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Jltaröurg, Dienstag, 6. Juli 1880

XV. Mw

Anzeigen nimmt «mgegen: die Expedition d.vlatte», [owie d.Annoncen-Bureaux von Th, Dietrich & Co. in Mffel und Hannover; Th. Dietrich in Frankfurt a.M.; Laasenstein & Bögler in Frankfurt c- M, Berlin, Leipzig, itöln «.; Rudolf Moste i» Berlin, Zrank- fart «. M- «.

(DlirrljclTililic jfitinig.

Anzeigen nimmt entgegen die Expedition d.vürne» sowie d. Annoncen-Bureaur von G-L-Daube & Go. in Frankfurt a- M; Jüger'sche Buchhandlung daselost,; Hermann'sche Guchhandl. daselbst; Jnvalideudank in Berlin; ®>. Thienes in Elberfeld: 6. Schlotte in Bremen-

Erscheint täglich außer an den Werktagen nach Bonn- und Feiertagen. Preis für das Quartal mit der wöchentlichen Beilage „JInftrtrteS EonntagSblatt" durch die Expedition (Koch'sche Auchdruckerer) bezogen 3$ Mark, durch die Postämter deS Deutschen Reiches 3 Mark 50 Pfg. (erd. Bestellgebühr). — JnsertionSgebühr für die gespaltene Zeile 10 Pfg

Für in der Expedition zu ertheilende Auskunft und Annahme von Adreflen werden 35 Pfg. berechnet-

Bestellungen für das dritte Quartal auf die

Dberhessische Zeitung

mit deren Gratisbeilage

JlluftrirteS Sonnlagsblatt bitten wir baldigst bei den Postanstalten machen zu wollen.

NM- Die Landpostboten nehmen auf dem Lande Bestellungen entgegen.

Die Exped. d. Oberh. Zeitung.

Das kirchenpolitifche Gesetz

ist unter Zustimmung des Herrenhauses zur Annahme ge­langt in der Fassung, wie eS das Abgeordnetenhaus be­schlossen hat — nicht als ein neues Maigesetz zum Kampf und Streite sondern als eine Friedensbotschaft für Staat und Kirche. Biel ist es nicht, was das Gesetz gewährt, aber wichtig genug ist das Resultat und die Arbeit war des „Schweißes der Edlen" wert. In den besetzten bischöf­lichen Diözesen ist der Regierung die Vollmacht gewährt, mittelst deren die Herstellung regelmäßiger Zustände der Seelsorge herbeigeführt werden kann, in den nicht besetzten Diözesen wird eine Erleichterung für die Ausübung der Seelsorge schon jetzt eintreten können.

Wichtiger als diese unmittelbar praktischen Resultate ist aber die Erkenntnis, welche sich bei den Verhandlungen über die Kirchengesctze Bahn gebrochen, daß die Maigesetze über das Ziel, welches sie verfolgten, weit hinausgeschossen haben und daß eö sich um berechtigte Forderungen bei den christlichen Kirchen handelt, welchen man gerecht werden muß. Was jetzt noch nicht erreicht ist, wird und muß demnächst erreicht werden und wenn dazu Zeit erforderlich so kann das nicht beklagt werden, besser langsam mit Um­sicht dauernde Zustände des Friedens schaffen, als in allzu großem Eifer auch jetzt wieder nach der anderen Seite zu weit gehen.

Das Verdienst die aus der Initiative des Fürsten Reichskanzlers hervorgegangene Gesetzvorlage mit der großen Umsicht und Schlagfertigkeit verteidigt und durchgeführt zu haben, welche ihn in allen seinen Amtshandlungen aus- zeichnet, gebührt dem Cultusminister v. Puttkamer. Von den politischen Parteien war es die konservative, welcher die Aufgabe zugefallen, die Grundsätze ihres im Jahre 1875 aufgestellten Programms auch hier zu bethä- tigen, ihr fiel die Arbeit zu, und ihr gebührt in vollem Maße die Ehre des Erfolges. Aber nicht unterschätzen soll man die Selbstüberwindung mit dem ein Teil der Rationalliberaleu und zwar derjenige, welcher unabhän­gig in seinen Entschließungen ist, sich der Erkenntnis nicht verschlossen hat, daß es notwendig sei, neue Bahnen in den kirchenpolitischen Gesetzen eiuzuschlagen. Traurig ist es, daß Fortschritt und fortgeschrittene Liberale sich vereinigten, um die Grundsätze der Freiheit, welche sie überall predigen, der christlichen Kirche gegenüber zu verleugnen und tief zu beklagen ist der frühere Cultusminister Falk, welcher tn persönlicher Erregtheit jedem Friedenswerke glaubte Wider­stand leisten zu müssen. Das Centrum hat die Vorlage zwar heftig bekämpft und weitergehende Forderungen ge­stellt — wenn man eben bedenkt, daß jeder Schritt zum Frieden dort sehnsüchtig begehrt wird, so ist der Schluß gerechtfertigt, daß der Gesetzvorlage thatsächlich eine Majo­rität von dreiviertel aller Stimmen im Abgeordnetenhaus« zur Seite gestanden hat.

Tagesbericht.

Der Bundesrat hat dem vom Reichstage beschlossenen Gesetzentwürfe wegen Abänderung der auf den Gewerbe­betrieb der Schauspielunternehmer bezüglichen Bestimmung der Gewerbeordnung die Zustimmung erteilt. Der Beschluß des Reichstags ändert den Art. 32 der Gewerbeordnung dahin, daß ein Schauspielunternehmer zum Betriebe eines Theaters die nöligen Qualifikationen in artistischer, sittlicher und finanzieller Hinsicht aufweisen muß, widrigenfalls ihm die Concession jum Theaterbetriebe versagt werden kann. Wie man hört, soll Meiningen allein ablehnend gestimmt haben.

Durch allerhöchsten Erlaß ist bestimmt worden, daß künftig auf allen preußischen Universitäten, der Academie ist Münster und dem Lyceum Hostanum zu Braunsberg die Osterferien vom 15. März bis 15. April und in den Jahren, in welchen das Osterfest erst nach dem 13. April

fällt, bis zum Osterndienstage dauern sollen. Ein Erlaß des Unterrichtsministers erklärt es als etwas sich ganz von selbst Verstehendes, daß die Universitätslehrer die von ihnen angekündigten Vorlesungen, klinischen oder praktischen Uebungcn selbst abzuhalten verpflichtet und nicht etiva be­rechtigt sind, dieselben auf kürzere oder längere Zeit einem willkürlich gewählten Vertreter zu übertragen. Von ganz besonderen Umständen und zufälligen Vorkommnissen ab­gesehen, ist es dem Minister „auch nicht recht verständlich, durch welche Gründe, außer durch Unwohlsein oder Krank­heit, ein Docent verhindert werden könnte, seine Vorlesungen u. s. w. zu halten".

Die Zukunft der nationalliberalen Partei ist fortdauernd das Thema zahlreicher Erörterungen der Presse. Die „Rational-Zeitung" widmet ihre Betrachtung der Zukunft der nationalliberalen Partei, deren Einfluß auf die Ent­wickelung unseres öffentlichen Lebens seit geraumer Zeit im Rückgänge begriffen sei, während die Partei (es scheint, daß nicht speziell die nationalliberale, sondern „die große liberale Partei" gemeint ist) weder an Zahl noch an Be­deutung, noch an Kraft der Ueberzeugung einen Rückgang erlitten habe.

Der „Kreuz-Zeitung" scheint so viel sicher, daß die Scheidung der bisherigen nationalliberalen Partei in nicht zu fernerer Zeit auch äußerlich manifestiert werden wird. Sie fährt dann fort: „Es ist ein eigentümliches Schicksal welches der nationalliberalen Partei jetzt zu Teil wird. Der rechte Flügel wollte verhindern, daß die kirchenpolitische Vorlage mit Hülfe des Centrums zu Stande komme, und der linke Flügel hoffte auf die Hülfe desselben Centrums, damit überhaupt nichts zu Stande ^gebracht würde; auf beiden Seiten eskomptierte man aber schon den künftigen Zerfall jener Partei. Jetzt hat diese ohne ihr Zuthun eine Vorlage erhalten, mit welcher sie trotz allem schließlich zufrieden sein kann ; sie ist geschlossen aus der Abstimmung hervorgegangen, während die nationalliberale Partei die Hälfte ihrer Mannen so gut wie verloren hat. Mit der nationalliberalen Partei als solcher ist für die Zukunft nicht mehr zu rechnen. Es wird sich nur fragen, wie stark derjenige Teil sein wird, welcher nach der nunmehr wohl baldigst zu erwartenden Secession des linken Flügels zurück­bleibt. Uebersteigt er an Zahl die für die kirchenpolitische Vorlage abgegebenen Stimmen nicht, so ist auf eine ver­läßliche Majorität mit nationalliberaler Hülfe nicht zu rechnen. Die weiteren Konsequenzen ergeben sich dann von selbst".

Die „Tribüne" knüpft ihre Betrachtung über die Lage der nationalliberalen Partei an den fortschrittlichen Wahl­sieg in Lübeck an. Die Lübecker Wahl weise auf die sich vorbereitende Wahl des Bürgertums hin, die wenn sie auch hier auf unrechte Bahn geleitet und ins Extreme gerathen sei, doch auch eine wohlthätige Ermunterung für die Na­tionalliberalen sein und noch bei Zeiten daö Gefährliche einer Selbsttäuschung ins Licht setzen kann, „die sich mit politischen Abstraktionen und Geselligkeitsharmonien über schwere konkrete Meiuungsgegensätze zum eigenen Schaden hinwegzuhelfen sucht." Eine Partei, deren Stütze das un­abhängige Bürgertum ist, werde unter den gegenwärtigen Verhältnissen zeigen müssen, daß sie unter dem praktischen Widerstreben gegen den Ansturm von Links die Kraft des Widerstandes gegen den Rückgang nach Rechts nicht ver­loren habe.

Die „Staatsbürger-Zeitung" erklärt die nationalliberale für tobt und glaubt, daß die Zahl derer die darum Trauer anlegen, nur gering sein werde.

Die „Polit.-Corresp." meldet aus Cettinje vom 3. Juli: Vorgestern sind mehrere vornehme Häuptlinge der Alba­nesenstämme Schola, Schoscha und Pumpta hier eingetroffen, und haben die feierliche Erklärung abgegeben, von jedem weiteren Widerstande gegen Montenegro abzulassen. Da­gegen haben sich beträchlliche albanesische Streitkräfte vor Mozura-Planina angesammelt. Dieselben nehmen eine drohende Haltung gegen Antivari ein, zu deren Verteidigung mehrere Bataillone Montenegriner concentriert worden sind.

Deutsches «eich.

Berlin, 3. Juli. Das Staatsministerium soll in seiner gestrigen Sitzung beschlossen haben, das Kirchengcsetz in der jetzt vorliegenden Form, falls auch das Herrenhaus derselben zustimmt, dem Könige zur Sanktion zu unterbreiten. In Kreisen, welche der Regierung und dem Cenirum nahe stehen, soll man der Ansicht sein, daß auf Gmnd dieser Vorlage die Kurie die Hand zu ernsten Verhandlungen bieten

werde. — Von gewöhnlich gut unterrichteter Seite wird die mehrfach verbreitete Nachricht für falsch gehalten, daß eö in der Absicht der Regierung liege, die Befugnisse des kirchlichen Gerichtshofes auf das Reichsgericht zu übertragen und den ersteren aufzuheben (natürlich durch eine dem Landtage in nächster Session zu unterbreitende Vorlage). Falls wirklich — was vorläufig zu bezweifeln sei — der kirchliche Gerichtshof abgeschafft werden solle, würden mit seinen Bedürfnissen jedenfalls nicht das Reichsgericht, sondern ein preußischer Gerichtshof betraut werden. — Es wird vielfach behauptet, der Bischofsparagraph sei hauptsächlich auf Veranlassung des Kaisers aus Rücksicht auf die Ein­weihung des Kölner Doms in die Kirchenvorlage gesetzt worden. Es sei dem Kaiser unangenehm, dem Feste bei­zuwohnen, während der Bischof in der Verbannung lebe. Der § 4 wurde bekanntlich abgelehnt. Das Domfest sollte am 4. September stattfinden; wie jetzt versichert wird, soll das Fest verschoben werden. — Die Nachricht, daß Hamburg geneigt sei, seine Freihandelsstellung aufzugeben, wird vom „Hamb. Corresp." als unrichtig bezeichnet. In Hamburg sei davon nichts bekannt. Wie der „Weser-Ztg." berichtet wird, beruhe das Gerücht darauf, daß in der Hamburger Handelskammer zwei Herren erzählt hätten, in Berlin sei ihnen von hochgestellten Personen gesagt worden, man würde dort eine Beilegung des Streites durch eine gemeinsame Verständigung zwischen Preußen und Hamburg sehr gern sehen und desfallsige Wünsche des Hamburger Senats sehr freundlich behandeln. In hiesigen Blättern wird nun mit­geteilt, es sei preußischerseits in Hamburg keinerlei Andeutung gemacht worden, als sei man bereit, über die Nichtausführung der Bundesratsbeschlüsse bezüglich des Zollanschlusses Al­tonas und der Unterelbe mit Hamburg zu unterhandeln. Im preußischen Finanzministerium werden die Vorarbeiten für die Aufstellung eines Planes zur Ausführung jener Beschlüsse mit Eifer gefördert, da es der Wunsch des Reichskanzlers ist, die Vorschläge dem Bundesrat bei seinem Wiederzusammentritt vorzulegen. Einer Deputation aus Wandsbeck habe der Minister erklärt, es sei von der Staats­regierung fest beschlossen, sämmtliche preußische Gebietsteile in den Zollverein hereinzuziehen, also auch die Stadt Wandsbeck. Sobald der Anschluß Altonas bewirkt sei, werde Wandsbeck an die Reihe kommen.

Stuttgart, 3. Juli. Das „Neue Tageblatt „meldet: die Verwaltung des Württembergischen Creditvereins wird in einer demnächst einzuberufenden außerordentlichen General­versammlung den Antrag auf Convertierung der 5proc. Vereins-Obligationen in 4i/2procentige einbringen. Der Um­tausch soll al pari erfolgen, die Convertierungs-Operation im September erfolgen.

Auslalld.

Wien, 3. Juli. Die Mitglieder der für die Vorarbeiten für den Wiener Getreide- und Saatenmarkt eingesetzten internationalen Commission haben beschlossen im Einvernehmen mit dem ^orstande der Wiener Fruchtbörse, den diesjährigen Wiener ^aatenmarkt am 16. und 17. August abzuhalten.

Paris, 3. Juli. Die hiesigen Jesuiten brachten heute bei dem Präsidenten des Seine-Tribunals eine Klage auf vorläufige Entscheidung an. Der Präfekt hat dagegen den Competenzeinwand erhoben. Der Präsident des Tribunals verwies die Sache an die erste Kammer des Tribunals, welche Mittwoch darüber verhandeln wird. — Die Prä­fekten scheinen übereinstimmend vorzugehen. Auch in Lille erhob der Präfekt den Competenz-Conflict. — Die Zahl der demmissionierenden richterlichen Personen hat abermals zugenommen. — Die „Agence Havas" läßt sich aus Ra- gusa melden: In kompetenten Kreisen wird versichert, daß Angesichts der Haltung der Albanesen man an Montenegro an Stelle Dulcignos ein Territorium mit slavischer Be­völkerung bei Podgorizza abtreten werde. Dasselbe umfasse eine ganze Ebene mit strategisch wichtigen Stellungen, um die Stadt zu schützen, ohne die Albanesen zu schädigen.

— (Senat) Amnestie-Vorlage. Jules Ferry und Viktor Hugo treten für die Vorlage ein. Jules Simon spricht gegen dieselbe. Er bestreitet, daß die Amnestie Wunsch des Volkes sei. Uebrigens dürfe man den Volkswünschen nicht immer nachgeben und Grundsätze nicht ausopfern, wenn sie aufhörten populär zu sein. Mau würde sich gegen Frank­reich und die Republik vergessen, wenn man die Mörder und Brandstifter amnestieren wollte. Er könne niemals sich dazu verstehen, zumal die Schuldigen keine Reue zeigten und in ihrem Hasse verharrten. Ein einseitiges Vergessen sei nur Schwäche. Eine Amnestie sei keine Bereinigung. Eine Vereinigung mit gewaltthätigen Menschen sei eine Utopie. Zugeständnisse mürben nur neue Zugeständnisse