fließen Untertanen leide, nicht zn verschließen. In der Generaldisknssion nimmt das Wort zunächst Kultusminister v. P u t t k a m e r: Er wolle sich nicht überflüssiger Wiederholungen schuldig machen, sondern sich nur darauf beschränken, den Standpunkt etwas eingehender darzulegen, welchen die Negierung den Beschlüssen des anderen Hauses gegenüber einzunehmen für notwendig erachtet. Als die Regierung vor 7 Jahren, sehr gegen ihren Willen, die Rechtsordnung des Staats mit gesetzlichen Schutzwehren zu umgeben für notwendig erachtete, gegen die Tendenzen des Vatikans, da habe es ihr fern gelegen, einen Konflikt mit den Organen der katholischen Kirche heraufzubeschwören. Daß diese Konflikte nicht vermieden worden, sei von Niemanden tiefer beklagt als von der Regierung selbst; sie habe deshalb das erste Anzeichen, welches als ein Entgegenkommen von anderer Seite aufgefaßt werden konnte, mit einer lebhaften Genugtuung begrüßt, und ihrerseits keinen Augenblick gezögert, in Erörterungen über die Frage der Wiederherstellung des Friedens einzutreten. Leider habe sich die Regierung überzeugen müssen, daß es nicht möglich sei, mit Rom zu einem dauernden Frieden zu gelangen. Die Regierung habe sich deshalb entschlossen, diesen Gesetz- Entwurf einzubringen. Dieser Gesetzentwurf müßte seinem Inhalte nach ein sehr umfassender fein. Es handele sich zunächst um die Möglichkeit der Wiederherstellung der gestörten Diözesenverwaltungen. Der Auffassung, daß der Artikel 4 den Zweck haben sollte, die Bischöfe ohne Weiteres in ihr Amt wieder einzuführen, müsse er eirtschieden entgegentreten. Es sollte nur die gesetzliche Möglichkeit geschaffen werden, einem seines Amtes entsetzten Bischof nach Prüfung der konkreten Verhältnisse die staatliche Anerkennung wieder zu verschaffen. Sodann sollte mit Zu- hülfenahrne dieser Bestimmungen die zum großen Teil zerstörte Parochialordiiung wieder hergestellt toerbett/' Dieser Zweck sollte wesentlich durch den Artikel 1 erreicht werden. Unter diesen beiden Hauptzwecken habe die Vorlage ferner beabsichtigt, eine Reihe von Milderungen eintreten zu lassen. Zu ihrem großen Bedauern sei es der Regierung nicht gelungen, ihrer Ansicht Anerkennung zu verschaffen. Durch eine unnatürliche Koalition sei die ursprüngliche Vorlage in ihren hauptsächlichsten Bestimmungen zu Falle gebracht. Der Uebcrrest der Vorlage stelle sich eigentlich nur als ein nützliches Verwaltungsgesetz dar. Die Versuchung habe der Regierung recht nahe gelegen, nach diesem unangenehmen Ausfälle auf die ganze Vorlage zu verzichten und abznwarten und eö einer künftigen Periode vorzubehalten, eine befriedigendere legislatorische Lösung zu finden. Aber die Regierung habe es für ihre Pflicht gehalten, auch nicht daö kleinste Hülfsmittel zurückzuweisen, welches ihr geboten wird, um den Beschwerden unserer katholischen Mitbürger, soweit dieselben begründet sind. Abhülfe zu schaffen. Es sei Pflicht der Regierung, diejenigen wertvollen Rudera anzunehmen, welche das Abgeordnetenhaus von dem alten Gesetzentwurf Übrig gelassen; dazu gehörten namentlich die Artikel 5 und 6. Die Regierung halte auch diese Rudera noch wert genug, um sie selbstständig als Abschlagszahlung zu aceeptieren und sie stelle deshalb anheim, den Beschlüssen des anderen Hauses die Zustimmung zu erteilen. Der Professor Dr. Dove (Göttingen) erklärt sich sehr entschieden gegen etwaige Verhandlungen mit Rom. Die katholische Kirche sehe in dem Staat die feindliche Welt, sie selbst aber identifiziere sich mit dem Reiche Gottes, die Kirche sei nach römischer Auffassung der eigentliche Staat. Die Regierung möge bei ihrem Wirken nach Wiederherstellung des Friedens bedenken, daß sie dabei nicht den Frieden mit ihren evangelischen Christen störe. Er halte es für unmöglich, daß abgesetzte Bischöfe in ihre Stellen würden zurückgeführt werden. Mit dem römischen Stuhle gebe es für den modernen Staat keinen dauerhaften Frieden; höchstens einen Waffenstillstand. Der Jesuitismus Leo XIII. gehe weiter als der Pio Nono's. Redner bezeichnet die Zurückführung des Erzbischofs v. Dunin als eine Niederlage der preußischen Regierung, die schwere Schäden zur Folge gehabt habe. Die kirchliche Freiheit im römischen Sinne habe noch niemals staatserhaltend, sondern staatsauflösend gewirkt. Redner wendet sich in seinen weiteren Ausführungen auch gegen den Kultusminister, dem er vorerst, daß er den Beifall des Centrums sich zu erwerben gesucht habe. Als evangelischer Christ habe der Herr Kultusminister in dieser Frage einen eigentümlichen Standpunkt eingenommen. Redner wird übrigens für die Vorlage in ihrer jetzigen Fassung stimmen. Kultusminister v. Pnttkamer: Er sei nicht nur evangelischer Christ, sondern auch preußischer Staatsminister, und als solcher habe er die Interessen aller Staatsbürger zu vertreten. Seine Aufgabe sei es gewesen, versöhnend auf die Gemüter nnzuwirken, wenn er gereizt werde, könne er unter Umranden auch einen anderen Ton anschlagen. (Heiterkeit.) Wenn er im Abgeordnetenhause versöhnend aufgetreten, so habe er doch den ihm anvertrauten Staatsrechten nichts »ergeben. Er habe dem Centrum zu Gemüt geführt, daß
seiner Auffassung nach eine Thorheit begehe, wenn eö diese Vorlage ablehne. DaS sei doch deutlich genug gewesen. Fürst Ferdinand Radziwill spricht seine hohe Befriedigung darüber »US, daß die Staatsregierung die bisherige Devise im Kampfe »Los von Rom" 1" völlig aufgegeben habe. Auch diewarme Ver- lrctung der religiösen Interessen der preußischelr Katholiken von Seiten des Herrn Kultusministers müsse mit Dank a?e»tannt werden. Indessen müsse er der Vorlage seine Zustimmung dennoch versagen, da die Prinzipien der Mai- vE'etzgebung nach wie vor anerkannt bleiben sollen. Durch
Vorlegen des Gesetzes und dabei bewiesene Entgegen
kommen habe sich die Regierung monumentum aera perennius gesetzt, indeß die Kirche müsse sich treu bleiben und sie verlange die völlige Aufhebung der Maigesetze. Graf Udo zu Stolberg-Wernigerode tritt dieser letzten Forderung mit Entschiedenheit entgegen. Es handle sich nicht, wie fälschlich behauptet wird, um einen Kampf gegen die katholische Kirche, vielmehr sei der Jahrhunderte alte Kampf zwischen Kaiser und Papst neu entbrannt. Nimmermehr aber könne zugegeben werden, daß die Hoheu- zollernkroue sich vor der Tiara beuge, daß daö deutsche Volk das sacrifigio dell’ intelletto bringe. Die Vorlage sei mit Freuden zu begrüßen als ein sicherer Weg zum Frieden; vielleicht gelinge es, diesen ersehnten Frieden mit den päpstlichen Katholiken herbeizuführen, auch wider den Willen der römischen Kurie. Indem der Redner schließlich darüber fein Bedauern ausspricht, daß der ursprüngliche Artikel 4 gefallen und die Tragweite des Gesetzes hierdurch bedeutend geschwächt sei, plaidiert Redner für die unveränderte Annahme der Vorlage. — Graf Brühl wirft den Herren Dove und Graf Stolberg völlige Unkenntnis der katholischen Verhältnisse vor. Auch die ursprüngliche Vorlage der Regierung verkenne daö Wesen der katholischen Kirche, indem sie die Anzeigepflicht verlange. Gegen die jetzige Vorlage müsse er sich im Prinzip erklären, wenngleich er nicht verkenne, daß dieselbe manches Wertvolle enthalte. Dahin gehöre der Artikel 5, welcher dem Priestermangel, der sehr schwer empfunden werde, ab- helsen solle. Die Artikel 1 und 7 seien dagegen für ihn völlig unannehmbar. Dieser prinzipielle Widerstand halte ihn aber nicht ab, den Herrn Kultusminister zu bitten, dem zustandegekommenen Gesetze die vollste Wirksamkeit zu geben und den Notstand in den katholischen Gemeinden zu beseitigen. Graf zur Lippe begründet seinen Antrag, welcher im Wesentlichen auf Wiederherstellung des Artikel 1 hinausgeht. Er unterzieht daher die Maigesetzgebung einer eingehenden Kritik und ist der Ansicht, daß nur eine Beseitigung derselben den kirchlichen Frieden herzustellen vermöge. Cultnsminister v. Pnttkamer wiederholt seine Erklärung: die Maigesetze bildeten die unverrückbare Grundlage für das Verhältnis zwischen Staat und Kirche. Das Centrum habe die Verantwortung für das Scheitern der ursprünglichen Vorlage zu tragen. Dasselbe habe der Vorlage unter der Bedingung zustimmen wollen, daß seine Anträge angenommen würden. Diese würden aber eine Aendemng in pejus bewirkt haben. Die Regierung könne sich nicht gegen die Anträge des Grasen Lippe erklären, aber dieselben würden zu keinem Resultate führen. Deshalb empfehle sich die Annahme der jetzigen Vorlage. — Graf Landsberg spricht gegen die Vorlage. — Nach Schluß der Generaldiskussion beantragt v. Senf ft-Pilsach die en bloo- Annahme der Vorlage. Befeier widerspricht dem Anträge, welcher hierauf adgelehnt wird. — In der Specialdiscusston wird nach längerer Beratung der Antrag Lippe abgelehnt und die einzelnen sieben Artikel in der von dem Abgeoronetenhause angenommenen Faffung ohne wesentliche Debatte angenommen. Das ganze Gesetz wird sodann mit großer Majorität genehmigt. — Um 8 Uhr findet im Abgeordnetenhause eine gemeinschaftliche Schlußsitzung der beiden Landtagshäuser statt.
Die gemeinsame Sitzung der beiden Landtagshäuser wurde im Abgeordnetenhause um 8 Uhr durch den Präsidenten des Herrenhauses, Herzog v. Ratibor, eröffnet. Der Vieepräsident des Staatsmiiiisteriums, Graf zu Stolberg, verlas eine königliche^Botschaft, datiert aus Ems vom 28. Juni, wodurch die Zession geschlossen wird. Der Herzog von Ratibor schloß hierauf die Sitzung mit einem dreifachen enthusiastisch aufgenommenen Hoch auf den Kaiser und König.
vermischtes.
— Summarische Uebersicht über die Zahl der Studierenden auf der Königlichen Georg-Angust-Universität zu Göttingen im Sommer-Semester 1880. Im vorigen Semester find immatrikuliert gewesen (965 + 8 =) 973. Davon sind abgegangen 360, es sind demnach geblieben 613, dazu sind in diesem Semester gekommen 372. Die Gesamtzahl der immatrikulierten Studierenden beträgt daher 985. Die evangelisch-theologische Fakultät zählt: Preußen 111, Nichtpreußen 35, zusammen 146; die juristische Fakultät zählt: Preußen 129, Nichtpreußen 52, zusammen 181; die medizinische Fakultät zählt: Preußen 117, Nichtpreußen 31, zusammen 148, die philosophische Fakultät zählt: a. Preußen mit dem Zeugnis der Reife 335, b. Preußen ohne Zeugnis der Reife nach § 36 des Reglements vom 4. Juni 1834 54, Preußen 389, c. Nichtpreußen 121, zusammen 510, im Ganzen 985. Einzelne Vorlesungen besuchen außerdem noch 8. Es nehmen mithin an den Vorlesungen überhaupt Teil 993.
Gießen, 1. Juli. Heute verstarb dahier nach schwerem Leiden der Geheime Meoizinalrath Dr. Phöbus, hochverdient um die Wissenschaft der Pharmakologie, wie durch seine langjährige Docententhätigkeit vor seiner Versetzung in den Ruhestand um die hiesige Universität. Nach Vollendung seiner Studien in Berlin längere Zeit einer der ersten Assistenten an der damals erst aufblühenden Charit« war er bann eine Zeit lang praktischer Arzt im Hohnsteinischen, von wo er dem Rufe als ordentlicher Professor der Pharmakologie nach Gießen folgte.
Mainz, 1. Juli. (Brand einer Rheinmühle.) Gestern Abend gegen 11 Uhr zog ein schweres Gewitter an unserer Stadt vorüber, der Blitz schlug in eine der bei Ginsheim vor Anker liegenden Rheinmühlen und im Nu stand dieselbe
in Hellen Flammen, sich rheinabwärtö in Bewegung setzend, nachdem der darauf befindliche Eigentümer sich in einen Nachen gerettet hatte^ Das brennend Wrack, das auf dem Wasser ein imposantes Schauspiel darbot, passierte die Eisenbahnbrücke und trieb der hölzernen Schiffbrücke zu, von der eiligst ein Teil ab- gefafyren. werden mußte. Von den unterhalb der hölzernen Schiffbrücke haltenden Rheinmühlen, welche ebenfalls in Gefahr waren, mußten mehrere abgefahren werden, um dem brennenden Ungestüm Platz zu machen. An dieser Stelle angefommen, kenterte die Giusheimer Mühle um und der Unterbau mit dem eisernen Räderwerk verschwand in den Fluten.
— (Für eine königliche Hausfrau.) Der Sultan von Marokko hat der jungen Königin Christine von Spanien für deren neuen Haushalt folgende Geschenke übersandt: Einen kostbaren Ring^mit einem herrlichen Solitair, drei stück marokkanische Seidenstoffe von verschiedenen Farben, rot, weiß, und blau, und bann z oei andere desselben Gewebes weiß und blau, drei runde Almohadones (maurische Tischtücher) und zwar eines aus blauem, daö andere aus grünem und das dritte aus rotem Sammet, alle drei mit Gold durchwirkt und mit goldenen Fransen besetzt und schließlich sechs paar Belgas (Pantoffeln) von Sammt und Gold. Ein außerordentlicher Gesandter hat diese Geschenke von Fez nach Madrid gebracht.
Wie«, 4. Juli. Die „Montagsrevue" sagt bei Besprechung der Berliner Conserenz: Wiewohl der Vermitt- lungögedanke die Verhandlungen der Conserenz beherrschte, kann hieraus nicht geschlossen werden, daß die Mächte ihrer Entscheidung eine ausschließlich nur platonische Bedeutung zuerkannt wissen wollen. Seit der Konferenz sollte die Türkei zu der Erkenntnis gelangen, daß Europa entschlossen tst, nicht mehr mit sich markten zu lassen.
Graf, 5. Juli. Das Gesetz über die Trennung von Staat und Kirche wurde in der gestrigen Volksabstimmung mit 9306 gegen 4064 Stimmen abgelehnt. Die Zahl der eingeschriebenen Stimmberechtigten betrug 17431.
Parts, 4. Juli. Der „Liberts" zufolge verhaftete die Polizei gestern Morgen acht russische Nihilisten ober deutsche Sozialisten und kündigte denselben ihre Auswei- sung am
Paris, 4. Juli. Die Morgenblätter beurteilen den gestrigen Senatsbeschluß nach ihrem Parteistandpunkt. Während verschiedene Journale der Intransigenten erklären, der Senat habe durch sein Votum einen Selbstmord vollzogen, fordern die Blätter der gemäßigten Linken die Deputiertenkammer auf, dem Senatsbeschlusse beizutreten. Die „Republ. franse" erklärt, Die Amnestie werde eine gange und vollständige fein. Die Journale der Rechten beglückwünschen den Senat und das Journal „Le Parlament", das Organ Dufanre's sagt, der Senat habe das Vertrauen des Landes gerechtfertigt.
_ Madrid, 4. Juli. Die Gesandten der Cvnferenz- mächte unterzeichneten gestern die 18 Artikel umfassende Convention mit Marokko. Nach derselben können die Conferenzmächte marokkanische Untertanen als unter ihrem Schutz stehend anuehmen. Die Vertreter der Mächte haben aber den marokkanischen Behörden ein Verzeichnis ihrer Schutzbefohlenen mitzuteilen. Der Schutz erstreckt sich nicht auf die Dienstboten der Schutzbefohlenen. Letztere bleiben den marokkanischen Grund- und Octroi-Abgaben unter- worfen und sind verpflichtet, eine Urkunde über ihre Eigenschaft als Schutzbefohlene vorzulegen. Keine Macht soll mehr wie drei Schutzbefohlene haben. Die Mächte der Madrider Conserenz erhalten die Rechte der meistbegünstigten Nation.
Loudon, 4. Juli. Bei der Nachwahl zum Parlamente in Bufeshire wurde Dalrypmle (eonservaliv) mit 583 St gewählt.. Ruffel (lib.) erhielt 540 Stimmen.
Brüssel, 4. Juli. In der vom 30. Juni datierten Zuschrift, womit der Minister des Auswärtigen Fröre Orban dem päpstlichen Nuntius die Pässe zustellte heißt es: Im Interesse der Wahrheit und Gerechtigkeit bin ich genötigt, meine Äußerungen vom 28. Juni und die Richtigkeit der Thatsachen aufrechtzuerhalten, welche durch vage und vermessene Abläugnungen nicht erschüttert werden können. Der Minister protestiert gegen die Behauptung deö Nuntius, er (der Minister) habe bei der Mitteilung des Resultats der Verhandlungen mit der Curie an die Kammer gewußt, daß seine Schlußfolgerungen aus den Aenßerungen des Cardinal-Staatssekretärs Nina den Intentionen des Papstes nicht entsprächen und erklärt in seiner Zuschrift schließlich dem Nuntius: Ohne ihre diplomatische Eigenschaft würde ich Ihnen das Recht nicht zugestanden haben, darüber zu urteilen, was der Politik des Landes entspricht.
Athen, 4. Juli. Die Regierung hat die Armee-Reserve eiilberufen.
Frankfurt a. M., 5 Juli. (Mitgctbeilt durch Menke Eichelberg und Sohn) Creditattien 2U\ nach —, und — Staatsbahnaktien 249 nach -, Silberrente 64l, nach —' Ungar. Goldreente 96', nach —, 1860t Loose 126z, 1877r Russen 941 nach — II. Ruff. Orientanleibe 62z Galizier —, nach — Papierrente - . Tendenz: matt.
3N alle« Zeitungen der Welt findet man Stellengesuche, Vacanzen, An- und Verkaufs-Gesuche rc., billig und discret besorgt durch Ilaaeenstein & Vogler in Frankfurt tu M. Ein Beweis, welch allgemeines Vertrauen diese Ülttste Annonce« - Expedition besitzt und sich zu bewahren versteht. (1886