adjutanten, anhängig gemacht hat. Q ■ handelt sich um den Orden deö golvenen Vließes, welch, mit den zu demselben gehörigen Diamanten einen Wer gegenständ von 1 Million ausmacht. Don Carlos b
schuldigt seinen Adjutanten, derselbe habe das goldei,end Vließ gestohlen. Die Verhandlungen haben jedoch heram Mer gestellt, daß Don Carlos selbst durch seine schmählic t Maitressenwirtschaft und leichtsinnige Verschwendung j Mich Geldverlegenheit geraten, den General bestimmt habe, b „cht i Diamanten zu verkaufen. Dann aber ließ et ihn i nai Stich und stellte durch allerlei ehrlose Manöver den Adj, bi, tauten, der für ihn die Kastanien aus dem Feuer gehvl or®ür als den Entwendet hin. — Heute ist nun die Freifprechun mitt f des Generals Boot erfolgt. Zg
Loudou, 23. Juli. Unterhaus. Staatssecretär Hai runksu tington erklärt auf eine Anfrage Amold'S: der Viceköni elozug von Indien hat telegraphiert, auf dem gestrigen Durba * dem sei Abdurrhaman zum Emir von Afganistan. Wer ihn pro toentli Hantiert habe, sei nicht gesagt. — Anläßlich des Antrages ai ;nem i Beratung bes Berichtes über die irische Pächterentschädigungs Ranne bill beantragt Sullivan ein Amendement, durch welche „taer ausgesprochen wird, daß die Bill nicht den von der Regi, geroittc rung beabsichteten lobenswerten Zwecken hinlänglich entsprech, jxftlbei Das Amendement wirs mit 123 gegen 25 Stimmen abge Me ei lehnt. Der Generalsecretär für Irland, Forster beantrag Ge ein Amendement, wonach das Limitum der Pachtzinsei jrche f worauf die Bill anwendbar sein soll, auf den Jahreswci getiefte von 30 L. festgesetzt wirb. Dieses Amendement wird ohn Schrift Abstimmung genehmigt, obwohl Gibson dasselbe bekämpft. M. Schließlich wird der Bericht angenommen und die drill Mags Lesung auf Montag anberaumt. — Die Regierungsvo« |Oh fr- lage betr. die Creirung von Postanweisungen von 1 bis 21 La Schilling wird ohne Abstimmung angenommen. — Meldun wenige der „Daily News": Die Regierung ließ in der gestrige zanen- Zusammenkunft afghanischer Häuptlinge erklären, die König! J. So erkenne Abdurrhaman als Emir von Afghanistan an; bi Sabril britischen Truppen würden sich demnächst hinter die dun tmb lei den Vertrag von Gundamttck bestimmten Grenzen zurm leben z ziehen. Die Häuptlinge nehmen die Erklärung schweigen! r entgegen. — Das „Reuter'scheBureau" läßt sich au inhabei Konstantinopel melden, der heutige Ministerrat habe bi Übung Antwort der Pforte auf die Collectivnote der Mächte g, ~ ' nehmigt. Die Antwort schlage den Mächten vor, dieselbe möchten im Principe annehmen, daß Larissa, Janina uni Metzovo bei der Türkei verblieben, und auf dieser Bast Verhandlungen einleiten.
Cettiuje, 23. Juli. Der Fürst von Montenegro sei sich lediglich wegen der in den Noten der Pforte enthÄ taten Angaben, wonach der jüngste blutige Zusammenstoß zwischen Albanesen und Montenegrinern von letzteren hn- beigeführt sei, veranlaßt, bie diplomatischen Beziehung« abzubrechen und den Vertreter Montenegros aus Konstantinopel zurückzuberufen.
Konstantinopel, 23. Juli. Der russische Botschaft« erinnerte an die Vollstreckung der Todesstrafe gegen Vali Mohamed, den Mörder des Oberstlieutenants Kummerau
Hessen-Nassau.
Marburg, 24. Juli. Wie man vernimmt, toi» , ------
morgen eine größere Anzahl der Docenten von der tot wurde versttät Gießen einen Ausflug hierher unternehmen, um * 1 derhei mit den hiesigen Docenten, wie es schon öfter geschehen ist, eine I Wilhi freundnachbarliche Zusammenkunft zu halten. Nach Besieh-. daß -----*■------ -------- ------ -----il tourb.