Marburg, Sonnabend, 24. Juli 1880
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guter Quelle, daß er schon im Februar seinen Abschied nehmen wollte, weil er mit dem Statthalter nicht mehr auszukommen vermochte, sich damals aber durch den Reichskanzler noch zum Bleiben bestimmen ließ. Jetzt ist er nun ohne sein Zuthun entlassen, bezw. zur erneueten Einreichung seines Entlassungsgesuchs genötigt worden, weil er die Grundsätze preußisch-deutscher Verwaltung nicht preisgeben wollte. Mit ihm ist die letzte feste Schranke des persönlichen Regiments gefallen, das Feldmarschall von Manteuffel in Elsaß-Lothringen führt. Man muß nun auf alles gefaßt sein: auf die Wiedereinführung des Französischen in die Volksschule, aus die Verdrängung der deutschen Beamten aus dem Lande, oder wenigstens auf den allmählichen Rückzug aller charaktervollen unter ihnen, denn sie werden ja unaufhörlich mit dem Popularitätsbedürfniß eines Mannes geopfert, der durch den Eindruck persönlicher Liebenswürdigkeit und Genialität aus Franzosen Deutsche zu machen denkt. Ob ihm dies gelingt, wird der Ausgang erweisen. Einstweilen klagen alle urteilsfähigen Deutschen und Deutsch- gesinnten im Elsaß von Halbwegs unabhängiger Stellung über die erschreckendsten Zeichen des Gegenteils. Hätten sie etwas zu thun gewußt, um Herrn Herzog dem Reichslande zu erhalten, sie würden sich durch keine Anerkennung der früheren Verdienste oder des gegenwärtigen guten Willens des Statthalters davon haben zurückhalten lassen, denn ihr Gefühl ist, daß sein Verfahren, auf unzulängliche Kenntniß von Menschen und Dingen gestützt, binnen kürzester Frist wieder zu zerstören droht, was neun Jahre sorgfältiger und in sich zusammenhängender, wenn auch natürlich nicht fehlerfreier Verwaltung geschaffen haben I .
Die „Agence Havas" meldet aus Konstantinopel vom 22. d.: der Fürst von Montenegro hat den Vorschlag der Pforte, eine Untersuchungskommission bezüglich des seitens der Albanesen unternommenen Angriffes einzusetzen, abgelehnt und seinen Geschäftsträger angewiesen, Konstantinopel zu verlassen; letzterer wird wahrscheinlich morgen abreisen.
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Der earmoisiurote Handschuh.
Humoreske von Fritz Stahlberg-Lex.
(Fortsetzung.)
Mit theatralischem Pathos moralischer Entrüstung wies mir Alphons, der als Capellmeister des stummen Musikchors fungierte, daö Unstatthafte eines derartigen Beginnens nach, sintemalen dieses ein Treubruch wäre, den ich Meiner Verlobten gegenüber beginge, und verdonnerte mich schließlich kraft seines Amtes zur „Pfänderurne", zu einem Amte, das man gewöhnlich alten Tanten und Großmüttern überträgt. Da die Majorität der Herren — jedenfalls nus Reid, daß ich vielleicht zu viele Küsse davongetragen ^tte — seinem Anträge beistimmte, kehrte ich mit stiller Resignation auf meinen vorigen Platz zurück und breitete
Taschentuch über meine Knie aus, um die fälligen Pfänder in Empfang zu nehmen.
Ich hatte deren bereits mehrere in Verwahrung genommen, als mein Cousin das Amt eines CapellmeisterS in Gunsten eines jungen Referendars quittierte, und nun ^goß sich ein wahrer Pfandplatzregen über mich, zu dem Alphons am meisten beisteuerte, da er jeden Augenblick une neue Sünde beging.
Endlich nahm das stille Concert, während deffen der MlSübende Musikchor einen Hogarth entzückt hätte, ein W und die Pfänder wurden in üblicher Weise ausgelöst, n>»S für die Interessenten viel angenehmer war als für ^ich, der zur Rolle des Zuschauers verdammt,war. Schon n>nren die meisten Pfänder ausgelöst, da öffnete sich die M Flügelthür des Zimmers und in ihrem Rahmen er«
Brigitte, des Onkels würdige Haushälterin, mit AAer riesigen Bowle in den Händen, unb ihr folgte der
Mi 1880.
Brief. Geld — 100- 105$ 105 - 100 — 100 97$ 97 — 100
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Tagesbericht.
Die „Post" hört es als wahrscheinlich bezeichnen, daß tr seitherige Ober Präsident von Schleswig-Holstein, von Micher, der Nachfolger des Staatssekretärs Herzog in itraßburg werden würde.
„.rigen nimmt entgegen: Spedition d.vlatte», «je dAnnoncen-Bureaux « Lh, Dietrich & Co. in M und Hannover; Th. ülrich in Frankfurt a.M.; .«jenftsin & Vogler in ‘nffart » M., Berlin, jffiig, CAn ts.; Rudolf infle in Berlin, Frank» v furt o. M. re.
In Folge einer Spezialanfrage hat der Finanzminister aljin entschieden, daß, da nach § 2 des Regulativs, betr. ' |ie Steuerfreiheit des Branntweins zu gewerblichen Zwecken, - nit Ausnahme von Seifen, Parfümerien und alkoholhaltigen i ^brikaten verwendet werden darf, die Erlaubniß zur Verwendung steuerfreien Branntweins zum Füllen von lxparaten, wie Gasmessern, Kompassen, Libellen rc. nicht u versagen ist. Den Fabrikanten derartiger Apparate jnnen daher, wenn sie selbst Branntwein zu diesem Zwecke mturieren lassen wollen, Zusagescheine nach § 9 unb olgenbe des Regulativs, ober wenn sie ben Bedarf an be= laturiertem Branntwein ankaufen wollen, Berechtigungscheine nach § 11 ebendaselbst erteilt werden. Die Ge- vährung steuerfreien Branntweins ausschließlich für Brenn- zwecke ist, abgesehen von der Weberei, unzulässig. Wenn in Gewerbetreibender, dem die Verwendung von methyliertem Branntwein zu gewerblichen Zwecken gestattet ist, denselben auch zum Brennen bei seinem Gewerbebetriebe benutzt, so mag zwar dem nicht entgegengetreten werden, bei der Bemessung der durch den Zusage- oder Berechtigungsschein festzusetzenden Maximalmengen des Branntweins t jedoch auf die Verwendung derselben zu Brennzwecken eine Rücksicht zu nehmen.
Den Staatseisenbahn-Direktionen ist von dem Minister her öffentlichen Arbeiten ein Reglement betreffend die unentgeltliche Benutzung der Staats- und unter Staatsverwaltung stehenden Eisenbahnen zur Beförderung von Per- fönen zugefertigt, das Erforderliche so zeitig anzuordnen, daß das Reglement zum 1. September d. I. in Kraft treten kann. Danach kann unter anderm eine unentgeltliche Beförderung auch auf Grund einer Freikarte des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungeu stattfinden, fönst unterliegt die Erteilung der Freikartey, abgesehen von der Berechtigung der Reichstagsmitglieder und der der Eisenbahn- und Zollbeamten, der Genehmigung des Ministers, welcher den Eisenbahnbeamten dieselbe nur für solche Karten in Aussicht stellt, „bereit Erteilung in einem dienstlichen Bedürfnisse ausreichende Begründung findet." Die dazu gehörige Instruktion ist auch sehr eingehend, doch nimmt der Minister auf die Freikarten-Uebereinkunft des Vereins deutscher Eisenbahnen ausdrücklich Bezug.
lieber den Rücktritt des Staatssekretärs Herzog von seinem Straßburger Posten hört die „N. L. C." jetzt aus
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ausschließen, kurz alle Folgen der früheren „Absetzung" enthalten soll. § 2 eröffnet die Möglichkeit der Dispensation einzusetzender Bistumsverweser vom Eide unb anderen maigesetzlichen Erfordernissen; in den wirklich durch Tod erledigten Bistümern steht aber einer definitiven Besetzung der bischöflichen Stühe durch neue Ordinarien nichts entgegen, wenn der Staat sich mit dem päpstlichen Stuhle ernsthaft verständigen und die im Dezember 1873 geänderte Form des Bischofseideö abschaffen oder zurück- revidieren will, was auf dem Wege Königlicher Verordnung geht; in den Diöcesen „abgesetzter" Bischöfe aber kann von Bistumsverwesern nicht die Rede fein, dort ist Überhaupt an eine vom Staat und Kirche zugleich anerkannte Bistums-Verwaltung nur nach gründlicher Beilegung des Kirchenstreites zu denken, wohin zu gelangen das Juligesetz selbst nach dem Zugeständnisse Puttkamers keine ausreichende „Basis" mehr bietet. Es würde ja auch, selbst wenn Bischöfe unb Bistumsverweser in allen preußischen Diöcesen vorhanden wären, eine Neubesetzung der zahlreichen verwaisten Stellen nicht möglich sein, da 8 1 des Entwurfes, der die Dispensation vom Kulturexamen enthielt, welches kein katholischer Theologe gemacht hat, ausgefallen ist. Unter diesen Umständen gewinnt § 5 zunächst die meiste Bedeutung, da er die stellvertretende Seelsorge in dem Umfange, in welchem die Herren Falk und Puttkamer sie bereits auf dem Wege der Verordnung frei zu geben versucht hatten, gesetzlich erlaubt und in gleichem Umfange die Vikare, Karaten und Kapläne in Pfarreien, denen der Pfarrer fehlt, freier stellt. Leider ist die Fassung deö Gesetzes so, daß eine genau bestimmte Grenze für die Erlaubtheit der stellvertretenden Seelsorge fehlt. Der Art. 2 des Gesetzes legt die Einführung oder Nichteinsührung einer staatskommissarischen Vermögensverwaltung in den von jetzt ab etwa durch Tod zur Erledigung kommenden Bistümern oder in den Diözesen, deren Bischöfe von jetzt ab durch staatsgerichtlichen Spruch für unfähig erklärt werden sollten, iu die Hand des Staatsministeriums, und ebenso die Aufhebung bereits bevorstehender kommissarischer Verwaltungen. In dieser Beziehung und in Ausführung des § 4 wegen Wiederaufnahme der Staatsleistungen für die Diözesen wird das Staatsministerium beweisen können, wie es gegenüber dem Kulturkämpfe und den Katholiken gesinnt ist. Ebenso in der Ausführung des $ 6, welcher die Errichtung neuer Niederlassungen barmherziger Schwestern und die Erweiterung des Wirkungskreises der bestehenden Niederlassungen gestattet. Auch 'steht es ja fort unb fort bei bem Minister, bie Staatsaufsicht über diese Genossenschaften milder zu gestalten. Es werben von jetzt ab also Thaten beweisen können, wie eö mit bet friedlichen Gesinnung im preußischen Staatsministerium beschaffen ist! — Die „Köln. Ztg." schreibt: Die erfolgte Publikation der kirchenpolitischen Novelle hat hauptsächlich ben Wert, verabschiedet; doch schienen bie Beteiligten durchaus nicht unwillig darüber gewesen zu sein.
Die Sonne stand bereits hoch am Himmel, als ich des nächsten Tages erwachte. Kaum hatte ich eiligst Toilette gemacht, da klopfte meine frühmuntere Mutter an die Thür, mich zum Kaffee rufend. Ebenso eilig nahm ich Viesen ein, empfing von der sorgsamen Mutter neben einigen Schinkensemmeln noch viele Grüße an mein Bräutchen unb bereu Eltern und zuletzt noch einen herzlichen Abschiedskuß, schwang mich auf den bereitstehenden Wagen, und wenige Minuten später rollte derselbe mit mir der nächsten Eisenbahnstation zu, von wo aus mich das Dampfroß in bie Arme meines Mädchens tragen sollte.
Spät Nachmittags langte ich in O. an, wo mich Braut und Eltern am Perron empfingen, um mich im Eilschritt nach der Wohnung zu führen. Natürlich war daö Erste, was ich nach abgethauer Begrüßung und Bewillkommnung that, daß ich meine Verlobte und deren Eltern von der glücklichen Lösung der schwebenden Frage bezüglich meiner zahlreichen „Bärenfamilie" in Kenntniß setzte, welche Nachricht mit leicht erklärlichem Jubel aufgenommen wurde. A conto deffen beschlossen wir gemeinschaftlich, nach eingenommener Stärkung, bestehend aus einem kalten Aufschnitt mit einer Flasche alten Rebensaftes von den Bergen deS Rheins, das von „Raudener herzogl. Musikschule" veranstaltete Abenconcert im "scheu Garten zu besuchen.
Ich wollte eben aus dem für mich reservierten Zimmer meinen Ueberrock hervorholen, als Valerie, meine Braut, mir zuvorkam und in das besagte Gemach hüpfte, mir zurufend, daß sie dies besorgen werde, worauf ich sie noch bat, ans meinem Koffer ein frisches Taschentuch herauszunehmen unb eS an Stelle des alten in meinen Ueberrock zu stecken. (Forts, f.)
Anzeigen nimmt entgegen die Expedition b. Blattet sowie d. Amwncen'Bureaur von ®. L. Daube & Co. in Frankfurt a. M; Jägerische Buchhandlung daselbst; Hermannffche Buchhanol. daselbst; Juvalidendmck in Berlin; W. ThieneS in Elberfeld: C. Schlotte in Bremen.
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Deutsches Reich.
Berlin, 22. Juli. Ueber das publicierte neue Kirchengesetz läßt sich die „Germania" folgendermaßen vernehmen: Die Serie der preußischen Kirchengesetze ist jetzt durch ein Juligesetz bereichert worden. Ueber die Bedeutung desselben sind unsere Leser klar. Es verläßt die Prinzipien der Maigesetze nicht, und auch die praktischen Zugestäud- niffe, die es für uns enthält, sind nicht allzu bedeutend. Die gerichtliche Unfählgkeitserklärung der Geistlichen, welche in § 1 des Gesetzes an Stelle der Amtsentlassung gesetzt wirb, ist eine formelle Besserung, ist aber prinzipiell unb praktisch für uns ohne Wert, zumal sie sich nicht bloß auf bie staatliche Seite des geistlichen Amtes bezieht, sondern den Geistlichen auch von allen seelsorglicheu Functionen
Onkel selbst, belastet mit einem tischgroßen Präsentierblech, auf dem eine Masse Weingläser in Sektionen aufgestellt war.
Diese Erscheinung war von zündender Wirkung. Onkels Ananasbowlen waren weit und breit berühmt, erschienen dabei nur bei Gelegenheiten von hervorragender Bedeutung, kein Wunder also, wenn der „Erzeuger" der voraussichtlich famosen Bowle mit lautem Hnrrah I begrüßt unb bas Spiel Angesichts bes winkenben Genusses sofort abgebrochen wurde.
Auch ich verließ schnell meinen Tautalusstaudort, schüttete die noch nicht eingelöften Pfänder auf den Flügel, es jedem Einzelnen überlassend, das {einige herauszusuchen, schob mein Taschentuch eiligst in den Rock und sprang dem Onkel entgegen, um ihn von seiner Last zu befreien.
„Ich hätte wohl Lust", begann der Letztere, als wir uns in bunter Reihe um den runden Tisch gruppiert hatten, „einen längeren Leichensermon vom Stapel zu lassen, will mich aber kurz fassen. Laßt uns also anstoßen auf die ewige Ruhe des Junggesellenleichnams unseres lieben Fritz, der binnen wenigen Monden seinen Nacken unter daö süße Joch ehelicher Glückseligkeit beugen will. Ich möchte noch hinzufügen: „Gehet hin und thuet desgleichen."
Nun folgte ein nicht endenwollendes Gratulieren, scherzhafte« Condolieren und gutmütiges Foppen, untermischt mit Gläsergeklirr unb Flügelgebrumm, daß mir's ganz heiß unb ich selbst ganz verbreht würbe. Es fehlte nicht viel, so hätte ich bie knixenbe Brigitte, bit sich auch als Gratulantin nahte, umarmt, unb ich glaube fast, als ich spät Abends endlich Abschied nahm, habe ich in der Verwirrung mehrere der anwesenden jungen Damen mit meinen zwei Cousine« verwechselt unb in Folge dessen mich allzuzärtlich
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Erscheint täglich außer an ben Werktagen nach Sonn» und Feiettagen. Preis für da» Quartal mit der wöchentlichen Beilage „JlaftrirteS SountagStlatt" durch die Expedition (Koch'sche Buchdruckerei) bezogen 2$ Mark, durch die Postämter deS Deutschen Reiche» 2 Mark 50 Pfg. (erd. Bestellgebühr). — Jnsertionsgebühr für die gespaltene Zeile 10 Psg. Für in der Expedition zu ertheilende Auskunft und Annahme von Adreffen werden 25 Pfg. berechnet.