Nr. 182
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Marburg, Dienstag, 8. Juni 1880
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Lnzeigea nimmt entgegen: -je Expedition d.vlattes, sowie d-Annoncen-Bureaux von LH, Dietrich & Co. in jiaffel und Hannover; LH. Dietrich in Frankfurt a.M.; Saasrnstein & Bögler in Äanksurt a- M., Berlin, srtpjtg, Cöln re.; Rudolf Stoffe in Berlin, Fra«!- furt a. M. rc.
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haben, solidarisch verhaftet, der nach § 302c des Strafgesetzbuchs Schuldige jedoch nur in Höhe des von ihm oder einem Rechtsnachfolger Empfangenen. Die Verpflichtung eines Dritten, welcher fich des Wuchers nicht schuldig gemacht hat, bestimmt sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Das Recht der Rückforderung verjährt in fünf Jahren seit dem Tage, an welchem die Leistung erfolgt ist. Der Gläubiger ist berechtigt, das aus dem un- glltigen Vertrage Geleistete zurückzusordern; für diesen An- spmch haftet die für die vertragsmäßige Forderung bestellte Sicherheit. Die weitergehehcnden Rechte eines Gläubigers, welchem nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts die Ungiltigkeit des Vertrages nicht entgegengesetzt werden kann, werden hierdurch nicht berührt.
Tarjesderrchl.
Sonnabend Nachmittag 1 Uhr sand der Trauergottesdienst für die verstorbene Kaiserin von Rußland in der russischen Botschaftskapelle in Berlin statt, welchem der Kaier und sämtliche Prinzen in tiefer Trauer, in russischer Uni orm mit russischen Orden beiwohnten. Anwesend waren ferner Fürst Hohenlohe in Vertretung des Reichskanzlers und alle Minister, die Generalität, Die Botschafter und Gesandten, die Fürstin Bismarck und viele andere Damen, sowie alle hier anwesenden Rusien. — Der Kronprinz hat am Freitag Abend nach feiner Rückkehr von Magdeburg dem Fürsten Bismarck einen Besuch abgestattet.
Sitzung der Kircheugesetz-Commisston vom Sonnabend. Bei Beratung des §. 5 erklärte sich der „Germania" zufolge der Abg. v. Zedlitz-Neukirch für den Paragraphen. Uebrigens würden er und seine Freunde dem Gesetze nicht zustimmen, wenn die §§. 4 und 9 unverändert blieben. Seine Anträge zu §. 4 seien nicht von Mißtrauen gegen die Regierung diktiert, sondern aus Interesse für die Majestät des Gesetzes. — Abg. v. Bennigsen kann für alle voc- geschlagenen Dispensationen keinen rechten Grund finden. Auf promissorische Eide lege er kein Gewicht. Falls der Eid dem Frieden hinderlich sein sollte, wolle er die Dispensations-Dollmacht der Regierung nicht verweigern. Mit den §§. 4 und 9 sei das Gesetz aber unannehmbar. Der CultuSminister erklärte, er bedürfe der Dispensation des §• 2. Der Bischofseid beruhe auf dem Verordnungsrecht der Krone. Abg. Bruel wünscht unbedingten Wegfall des Eides auf Befolgung der Gesetze; er stellt einen darauf bezüglichen Antrag. Abg. Windthorst erklärt, er wolle überhaupt keinen politischen Eid. Der Friede sei nur im Einverständnis mit Rom erreichbar. Nur die Rückberufung der Bischöfe sei ohne eine Vereinbarung mit dem Papste möglich. Abg. v. Bennigsen hält den §. 5 für annehmbar und für den Frieden dienlich, weil vorausstchllich auch bei Annahme des §. 4 nicht alle Bischöfe zurückkehren würden.
er für sein Fortkommen in einem fremden Lande gebraucht.
Lucia erhob stolz das Haupt und starrte Victor an.
Diener werden immer unverschämt, wenn ihre Herrschaften im Unglück sind, aber diese Frechheit übertrifft denn doch alles.
Victor erhob sich, verbeugte sich tief und sagte:
Das scheint Ihnen nur im ersten Augenblick so, Madame; wenn Sie aber ein wenig überlegen und diese drei Punkte ins Auge faffen — Mr. Floyd's Schande, Ihre eigene vollständige Machllostgkeit, meine tiefe, achtungsvolle Liebe für Sie und sechzigtausend Dollars, so dürsten Sie wohl zu einer anderen Ansicht kommen. Ich werde mich jetzt zurückziehen und, wenn Sie es erlauben, morgen früh mir eine Antwort holen?
Gehen Sie jetzt, unter allen Umständen — gehen Sie, sage ich.
Also bis morgen, Madame.
Am nächsten Morgen hatte Vidtor eine lange Unterredung mit Mrs. Murray. Er wiederholte seine Werbung um ihre Hand und schllderte in beredten Worten seine schon Jahre lang dauernde, glühende Liebe für sie, während sie ihn beschwor von seinem Vorhaben abzulassen, da sie nur Floyd allein angehören könne und wolle, den sie schon vor dem Tode Ihres Gatten gekannt und geliebt habe. Sie beschwor ihn, Floyd zu retten und den Lohn für solch' edles Handeln in ihrer lebenslangen Dankbarkeit zu finden. Victor blieb unerbittlich und unter einer Fluth von Thränen willigte ste nach stundenlangem Sträuben in sein Verlangen.
In aller Sttlle wurde die Hochzeit in der kacholischen
Das Wichtige sei die Anzeige, die man durch eine Klausel zu §. 1 sichern müsse. Bei §. 7 erklärte der Cuüusminister dem Abg. Franz gegenüber, Die „Staatspfarrer" seien im rechtlichen Besitze ihrer Pfründen und müßten darin geschützt werden. Für Beseitigung der betreffenden Bestimmungen sei die Situation noch nicht reif. — Zu §. 8 erklärte der Minister, die vom Abg. Windthorst geforderte Aufhebung des Sperrgesetzes sei unmöglich. ES wurde Artikel 5 der Vorlage in der Fassung derselben nach Ablehnung der Anträge des Abg. Bruel mit 15 gegen 6 Stimmen angenommen, ebenso wurde der Artikel 6 genehmigt. Die Artikel 7 und 8 wurden hieraus mit 12 gegen 9 Stimmen abgelehnt.
Man erwartet, daß die Einladungen zur Berliner Nachkonferenz in den nächsten Tagen von Berlin aus ergehen werden. Das Datum ist noch nicht sestgestellt, sondern soll nach der Convenienz der Mächte vereinbart werden; doch vermutet man, daß die Nachkonferenz noch in diesem Monat zusammentreten werde. — Die Nachricht von dieser in Aussicht stehenden Conferenz zur Vermittlung der griechischen Frage hat Privatberichten aus Konstantinopel zu- solge bei dem Sultan und der Pforte einen günstigen Eindruck gemacht. Obgleich die Conferenz bekanntlich einer Zustimmung der Pforte keineswegs untergeordnet wurde, entspricht es doch dem Geiste der Vermittlung nach dem Berliner Frieden, der ihre Beratungen bestimmen soll, daß die Türkei, wie zu hoffen steht, keine Einwendungen dagegen erhebt. Auch kann die spätere normale Ausführung der Conferenzbeschlüffe durch das Einverständnis der Pforte nur gefordert werden. Man versteht auch in Konstantinopel, daß der Charakter der Vermittlung, welchen die Konferenz Haden wird, die direkte Beteiligung der Türkei und Griechenlands ausschließt. Bei der früher beabsichtigten internationalen Commission hatte die Türkei ihre Zulassung verlangt und dadurch auch die gleichmäßige Forderung Griechenlands hervorgerufen, weil die Commission auf türkischem Boden thättg sein sollte, in den Augen der Pforte daher die Prärogative des Sultans in Frage kam, was jetzt nicht der Fall fein wird. — In politischen Kreisen der Reichshauptstadt verspricht man sich eine günstige Leitung der Beratungen durch den Vorsitz des Fürsten Hohenlohe, der, als früherer Präsident der Redaklivnscommisston des Con- gresses mit den einschlagenden Fragen vertraut ist.
Meldungen der „Politischen Correspondenz". Aus Konstantinopel. Die Pforte sieht die Konzentrierung der bulgarischen Miliz des Bezirks Schumla als mit der unio- nistischen Bewegung zusammenhängend an. — Aus Belgrad. Die Skupschkiua hat mit 122 gegen 40 Stimmen die Eisenbahn-Convention mit Oesterreich-Ungarn angenommen.
Kirche in der 23. Straße vollzogen und sofort nach derselben fuhren Victor und Lucia Pelletier nach dem Erziehungs-Institut in der 128. Straße, wo Lucias Schwester erzogen wurde.
Ein frisches reizendes Mädchen hüpfte in das Sprech- zimmer des Klosters, umarmte stürmisch die schöne Schwester und rief:
Oh ich bin entzückt, das ich Dich, Herzenskind, wieder- sehe. Was in der Welt hat Dich, ohne an mich zu schreiben, hierhergeführt?
Ich wollte Dir Lebewohl sagen, Gertie, erwiderte die Frau. Ich habe mich diesen Morgen vermählt und reise bald nach Europa. Ich habe es mit der Vorsteherin abgemacht, daß Du hier bleiben sollst, bis ich komme Dich abzuholen. Bist Du zufrieden, Gertie?
Zufrieden, wenn Du mich verlassen willst? rief das junge Mädchen und brach in Thränen aus. Und verheiratet? Warum, Lucia, hast Du mir nichts davon mitgetellt, daß Du verlobst warst.
Es war ein Geheimnis, Herzchen. Dieser Herr ist — mein Gatte, Herr Victor Pelletier.
Gertrud gab ihrem Schwager mit lächelnder Miene dir Hand und herzte und schalt dann ihre Schwester wieder, die alles geduldig ertrug.
Und Mercedes geht auch! rief das junge Mädchen laut, nachdem sie lange mit Lucia im flüsternden Ton gesprochen. Ich soll ganz allein gelaffen werden! Oh, daS ist zu hart, ich kann eS nicht ertragen!
Mercedes Mario? fragte Lucia.
Ja, ihr Vater ist tob. Er wurde vor nicht langer Zett in Cuba ermordet.
(Fortsetzung folgt.)
Das Wuchergesetz
ist am 1. Juni publiciert worden und tritt nach 14 Tagen, also am 15. Juni in Kraft. Wir lassen bei der Wichtigkeit des Gegenstandes den Wortlaut des Gesetzes folgen:
Artikel 1. Hinter dem §. 302 des Strafgesetzbuches für das deutsche Reich werden Die folgenden neuen §§ 302a, 302b, 302c, 302d eingestellt:
§ 302a. Wer unter Ausbeutung der Notlage, des Leichtsinns oder Unerfahrenheit eines Anderen ■ für ein Darlehn oder im Falle der Stundung einer Geldforderung sich oder einem Dritten Vermögensvorteile versprechen läßt, welche den üblichen Zinsfuß dergestalt überschreiten, daß nach den Umständen des Falles die Vermögensvorteile in auffälligem Mißverhältnisse zu der Leistung stehen, wird wegen Wuchers mit Gefängnis bis zu sechs Monaten und zugleich mit Geldstrafe bis zu dreitausend Mark bestraft. Auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.
§ 302b. Wer sich oder einem Dritten die wucher- lichen Vermögensvorteile (§ 302a) verschleiert oder wechsel- mäßig oder unter Verpfändung der Ehre, auf Ehrenwort, eidlich ober ähnlichen Versicherungen und Beteuerungen versprechen läßt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre und zugleich mit Geldstrafe bis zu sechstausend Mark bestraft. Auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.
§. 302c. Dieselben Strafen (§ 302a, § 302b) treffen denjenigen, welcher mit Kenntnis des Sachverhalts eine Forderung der bezeichneten Art erwirbt und entweder dieselbe weiter veräußert ober die wucherlichen Vermögens- vorteile geltend macht.
§ 302d. Wer den Wucher gewerbs- oder gewohnheitsmäßig betreibt, wird mit Gefängnis nicht unter drei Monaten und zugeleich mit Geldstrafe von einhundertfünfzig bis zu sünszchntauseud Mark bestraft. Auch ist auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte zu erkennen.
Artikel 2. Der § 360 Nr. 12 des Strafgesetzbuches in der durch das Gesetz vom 26. Febr. 1876 festgestellten Fassung wird durch nachstehende Bestimmung ersetzt:
§ 360 Nr. 12. Wer als Pfandleiher oder Rückkaufs- Händler bei Ausübung seines Gewerbes den darüber erlassenen Anordnungen zuwtterhandelt, insbesondere den durch Landesgesetz oder Anordnung der zuständigen Behörde bestimmten Zinsfuß überschreitet.
Artikel 3. Verträge, welche gegen die Vorschriften der §§ 302a, 302b, des Strafgesetzbuchs verstoßen, sind un- giltig. Sämtliche von dem Schuloner oder für ihn geleisteten Vermögensvorteile (§ 302a) müssen zurückgewährt und vom Tage des Empfangs verzinst werden. Hierfür i sind diejenigen, welche sich des Wuchers schuldig gemacht
Verrate«.
Von Mrs. Jane G. Augustin.
(Fortsetzung.)
Madame, ich habe noch einen anderen Ausweg vorzuschlagen.
Sie? Was — wollen Sie edel und hochherzig fein, und Floyd zur Flucht verhelfen — ihn in den Stand setzen, dieses Land zu verlassen? Sie faltete ihre Hände und \ schlug ihre leuchtenden Augen zu Victor empor, der sich in Verzückung zu ihr nievergebeugt hatte. Im Uebermaß seiner so lange zurückgehaltenen Gefühle sank er neben dem Stuhl seiner schönen Herrin aufs Knie.
Ich will cs thun, Madame, aber ach, ich bin nur ein menschliches und deshalb selbstsüchtiges Wesen. Ich will den Mann, welchen Sie lieben, retten und mit Geld versehen, daß er in einem andern Lande ein neues Leben besann, aber.es geschieht nur unter einer Bedingung einer einzigen nur.
Sie ist schon zugestanden.
Nicht so schnell, Madame. Gestatten sie mir zuerst die J offene Erklärung, daß ich Sie bis zum Wahnsinn liebe, i Ich zog es vor, in Ihre Dienste zu treten, statt unabhängig in meinem Vaterlande zu leben, nur um Ihnen t immer nahe zu sein. Von Tag zu Tag habe ich sie mehr i lieben gelernt. Wären nicht diese Umstände zusammenge- ! kommen, Ihr Rui», Mr. Floyd's Verbrechen und die un- I erwartete Erbschaft, so würde ich mir niemals erlaubt t haben, meine Gefühle für Sie auszusprechen. Jetzt aber »wage ich ihnen einen Vorschlag zu machen. Lasten Sie Mich herab und werden Sie meine Gattin. Bevor wir zum ■ Ttttar gehen, werde ich Floyds Schuld tilgen, ihm zur Mlucht verhelfen und so viel Geld in die Hand geben, als