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wärtig aufhält, die Ausstellung noch mehrmals zu besuchen. — Behufs erleichterter Einrichtungen für die Besucher der Gewerbe- und Kunstausstellung fand gestern auf Ver­anlassung des Ministers für öffentliche Arbeiten eine Con- ferenz des Vertreters desselben, Geh. Rats Fleck, mit den Vertretern der Köln-Mindener, Rheinischen und Bergisch- Märkischen Eisenbahn und einigen Vorstandsmitgliedern der Ausstellung hier statt. Es ist gegründete Aussicht vorhanden, daß man von allen bedeutenden Orten Deutsch­lands, Hollands, Belgiens und Englands Retoucbillete nach Düsseldorf zum einfachen Fahrpreise mit ausreichender Gültigkeitsdauer eingeführt werden und steht eine günstige Entscheidung des Ministers schon in allernächster Zeit zu erwarten. Bekanntlich sind für den Binnenverkehr schon feit längerer Zeit auf allen drei rheinischen Eisenbahnen derartige Erleichterungen eingeführt, die voraussichtlich aber demnächst noch weiter ausgedehnt werden. — Am Sonn­tag den 25. d. wird die mit so vielem Beifall aufgenom­mene glänzende Illumination wiederholt werden. Die Eisenbahnverwaltungen haben wiederum in anerkennenswerter Bereitwilligkeit für jenen Tag Extrazüge nach allen Rich­tungen hin gegen oder nach 11 Uhr abends zur Rückreise eingelegt, so daß die Besucher der Ausstellung die präch­tige Beleuchtung und Concerte u. s. w. mit aller Ruhe genießen können. Die Bergisch-Märkische Eisenbahn wird, mehrfachen Wünschen entsprechend, den letzten Exlrazug in der Richtung nach Elberfeld, der früher nur bis Ritters­hausen ging, bis nach Hagen durchführen.'

München, 21. Juli. Abgeordnetenkammer. Spezial- Diskussion des Gesetzentwurfes betr. die Disciplin der richterlichen Beamten. Raffel beantragt eine präcisere Fassung des Artikels 1. Referent Mayer, der Justizmi­nister und Frankenburger erklären sich gegen diesen Antrag. Der Justizministcr erklärt ferner, daß er bezüglich des Art. 6 auf Ausmerzung der Worte „unsittlich oder ent­ehrend" bestehe; er könne das Gesetz mit diesen Worten der Krone zur Sanclion vorlegen. Art. 1 wird nach Ab­lehnung des Amendements Reistet in der vom Ausschüsse heanrragten Fassung angenommen, ebenso Art. 2 und 3. In Artikel 4 wird gegen den Willen der Regierung die Schriftlichkeit der Warnungen bestimmt. Art. 5 wiro an­genommen. Bei Art. 6 hält die Kammer in ihrer Majo­rität die Worte „unsittlich und entehrend" aufrecht. Art. 7—21 werden angenommen. Die Bestimmung im Art. 17, daß der Disciplinarhof auf 3 Jahre zu wählen sei, wird vom Minister bekämpft, von der Kammer aber an­genommen. — Der Gesetzentwurf wird in seiner Gesamt­heit mit 104 gegen 42 Stimmen angenommen. Morgen kommt der Antrag v. Hafenbrädl betr. das siebente Schul­jahr zur Beratung.

Ausland.

Wien» 19. Ju'i. Den Berichterstatterpflichten ist die gegenwärtige Zeit nicht günstig. Man weiß, daß zwischen den Mächten ein sehr lebhafter Gedankenaustausch statt­findet, ab r es besteht die Uebercinkunft, nichts über den Inhalt dieser Verhandlungen verlautbaren zu lasten; die Berichterstatter sehen sich demnach auf die KombinationS- Politik angewiesen und es ist nicht zu verwundern, wenn die widersprechendsten Nachrichten in Umlauf gebracht wer­den, deren Leben allerdings nur ein sehr kurzes ist. Daß die Diplomatie die Situation nicht als unmittelbar ge-

schlug ich ohne langes Besinnen eine jener melodiösen Com- position OginSkis an, und bald schlängelte sich der bunte Zug durchs Zimmer auf die Veranda und von da auf den Rasenplatz herunter, wo er allerlei groteske Schnörkel und Windungen bildete.

Nach Beendigung der Polonaise kehrten die Paare in das an die Veranda anstoßende Ftügelzimmer zurück, mein Cousin, der den romantischen Namen Alphons führt, schlug vor, statt der Oginskischen Musik „stumme Musik mit Pfändung" zu spielen, und da man seinen Vorschlag mit begeisterter Acclamalion aeeeptierte, verlieh ich den ruhen­den Flügel um mich ebenfalls in den Chor der „stummen Musikanten" aufnehmen zu lassen und einige Küsse von schwellenden Lippen durch die dadurch eingeleitete Pfänder­auslösung zu erwischen.

Doch da kam ich schön an.

(Fortsetzung folgt.)

Bom Wiener Schützenfest.

DaS Festbankett am 19. Juli hatte 1500 Teilnehmer und verlief in glänzender Weise. Es fehlte nicht an zahl­reichen Toasten, die allgemeinen Beifall fanden. Erwähnen wollen wir die Rede des Dr. Frohnmüller (Fürth), der sich also vernehmen ließ: Oesterreichs Schützen! Ich bin beauftragt namens des Deutschen Schützenbundes, Euch den deutschen herzinnigen Schützengruß zu bringen. Wir haben cs bei unserer Ankunft hier bereits erfahren, in welchem Verhältnisse wir zu Euch stehen; wir wurden so freundlich empfangen, daß wir sagen können, dieser Empfang war der herzlichste den wir bisher gefunden. Im Jahre 1868 waren unsere lieben Oesterrcicher Mitglieder des Deutschen Schützenbundes gewesen (Rufe: Sie sind es noch!); sie sind eö zwar heute noch, aber sie haben sich zu einem eigenen Schützenbunde entwickelt, zu einem Schützenbunde, auf den Oesterreich stolz sein kann. (Stürmischer Beifall; Hochrufe) Und in der Tbat, waö die Völker Oesterreichs und Deutschlands gewünscht haben, das ist nun erreicht; biv Kaiser beider Reiche haben sich geeinigt und einander freundschaftlich die Hand geboten (stürmischer Beifall) und

fährlich ansteht, ist unter anderem auch aus dem Umstande zu entnehmen, daß fast alle österreichischen Botschafter auf Urlaub sich befinoen. Sehr gespannt ist man auf die Antwort, welche die Pforte auf die Kollektivnote erteilen wird. Sicherlich wird ihre Sprache weit weniger hoch­fahrend klingen als diejenige, welche ihre Sachwalter führen zu dürfen glauben. — Kaiser Wilhelm wiro heute Abend in Gastein erwartet. Unser Kaiser wird wie in früheren Jahren so auch Heuer seinen hohen Verbündeten erst nach glücklich beendigter Kur begrüßen. — Das erste österrei­chische BuiideSschießen hat gestern in würdiger und impo­santer Weise begonnen. Der Charakter des Festes ist vor­wiegend ein deutsch-österreichischer. Das, was das Fest nach der ursprünglichen Intention hätte werden sollen, der Ausdruck einer Koalition der wehrhaften Bürgerschaft des Reiches, ist es nicht geworden. Zahlreich kamen wohl die Deutschen unserer Reichshälfte, besonders die wackeren Tiroler, denen sich alle Sympathieen zuwendeten, kamen auch die deutschen Siebenbürger. Dagegen sind weder die Czechen aus Böhmen und Mähren, noch die Slovenen aus Steiermark und Krain erschienen, während die Polen in der Anzahl von ganzen drei Mann ausmarschiert sind. Vom Auslande sind am stärksten Deutschland und die Schweiz vertreten. Belgien und Frankreich sind gar nicht, Italien nur schwach vertreten.

London, 21. Juli Das Unterhaus genehmigte in dritter Lesung die irische Notstandsbill. — Die „Times" will wissen, der österreichische Botschafter v. Kalice sei beauftragt, der Pforte den Entschluß Oesterreichs kund­zugeben, daß eö auf der vollen Ausführung der Em­pfehlungen der Berliner Conserenz in Betreff der griechischen Grenze und der Bestimmung des Berliner Vertrags be­züglich Montenegros bestehe. Oesterreich erachte die beider­seitige Ausführung des Berliner Vertrags für unerläßlich. Der Botschafter solle auf die Erfüllung der Verpflichtungen dringen, welche die Türkei übernommen habe und welche die Sicherstellung der türkischen Interessen involvierten. Die „Times" bemerkt noch hierzu, Oesterreich und Deutsch­land stimmten bezüglich dieser Politik überein, welche nicht zur Schwächung, sondern zur Kräftigung des europäischen Concertes beitrage. — Die „Times" meldet aus Kabul: Viele der angesehensten Häuptlinge der afghanischen National­partei haben Abdurrbauran als neuen Emir acceptiert und sich nach Charikar begeben, um mit ihm zusammen- zutreffen.

Gent, 21. Juli. Die Civil- und Militärbehörden nahmen ihre Anordnungen wegen Abhaltung eines Te- deums anläßlich der Jubiläumsfeier zurück, nachdem der Bischof von Gent in einer Zuschrift erklärt hatte, daß das Tcoenm für die katholischen Schulen abgehalten wer­den solle.

Petersburg, 21. Juli. Die „Agence Russe" erklärt, daß zur befriedigenden Lösung der griechischen und mon­tenegrinischen Frage die dauernde Einmütigkeit der Mächte erforderlich sei. Es komme darauf an, die Pforte von dem festen und einmütigen Willen der Mächte zu überzeugen. Die Wahrscheinlichkeit eines besonderen Vorgehens einer Macht sei nicht vorhanden; nur in gemeinsamer Action sei ein Resultat erreichbar.

Cabstab k, 21. Juli. Loyale Angehörige des Basuto- Stammes, welche den Engländern Waffen lieferten, wurden von anderen Eingeborenen angegriffen; die Residenz des beschlossen, einander festen Schutz und Schirm zu bieten. (Lebhafter, anhaltender Beifall und Händeklatschen.) Uno so erlaube auch ich mir denn im Namen des Deutschen Schützenbundes Euch, österreichische Schützen, die Bruder­hand zu reichen (stürmische Hochrufe), und Ihr werdet sie mit derselben Freundschaft annehmen! (Lebhafter Beifall.) Indem ich die deutschen Schützen, die hier anwesend find, ersuche, mit mir einzustimmen in ein dreifaches Hoch auf die österreichischen Schützen, spreche ich denselben gewiß aus dem Herzen, und mit Begeisterung werden die deutschen Schützen in diesen Ruf einfallen: Die österreichischen Schützen, sie leben hoch! (Stürmischer, langanhaltender Beifall und Hochrufe.) Unter den Telegrammen, die ein« liefen, befand sich auch eins: „Frankfurt a. M. Der Cen­tralausschuß des fünften allgemeinen deutschen Turnfestes sendet freundliche Grüße unb wünscht Ihrem Feste bestes Gelingen. Miquel, Ober-Bürgermeister."

Im Ganzen wurde trefflich geschossen. Nicht weniger als 100 Becher wurden gewonnen, deren Verteilung in feierlicher Weise unter den Klängen der Musikkapellen er­folgte. Die iiüeressantesten Resultate waren mit Schluß des heutigen Schießens diejenigen, welche von den Best- scheiben verzeichnet wurden.

Heiß brannte die Julisonne nieder auf den Festplatz. Grauer Dunst stieg auf und erzeugte eine drückend schwüle Atmosphäre. Der Wettbewerb um die köstliche Beste, die so verlockend aus dem Gabentempel hervorleuchteten, ward im Schweiße des Angesichts fortgesetzt. Aber die Schützen achteten der Mühsal nicht unb lustig knatterten die Ge­wehre von ben Schießstäuben her. Auch die schaulustige Menge ließ sich von bet alle Nerven erschlaffenden Hitze nicht viel anfechten und zog im Laufe deö Nachmittags in hellen Scharen auf den Festplatz. Dort herrschte das fröhlichste, bunteste Treiben. In der Halle wurde wacker gezecht, gejauchzt und gesungen; Männer, Frauen und Kin­der ergötzten sich in mannigfacher Kurzweil und in fröh­lichster, ungebundener Heiterkeit. Da stieg am Horizont eine einzige, aber mächtige Wolke dräuend auf. Gerade Über der Festhalle ballte sie sich gewitterschwer zusammen.

englischen Vertreters ist bedroht; zum Schutze desselben sind Truppen abgegangen.

Hessen-Nassa».

Marburg, 22. Juli. Der alte Brunnen auf hiesigem Schlosse, der bekanntlich in der westfälischen Zeit beim Sprengen der Festungswerke verschüttet, indessen immer noch tief genug geblieben war, daß manchem Marburger Jungen bei dem Hineinwerfen eines Steines der Genui blieb, mehrere Secunden zu horchen, bis der Stein den Bode, erreicht hatte, und der erst bei den späteren Restaurations­arbeiten auf dem Schlosse gänzlich mit Schutt ausgefüch wurde, wird dermalen wieder ausgeräumt, bis zu eiten 50 Fuß Tiefe ist die Arbeit bereits vorgeschritten. wird aber immer noch einige Zeit dauern, biö dem Be­sucher des Schlosses ein labender Trunk aus dem Brunnen wieder gereicht werden kann — da er gegen 350 F» tief sein soll.

— In Ausführung des am 1. d. M. in Kraft ge­tretenen Felo- und Forstpolizeigesetzes hat der Minister für Landwirtschaft Domänen und Forsten folgende Anord­nung getroffen: 1) die Zuwiderhandlungen gegen dieses Gesetz sind mit Ausnahme der nach § 20 und 21 zu strafenden Vergehen insgesamt Uebertretungen. Ge­setzlich sind die Ortöpolizeibehörden befugt, wegen Ueber­tretungen Geldstrafen bis zu 15 M. oder Hast bis zu ■ Tagen ober eine etwa verwirkte Einziehung zu verhängen. Diese Befugnis ist für die Uebertretungen des Feld- und Forstpolizeigesetzes ausdrücklich aufrecht erhalten. Bei der Einfachheit dieser Uebertretungen wird zur Ab­kürzung des Verfahrens empfohlen, die Straffälle so viel wie möglich im Wege polizeilicher Strafverfügungen zn erledigen, weshalb die Forst- und Feldhüter, sowie die sonstigen Sicherheilsbeamten anzuweisen sind, ihre Anzeigen nicht dem Staatsanwalt, sondern der Ortspolizeibehörde, zu machen. 2) Dieselbe Ortspolizeibehörde, welche die Strafe festzusetzen hat, ist auch für die Enl- scheidungen über Ersatzgelo und Pfändung zuständig. Erst in den höheren Instanzen unterscheidet sich das Verfahren, indem der gegen die Strafverfügung gerichtete Antrag auf gerichtliche Entscheidung die Sache an die ordentlichen Ge­richte, die Klage gegen den Bescheid über Ersatzgeld und Pfändung an bte Verwaltungsgerichte bringt. 3) Die Feldhüter, Ehrenfeldhüter und Forsthüter sollen ein Amts - Abzeichen bei sich sichren unb bei Aus­übung des Amts auf Verlangen vorzeigen. Das Dienst- Abzeichen kann entweder eine Uniform oder ein anderes amtliches Abzeichen, und letzteres eine Dienstmütze, Brust­schild mit Adler u. s. w. jein. Haben die betreffenden Be­amten als solche int Dienst eine Uniform zu tragen, st ersetzt diese bas Dienstabzeichen, und es braucht daneben nicht ein besonderes Abzeichen getragen zu werden. Für die Forstbeamten sind diejenigen Uniformen, beziehungsweise Abzeichen, welche nach den bestehenden Vorschriften bei Wahrnehmung des Forstschutzes zu tragen sind, unverän­dert beizubehalten. 4) Das Gesetz setzt alle, dem Feld- und Forstpolizeigesetze mtgegmstehmom Gesetze, ferner alle in Feld- und Forstpolizeigesetzen enthaltenen Straf­bestimmungen, mögen solche dem neuesteu Gesetze entgegen­stehen oder nicht, außer Kraft. Die dem neuesten Gesetze nicht entgegenstehenden Vorschriften sind daher mit Aus­schluß der Strafbestimmungen in Kraft geblieben. WaS

Immer tiefer senkte sich die Wolke herab, immer stärker ward der Luftzug, da — mit einem Male erfolgte ein Stoß, die elektrische Ladung der Atmosphäre begann mit elementarer Gewalt zu wirken. Als ob alle Schleusen des Himmels über diesen Einen Fleck der Erde geöffnet wor­den wären, mit so furchtbarer Gewalt ging das Welter im nächsten Augenblicke nieder. Wahrhafte Sturzbäche gossen herab, dm Festplatz im Nu mit Wasser bedeckend. Prasselnd fiel der Regen auf die Holzdecke der Festhalle, wohin sich die Menge geflüchtet hatte. So plötzlich und mit derartiger Wucht ging das Wetter nieder, daß die Gäste in der Festhalle zunächst gar nicht wußten, weshalb der Lärm und die Verwirrung etttstanden seien. Bald sollten sie selbst von der letzteren ergriffen werden. Durch manche Lücke im Dache strömte der Regen auch in die Halle. Man bestieg die Bänke und spannte die Schirme auf. Frauen und Kinder schrien wirr durcheinander, die wetterharten Männer ließen sich aber im Zechen nicht be­irren und sangen und jauchzten fort; man verlangte, die Musik solle weiterspielen, und als in der That die Mu­siker neue Weisen aufspielten, mischte sich der brausende Applaus der Menge, die den Schrecken im Herzen Über- täuben wollte, mit dem furchtbaren Getöse des Unwetters-

Es war ein Höllenspektakel, von dessen die Sinne ver­wirrender Wirkung man ungefähr eine Vorstellung erhäk wenn man bedenkt, daß etwa 6000 Menschen in dem 9^. schlossenen Raume schreiend und applaudierend beisammeu waren, daß die Militärkapelle spielte und daß zuletzt, aber nicht am geringsten, der gräßlich prasselnde Regen aiw sein Teil Gelärme verursachte. Dazu herrschte eine drückende Hitze, da die kolossalen Gasluster brannten und das Ge­dränge groß war. Die Verwirrung war das Werk weniges Minuten. Von einer Kommunikation ins Freie, ja selb? nach der Küche unter demselben Dache konnte keine fein. Ans dem Durchlässe zwischen Saal und Küche stürzt^ ganze Bäche herab und bildeten weite Lachen auf A Boom. Die Bediensteten gaben sich viel redlich Mühe- daö Wasser fortzukehren. s

(Schluß folgt.)