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Marburg, Dienstag, 13. Juli 1880
XV. Migtiiig
am eigen nimmt entgegen;
Expedition d.»latte», unie dAnnoncen-Bureaux non Ä, Dietrich & Eo. in «flffel und Hannover; Th. Dietrich in Frankfiirt a.M.; Aoafcnfiein L Bögler in ■Mnffnrt a M., Berlin. L»,is, Mn rc.; Rndolf jügffe in Berlin, Frani- ftt-k a. M. rc.
ObklheWik Zeitm.
Anzeigen nimmt entgegen die Expedition d. Blattes sowie dAnnoncen-Bureaux von ®. L- Daube & Co. in Frankfurt a. M; Jäger'sche Buchhandlung b«feI6ft'; Hermann'sHe Buchyanol. daselbst; Jnvülidendaist in Berlin; «3- Thienes in Elberfeld: C. Schlotte in Brems».
Erscheint ttiglich außer an den Werktagen nach Tonn- und Feiertagen. Preis für das Quattal mit der wöchentlichen Beilage „JInstrtrteS LonntagSblatt" durch die Expedition (K o ch'sche Buchdruck erei) bezogen 3fc Mark, durch die Postämter deS Deutschen Reiche- 3 Mark 50 Pfg. (excl. Bestellgebühr). — JnsettionSgebühr für die gespaltene Zeile 10 Pfg. Für in der Expedition zu ertheilende Auskunft und Annahme von Adressen werden 25 Pfg. berechnet.
Neber den Ausgang der kircheupolitischen Verhandlungen
i>eS preußischen Landtages verbreitet sich ein beachtenswerter Artikel des letzten Heftes der „Grenzboten", in welchem vorzüglich die Frage erörtert wird, waS an dem durch die parlamentarische Behandlung gekürzten und gemodelten Gesetze gewonnen und verloren worden und ob man auch noch mit dem übrig gebliebenen Bruchstück deS Gesetzes sich zufrieden geben könne. Der Aufsatz sagt:
„Was nun geblieben, das ist vor allen Dingen ganz unschädlich, rüttelt nicht an der Maigesetzgebung und kann nur von Narren als die erste Station nach Canossa erklärt werden. Da sind zuerst die drei ArtikA ohne Endtermin. Der eine bestimmt, daß fortan die Staatsbehörde nur auf Unfähigkeit zur Ausübung eines Kirchenamts, nicht aus kirchliche Erledigung desselben erkennen kann. Eine praktisch' gleichgiltige, aber theoretisch — und die Theorien der Lebensmächte wollen auch geehrt sein, was nur Thoren verkennen — sehr korrekte Bestimmung. Da ist ferner ein Artikel, welcher bestimmt, daß Amtshandlungen in verwaisten Pfarrbezirken von ordnungsmäßig angestellten Geistlichen aushilfsweise vollzogen werden dürfen, sofern aus der Handlung nicht die Absicht des Vollziehers erhellt, den Pfarrbezirk regelwidrig, d. h. ohne staatliche Genehmigung, zu usurpieren. Bei diesem Artikel haben fast alle Redner bemerkt, daß die Gesetzesbestimmungen schon bisher von den Gerichten nie anders hätten angewendet werden sollen als im Sinne dieses Artikels. Der dritte Artikel endlich gestattet den über die geistlichen Genossenschaften Aufsicht führenden Ministern, neue Niederlassungen der Krankenpflege-Orden unter gewissen Umständen zu erlauben. Aber diese Niederlassungen unterliegen der Staats-Aufsicht und können durch königliche Verordnung jederzeit aufgehoben werden.
Nun kommen die Artikel, die Ende nächsten Jahres wieder erlöschen sollen. Nach dem einen kann das Staatsministerium Bistumverwesern den Eid erlassen, welcher Gehorsam gegen die Staatsgesetze verspricht; nach dem andern kann die Einleitung und Fortdauer der kommissarischen Vermögensverwaltung in einem erledigten Bistume einstweilen nur durch das Staatsministerium, nicht durch den Oberprästdenten angeordnet werden; nach dem dritten kann bas Staatsministerium die Wiederaufnahme eingestellter Staatsleistungen an die Träger kirchlicher Aemter für den Umfang eines Sprengels anordnen, ohne daß diese Träger alle gesetzlichen Bedingungen erfüllt haben, durch die sie zum Empfang der Staatsleistungen berechtigt sind.
Wenn das Lebenslicht des Staates von diesen sechs Artikeln auszublasen ist, dann muß es sehr schwach sein. Gegen die drei Artikel ohne Endtermin ist gar nichts ein- zuwenden, von den dreien mit Endtermin könnte man die
Erlassung des Eides und die Ablieferung der Staatöleistungen ohne völligen Gehorsam beanstanden, wenn die Sache nicht schon im Dezember nächsten Jahres ein Ende hätte. Die wieder aufgenommenen Staatsleistungen können überdies schon vorher, wenn die Empfänger sich unwert zeigen, wieder entzogen werden, und die Bistumsverweser kann man, auch wenn sie den Eid nicht geleistet haben, wegen Ungehorsams gegen die Staatsgesetze unfähig zur Ausführung ihres Auftrags durch den Staatsgerichtshof erklären lassen.
Verloren ist durch diese gewonnenen Artikel also nichts. Ist aber etwas damit gewonnen? — Etwas immerhin. Dadurch, daß der Staat bloß die Ausübung der Kirchen- ämter abzuerkennen beansprucht, beseitigt er den Vorwurf, in die römische Glaubenslehre einzugreifen; durch Erleichterung aushelfender Vollziehung von Amtshandlungen beseitigt er den Vorwurf unnützer Härte, ebenso durch Gestattung der Thätigkeit der Krankenpflegeorden. Durch die Eideserlassung und Wiederaufnahme von Staatsleistungen in gewissen Fällen kann er bei einer versöhnlichen Disposition einzelner Kleriker, deren Vorhandensein sich nicht absolut bestreiten läßt, dem deutschen Klerus den ersten Schritt erleichtern, der bekanntlich immer der schwerste ist. Wer weiß, ob ein solcher Schritt nicht selbst in Rom, wo man ihn bei Leibe nicht gutheißt, doch mit einer Art von Gunst oder Hoffnung betrachtet wird? Das sind äußerst vage Hoffnungen, aber wenn sie sich nicht erfüllen, so schadet auch die Möglichkeit nicht, die man einen Augenblick geschaffen, daß sie sich erfüllen könnten.
Hat man dagegen an den verlorenen fünf Artikeln viel verloren? — An dem Artikel, welcher die Berufung fder Kleriker gegen kirchliche Diseiplinarstrafen beschränken wollte, ist nichts verloren, weil die Kleriker so wie so von der Berufung keinen Gebrauch machen. An dem Artikel, welcher die Präsentationsbefugnis der Patrone oder Gemeinden bei Erledigung kirchlicher Aemter beschränken wollte, ist auch nichts verloren, aus demselben Grunde wiegbei dem vorigen, weil niemand präsentiert. Endlich ist auch an dem Artikel, welcher die anderweite Regelung des Vorsitzes im Kirchenvorstande katholischer Gemeinden dem Königlichen Verordnungsrechte anheimgeben wollte, nichts verloren, weil diese Vorstände totgeborene Kinder sind. Dagegen ist allerdings etwas verloren an dem Dispensationsparagraphen, weil man vurch zeitweisen Nachlaß von den Anstellungsbedingungen des geistlichen Amtes vielleicht gehorsame Geistliche hätte bekommen können. Der Bischofsparagraph endlich hat schon einen wesentlichen Dienst gethan dadurch, daß er eingebracht worden. Man hätte doch keinen Bischof begnadigen können, weil keiner sich den Bedingungen der Begnadigung gefügt hätte. Es wäre freilich ein großer Vorteil gewesen, wenn das in einer Reihe von Fällen leibhaftig zum Vorschein gekommen wäre. Um diesen Vorteil haben
uns die braven Nationalliberalen gebracht, welche bereits jeden Bischof im Triumph einziehen und Bismarck zu Fuße und barhaupt hinter dem Wagen des Triumphators einhergehen sahen. Was diese wackeren Herren für eine Furcht der Phantasie und eine Phantasie der Furcht haben, das ist beinahe das erstaunlichste Phänomen der Gegenwart."
Nachdem der Verfasser im folgenden namentlich gegen daö Verhalten des Centrums zu der Vorlage und gegen die Parteibestrebungen der Fraktion im allgemeinen polemisiert, sagt er zum Schluß:
„Unstreitig hat die Vorlage als Mittel für den Zweck, dem sie dienen sollte, viel verloren. Die Regierung wollte sich damit in den Stand setzen, entweder den Gegner auf eine Weise ins Unrecht zu setzen, welche zu den taubsten Ohren schreien mußte, oder aber den Gegner zu nötigen, sich halb widerwillig, halb freiwillig auf den Weg deS modus vivendi zu begeben. Dieser Zweck kann mit dem Gesetze, wie er geworden ist, nicht mehr erreicht werden. Dennoch hat die Vorlage einen großen Dienst geleistet. Vorläufig scheint sie zwar die Konfusion der Meinungen auf den Gipfel gebracht zu haben. Aber die geblendeten Augen werden doch bald wieder sehen lernen; dann werden sie sehen, daß wiederum ein helles Licht gefallen ist auf die Ursachen des Kulturkampfes, die schon völlig im Dunkel lagen."
Deutsches Reich.
Berlin, 10. Juli. Der König von Griechenland geht von hier nach Kopenhagen und sodann nach Petersburg. — Nach dem im Unterrichtsministerium ausgearbeiteten Lehrplan für die höheren Lehranstalten soll in den Classen Sexta, Quinta und Quarta der Unterricht bei Gymnasien und Realschulen ganz übereinstimmend gestaltet werden und erst in der Elaste Tertia eine Trennung eintreten. Die letztere Elaste soll bei allen Gymnasien und Realschulen in eine Ober- und Unter-Tertia zerlegt werden, während bis jetzt eine solche Teilung bei manchen, namentlich den kleineren Anstalten nicht durchgeführt ist. Sodann soll künftig der griechische Unterricht, welcher jetzt in Gymnastal- Qnarta anfängt, erst in Gymnasial-Untertertia beginnen, in der Real-Untertertia aber mit dem englischen Unterricht angefangen und der mathematische Unterricht in allen Classen verstärkt, auch in Prima und isecunda die Stundenzahl für diesen Gegenstand bis auf 6 Stunden erhöht und das Lateinische nicht mehr allein zur Vorbereitung des französischen und Englischen, sondern in selbstständiger Bedeutung für die formale Bildung betrieben werden. Die Einführung dieses von dem Unterrichtsminister von Putt- kamer bereits genehmigten Unterrichtsplanö ist indessen von der Bewilligung der dazu erforderlichen finanziellen Mittel abhängig. Für den Staat, welcher, von einigen Ausnahmen abgesehen, Realschulen nicht unterhält — diese sind näm-
Auf liefern nicht mehr ungewöhnlichen Wege.
Original-Novelle von G. Walden.
(Fortsetzung.)
Lachend war währenddes der Junge der nächsten Con- bitorei zugestürmt, seinen Gameraben erzählend, wie er dem Fräulein einen Brief vom Liebchen abgeholt.
In kurzer Zeit hatte Martha den Canal überschritten, das Haus und ihr Zimmer war erreicht.
Hoch aufathmend setzte sie sich an das Fenster, die Hände zitterten, als sie den Brief öffnen wollte, die Schriftzüge verschwammen ihr vor den Augen, ihr war so bang zu Mute, als hätte sie ein Unrecht gethan. Endlich hatte sie sich so weit gefaßt, um lesen zu können.
_ Geehrtes Fräulein 1
Lasten Sie mich zuerst meinen Dank aussprechen für Ihr gütiges Anerbieten, meinen Wunsch zu erfüllen. Nehmen Sie ferner die Versicherung an, daß es nicht Laune eines leichtfertigen Mannes ist, der sich sonst vielleicht der Langeweile nicht zu erwehren wüßte, nein, erlauben Sie dem ernsten, vom Schicksal geprüften Mann au Ihrer Herzenögüte den ermüdeten Geist zu erfrischen.
„Nehmen Sie an, es fei ein armer, alternder Mann, vhue Freunde, ohne Verwandte, ganz allein im Leben stehend, schon lange der verschönernden und mildernden Hand einer Dame entbehrend.
„Ja, welcher durch bittere Erfahrungen, wenn auch uicht gerade zum Frauenhaster, so doch zum Zweifler an stiner Fähigkeit geworden ist, eines jener selten guten l»esen aufzufinden, die stillen Engeln gleich, den Himmel gingen, wohin sie treten. Wollen Sie mir dann einen «einen Teil Ihrer Freundschaft schenken? Bitte!
Würden wir nnS im gewöhnlichen, alltäglichen Lauf der Welt begegnen, fo wäre die gegenseitige Vorstellung und Bekanntmachung von Stand, Familie und Namen das erste; die Personen würden sich offenkundig gegenüber stehen, aber der Geist würde sich mühen, die Worte zu zierlich formellen Phrasen zusammenzustellen, um damit nur recht dicht dem andern die Gedanken, welche ihn durchziehen, zu verhüllen.
Absonderlich ist unsere Annäherung, lassen Sie daher unfern Verkehr, entgegen den gewöhnlichen Formen, ein offener und wahrer Gedankenaustausch sein. Lassen Sie uns schreiben, wie und waö wir denken und fühlen: Lasten wir es eine Art Tagebuch fein.
Ein uns durchzuckender Gedanke, — ein stilles Leid: — versuchen wir es in Worte zu kleiden, vielleicht fühlt es der andere mit — wenn nicht, — nun auch gut; schon das Vertrauen, das er fühlen wird, das Schreiben selbst wird beruhigen.
Und sollte es tadelnswert gefunden werden, nun wohl, feien Sie offen, tadeln Sie, schreiben Sie, wie Sie denken und sprechen würden, nur nehmen Sie stets als Milderungsgrund an „ich verkehrte Jahre lang nicht mit Damen."
Wollen Sie nun noch darauf eingehen? — O bitte, thun Sie eö. Ich habe mich in den wenig Augenblicken mit dem Gedanken schon so vertraut gemacht, daß eS mir schwer fallen würde, ihn aufzugeben.
Sie haben Sonnabend zum Abholen bestimmt, so wollen wir es stets dabei lassen und bitte ich bann, mir gütigst Antwort zum Mittwoch zu fenben poste restante Hauptpostamt Königsstraße unter Chiffre I. L. 50.
Auf Erfüllung seines Wunsches hoffenb, empfiehlt sich Ihrer ferneren Güte
L. L.
Schon znm zweiten Male hatte Martha den Brief gelesen, ihre Bangigkeit war geschwunden. „Ein armer, alternder Mann" war es ja, der um ihre Freundschaft bat, allein stand er im Leben, ohne Freunde und Bekannte. Ja, sie wollte antworten, wollte ihm Freundin sein und wenn sie es konnte, die trüben Gedanken bannen, wußte sie doch, was es hieß „allein sein." — War es ihr doch fast leicht um's Herz geworden, feit sie sich überzeugt hielt, sie könne etwas zur Erleichterung für ein leidend Menschenherz beitragen.
Ihr Briefwechsel schien ihr jetzt nichts absonderliches, wohl gar unrechtes mehr, sie hielt ihn für eine Pflicht der Menschenliebe, sie hätte sofort geantwortet, wenn es nur schneller in seine Hände gekommen wäre.
Wie lang war es doch bis Mittwoch. ♦ ♦ ♦
Wochen, Monate waren vergangen.
Der Oktober neigte sich dem Ende zu. Die Blätter im Garten der Villa färbten sich gelb und rot in wundervoller Pracht, die Sonne schien ungetrübt, es war so schön warm, als wolle der Herbst mit dem Sommer um den Preis ringen, und doch fielen leise hier und dort schon die Blätter zur Erde.
Die feurigen Klänge Chopin'scher Melodieen durch- brausten das Balkonzimmer. Die Baronin spielte und spielte, als könne sie die innen wohnende glühende Leiden- fchaft in diesen Tönen ausströmen.
Immer zärtlicher, immer liebeatmender waren die Briefe geworden, die sie mit jenem Herrn gewechselt, fast täglich