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Prinzip? unveräußerlich sei, eine Auffassung, welche bei etwaigen Rückwanderungen ehemaliger preußischer Unter« thanen nach der Heimat insofern sich praktisch geltend machte, als die Vereinigten Staaten-Regierung offen anerkannte, solche Personen verfielen dem preußischen Militärgesetze auch dann, wenn sie amerikanische Bürger geworden. ES wäre für Deutschland kein Schaden, wenn an stelle des gegenwärtig zu recht bestehenden Vertrages, den Amerika schwerlich sich entschließen wird abzuändern, ein Vacuum treten würde. Das einzige dem deutschen Reiche zuerkannte Recht von nennenswerter Bedeutung ist die im Art. 4 des Vertrages enthaltene Präsumtion, daß der Naturalisierte durch einen mindestens zweijährigen Aufenthalt in der Heimat auf sein neues Bürgerrecht verzichtet habe. In diesem Falle allein kann die sonst in dem Vertrage gleich­sam sanktionierte Umgehung der Militärpflicht vom Staate vereitelt werden, da Personen, welche den Bedingungen des angezogcnen Artikels entsprechen, zugleich unter die Wirk­samkeit des Reichsmilitärgesetzeö zurücktreten. Es ist dies indessen nur ein theoretisches und noch in keinem einzigen Falle praktisch gewordenes Recht.

Die Wirkungen des neuen kirchenpolitischen Gesetzes machen sich, obwohl es noch nicht verkündet ist, bereits geltend. So hat beispielsweise der Cultusminister die Un- tersuchungö-Voracten eingefordert, auf Grund deren die Anklage gegen einen katholischen Priester im Posenschen wegen unerlaubten Abhaltens von. Gottesdiensten erhoben worden war. Diese durch die Verwaltung veranlaßte An­klage führte zu einer Verurteilung des Angeklagten zu einer Geldstrafe, welche demselben vermutlich erlassen werden wird. Bei dieser Gelegenheit hat es sich denn auch ergeben, daß in jener Posenschen Stadt die dort gehaltenen soge­nannten Laien-Gottesdienste polizeilich beaufsichtigt werden, und diese Thatsache hat die Anfrage des genannten Ministers, wer diese Beaufsichtigung verfügt, zuwege gebracht. Man nimmt an, daß diese Beaufsichtigung demnächst fortfallen wird.

Die Klasfensteuer-R.klamationen werden , wie es heißt, auf Grund neuer Ministerial-Anordnung in einfacherer Weise als dies durch die bestehende Anweisung möglich ist, er­ledigt werden. Der Landrat u. s. w. soll nämlich fortan die während der Präclusivfrist eingehenden Reklamationen nach Eintragung in das vorgeschriebene Register vor Ablauf der Präklusivfrist prüfen und die zu deren Erörterung etwa noch notwendigen Verfügungen treffen, über die in Betracht kommenden erheblichen thatsächlichen Angaben des Rekla­manten zuverlässige Erkundigungen einziehen und die unter Beweis gestellten Angaben prüfen und erhärten. Ob vor der Entscheidung das Gutachten der Einschätzungskommission einzuholen sei, bleibt vorbehaltlich anberroeiter Festsetzungen bet Bezirksregierung der Beurteilung des Lansrats über­lasten. ______________

Da bei der Schlichtung der griechisch-türkischen Grenz­frage schließlich die Waffengewalt den Ausschlag geben wird, so dürfte es nicht uninterestant sein, über die militärischen Verhältnisse Griechenlands, als des nächstbeteiligten Staates, etwas näheres zu erfahren. Nach dem Gesetze vom 15. Januar 1867 besieht in Griechenland die allgemeine Wehr­pflicht, aber erst auf Grundlage der vom Parlamente am 29. Dezember 1878 votierten Gesetze ist die Stellvertretung und der Loskauf ganz ausgeschlossen und werden die Streit­kräfte aus der aktiven Armee und deren Reserve und der Landwehr mit deren Reserve bestehen. Jeder Grieche ist von seinem 20. Lebensjahre an für 30 Jahre dienstpflichtig, und zwar 3 Jahre in der aktiven Armee, 7 Jahre in der Reserve derselben, 10 Jahre in der Landwehr und 10 Jahre in der Landwehrreserve. Der Regierung ist außerdem ge­stattet, Fremdenlegionen zu bilden und im Falle eines feind­lichen Einfalles den Landsturm aufzubieten, zu dem alle waffenfähigen Männer von weniger als 20 und mehr als 50 Jahren gehören. Die Friedensstärke des Heeres ist

Entschlossen trat sie zurück; der kalte, feste Ausdruck hatte sich wieder mit erstarrender Kälte über ihr Antlitz gelegt wie eine Eisesdecke über Frühlingsblumen. Tief auf die Stickerei gebückt, arbeitete sic doppelt eifrig.

Neun Uhr Vormittags war es, da saß Martha wieder auf dem Balkon. Noch schlief die Baronin. — Auf dem kleinen Tischchen vor Martha stand der Kaffee, daneben lag die Vosstsche Zeitung.

Müde, überwacht, noch einen Schein bleicher als sonst sah dies Antlitz ans, wie in quälenden Zweifel und inneren Kampf versenkt, hafteten ihre Augen auf der Zeitung. Der Coffee war schon erkaltet, Martha beachtete es nicht, ihre Augen hasteten auf Löwenbergs Annonce. — „Schon wieder dasselbe Gesuch, es muß doch wohl nichts so Außer­gewöhnliches fein," flüsterte sie „Ob ich es wohl auch einmal wage? O, mein Gott, gieb du mir Rat! — Aber wie, wenn ich nun verlacht würde? O, ich ertrug’ es nicht 1 — Wie aber, wenn nun doch Jemand ebenso verwaist im Leben stände, hätte wohl auch Kummer gehabt und sehnte sich nach Mitteilung und hätte — Niemand! — Man kennt mich ja nicht!"

Wieder versank sie in tiefes Sinnen, endlich stand sie auf, schnell, als könnte ihr Entschluß sie sonst noch reuen, ging sie auf ihr kleines Zimmer und setzte sich zum Schreiben.

„Mein Herr!

„Sollte Ihr Wunsch nicht einer müßigen Laune des Augenblicks, sondern dem Verlangen entspringen, eine wirk­

gesetzlich auf 19,091 Mann, 1367 Pferde und 288 Maul­tiere, die Kriegsstärke auf 35,136 Mann, 2044 Pferde und 3323 Maultiere festgesetzt worden. An Truppenkörpern zählt das stehende Heer 16 Infanterie-, 4 Jägerbataillone, 5 Eskadrons, 12 Batterien (8 Gebirgs- und 4 Feld-,, 1 Pionierbataillon und 2 Krankenträgerbataillone; ein Train ist noch nicht formiert. Die Infanterie führt das Gras- Gewehr, die Artillerie Kruppsche Geschütze. Den ange­deuteten, durch Gesetz geordneten Zahlen entspricht jedoch die Wirklichkeit nicht ganz; eine beoenkliche Schwäche der griechischen Armee liegt in dem Mangel an Reserven der Kavallerie und Artillerie. Denn schon im Juli 1877, als der Krieg mit der Türkei jeden Tag auszubrechen drohte, wurden 10,000 Mann der Altersklassen von 22 bis 26 Jahren, in Folge eines Spezialgesetzcs auf 6 Monate extraordinär eingestellt und nach deren Entlassung im Januar 1878 weitere 10,000 Mann. Diese 20,000 Mann führten offiziell den Titel „Außerordentliche Reserve." Ebenso haben im Jahre 1879 8000 Mann „Nationalgardisten" 6 Monate, vom 1. März bis Ende August, gebient. Diese sämmtlichen Leute sinb aber nur bei bet Infanterie ausge­bildet worden; die übrigen Waffengattungen haben keine Rekruten erhalten. Deshalb bestimmte ein Gesetz vom 17. Dezember 1878, daß die z. B. bei der Truppe vorhandenen Mannschaften ein Jahr über ihre dreijährige Dienstpflicht zurückgehalten werden könnten. Im ganzen dürften nach sicheren Quellen dem griechischen Kriegsministerium zu Ge­bote stehen 2500 Mann Offiziere und Unteroffiziere, 6 Jahrgänge aktive Armee und Reserve: 13,000 Mann, außerordentliche Reserve 20,000 Mann, Nationalgardisten 8000 Mann, in Summa 41,000 bis 42,000 Mann. Griechenland hat also über seine projektierte Kriegsstärke von 30,000 Mann noch 6000—7000 Mann überschießend, welche zu Neuformationen verwendbar bleiben. Die Leute haben aber zum weitaus größten Teile nur 6 Monate ge­dient und entbehren somit einer gründlichen Ausbildung. Ein weiterer bedenklicher Punkt ist der Mangel an tüchtigen Offizieren. Auch die Flotte ist nicht bedeutend; sie zählt 2 Panzerschiffe, eine Holzfregatte, 2 Kreuzer, 6 Kanonenboote und 2 Torpedoboote.

Deutsches Reich.

Berlin, 8. Juli. Wie der „Tils. Ztg." mitgeteü wird, hat das Ministerium dorthin gemeldet, daß laut Be­richt der deutschen Konsuln die Diphtheritis im südlichen Rußlan» in schreckenerregender Weise auftritt und verheerend um sich greift; die Sterblichkeit ist eine ganz bedeutende. Man befürchtet, daß sich die Epidemie der preußisch-russischen Grenze nähern könne und sollen bei Zeiten von diesseitigen Behörden Verhütungs- resp. Vorsichtsmaßregeln getroffen werden. — Mit Berücksichtigung der am 1. Juli 1878 in Kraft getretenen Bestimmungen des Bundesrats über die Befähigung von Bahnpolizeibeamten und Lokomotivführern ist daö Reglement, betreffend die Prüfung der nicht im Stations-, ExpeditionS- oder Bureaubienst beschäftigten unb niederen Staatseisenbahnbeamten, umgearbeitet womit. Sämtliche hier genannte Beamte, bis auf den Nachtwächter einschließlich haben vor ihrer Anstellung ihre Qualifikation für die betreffende Stelle durch Ablegung einer Fachprüfung darzuthun, nachdem sie eine bestimmte Probe-, Ausbildungs­und Vorbcreitungszeit durchgemacht haben. — Wie dem „Staats-Anzeiger" von zuständiger Seite mitgeteilt wirb, hat bie nunmehr beenbigte außergerichtliche Untersuchung beö am 1. Juni d. I. stattgehabten EisenbahnunfallS bei Blumenberg trotz ber eingehendsten Prüfung aller in Betracht kommenden Verhältnisse nicht zur Entdeckung bestimmter Momente geführt, welche einen völlig zuverlässigen Schluß auf bie eigentliche Entstehungsursache gestatteten. Als Er- gebniß ber Untersuchung wirb zunächst solgenbes angeführt: Die Lage, welche bas zerstörte Geleis nach bem Unfall angenommen hatte, berechtigt zu ber Vermutung, daß beim Passieren der Unglücksstelle und kurz vorher ein sogenanntes Schlängeln der Maschine, d. h. ein Hin- und Herschwingen

lich ernstere, geistig anregende Ausfüllung Ihrer Mußestunden zu haben, so erbiete ich mich zu ihrer Partnerin.

„Sollte es aber nur der maskirte Anfang einer alltäg­lichen Liebelei nno die „strenge Anonymität" nur der Anstandsmantel der ersten Annäherung fein, so bitte ich, mich nicht unter die Bewerberinnen zu zählen, da sie dann nur Zeit und Mühe verschwendet hätten.

„Der Antwort des ernsten, gebildeten ManneS wurde ich übermorgen harren unter

M. G. 100, poste restante Postamt Potsdamerftraße 15." „So, der Schritt ist geschehen, ich will es wagen, mag nun, was da will, daraus werden, ich bin auf alles ge­fast," murmelte sie, bann nahm sie Hut und Umhang und verließ fast scheu bad Haus, um den Brief selbst zum nächsten Kasten zu tragen; Niemand sollte ihn erblicken. M * *

Endlos dünkte ber wundervolle Sommertag Herrn Ismar Löwenberg, hätte et doch selbst vor wenig Tagen nicht geglaubt, daß ,ihn irgend eine Angelegenheit so interessieren könne, daß er fast das Geschäft darüber ver­nachlässigte. Sechs Uhr war vorüber, da litt ihn die Un­geduld nicht länger im Zimmer. Schnell den Hut und nun die Königsstraße entlang über den Schloßplatz weg, der allbekannten Nummer 8 der breiten Straße zu.

Zögernd betrat er den Flur, fast verlegen ruhte [bie Hand noch einen Augenblick auf bem Drücker ber Glasthür, welche in bie Expedition führte. (Forts, folgt.)

derscl.'eu um eine vertikale Achse, eingetreten ist, durch welches das Gestänge abwechselnd nach ber einen unb darauf folge::- nach der anderen Seite gedrängt und eine Spnr- Erwcii.rung herbeigeführt ist. Die so entstandenen Schla'. enlienien, sowie bie Spur-Erweiterungen sind kurz nach bem Unfall auf das sorgfältigste angemessen worben und dabei ist festgestellt, saß Verschiebungen der Schwellen nicht ftattgefunben haben, daß vielmehr die Verschiebung der Schienen auf den Schwellen unter Biegung der Nägel und zum Teil unter Bruch der gußeißernen Stühle erfolgt ist. Diese Thatsache liefert einen Beweis dafür, daß das Holz ber Schwellen keineswegs — wie in einigen Zeitungs­artikeln behauptet würbe — morsch und faul, vielmehr durchaus fest und gesund gewesen ist. Wenn nun als feststehend anzunehmen ist, so heißt es weiter, daß bie ab­norme schlängelnbe Bewegung ber Maschine bie Entgleisung eingeleitet hat, so ist es leider boch nicht gelungen, festzu- stellen, wodurch diese, dem Techniker immer noch mehr oder weniger rätselhaften Störungen in der Bewegung der Maschine verursacht sind. Dergleichen Bewegungen sind oft bei sehr schnell fahrenden Güterzugsmafchinen beobachtet, beren Achsen sämnttlich vor ber Feuerkiste liegen unb bei benen bie Belastung ber Laufachse eine verhältnismäßig geringe ist. Unter diesen Umständen kann, so bedauerlich dies ist, auf eine völlige Aufklärung ber wirklichen Ent­stehungsursachen in Ermangelung bestimmten Beweismaterials bis jetzt nicht gerechnet und nur angenommen werden, daß mehrere ungünstige, aber nicht speziell nachweisbare Momente gleichzeitig zur Herbeiführung des betrübenden Vorfalls zu- sammengewirkt haben.

Düsseldorf, 5. Juli. Die vorige Woche war wieder reich an Besuchen, sowohl von hervorragenden Persönlich­keiten, als auch von Kollekliventroes. Der Herzog von Sachsen-Altenburg war am 29. v. Mts. erschienen und zwei Tage hindurch nahmen der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister des Kaisers von China am Berliner Hofe, Herr Li-Fong-Pao, dessen Legationösekretär, Herr Hsü-Djcn-in, und der Dolmetscher der Kaiserlich chinesischen Gesandtschaft, Herr Dr. Carl T. Kreyer, die Ausstellung mit einer bewundernswerten Ausdauer und großem Interesse in Augenscheiit und bekundeten eine über­raschende Auffassungsgabe, die in wiederholten unb höchst anerkennenden Aenßerungen ihren Ausdruck sanden. Ins­besondere war es bie Maschinenindustrie, welche die hohe Aufmerksamkeit der Herrschaften des Reiches der Mitte er­regte und mit besonderem Fleiße studiert wurde. Das Er­scheinen in Nationaltracht mit lang herabhängendem Zopfe rief überall Aufsehen hervor: das kleine runde Käppchen, der schwarzseidene Killet, unter dem sich eine Art Unter» rock, der an der Seite aufgeschlitzt war, hervorhob, die grünseidenen Beinkleider und nicht minder die mit Schnabel- schuhen versehene Fußbekleidung. — Die vergangene Woche war bezüglich der Frequenz die erfolgreichste seit Eröffnung der Ausstellung. Es entnahmen Tagesbillets am Montag 5322, Dienstag 16,486, Mittwoch 4541, Donnerstag 4151, Freitag 6192, Samstag 6910 und Sonntag 13,430 Be­sucher, welche im ganzen 53,700 Mark einbrachten. Dazu für (Sntree in der Ausstellung kunstgewerblicher Altertümer 2938, macht im ganzen eine Einnahme von 56,638 Mark in einer Woche.

Koblenz, 6. Juli. Kaiser Wilhelm trifft laut der „Kobl. Ztg." am (Sonnabend, Nachmittags 4 Uhr, von Ems kommend, zum Besuche der Kaiserin Augusta hier ein. Se. Majestät bleibt bis zum Montag, den 12. d. M., hier, wo dann die Abreise nach Gastein erfolgt. — Vor­gestern empfing die Kaiserin den Besuch des Prinzen Wil­helm, Ferdinand unb Karl von Hohenzollern.

Darmstadt, 4. Juli. In Gemäßheit zweier von den Abgeordneten Schröder und Frank, sowie von Rabenau und Schröder gestellten Anträge haben die Stände die großherzogliche Regierung ersucht, die hessische Verordnung vom 30. August 1879 in Betreff der Gerichtskosten und Gebühren unter Berücksichtigung der im Ausschußbcrichle und in den Verhandlungen hervorgchobenen Destderien ge­eignet zu revidieren, auch auf baldige Abänoerung des jetzigen Zustandes des reichsgesetzlich geregelten Gerichts- kostenwesens hinzmvirken. Die Regierung hat nun, wie man der „Frkf. Ztg." schreibt, die einleitenden Schritte ge- than, und eö sollen, wie verlautet, zunächst die Gerichte um Gutachten über eilte geeignete Reform des hessischen und Reichsgerichts > Kostenwesens angegangen worden sein.

Straßburg, 8. Juli. Staatssekretär Herzog ist zur Disposition gestellt. Der Statthalter wird wahrscheinlich versuchen, ohne StaatSsecretär zu regieren.

Aaslaiid.

Paris, 8. Juli. Im Senate wurde heute der Bericht über den Dusaure’schen Antrag betr. die Genossenschaften verlesen. Der Bericht conftatiert, der Antrag sei ein Fort­schritt in freiheitlichem Sinne, welcher die Controle und das UeberwachungSrecht des Staates sichere, die Gleichheit herstelle und den religiösen Genossenschaften keinerlei Ver­günstigungen einräume, ohne Ausnahmebestimmungen gegen dieselben zu treffen. Die Commission beantragt, den An­trag in Erwägung zu ziehen. — Freycinet legte sodann das Amnestiegesetz nach den Kammerbeschlüssen vor. Laui- bert (vom rechten Centrum) fragte, ob dies die definitive Vorlage von der Regierung sei. Freycinet erwiderte, er werbe diese Frage beantworten, sobald die Diskussion über die Vorlage eröffnet sei. Der Senat verwies die Vorlage an die Commission, welche sofort zusammentrat. — Die Journale der Linken bezeichnen den Beschluß der Depu-