nach Constanz fortgesetzt. Die Stadt Constanz hatte reichen Festschmuck angelegt. Die gesamte Bevölkerung begrüßte Se. Majestät mit enthusiastischen Hochrufen; der Oberbürgermeister hieß Se. Majestät in einer Ansprache willkommen. Der Kaiser und die großherzoglichen Herrschaften mit dem gesamten Gefolge fuhren, der Oberbürgermeister vorauf, in einer langen Reihe von Wagen durch die Straßen und öffentlichen Anlagen der Stadt, überall von der Menge mit jubelnden Zurufen begrüßt, und traten dann auf der Landstraße die Rückfahrt nach der Insel Mainau an. Bei der Ankunft der nach der Insel führenden Brücke hielt der Wagenzug, Gruppen von Soldaten und Reitern in altertümlicher Tracht stellten eine von dem Offiziercorps des 114. Infanterie-Regiments unter Leitung des Obersten v. Melchior und Premier-Lieutenant Sachs veranstalte Lagerscene auö Wallensteins Lager dar. Der Kaiser war von der sehr gelungenen Darstellung aufs freubtgfte überrascht und kehrte dann, von dem Ausfluge hoch befriedigt, nach Mainau zurück. Die ganze Fahrt war von prachtvollem Wetter begünstigt.
Auslavd.
Paris, 15. Juli. Die gestrige Revue nach der Ueber- gabe der Fahnen verlief in größter Ordnung unter andauerndem Enthusiasmus. Auch während der Festlichkeiten des Nachmittags und des Abends wurde die Ruhe nirgends gestört. Volksmasseu, welche die Marseillaise und andere patriotische Lieder sangen und Hochs auf die Republik auS- brachten, durchzogen die Straßen. Auf den öffentlichen Plätzen fanden Tanzbclustigungen statt. Die Illumination war sehr glänzend. Gambetta besuchte Nachmittags zu Wagen mehrere innere Stadtteile und wurde überall mit Ovation empfangen. Bei der Revue wurden in Folge der Hitze gegen 12 Soldaten vom Sonnenstich betroffen. Von sonstigen Unfällen im Laufe des Tages ist nichts bekannt geworden. — In der Kammer der Deputierten und im Senate wurde heute die Sitzung geschlossen. Leon Say, Prästdenl des Senats, sagte in seiner Ansprache: Sie haben gestern mit patriotischem Gefühl die französische Armee, vertreten durch alle ihre Führer und ihre Fahnen, an sich^vorüber- ziehen lassen. Stolz aus sie, denen Frankreich die Sorge für seine Ehre und seine Sicherheit anvertraut, können Sie sich mehr als jemals mit Ruhe den Arbeiten der friedlichen Wiedergeburt des Landes hingeben, welche der Gegenstand aller Ihrer Gedanken sind und welche der republikanischen Regierung so sehr am Herzen liegen müffen. — Die Journale sind einstimmig in dem Lobe der gestrigen Ansprache des Präsidenten der Republik.
Loudon, 14. Juli. Das Unterhaus, das heute die Beratung der irischen Entschädigungsbill fortsetzte, lehnte mit 231 gegen 154 Stimmen das von der Regierung bekämpfte Amendement Groß, die Bill aus Pachtzinse bis zu 15 Pfund zu beschränken, ab. Gladstone erklärte, die Regierung sei entschlossen, die Vorlage aufrechtzuerhalten und sich durch die Taktik der Opposition nicht davon abbringen zu lassen. Morgen wird die Debatte fortgesetzt. — In der Grube Risca unweit Newport fand heute Morgen eine heftige Explosion in Folge der Entzündung schlagender Wetter statt. Die Zahl der Umgekommenen wird auf 119 geschätzt.
Petersburg, 15. Juli. Der „Regierungsbote" meldet die Ernennung des Professors Bunge zum Adjunkten des Finanzministers.
Bukarest, 15. Juli. Rußland hat über das Tolerieren von Nihilisten in Rumänien Vorstellungen hierher gerichtet und die Ausweisung derselben verlangt.
Koustautiuopel, 14. Juli. Die internationale Reformcommission für die europäische Türkei hat heute die beiden Hauptpunkte bezüglich der Administration und der Finanzen im Prinzips angenommen. Die Commission genehmigte ferner die Untereinteilung der Vilajets und deren Administration gemäß dem türkischen Vorschläge. — Einem Berichte des Generalgouverneurs von Skutari an die Pforte zufolge griffen die Montenegriner am 12. Juli Nachmittags die albanestschen Stellungen bei Branja und Matagussa an. Das Gefecht dauerte zwei Stunden und endigte mit dem Rückzüge der Montenegriner. Diese verloren einen Offizier und 12 Soldaten. Der Verlust der Albanesen ist 2 Tote und 3 Verwundete. Die Ungleichheit der Verluste rühre davon her, daß die Albanesen verschanzt hinter befestigten Stellungen standen und die Montenegriner genötigt waren, die Albanesen dort anzugreifen.
Hessen-Nassau.
Marburg, 14. Juli. (Schluß der Strafsache gegen Kugelmann.) Fortsetzung der Zeugenvernehmungen. Post- gehülfe Caspar Bopp: Am 7. März 1879 sei der Angeklagte mit einem zugemachten Geldbricf gekommen, Dieser Brief sei nicht vorschriftsmäßig versiegelt gewesen, er habe deshalb den Bries vorschriftsmäßig versiegelt und alsdann abgesandt. Postgehülfe Heinrich Wilhelm Kunze von Deisel sagt aus: Der fragliche Brief sei zuerst an Posteleven Wiegand, dann in seine, deS Zeugen Hände, von da wieder in die des Wiegand gekommen, alsdann in einen verschließbaren Schrank gelegt und alsbald dem Postboten zur Besorgung übergeben. Später habe er bei Rosenmeyer den fragt. Brief nachgewogen, er habe aber noch das richtige Gewicht gehabt. Selig Abraham Rosen- meyer von Deisel, Kaufmann: er habe den fraglichen Pries am 12. März 1879 erhalten, habe ihn in Gegenwart des Landwirts Rohde geöffnet und habe gefunden,
daß statt der Geldscheine nur Papierstreifen im Couvert gewesen seien. Er habe deshalb der Postbehörde hiervon Anzeige gemacht. Jakob Rohde, Landwirt von Trendelberg: Am 12. März 1879 habe Rosenmeyer den fraglichen Brief in seiner Gegenwart geöffnet und habe er gesehen, daß statt Geldscheine nur Papierstreifen darin gewesen seien. 6) Postinspeklor Heinrich Becher: Er sei als Untersuchungsbeamter der Oberpost-Direction nach Vöhl gesandt worden. Er habe diesen Fall in Böhl amtlich festgestellt, darüber Verhandlungen ausgenommen und könne er sich nur auf diese beziehen. Sonst sagt er aus wie Posthalter Prinz. Er bemerkt noch, daß rc. Prinz keine Veranlassung zur Unzufriedenheit der Oberpostbehörde gegeben habe, im Gegenteil, Prinz sei stets im Dienste recht tüchtig und pünktlich gewesen. Er erläutert dann noch in längerer Auseinandersetzung die Bestimmungen über die Verfahrungs- weise der Postbehörden bei Geldversendungen. — Auf Befragen des Verteidigers: ob rc. Prinz verschuldet gewesen oder nicht, das wisse er nicht. Hugo Esser, Gerichtsvollzieher, von Vöhl erklärt, er wisse nur, daß rc. Prinz wegen Gemeindegelder schon gepfändet sei, auch habe er, Zeuge, am 29. Juni d. I. die Cölnische Volkszeitung bestellt gehabt, aber über Gebühr 14 Tage lang warten müssen rc. rc. Prinz bemerkt, er sei am 30. v. M. zu den Schwurgerichtssitzungen nach Marburg abgereist, was gerichtsseitig bestätigt wurde. Damit ist dieser Fall erledigt. Executor Trost von Vöhl sagt: zwei Fälle seien ihm nur bekannt, daß rc. Prinz habe gepfändet werden sollen, sie seien aber Beide durch Zahlungen abgemacht. Sparkassen-Rendant Heinrich Mayer von Vöhl, sagt: Es sei dem Posthalter Prinz seilens der Sparkasse niemals ein Darlehen verweigert worden, würde auch wohl nie verweigert werden, wenn Prinz um ein solches nachsuchen sollte. — Nach einer zweistündigen Pause wurde die Sitzung wieder ausgenommen und das Zeugenverhör fortgesetzt. Amtsgerichtsrat Karl Theiß von Vöhl deponiert: Eines Tages habe ihm Kugelmann auf dem Bureau des Amtsgerichts Vöhl gesagt, der Brief sei nicht mit seinem Inhalt an seine Adresse gekommen, was solle er nun machen? Er könne augenblicklich nicht mehr sagen, was er geantwortet, nur das sei ihm noch erinnerlich, daß Prinz und Angeklagter seit mehreren Jahren processiert hätten. Es sei auch ein Klatschbuch des Angeklagten vorgelegt worden, hierin seien 1200 Mark aus Abrechnung vorgekommen, die als Zahlung aufgeführt seien; er habe dem Angeklagten daüber Vorhalt gemacht und dieser habe zugegeben, den Eintrag gemacht zu haben. Ueberhaupt habe Angeklagter stets sehr widersprechende Angaben gemacht. Die Einträge im Klatschbuch des Angeklagten hätten sich als unwahr erwiesen. Am 27. Februar d. I. sei Angeklagter auf den 2. März d. I. vorgeladen und am 29. Februar d. I. hätten die Akten gefehlt und seien trotz des genauesten Nachsuchens nicht zu finden gewesen. Er sei mit seiner Familie Sonntags den 29. Februar verreist gewesen und um V22 Uhr Nachts zurückgekommen. Er pflege stets bei seiner Nachhausekunft die Hausthüre abzuschließen, er glaube auch, daß dies an jenem Abend geschehen sei, es sei möglich, daß sich eine Person in das Haus ungefähr gegen V2IO Uhr Abends eingeschlichen haben könne. Nur eine Person die im Hause bekannt sei, habe sich nächtlicher Weise in die Zimmer begeben können. In Betreff der Urkundenfälschung hält Zeuge den Angeklagten für vollständig überführt, er sei bei den betreffenden Vernehmungen so betroffen gewesen, daß er zuletzt gar keine Antwort, oder nur „das weiß ich nicht mehr", habe geben können. Zeuge habe einen sehr wachsamen Hund und habe dieser am fraglichen Abend (V2IO—10 Uhr) furchtbar gebellt, wie ihm gesagt worden sei. — Secretärs Wilhelm von der Burchhardl von Vöhl, sagt: Die betreffenden Acten seien am 25. Februar zurückgekommen und sei Termin auf den 2. März d. I. bestimmt worden. Er pflege die Acten, in welchen Termine stehen, Tags vorher dem Herrn Amtsgertchtsrat vorzulegen. Die Acten seien aber nicht zu finden gewesen, trotzdem er und alle ülfenGeh und Boten darnach gesucht hätten. — Hermann Müller von Vöhl: Er habe Sonnabends, 28. Februar die Acten zum letzten Mal gesehen. Er habe am fraglichen Abend gegen i/28 Uhr die Postsachen geholt, solche in das Sitzungszimmer gelegt, und sei nach Verschließung der Thüre fortgegangen. Zwischen V2IO oder 10 Uhr sei er am Amtslokal vorüber gekommen, es habe der Hund sehr stark gebellt. Privatgehülfe Carl Knoche von Vöhl macht ähnliche Aussage, ebenso Gerichtsdiener Andreas Kalbfleisch von Vöhl. Catharine Gcömmelbein, Magd bei AmtsgerichtS- Rat Theis, sagt: sie sei an jenem Abend gegen 5 Uhr in das Amtshaus gekommen, sei nach Verlauf von einer halben Stunde wieder herausgegangen. Kurz nach 6 Uhr sei sie wieder weggegangen, und habe Sachen geholt. Sie sei dann wieder zurückgekommen und da habe der Hund furchtbar gebellt. Gegen 10 oder V210 Uhr sei sie wieder ausgegangen und sei dann mit den Kindern gegen halb 2 Uhr Nachts zurückgekommen. — Ehefrau des Steueraufsehers Friedrich Stadler sagt: Angeklagter, bei welchem sie zur Miete wohnten, komme öfters zu ihnen, namentlich sei et an jenem Sonntage 4 Uhr Nachmittags auch gekommen. Er sei darauf weggegangen und gegen 7 Uhr Abcnos wieder gekommen, habe etwa Vi Stunde verweilt und sei dann weggcgangeu. Durch lautes Weinen der Frau Kugelmann sei sie Nachts geweckt worden, dieselbe frug nach ihrem Sohne, der nicht da sei, er habe, sagte sie, erst im Bette gelegen, sei aber jetzt nicht da. Sie (die Zeugin) hätte auf Wunsch der Frau Kugelmann bei ihr bleiben müffen, die Mutter
des rc. Kugelmann bat, sämtliche Bewohner des Hauses zq wecken, um den rc. Kugelmann zu suchen. Gegen halb 3 'Uhr Nachts sei Kugelmann gekommen und sei ordentlich angekleidei gewesen. Frau Kugelmann that einen Schrei und frug wo er gewesen sei, worauf Kugelmann antwortete, er sei einmal draußen gewesen. — Louise Zarch, Dienstmagd des Angeklagten, deponiert ähnlich. — Dr. Klingelhöfer, pract. Arzt, von Vöhl, erklärt: Am 1. März c. sei er zu Kugelmann gerufen, um ihm wegen seiner Krankheit ärztlichen Beistand zu leisten. Er habe ihn zu Hause angetroffen, ihn alsbald untersucht und in geistiger wie leiblicher Beziehung für vollkommen gesund befunden. Er werde, wenn erforderlich, sein Gutachten schriftlich und motiviert abgeben. Zur 3. Anklage sagt Secretär v. d. Burchhard: Der rc. Dude habe ihm gesagt, es sei der Schein nicht in Ordnung und habe Dude gegen die Klage Widerspruch erhoben. Später habe bei einer Haussuchung der Originalschein sich mit mehreren Aktenstücken vorgefunden. — Privatgehülfe Knoche bestätigte dies. Friedrich Dude I. von Obernberg sagt: er habe sein Gut seinem Sohne übergeben, eö seien Differenzen entstanden, er sei zu Kugelmann gegangen, um mit dessen Hülfe die Sache zu regeln. Kugelmann habe sich an Herrn Rechts- Anwalt Dr. Schmidt in Marburg gewandt und hätte derselbe für seine Mühe 90 Mark beansprucht, wenn der Prozeß verloren gehe, bekäme er nichts. Wenn er sich mit seinem Sohne vergleiche, wolle Kugelmann dabei sein. Angeklagter habe nur ein Tintenfaß gehabt und daraus geschrieben. Der letzte Satz des Scheins sei damals bei der Beglaubigung nicht darauf gewesen. Der Herr Bürgermeister habe auch ihm den Schein vorgelesen, er habe denselben unterschrieben und sei er sodann vom Bürgermeister beglaubigt worden. Der letzte Satz hätte nicht darin gestanden, sonst würde er den Schein nicht unterschrieben haben. — Adam Daume, Bürgermeister von Vöhl, sagt aus: er wisse sich nicht zu besinnen, ob der letzte Satz auf dem Schein gestanden habe, könne überhaupt nichts weiter sagen. — Landgerichts-Canzlist A. Credö von hier als Sachverständiger erklärt: er könne sich im Allgemeinen nur auf sein Gutachten beziehen, derselbe hält es für nnwahr- scheinlich, daß ein Mann eine Urkunde mit zweierlei Tinte schreiben würde. Aus drei verschiedenen Sachen von 1878, 1879 und 1880 seien die Scheine stets mit schwarzer Tinte geschrieben gewesen. Er kommt zu dem Schluffe, daß die mit blasser Tinte geschriebenen Worte unter dem Schein weit später geschrieben seien. — Herr Staatsanwalt Rabe erhielt das Wort zum 1. Teil der Anklage, den Fall am 8. März d. I. im Postlokal zu Vöhl betr. Es stehe fest, daß das Couvert ganz unversehrt gewesen, eö sei höchst unwahrscheinlich, daß Prinz die 1200 Mark unterschlagen habe, es bleibe aber nur noch übrig, ob Angeklagter nicht statt Papiergeld anderes Papier in das Couvert gesteckt habe, und sei nach den festgestellten Verhandlungen anzunehmen, daß der Beweis des versuchten Betrugs vollständig erwiesen sei. Nur der Angeklagte habe durch dieses Vergehen Vorteil gehabt, da er wegen der Forderung des Rosenmeyer gepfändet worden sei. Zur zweiten Anklage: WaS das Abhandenbringen der Acten betreffe, so sei der Beweis in schlagender Weise festgestellt. An den betreffenden Acten habe Angeklagter nur Interesse gehabt, denn er war durch die Feststellung der zwei Zahlungen des Prinz in eine arge Lage versetzt, da er die beiden Zahlungen als nicht geleistet beschworen hat. Der Angeklagte sei mit den Lokalitäten des Amtsgerichts sehr vertraut gewesen, es spreche auch dafür, daß Angeklagter in der fraglichen Nacht von 2 bis 3 Uhr abwesend gewesen sei. Ferner das sehr heftige Bellen des Hundes zur fraglichen Zeit sei sehr bezeichnend. Er beantragt, den Angeklagten zu diesem Satze schuldig zu sprechen. Zur 3. Anklage: ES sei durch das Gutachten des Sachverständigen festgestellt, daß Angeklagter zwei verschiedene Tinten zum Schreiben gebraucht habe, ferner behaupte der Zeuge Dude, daß der Satz mit blasser Tinte damals bei der Unterschrift und Beglaubigung des Scheins nicht darauf gestanden habe. Er bleibe bei der Anklage stehen und beantrage Verurteilung des Angeklagten. Für die 3 Fälle beantrage er eine Zuchthausstrafe von 5 Jahren gegen den Angeklagten zu erkennen. Der Verteidiger des Angeklagten, Herr Rechtsanwalt FrieS von Kassel, sucht die erste Anklage undBeweisführung zu widerlegen, kritisiert die einzelnen Zeugenaussagen und sagt: eS könne ebenso die Möglichkeit für Kugelmann statt für Prinz vorliegen. Er bitte, wegen dieses Punktes den Angeklagten freizusprechen. Den zweiten Anklagepunkt anlangend, glaubt er, daß der Beweis nicht, wie der Herr Staatsanwalt annehme, vollständig erbracht sei, er sei keineswegs vollständig erbracht. Er beantrage auch wegen dieses Punktes Freisprechung. Was den dritten Anklagepunkt der Urkundenfälschung betreffe, so glaube er nicht, daß wegen dieses Delictes der Beweis hinreichend sei, um eine Verurteilung des Angeklagten auszusprechen, eventuell dürften auch mildernde Umstände anzunehmen fein. Das Gericht eröffnete folgendes Urteil: Der Angeklagte wird in Gemäßheit der
263, 243, 133 und 167 des Str. Ges.-B. wegen der bezeichneten Vergehen in eine Gefängnisstrafe von 3 Jahre«, Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf 5 Jahren und in die Kosten verurteilt.
Marburg, 16. Juli. Nächsten Montag wird daS Schwedische Damenquartett „Svea" im hiesigen Saalban concertieren. Gegenwärtig geben die Künstlerinnen in Kassel mit vielen Beifall Concerte. Ist auch gegenwärtig für derartige Kunstgenüffe nicht die geeignete Zeih dürften doch die Leistungen dieser vier Künstlerinnen, über die sich die Kritik aus allen Orten, wo dieselben auftraten,