W /4 JRorßurg, Donnerstag. 1. Juli 1880.
Nr. 152.
XV. Jahrgang
AttMchk jfitiuiß
Berlin,
t Hrüulft-rl a- ulk., Berlin, Leipzig, CSl» rc.; Rudolf L'iosie in Berlin, Arant- fnrt e. M- ic.
Anzeigen nimmt emgegen: die Expedition d.vlattes, sowie d-Annoncen-Bureaux von Th, Dietrich & So. in Kassel und Hannover; Th. Dietrich in Frankfurt a.M.; Haasenstein & Vogler in
Anzeigen nimmt entgegen die Expedition b. Blatte» sowie d- Annoncen-Bureaux von L- Daube & Co. in Frankfurt a- M; JSger'sche Buchhandlung daselbst; Hermann'sche Buchhandl daselbst; Juvalibendank in
Berlin; W- Thiene» in Elberfeld; <L Schlotte in ___ Bremen.
Sinne des Gesetzes vom 31. Mai 1875 ist die Pflege und Unterweisung von Blinden, Stummen, Tauben und Idioten, sowie von gefallenen Frauenspersonen gleichgestellt. , 7 (vormals Artikel 12): Die Bestimmungen
dleseö Gesetzes, mit Ausnahme des Art. 1, 5 und 6, treten mit dem 1. Januar 1882 außer Wirksamkeit.
,, Die Kommission des Herrenhauses zur Vorberatung deö irchenpoltttschen Gesetzentwurfs, deren Zusammensetzung früher mitgeteilt, m welcher aber an Stelle des Prof. Dr. Haelschner inzwischen Freiherr v. Landsberg getreten ist, wird heute ihre erste Sitzung halten. - Die Beratung ttn Plenum ist für Sonnabend in Aussicht genommen.
iSJ berc Potsdamer 7. Wahlbezirk stattgehabten ^^?togsersatzwahl erhielt nach amtlicher Feststellung Pilger Neßler m Berlin (Fortschr.) 6897, Oberpräsident Dr. Achenbach 4597 Stimmen. Ersterer ist somit gewählt. „ Ium Ministerwechsel in Wien bemerkt die „Neue Fr. Presse : „Die Coalitions-Aera ist nun auch formell beendet, stlt das verschämte Ministerium der Rechten auf dem Schauplatze erschienen ist. Die Männer, welche, wenn auch nicht nach ihrer Gegenwart, so doch nach ihrer politi- chen Vergangenheit den Anspruch erheben konnten, Ver- treter der Verfassungspartei in der Regierung zu sein, sind aus derselben ausgeschieden und an ihre Stelle treten Beamte ohne Farbe, ohne ausgeprägten politischen Charakter und ohne polititlsche Vergangenheit, beseelt von dem Wunsche keine eigene Meinung, sondern nur die ihres Chefs, des Ministerpräsidenten, zu haben, falls dieser selbst eine solche y- Ihr- Signatur aber erhält die neueste Wandluna durch die Ernennung einer der prononciertesten Persönlichkeiten der Rechten zum Finanzminister. An die Stelle zweier so schroffer Parteimänner wie Prazak und Falken- hayn tritt nun der polnisch- Föderalist Dr. Dunajewski, w dessen Hande das wichtigste Portefeuille gelegt wird' Diesen drei Ministern, Führern und Vertrauensmännern ihrer Partei, stehen Beamte gegenüber, die nie Fühlung mit der Verfassungspartei unterhalten, die überhaupt nie“ map sich politisch exponiert haben, sondern stets nur ge- SST'‘«Äff*"rab b“
13—15 im Gesetz vom 22. April 1875 entsprechende Anwendung.
Artikel 2 (vormals Artikel 5): In einem katholischen Bistum, dessen Stuhl erledigt oder gegen dessen Bischof durch gerichtliches Urteil auf Unfähigkeit zur Bekleidung des Amts erkannt worden ist, kann die Ausübung bischöflicher Rechte und Verrichtungen in Gemäßheit des § 1 im Gesetz vom 20. Mai 1874 demjenigen, welcher den ihm erteilten kirchlichen Auftrag darthut, auch ohne die im § 2 vorgeschriebene eidliche Verpflichtung durch Beschluß des Staatsministeriums gestattet werden. In gleicher Weise kann von dem Nachweise der nach § 2 erforderen persönlichen Eigenschaften, mit Ausnahme des Erfordernisses der deutschen Staatsangehörigkeit, dispensiert werden.
Artikel 3 (vormals Artikel 6): Die Einleitung einer kommissarischen Vermögensverwaltung in den Fällen des Artikel 2 (vormals Artikel 5) dieses Gesetzes, findet nur mit Ermächttgung des Staatsministeriums statt. Dasselbe ist auch ermächtigt, eine eingeleitete kommissarische Vermögensverwaltung wieder aufzuheben.
Artikel 4 (vormals Artikel 8): Die Wiederaufnahme eingestellter Staatsleistuugen kann, abgesehen von dem Falle des § 2 des Gesetzes vom 22. April 1875, für den Umfang eines Sprengels durch Beschluß des Staatsministeriums angeordnet werden. Der Schlußsatz des § 6 desselben Gesetzes findet sinngemäße Anwendung.
Arttkel 5 (vormals Artikel 9): Den Strafbestimmungen der Gesetze vom 11. Mai 1873 und 21. Mai 1874 unterliegen geistliche Amtshandlungen nicht, welche von gesetzmäßig angestellten Geistlichen in erledigten oder in solchen Pfarreien, deren Inhaber an der Ausübung des Amtes verhindert ist, vorgenommen werden, ohne dabei die Absicht zu bekunden, dort ein geistliches Amt zu übernehmen. Die mit der Stellvertretung oder Hilfsleistung in einem geistlichen Amte gesetzmäßig beaufttagten Geistlichen gelten °uch nach Erledigung dieses Amts als gesetzmäßig angestellte Geistliche im Sinne der Bestimmung im Absatz 1.
Artikel 6 (vormals Artikel 10): Die Minister des Innern und der geistlichen Angelegenheiten sind ermächtigt, die Errichtung neuer Niederlassungen von Genossenschaften, welche im Gebiete der preußischen Monarchie gegenwärtig bestehen und sich ausschließlich der Krankenpflege widmen, zu genehmigen, auch widerruflich zu gestatten, daß gegenwärtig bestehende weibliche Genossenschaften, welche sich ausschließlich der Krankenpflege widmen, die Pflege und Unterweisung von Kindern, die sich noch nicht im schulpflichtigen Alter befinden, als Nebenthätig- k-lt übernehmen. Neuerrichtete Niederlassungen unterliegen der Aufsicht des Staats in Gemäßheit des §. 3 im ®efefe vom 31. Mai 1875 und können durch königliche Verordnung aufgehoben werden. Der Krankenpflege im Sie nochmals unfern aufrichtigsten Dank für das großartige Werk, das Sie ins Leben gerufen haben, und sagen Sie das auch den anderen Herren I" Bei der Stollwerk- schen Chocolade-Auöstellung ließ sich der Kaiser von einem der Herren Stollwerk Erklärungen über die Fabrikation geben (Se. Majestät nimmt bekanntlich täglich Chocolade zum Frühstück) und bemerkte der Kaiser „das sieht ja alles hier so appettttlich aus, daß es zu einer Tasse Chocolade einlabet.* Diesen Moment benutzten zwei junge Damen (aus der Familie Stollwerk) den Majestäten Trinkchocolade und Chocoladenbonbonö anzubieten, welche huldvollst entgegengenommen wurden. Seine Majestät sagte: „ d a ö i st U n s ein ganz erwünschtes Frühstück, die Chocolade ist ausgezeichnet, so eine Tasse wünsche Ich jedem Meiner LandeSkinder zum Sonntag." Dann fragte der Kaiser, ob die Chocolade, die dort fabriciert werde, gleich vorzüglich sei, was von Herrn Stollwerk bejaht werden konnte, da am Kaisertage natürlich auch Kaiser - Chocolade resp. das Beste, was gemacht werden kann, fabriciert wurde. Eine Bismarck - Statuette aus Chocolade betrachtend, sagten Se. Majestät „das ist ja mein Bismarck." Ihre Majestät die Kaiserin fanden die Chocolave ganz delieat und luden auch die Ihr zunächst stehenden Prinzen von Hohenzollern ein zum kosten. Zwei Knaben, die durch das nachdrängende Publikum etwas vorgeschoben wurden, klopfte der leutselige Monarch mit den Worten auf die Schulter: „Na, Euch gefällt'S auch wohl hier!" Wie glücklich die beiden Jungen dreinschauten, soll ich das meinen Lesern erst zu sagen nötig haben? Durch die Flaschen-Pyramidalbauten hindurch gelangten die Majestäten auch an die deutschen Schaumweine,
von denen Jede ein Glas annahm, das der Kaiser mit kräftigem Zuge leerte, nachdem er ebenso wie die Kaiserin mrt Herrn Lueg auf das Gedeihen der Ausstellung angestoßen. Die Seifenpavillons und die Sodapyramide (Horngmann, Aachen) wurden ebenfalls besichtigt und der prachtvollen Farbenausstellung des Dr. Schönfeldt in Düsseldorf hohes Lob gespendet. — Vor dem großen Stolberger Spiegel blieben die Majestäten längere Zeit stehen und *afi HI ein, um die Ausstellungen von
„Phönix , Schultz - Knauth, „Union", des Düsseldorfer Rohrenwalzwerks und der Piedboeus'schen Werke zu bewundern. Mehrere Damen hatten, um das kaiserliche Paar zu sehen, sich auf ein MEisen der Dortmunder -Union gestellt, dasselbe fiel polternd zu Boden, und so- gleich erkundigte sich der Kaiser, ob nicht ein Unglück passiert jel Als dies verneint werden konnte, sagte er erfreut: „Gott sei Dank!" Sodann wurden noch die Kollektivausstellungen des Siegerlandes, des Saarbrücker Reviers ^^^Kollektivausstellung der westphälischen Bergwerke besichtigt. Auf diesem Wege wurden die Majestäten durch ^e Klange der Orgel, welche von Herrn Musikdirektor Kaiser gespielt wurde, begrüßt. In der Textilgruppe wurde namentlich das von Kisker in Bielefeld für Se kaiserliche Hoheit den Kronprinzen gefertigte prachtvolle Tafeltuch be- sehen, und dann ging's in die Kunstausstellung. Nachdem die Jansen scheu Kartons besichtigt waren, kam man inben öaa( rn welchem das Camphausen'sche Reiterbild Friedrich des Großen hängt. Camphausen stand seitwärts, und halb ihn, halb das Bild anschauend, sagte der Kaiser lächelnd: „Das ist em vortreffliches Bild; ich möchte wohl wissen, wer es gemalt hat! Und als dann der Meister vortrat schüttelte er ihm die Hand und unterhielt sich längere Zeit
Deutsche- Reich.
** «erlitt, 29 Juni. Der Bundesrat hält morgen (Mittwoch) wieder eine Sitzung. Auf der Tagesordnung fte£en,Ui “• dle Anträge Preußens, Bayerns, Badens und Oldenburgs, betr. die Bewilligung gemischter Transitlager von Getreide, die erste und event. zweite Beratung über den vom Reichstag beschlossenen Entwurf eines Gesetzes wegen Abänderung des 32 der Gewerbeordnung und
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Tagesbericht.
I Fürst Bismarck ist mit seiner Gemahlin und seinem Sohne, dem Grafen Wilhelm Bismarck, gestern Nachmittag um 4 Uhr nach Friedrichsruhe abgereist.
Ueber die Berliner Conferenz wird vom 29. berichtet: Die heutige Sitzung der Conferenz dauerte von 3 bis 51/2 Uhr.
Für die Entscheidung der Conferenz, welche durch die gestrige Final-Acte die Grenze festgestellt hat, ist der Gesichtspunkt maßgebend gewesen, keinem Teile eine strategisch dominierende Stellung gegenüber dem aideren zuzuweisen und dementsprechend die Thalgrenze zu interpretieren. Geltend gemacht wurde für die Nordwestgrenze, möglichst zu verhindern, daß sich die Griechen mit den Albanesen herühren. Für den von Griechenland zu übernehmenden Schulden-Anteil bildet die Einwohnerzahl den Maßstab. Die Feststellung der Summe ist später Vorbehalten. Die in dem abzutretenden Teile belegenen kaiserlichen türkischen Schlösser und Güter sind durch eine angemessene Geldentschädigung der Türkei zu vergüten. Für die Kirchengüter ist ein besonderes Verfahren wegen des Verbleibs des muselmännischen Eigentums Vorbehalten. Die Freiheit der Culte erscheint schon durch die griechische Verfassung gewährleistet.
[ Das kirchenpolitische Gesetz hat nach den Beratungen ;ün Abgeordnetenhause folgende Fassung erhalten:
Artikel 1 (vormals Artikel 3): In den Fällen des 8 24 im Gesetz vom 12. Mai 1873, sowie des § 12 im Gesetz vom 22. April 1875 ist gegen Kirchendiener fortan auf Unfähigkeit zur Bekleidung ihres Amtesj zu erkennen. Die Aberkennung zur Fähigkeit der Bekleidung des Amts hat den Verlust des Amtseinkommens zur Folge. Ist auf Unfähigkeit zur Bekleidung des Amts erkannt, so finden die Vorschriften deö Gesetzes vom 20. Mai 1874, des 8 31 im Gesetz vom 12. Mai 1873, sowie der
Das Kaiserpaar ttt der Düsseldorfer Ausstelltma am
19. Juni 1880.
(Schluß.)
An der Ausstellung der Wittener Waffenfabrik hatte ftch ein Herr Sakrczewski aus Krefeld mit einem Gewehr postiert, das er dem Kaiser erläuterte. Rascher ging es dann durch das Gebiet der Kleinetsenindustrie hindurch, an deren Ende Se. Majestät den gußeisernen Fenstern der Isselburger Hütte längere Beachtung schenkte, indem er sich nach «r Haltbarkeit derselben erkundigte, auch die Querstreben eigenhändig befühlte. In der Maschinenhalle beachtete er «nächst die 54 Mm. Ankerkette für die Korvette Sachsen, die Konsendationsmaschine von Brinkmann & Co. in Witten, wn der er äußerte: „die geht ja außerordentlich leicht und r Mön flttrbettd , um sodann die ganze Einrichtung der Lransmisstonen, des Lauskrahns u. s. w. sich auseinander- etzen zu lassen. Die Kaiserin wandte namentlich ihr Jn- ttesse den Webstühlen zu und verweilte längere Zeit an °er Maschine, auf welcher das Bild der Germania in Jaquarbweberd hergestellt wird. Wie sehr dem Kaiser
Marinewesen am Herzen liegt, davon konnte man sich ^Zeugen, als er in der Ausstellung des Herrn Küchen « Bielefeld den „Ruder-Kommaudokontroll- und Sicher- »tsapparat zum Abgeben, Kontroliereu und Sicherstellen er Ruderkommandos auf Schiffen" erblickte, den er sich Ms das Ausführlichste beschreiben ließ. Eine nicht minder ^gehende Kenntnis nahmen die Majestäten bei I. F. Mauser von dem Wesen der Baumwollspinnerei und *«nbten sich sodann der Ausstellung von Hamel und Lueg >! die große Schiffsschraube ihre Bewunderung fand.
r Kaiserin nahm hier Veranlassung, Herrn Lueg herz- ** dle Hand zu drücken und ihm zu sagen: „Nehmen