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ist von 1873 bis 1879 um 6901 Vermindert worden. Die Provinzialbehördcn sind auch mit Rücksicht auf den erfreulich vermehrten Besuch der Seminare angewiesen, untereinander einen bestimmten Plan wegen Verwendung der ihnen über das laufende Bedürfnis, also zur Besei­tigung des Lehrermangels, verfügbar gemachten Lehrkräfte zu vereinbaren.

Wie man dem „N. Wiener Tagebl." von Berlin uiel- det, beabsichtigen Lasker, Bamberger, Forckenbcck und Ge­nossen in der nächsten Reichötagösessiou eine neue liberale Partei zu bilden.

Die Vorgänge in Belgien haben auf unsere politischen Kreise einen tiefen Eindruck gemacht; es ist durch die diplomatischen Dokumente unwiderleglich festgcstellt, daß die Kurie versucht hat, die Negierung zu Brüssel zu täuschen und daß sie im Geheimen die ultramontanen Bischöfe, die sich gegen das Gesetz aufgelehnt, in ihrem Verhalten er­mutigt hat, währenv sie offiziell dem Minister des Aus­wärtigen, Herrn Frsre-Orban erklärte, daß sie darauf hin­arbeite, sie zur Mäßigung zu bringen und daß sie ihre Extravaganzen verwerfe. Allgemein bewundert man überall die Intelligenz, die Redlichkeit und die Energie, welche die belgische Diplomatie in diesen Verhandlungen, die zwei Jahre gedauert, angewandt hat, während welcher ganzen Zeit sie gegen die römische Hinterlist zu kämpfen gehabt. Frsre-Orban war von dieser Doppelzüngigkeit unterrichtet und wenn man seine Correspondenz mit dem Cardinal Nina durchsieht, welche der „Moniteur" in Brüssel veröffentlicht und die das Interesse eines Sensationsromans einflößt, so sieht man, wie er immer mehr und mehr die Kurie in die Enge treibt, bis endlich daS strenge Schluß­wort gesprochen wird: „Wir brechen mit Euch, weil Ihr aufgehöct habt, offen und redlich zu verfahren."

Deutsches Reich.

*» Berlin, 5. Juli. Das Schwanken der auf den Eisenbahnen lausenden Personenwagen und namentlich des letzten Wagens in schnellfahrenden Zügen ist vor einiger Zeit — insbesondere in Folge einer von bekannter Hand herrührendcn, durch die Presse verbreiteten Schilderung einer Fahrt nach Hamburg — mehrfach Gegenstand der Be­sprechung in öffentlichen Blättern gewesen. Die Ursache jener Erscheinung ist, wie von sachkundiger Seite milgeteilt wird, eine verschiedene. Es ist zunächst denkbar, daß sie auf die Beschaffenheit der Betriebsmittel zurückzuführen ist, ist, indem ausgelaufene Achslager und Radreife, sowie ab­genutzte Zugapparate dazu beitragen können, andererseits ist aber auch die unregelmäßige Lage des Schienengeleiseö ge­eignet, solche Schwankungen herbeizuführen. Sticht selten aber wird die weniger fest angezogeue Kuppelung der Wagen unter einander die Ursache des unruhigen Ganges bilden, In technischen Kreisen hat man seit längerer Zeit Konstruktionen in Erwägung gezogen, um diese Schwan­kungen zu beseitigen. Diese Bestrebungen sind insofern er­folgreich gewesen, als man Apparate konstruiert hat, welche eine absolut feste Kuppelung der Fahrzeuge unter einander ermöglichen. Die Frage, inwieweit die größere ober ge­ringere Achsenzahl Einfluß aus das Schleudern der Wagen übt, wird sich nicht unbedingt beantworten lassen, obwohl anzunehmen ist, daß drei- und mehrachsige Wagen einen ruhigeren Gang haben, als Wagen mit zwei Achsen. Aus betriebstechnischen wie aus Zweckmäßigkeitsgründen ist in der letzten Zeit bei Beschaffung von neuen Wagen den zweiachsigen Personenwagen der Vorzug gegeben, jedoch dürften durch die in neuester Zeit zur Anwendung gelangten Konstruktion der Radialeinstellung der Wagenachsen die gegen dreiachsige Wagen wegen ihres zu langen Radstandes bestandenen Bedenken wesentlich abgeschwächt werden. Die Etsenbayn-Verwaltungen sind nach meinem Gewährsmann stets darauf bedacht, den Ursachen des Schwankens der Wagen nachzuforschen.

Halle, 5. Juli. Auf dem hiesigen Thüringer Lahn­hof ist ein Rangierzug mit einem Güterzug zusammen- gestoßeu; die Maschine des letzteren entgleiste, wobei der Führer des Güterzuges getödlet wurde.

Hamburg, 3. Juli. Die Auswanderung über Ham­burg überragt für das erste Semester dieses Jahres bereits das ganze vorige Jahr um ein Beträchtliches. Während im ersten Halbjahr 1879 12,148 Personen answandertcn, betrug die Zahl 1880 32,222.

Slratzburg, 5. Juli. Der „Elsaß Lothr. Zeitung" zufolge kehrt der Statthalter, Feldmarschall v. Manteuffel, am nächsten Donnerstag Nachmittag hierher zurück.

ÄllsUtilS.

Paris, 5. Juli. In der Kammer der Deputierten fragte Cassagnac an, warum das Cabinet nach dem Votum des Senats vom Sonnabend im Amte bleibe. Die Kammer ■W verschob die Verhandlung der Interpellation um einen Monat. — Die Gruppen der Linken der Kammer zeigen sich versöhnlich. Der Minister des Innern sagte in der Amnestie-Commission, die Regierung werde keinen Gegen- enlwurf einbringen und überlasse der Kammer alle Ini­tiative; er rathe zur Grundlage des Einvernehmens das vom Senate angenommene Amendement Bozsrian zu nehmen. — Der Minister des Innern brachte heute in der Kammer der Deputierten den Amnestie-Entwurf ein, wie er von dem Senat angenommen ist. Der Entwurf wurde an die Colnurisston verwiesen und die Discussion bis mor­gen vertagt, damit die Gruppen der Linken sich über ihre

bezügliche Haltung benehmen können. — Heute hat daö Duell zwischen Godlensk, Redakteur der „Union", und Camille Pelletan, Redakteur der „Justiee" und Sohn von Eugen Pelletan, stattgefunden. Goolenski's Degen ging dem Pelletan durch den Schenkel. — Der „Justice" zu­folge sind die am Sonnabend verhafteten Personen zwei junge Russen Namens Klatschko und Eigenson. — Die Linke und die republikanische Union treten heute vor der Sitzung zu einer Beratung zusammen, um gegenüber der Ablehnung der vollständigen Amnestie im Senate Stellung zu nehmen. Man glaubt, die Deputiertenkammer werde das Amendement Bozsrian verwerfen und einen neuen Antrag einbringen, der sich mehr dem Anträge Labiche nähere.

Petersburg, 3. Juli. Die Bestimmungen über des Kaisers Abreise nach Livadia sind geändert worden; der Kaiser bleibt bis August in Zarskoje Selo, wahrscheinlich sogar bis zu seiner Abfahrt zum Krönungsfest nach Moskau, woselbst an diesem Tage (26. August a. St.) große Pa­rade abgehalten werden wird. Die Petersburger Garden gehen zu diesem Zweck nach Moskau. — Laut hier ein­laufender Nachrichten erfolgen beständig Truppennachschübe nach Transkaukasien, denen man als vorläufigen Sammel­platz Petrowsk am Kaspischen Meere bestimmt hat. Von Petrowsk aus wird die Uebersetzung nach dem Turkmenen­lande bewerkstelligt. Skobelew soll bei seinen Leuten sehr beliebt sein. — Als Nachfolger Gier'S, der nächstens von seinem Posten als Gehülfe des Finanzmiuisters zurücktretcn wird, wird vielfach Zimsen, Direktor der Kanzlei für Creoit- wesen, genannt. — In Kasan soll, wie verlautet, ein General-Gouvernement errichtet und als Gouverneur Ig­natjew ernannt werden. — Die Leitung der 3. Abteilung wird vorläufig dem Stabschef des Gendarmerieeorps, Ge­neralmajor Rikiforaki, übertragen werden. Der Minister der Wege und Verkehrsanstalten will zurücktreten, sein Nachfolger wird wahrscheinlich Fürst Emeretinski.

Athen, 5. Juli. Man steht hier gespannt der Antwort der Pforte auf die in den nächsten Tagen zu überreichende Collektivnote entgegen. Die griechische Regierung aeeeptiert jedenfalls loyal die Beschlüsse der Konferenz und wird durchweg eine diesen Beschlüssen adäquate Haltung eiimehmen. Sollten türkischerseits Schwierigkeiten erhoben werden, so wird Griechenland den Rat der Konserenzmächte in Auspruch- nehinen und dementsprechend sein weiteres Verfahren ein­richten.

Hejsen-Rassan.

Marburg, 5. Juli. In der heutigen Schwurgerichts sitzung wurde die L-traffache gegen den Handelsmann Salomon Rülf von Ranisch-Holzhausen wegen Meineids und Betrugs verhandelt. Der Angeklagte, wegen Vergehen schon dreimal bestraft, israelitischer Confcssion, verheiratet, Vater von 3 Kindern, soll am 5. September 1877 zu Cappel den Herrmann Prciß durch Vorspiegelung falscher Thalsachen zu einem Irrtum erregt und sich dadurch wider­rechtlich einen Vermögensvorteil verschafft, auch sich eines Betrugs schuldig gemacht haben, sowie in seiner Prozeßsache gegen Preiß von Cappel durch Ableistung eines ihm zuge- schobeuen Eides, bei Königl. Amtsgericht Amöneburg diesen wissentlich falsch geschworen haben. Der Angeklagte stellt die Anklage in Abrede erklärt aber, daß er mit Hermann Preiß Verschiedene Handelsgeschäfte, namentlich Fleis.liefe­rn ng uuo Viehhäudel abgeschlossen habe, wodurch ihm der­selbe aus Hand schein von 22 Januar 1877 100 Mk. 40 Pfg. und nach Wechsel vom 5. Septbr. 110 Mk. 40 Psg. schuldig geworden sei. Zeuge Hermann Preiß von Cappel sagt aus, er habe dem Angeklagten für Fleisch und aus einem Viehhandel nur 100 Mk. 40 Pfg. geschuldet, dieses habe sich durch Abschlagszahlungen auf 80 M. 40 Pfg. vermindert, worüber er dem Angeklagten einen Schein am 22. Januar^ 1877 ausgestellt habe. Angeklagter sei nun an einem sonntagmorgen — 5. September 1877 — zu ihm gekommen, sie hätten abgerechnet und habe Angeklagter eine« neuen Schein (Wechsel) ihm vorgelegt und erklärt, er, Preiß, möge diesen zu seiner besseren Sicherheit unter­schreiben, er wolle den alten Schein vernichten. Er habe dies gethan, worauf Angeklagter angeblich den alten Schein zerrissen uno in den glühenden Ofen geworfen habe. Der letzte Schein (Wechsel) habe einschließlich der Zinsen, Kosten und Provision auf 110 Mark 40 Pfg. gelautet, weiter sei er dem Angeklagten nichts schuldig gewesen. Auf diese Wechselsumme habe ihn Angeklagter verklagt und hätte auf sein Grundvermögen Immission verlangt. Er habe hierauf den Angeklagten vollständig befriedigt und sei die Immission gelöscht worden. Kurze Zeit hierauf habe Angeklagter ihn auf den Schein vom 22 Januar 1877 wegen 100 Mark 40 Pfg. belangt, er habe sich zur Verteidigung den Herrn Rechtsanwalt Hille angenommen und nach einigen Verhandlungen sei dem Angeklagten der Schiedöeid zugeschoben. Vor Abnahme des Eides beim Amtsgericht Amöneburg habe er dem Angeklagten Vorhalt gemacht, wie er dazu komme, daß er schwören wolle, da er ihn doch be­zahlt habe. Angeklagter sagte darauf: „Wenn Du mir den Eid erläßt, gebe ich Dir so lange Frist, als Du willst." Angeklagter habe aber den Eid ausgeschworen; worauf er alsbald Anzeige bei Königlicher Staatsanwaltschaft gemacht habe. Später habe ihn Ernst Cyriax zu Cappel 'in sein Hauö rufen lassen und ihm gesagt, der Moses Rülf (Vetter des Angeklagten) wolle ihm (Preiß) 100 Thaler geben, wenn er die Anklage znrücknehme. Auch der Wirt Carle habe ihm im Auftragt des M. Rülf dies Anerbieten gemacht. Er habe aber, weil die Anklage nicht mehr

zurückgenommen werden konnte, dies Anerbieten abgelehnt- 2) Ehefrau des Vorigen Elisabeth geb. Vaupel von b» sagt aus, wie ihr vernommener Mann, sie gibt aber an Ernst Cyriax habe von 150 Thaler gesprochen, sowie auch Wirt Carle jun., sie hätten aber dies Anerbieten abgelehnt- 3) Johannes Preiß, 76 Jahre alt, Later des Zeugen i* sagt im Wesentlichen aus, wie die beiden Vorigen; 4) Wittwe Katharina Wiegand, geb. Seibert von Cappel sagj ans, daß sie an einem Tage, sie glaube nach der Anzeig^ den Angeklagten in hiesiger Stadt gesehen habe; 5) Expe! dient Jacob Dittmar von hier, 26 Jahre alt, sagt ans; rc. Rülf sei, wie er glaube nach der Anzeige auf da- Bureau, deö Herrn Rechtsanwalts Hille gekommen und habe erkärt, er wolle sich mit Preiß vereinigen; es fei dies nach dem 15. Januar 1879 gewesen, dem Angeklagten habe er noch gesagt, er sei auf den 28. Januar 1879 nach Amöneburg zu einer Straf fache geladen, rc. Rülf habe dann gesagt, daß die Wechselforderung für Fleisch- und Viehhandel entstanden fei, habe sich auch Notizen aus den Prozeß-Acten Rülf gegen Preiß gemacht, 6) Ehefrau deö Wirts Heinrich Carle, Catharine, geb. Cart- heuser von Cappel kann nichts erhebliches bekunden; 7) Magnus Lapp von Wittelsberg weiß nichts; 8) Ernst Cy­riax von Cappel bestätigt im Wesentlichen die Aussagen des Hermann Preiß in Betreff der von Moses Rülf ge­machten Anerbietungen; 9) Wirt Heinrich Carle von da, sagt dasselbe wie Voriger; 10) Heinrich Carle, Sohn des Vorigen, bestätigt ebenfalls die von Moses Rülf gemachten Anerbietungen; 11) Justus Brunnet von Cappel weiß zu dieser Sache nichts ausznsagen; nur bei einem mit dem Angeklagten und seinem Bruder Juda Rülf abgeschlossenen Viehhandel habe Angeklagter ihn zu übervorteilen gesucht, was aber nicht gelungen fei; 12) Georg Heuser von Cappel sagt nur, daß die Leute sprächen, rc. Rülf thäte die Leute prellen; 13) Heinrich Schneider von Cappel jagt, bei rc. Rülf habe er in 1877 25 Pfund Fleisch bestellt, rc. Rülf habe aber 35 Pfund geliefert, er habe sich deren Zahlung geweigert; auf dieserhalb erhobene Klage sei Rülf aber ab- gewiesen worden; die 25 Pfund Fleisch habe er bezahlt. 14) Bürgermeister Kaiser von R.-Hotzhansen sagt, daß Rülf in keinem schlechten Rufe stehe; sonst kann er nichts sagen. Hiermit wurde das Zeugenverhör geschlossen. Nach einer zweistündigen Pause wurde die Sitzung wieder aus­genommen. Der Herr Präsident teilte mit einer kurzen Ansprache folgende Fragen den Geschworenen mit: Frage 1, Ist der Angeklagte schuldig in Cappel den Hermann Preiß durch Vorspiegelung falscher Thatsachen zu einem Irrtum erregt und sich einen Vermögensvorteil verschafft, und da­durch einen Betrug verübt zu haben? Frage 2. Ist der Angeklagte schuldig, in der Prozeßfache gegen Hermann Preiß zu Cappel einen ihm zugefchobenen Schiedseid am 30. September 1879 vor dem Königlichen Amtsgericht Amöneburg wissentlich falsch ausgeschworen zu haben. Hie­rauf erhielt Herr Staatsanwalt Bertram das Wort und führte in längerem Vortrage ans, daß die Beweisführung Äs Vollständig gelungen zu bezeichnen sei, schildert die abenteuerliche Gesundheitsreife des Angeklagten und den unreellen Geschäftsbetrieb desselben und beantragt Bejahung der Fragen 1 und 2. Hierauf erhielt der Herr Ver­teidiger Rechtsanwalt Dr. Wolff das Wort. Er hält die Aussagen der Eheleute Preiß für höchst unglaubhaft, da sie beim AuSgang dieser Sache lebhaft interessiert seien, bezeichnet die Geschäftsführung des Angeklagten als eine richtige, hält die ©Bereife des Angeklagten nach Amerika, weil brnstleidend, für zweckmäßig und bemerkt, daß die Aussagen der übrigen Zeugen ganz unerheblich seien. Herr Staatsanwalt Bertram widerlegt in sehr schlagender Weise die Behauptungen des Verteidigers und hält an feinen früheren Behauptungen fest. Herr Dr. Wolfs antwortet, daß seine Behauptungen nicht widerlegt worden seien. Hie­rauf zogen sich die Geschworenen zurück und v rküudeten nach Rückkehr durch ihren Oblnann Herrn Posthalter Prinz Von Vöhl die Beantwortung der beiden Fragen mit mehr als 7 Stimmen bejahend. Herr Staatsanwalt Bertram beantragt nach den §§. 168, 153 und 154 des Straf- Gesetzbuchs gegen den Angeklagten wegen seiner Gemein- gefährlichkeit 4 Jahre Zuchthaus, 5 Jahre Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte und Unfähigkeit als Zeuge rc. auf­zutreten, Kostenerfatzund sofortige Verhaftung des Angeklagten. Das Gericht verkündete folgendes Urteil: Auf Gründ des Wahrspruchs der Geschworenen wird der Angeklagte zu 4 Jahren Zuchthaus, Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf 5 Jahren, Unfähigkeit als Zeuge rc. aufzutreten und Kostenersatz. Auch wird derselbe sofort in'S Gefängnis abgeführt.

66 Marburg, 6. Juli. Die in diesem Blatte bereits früher besprochene Schrift „Die Judenfrage, eine Frage an das deutsche Volk und die deutschen Inden", von Gottlieb August Schüler, (Elwert'sche Ver­lagsbuchhandlung, Preis 1 Mark), wird bereits in zweiter Auflage demnächst erscheinen. Zur Würdigung derselben auch im Leserkreise dieses BlattteS mögen noch einige an- derweite Urteile hier folgen. Ein um die Judenmifsion hochverdienter Theologe schreibt: „ES ist wahrlich das Licht der OffenbarungS-Wahrheit, in welches diese Schrift die Judenfrage stellt, nach allen Seiten zur Buse rufend und den einzigen Weg des Heils zeigend. Die Schrift hat da­durch einen mehr als ephemeren Wert gewonnen. Sie ist biblisch-theologisch und ihre Auffassungen fassen sich überall in frappante, schneidige Thesen zusammen. Sie ist daö mir Homogenste, Wahrste und Wuchtigste, was bis jetzt über die Judenfrage geschrieben ist. WaS sie insbesondere