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Mr. ISS.

Marburg, Sonntag, 4. Juli 1880

xv. Jahrgang

eigen nimmt tmgegen: dteSxV'dttio« d.vlattr»,

Olicchchsche jfitmiij

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fptpie d.Annoncen-Bureauk von Th, Dietrich & Co. in Dassel und Hannover; Th. Dietrich in Frankfurt a.M.; Haasenstein & Bögler in kraokfnrt a. M., Berlin, Zcipzig, Eötn ic.; Rudolf Wiße i« Berlin, gtoni» furt o. M. ic.

Anzeigen nimmt entgegen die Expedition d. Blattet sowie d. Annoncen-Bureaux von L- Daube & Co. in Frankfurt a- M; Jäger'sche Buchhandlung daselbst; Hermaniffsche Buchhandl. ♦ daselbst; Juvalidendank in Berlin; &. ThieneS in Elberfeld; 6. Schlotte in Bremm.

Erscheint täglich außer an den Werktagen nach «onn- und Feiertagen. Preis für daS Quartal mit der wöchentlichen Beilage „IstaftrirttS SonatagSblatt" durch die Expedition (Koch'sche Buchbruckerei) bezogen 3k Mark, durch bte Postämter des Deutschen Reiches 3 Mark 50 Pfg. (exel. Bestellgebühr). - Jnsertionsgebühr für die gespaltene Zeile 10 Vfa Für in der Expedition zu ertbeilende Auskunft und Annahme von Adreffen werden 35 Pfg. berechnet.

Bestellungen für das dritte Quartal auf die

Bberhessische Zeitung

mit deren Gratisbeilage

Jllustrirtes Sonntagsblatt bitten wir baldigst bei den Postanstalten machen zu wollen.

DSU- Die Landpostboten nehmen auf dem Lande Bestellungen entgegen.

Die Ex-ed. d. Oberh. Zeitung.

Tagesbericht.

Der Reichskanzler hat die Einzelregierungen aufgefor­dert, gutachtlich zu berichten, welche Erfahrungen bezüglich der Notwendigkeit, die Wechselfreiheit unbeschränkt aufrecht zu halten, vorlägen, und ob nicht Erfahrungen dafür sprächen, diese Freiheit zu beschränken, sie z. B. den Grund­eigentümern und allen, die nicht eingeschriebene Kaufleute sind, zu entziehen.

Ueber die Konferenz wird noch von gestern gemeldet: Die von der Konferenz einstimmig angenommene und gestern unterzeichnete Finalakte bezieht sich auf die von dem Berliner Kongreß getroffenen Vertragsbestimmungen und deren Ausführung, nachdem die Verhandlungen zwischen Griechenland und der Türkei kein Resultat gehabt und da­her die Konferenz in Folge des ihr übertragenen Mandates die Grenze traciert hat. Die Finalakte enthält die jgenaue Grenzlinie, wodurch daS Conferenzmandat erfolgt ist. Diese Finalakte nebst den Annexen über secundäre Fragen wird durch Collectivuote baldthunlichst in Athen und Konstan­tinopels überreicht werden. In der Collektivnote erklären die Mächte, daß sie, da die im Verfolg des Berliner Kon­gresses stattgehabten Verhandlungen zwischen Griechenland und Türkei kein Resultat erzielten, zur vorgesehenen Media­tion geschritten wären und die durch die Konferenz nun­mehr festgestellte Grenze der griechischen und türkischen Re­gierung notificierten und dieselben zu deren Annahme auf- fvrderten (inviter).

In Conferenzkreisen herrscht die Annahme, die Türkei und Griechenland würden die Aufforderung der Mächte bezüglich der Grenzlinie acceptieren. Die Absendung einer Local-Commission ist von der Rückantwort der Beteiligten abhängig. Mitteilungen über ein zu entstehendes englisch- französisches Geschwader entsprechen nicht der jetzigen Sach­lage, wenn es auch als spätere Eventualität nicht absolut ausgeschlossen ist.

Der nationalliberalen Fraktion scheinen die Tage gezählt zu sein. Die Wcser-Ztg." stellt ihr bereits den Todeö- schcin aus, dieselbe schreibt: „Wenn man will, kann man

Zufall oder Vorsehung^

Eine Erinnerung aus der Studentenzeit von R. v. B.

(Schluß.)

Als wir am nächstfolgenden Montage uns rechtzeitig zum Besuche des Collegiums einfanden, fanden wir zu unserem Erstaunen die Thüre des „CollegiensaaleS," welcher sonst trotz des üblichen academischcn Viertels regelmäßig meits vor 11 Uhr zugänglich gewesen war, verschlossen. Geduldig warteten wir einige Minuten. Allein es schlug 11 Uhr, ohne daß sich uns die Pforte des Tempels unserer kriminalistischen Weisheit geöffnet hätte. Schon wagten cs einzelne Commilitonen, gegen allen schuldigen Respect der schüchternen Vermutung Raum zu geben, daß der Herr Professor von dem Vergnügen der Geburtstagsfeier wohl noch etwas angegriffen und daher geneigt sein möge, einen .Blauen" zu inscenieren. Da trat, vermutlich durch unser Gmhergchen auf dem steinernen Estrich aufmerksam geworden, die Gemahlin unseres Lehrers, eine ehrwürdige Matrone, i“ uns aus dem Wohnzimmer mit der, gleichzeitig eine Anerkennung unseres Eifers enthaltenden Entschuldigung, datz man uns so früh nicht erwartet habe. Doch müßte ste uns bitten, vorläufig in dem Privat- und Studir-Zimmer 'hrcs Gatten Platz zu nehmen, da am verflossenen Sams- s?ge in dem Collegiensaale sich ein Unfall ereignet habe, in «dlge dessen Jener gegenwärtig unbenutzbar sei.

Auf unsere erstaunten Fragen fuhr sie fort: , »Am Geburtstage meines Mannes, gerade zu der Zeit, welcher sonst die Vorlesung stattzufinden pflegte, — cs

Morgens gegen halb 12 Uhr, — befand ich mich

sich noch länger darüber täuschen, daß die nationalliberale Partei aufgehört hat zu existieren. Wer einmal an Illu­sionen sesthalten will, dem ist nicht beizukommen. Aber wer die Dinge, wie sie heute liegen, mit eigenen Augen fleht, muß solche Selbsttäuschungen fallen lassen. Niemand kann sich verhehlen, daß eine Anzahl Männer, die in den wichtigsten politischen Fragen in zwei Heerlager auseinander gehen, keine politische Partei genannt werden können. Eine Partei unterscheidet sich doch von einer Anzahl Halbwegs befreundeter Menschen wie eine reguläre Truppe von Guerilla­haufen; die Gemeinsamkeit des Wollens und des Handelns ist das unterscheidende Merkmal einer Partei. Bei den Nattonalliberalen ist dies verschwunden." Das Blatt weist dann auf die zerissene Haltung der Partei in allen großen Gesetzesvorlagen hin und bemerkt dann: „So sehen wir denn in den herrschenden Fragen der Gegenwart und der nächsten Zukunft die nationalliberale Partei in voller Auf­lösung begriffen. Es fehlt die Voraussetzung einer jeden Parteibildung, die Gemeinsamkeit im Wollen; es fehlt der Zweck, die Geschlossenheit im Handeln. Man mag diesen Zustand beklagen, aber man darf ihn nicht totschweigen.... Mag auch nominell die Existenz einer nationalliberalen Partei noch fortdauern, materiell ist sie zu Ende, wenig­stens einstweilen." — Aus Berlin wird diesem Blatte unter Mitteilung einer Aeußerung der „Nat.-Ztg." geschrieben: „Im mündlichen Verkehr hört man ausschließlich ähnliche Ansichten äußern. Die Spaltung war ein Fehler, der sich oberflächlich gar nicht wieder gut machen läßt und nachdem die thatsächliche Auflösung der Partei gewiß, die formelle wahrscheilich ist."

Die „Polit Corresp." bestätigt in einem Schreiben von der serbisch-bosnischen Grenze, daß Ejub Bei, Mitglied der albanesischen Liga, mit mehreren Arnauten am 27. Juni den Gouverneur von Novibazar Hassan Pascha überfiel und tötete. Hassan hatte wegen der zunehmenden Gährung unter den Arnauten des dortigen Distriktes und wegen der damit verbundenen Gefahr für die christlichen Bewohner eine allgemeine Entwaffnung angeordnet.

Deutsches Reich.

Berlin, 2. Juli. Für die morgen stattfindende Be­ratung des Gesetzes über die Abänderung der kirchenpo­litischen Gesetze hat Graf zur Lippe folgende Anträge ge­stellt: a. Dem Artikel 1 folgenden Artikel vorauszusetzen: Das Staatsministerium ist ermächtigt, mit Königlicher Ge­nehmigung 1. die Grundsätze festzustellen, nach welchen der Minister der geistlichen Angelegenheiten von den Erforder­nissen der 88 4 und 11 im Gesetz vom 11. Mai 1873 dispensieren, auch ausländischen Geistlichen die Vornahme von geistlichen Amtshandlungen oder die Ausübung eines der im § 10 erwähnten Aemter gestatten kann; 2. den nach den 88 4, 8 u. 27 im Gesetz vom 11. Mai 1873 er­forderlichen Nachweis wissenschaftlicher Vorbildung, soweit nebst meinem Manne und einigen Gratulanten hier in unserem Wohnzimmer, als wir plötzlich nebenan im Hörsaal ein lautes Krachen und Poltern vernahmen, wodurch wir Alle auf'ö Heftigste erschreckt wurden. Wir traten vorsichtig herzu, und seh'n Sie meine Herren, dies war die Ursache des Lärms!" —

Bei den letzten Worten hatte die Matrone die Thüre des Collegienzimmers geöffnet, wir traten ein und standen vor einer Stätte der Verwüstung.

Die ganze Decke des Zimmers war eingestürzt, und mit ihr waren mehrere schwere morsche Balken herabgcfallen oder hatten vielmehr durch ihren Sturz daö Herabfallen der Zimmerdecke veranlaßt. Das Pult des Katheders, an welchem bei seinen Vorträgen der Professor zu stehen pflegte, war vollständig zerschmettert, und nach der Art der an dieser Stelle des Zimmers durch den Einsturz entstandenen sonstigen Beschädigungen war mit Sicherheit anzunehmen, daß unser Lehrer, wenn er sich im Augenblicke der Katastrophe in seiner üblichen Function befunden hätte, dabei zerschmettert den Tod gefunden haben würde.

Auch die Sitzbänke der Zuhörer waren mehrfach zer­schlagen und beschädigt, so daß es keinem Zweifel unterlag, daß Mancher der Letzteren das Schicksal deö Professors geteilt haben würde, wenn der Hörsaal zur Zeit der Katastrophe in Benutzung gewesen wäre.

Ueber demselben hatte sich ein Schlafcabinet befunden, aus welchem allerlei Mobiliar mitherabgestürzt war was die zerstörende Wirkung der herabstürzenden Balken noch verstärkt hatte.

Diese Gegenstände waren zwar größtenteils bereits ent-

derselbe gegenwärtig durch Ablegung einer wissenschaftlichen Staatsprüfung zu führen ist, anderweitig zu regeln; auch 3. zu bestimmen, inwieweit und unter welchen Voraus­setzungen Personen, welche ausländische Bildungsanstalten besucht haben, von den in den §§ 1 und 10 des Gesetzes vom 11. Mai 1873 erwähnten Aemtern fern zu halten sind. b. dem Artikel 1 folgenden Zusatz als vierten Absatz hinzuzufügen: Die auf Grund der 88 24 ff. des Gesetzes vom 12. Mai 1873 durch gerichtliche Urteile herbeigeführte Erledigungen der Stellen ist fortan unwirksam. Bis zur Uebernahme der Stelle seitens eines Bischofs oder BistumS- verweserS verbleibt es indessen bei der auf Grund des Ge­setzes vom 20. Mai 1874 angeordneten Vermögensver­waltung. — Seitens des Bureaus des Abgeordnetenhauses sind tic Mitglieder heute davon benachrichtigt worden, daß der Schluß der Landtagssession am Sonnabend stattftnden, die Stunde jedoch noch nicht definitiv festgestellt werden kann, weil dieselbe von der Dauer der Beratung der Kirchenvorlage seitens des Herrenhauses abhängt. Inzwischen hat der Referent Justizrat Adams seinen Antrag, die Kirchenvorlage unverändert nach den Beschlüssen des Abge­ordnetenhauses anzunehmen, dem Herrenhause überreicht. — Das neueste Beiheft zum Postamtsblatt enthält einen allgemein interessanten Artikel über die Beteiligung der deutschen Reichspostverwaltung an der Münzumwandelung, wobei im einzelnen unterschieden wird, die Beteiligung: 1) Bei der Einziehung der Landesmünzen, 2) bei der Be­förderung der zur Ausprägung der Reichsmünzen erfor­derlichen Münzmetalle und 3) bei der Verbreitung der Reichsmünzen erforderlichen Münz-Metallen hat die Ver­waltung des Reiches das Prägegold zum größten Teile aus London bezogen. Als Prägesilber dienten teils die eingezogenen Landesmünzen unmittelbar, teils das in den Scheideanstalten aus alten Münzen gewonnene Silber. Die Uebernahme der in den Scheideanstalten hergestellten Silberbarren von den Anstalten lag dem als Reichsbeaus- tragten fungierenden Postbeamten ob. Zur Herstellung der Reichs-, Nickel- und Kupfermünzen wurden Münzplättchen verwandt, welche die Reichsverwaltung von verschiedenen Geschäftsfirmen in Halberstadt, Iserlohn, Altona, Mainz, Wien und München bezog. Die Versendung erfolgte mit der Post und innerhalb Deutschlands in der Regel unter portofreier Bezeichnung. Die auf Anlaß der Münzum­wandelung portofrei beförderten Sendungen von Münz- Metallen betrugen von 1873 bis Ende 1879: Prägegold im Werte von 783,102,753 M., Prägesilber 509,419,205 M., während die Nickel- und Kupferplättchen von 1873 bis 1877 ein Gewicht von 2,584,484 Kilogramm hatten. (Wert ist hierbei nicht angegeben.) Das Gewicht sämt­licher hierher gehörigen Sendungen belief sich auf 7,429,154 Kilogramm. Die auf den deutschen Münzstätten herge- stellteu Neichömünzen wurden in der Regel von den Münz­stätten mit der Post an die Kassen der Central- .und Mittelbehörden versandt.

fernt worden, allein aus der lebhaften Schilderung der Frau Professorin vermochten wir uns dennoch eine getreue Vorstellung von der unmittelbar nach der Katastrophe in dem Zimmer geherrscht habenden Verwüstung zu machen. Es war wohl Keiner unter uns, den nicht ein Schauder erfaßt hätte bei der Erkenntniß der offenbaren Lebensgefahr, welcher wir durch die Geburtstagsfeier unseres Profeffors glücklich entgangen waren. Mit tief ergriffenem Gemüte wünschten wir uns zu dieser Errettung gegenseitig Glück. Auch war es natürlich, daß das merkwürdige Ereigniß vor dem Beginn der Vorlesung den Gegenstand einer Unter­haltung mit unserem Lehrer bildete, bei welcher dieser seine tiefe Bewegung nicht verhehlte und in warmen Worten seinem Danke gegen die Vorsehung Ausdruck gab, welche so sichtbar ihre schützende Hand über uns gehalten habe. Wäre der Einsturz aber Nachts erfolgt, so wäre er nebst seiner Frau, da sie unmittelbar über dem Zimmer geschlafen hatten, unfehlbar mitherabgestürzt.

Die dankerfüllten Worte unseres verehrten Professors machte auf die Hörer einen tiefen Eindruck und hatten zur Folge, daß die leichte Auffassung einiger Kommilitonen, welche den Vorfall lediglich als einen „wahrhaft brillanten, grandiosen " Zufall oder gar als ein „kollossales Schwein" darzustellen beliebten, einer ernsteren wich.

Auch in dem weiteren Publikum der Universitätsstadt machte das begreiflicherweise rasch bekannt gewordene Ereig­niß, namentlich wegen der glücklich beseitigten unbestreitbaren Lebensgefahr so vieler akademischer Bürger, bedeutendes Aufsehen.