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Marburg, Freitag, 4. Juni 1880

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dem ihre Bildung genossen hätten. Als solche staatsge­fährliche Anstalt nannte ver Minister das Collegium Ger- manicum und bezeichnete alinea 3 des §. 1 des vorliegenden Gesetzes als Ergänzung des Jesuiten-Gesetzes. — Die Com­mission lehnte den Antrag des Abg. Bruel zu Artikel 1, das Culturexamen zu beseitigen, mit 15 gegen 6 Stimmen (Centrum) ab, ebenso den Antrag des Abg. v. Zedlitz betr. Zeitbeschränkung und Anzeigepflicht mit 11 gegen 10 Stimmen (Nationalliberale, Fortschritt und Freiconserva- tlve). Nr. 1 des Artikels 1 wurde mit 13 gegen 8 Stimmen angenommen, Nr. 2 mit 13 gegen 8 abgelehnt, Nr. 3 mit 14 gegen 7 angenommen und schließlich der (nur noch aus Nr. 1 und 3 bestehende) Artikel 1 im Tanzen mit 13 gegen 8 Stimmen verworfen.

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Deutsches Reich.

ötrütt, 2. Juni. Ueber die Ausgleichsversuche zwischen dem preußischen Staat und der Kurie schreibt die heutige „Prov.-Corresp." Nachdem die Vorlage, betreffend die Ab­änderung der kirchenpolitischen Gesetze, dem Abgeordneten­haus am 20. Mai, dem Tage seines Wiederzusammentritts, zugegangen, hatte das Präsidium zur ersten Beratung der­selben die Sitzung vom 28. Mai angesetzt. Vor dem Be­ginn dieser wichtigen Beratung fand sich die Staatsregierung bewogen, zwischen Mittwoch, 26. und Freitag, 28. Mai, eine Reihe bedeutungsvoller Aktenstücke zu veröffentlichen, welche aus die letzten Ausgleichsversuche zwischen dem preu­ßischen Staat und der päpstlichen Kurie ein Helles Licht werfen. Es bestehen diese Aktenstücke teils aus Erlassen des Reichskanzlers und preußischen Ministers der auswär­tigen Angelegenheiten an den Kaiserlichen Botschafter in Wien, Prinzen Reuß, welcher mit dem dortigen päpstlichen Pronuntius, Kardinal Jacobini, die Erörterungen hinsicht­lich der Modalitäten eines Ausgleichs zu führen hatte, teils aus Berichten des Botschafters an den Reichskanzler und preußischen Minister der auswärtigen Angelegenheiten. Die Geschichte der Ausgleichsversuche ist im Abgeordneten­haus am 28. Mai im großen Umriß durch den Kultus­minister v. Puttkamer gegeben worden. Der Minister charakterisierte diese Ausgleichsverfuche in der Einleitung zu dem Vortrag, womit er die jetzt von der Regierung vorgeschlagene Abänderung der kirchenpolitischen Gesetze be­gründete. Danach sind die Wege zu solchen Versuchen ge­ebnet wordeu durch die Unterredungen, welche der Reichs- ^nzler im Sommer 1878 zu Kissingen mit dem von München dahin gekommenen damaligen Nuntius zu Mün­chen, Masella, und im Sommer 1879 zu Gastein und Wien mit dem Kardinal Jacobini gehabt habt. Es haben in Folge dessen während des vergangenen Winters mehrere Monate hindurch zu Wien zwischen beiderseitigen Sachver­ständigen fortlaufende Besprechungen stattgefunden. Wie der Kultusminister betonte, haben diese Besprechungen nicht

Victor Pelletier, das Faktotum der Mrs. Murray in New-Aott, kehrte eben von einem Geschäftsgänge nach Hause zurück, als er in einer Straße ein Zusammenlaufen von Menschen bemerkte. Männer schrien und Weiber weh­klagten. Victor Pelletier brach sich Bahn durch den dichtm Hausen und sah dann mitten in der Straße eine schlanke Männergestalt auf dem Boden liegen. Die Kleidung des schwer Verwundeten von einem rücksichtslosen Roßlenker überfahrenen Mannes wae zerriffen und blutüberströmt.

Ist er getötet? fragte Victor einen Polizisten, der eben hmzutrat, um dem Verwundeten beizustehen.

Das läßt sich jetzt noch kaum sagen, antwortete dieser. Er scheint schwer verwundet zu. sein.

Ein Landsmann vielleicht dachte Victor und beugte sich zu dem Verwundeten nieder. ' -r-r'

Man holte eine Tragbahre von der nächsten Polizei­station und brachte den Verwundeten nach dem nahen St. Luke's Hospital, während Victor nach Hause zurückkehrte und sofort bei seiner Gebieterin eihtiat, die in äußerst schlechter Laune in ihrem Salon auf und nieder ging.

Sie war etwa stebenundzwanzig Jahre alt und die Witwe eines allen, reichen Mannes, Namens Murray, der sie von der Schule aus geheiratet und dann mit ihr auf Reisen gegangen war. Die Qualen der Eifersucht und der Schmerz über ihre Flatterhaftigkeit und Untreue brachten ihn jeooch bald in's Grab.

Nachdem Mrs. Murray viel in der Welt umhergereist war, kehrte sie in ihre Vaterstadt New-Iork zurück, wo sie sich prachtvoll einrichtete, Equipage, Kammermädchen und Bedienten hielt. Sie machte große Ansprüche an ihre Be­dienung und war bei der Wahl derselben sehr eigen, nament- lich hatte sie dm Franzosen Victor Pelletter, der auch zu-

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Anzeigen nimmt entgegen die Expedition d. Blattes sowie b. Annoncen-Bureaux von ®. L- Daube & Co. in Frankfurt a. M; Jägerffche Buchhandlung daselbst; Hermaim'sche Buchhanol. daselbst; Jnvalidrndank in Berlin; W. Thienes in «berfeld; C. Schlotte in

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den Charakter von eigentlichen Verhandlungen haben können, weil für den preußischen Staat die Grundlinien der Re­gulierung des Grenzgebiets zwischen Staat und Kircbe durch die Gesetzgebung von 1873—1875 unwiderruflich gezogen waren. Andererseits verläßt die Kurie nie den Standpunkt, daß sie die Grenzen der Uebung ihrer Macht­vollkommenheit im Allgemeinen und im Besonderen jeder­zeit selbst zu ziehen habe. Es ist daher, wie der Minister hervorhob, eine durch die Jahrhunderte bewährte historische Thatsache wiederum bewährt worden, daß für den nationalen Staat einerseits und die Kirche Roms andererseits ein gemeinsamer Rechtsboden nicht zu finden ist, und daß die Staatsgesetzgebung, welche Regelung jener Grenzen sie auch treffen möge, niemals den Ausdruck eines gemeinsamen Rechtsbewußtseins zwischen Staat und Kirche erreichen wird, es sei denn, daß der Staat den völligen Verzicht auf sein eigenes Recht aussprechen wollte. Dagegen hatte die preußische Staatsregierung gehofft, einen modus vivendi vereinbaren und ins Leben rufen zu können. Dieser Aus­druck, der eine verträgliche Art des Zusammenlebens be­zeichnet, ist in dem Verhältnis zwischen Staat und Papst­tum dahin zu verstehen, daß der Papst seine Rechte gegen­über der Kirche in einer Weise ausübt, welche das Papst­tum geschehen läßt, ohne das Recht des Staates damit grundsätzlich anzuerkennen. Die Erörterungen, welche zu Wien zwischen beiderseitigen Sachverständigen gepflogen wurden, hatten also den Zweck, eine Uebung der Aufsichts­rechte und Vorbeugungsmittel des Staats aufzufinden, welche ohne die Grenzen der Staatshoheit zu verrücken, die prak­tischen, nicht die grundsätzlichen, Beschwerdepunkte der Kurie abstellen oder beschränken sollte; dafür glaubte der Staat ^warten zu können, daß die Kurie den Widerstanv der Geistlichen und eines Teiles der katholischen Laien gegen die Staatsgesetzgebung nicht nur nicht länger anfachen, sondern vielmehr den Gehorsam anbefchlen werde. Die Auffindung eines solchen modus vivendi ist nun aber wie der Kultusminister berichtete, gescheitert, und zwar an den unerfüllbaren Ansprüchen der Kurie. Der Minister erläuterte dies an drei Beispielen, von denen namentlich das erste und dritte von schlagender Wirkung auf die Mit­glieder des Abgeordnetenhauses waren, ausgenommen die­jenigen, welche dem Centrum angehören. Der Staat hatte das Einschreiten des weltlichen Gerichtshofes bei Miß- bräuchen der kirchlichen Disciplin gegen Mitglieder des geistlichen Standes beschränken wollen auf den weltlichen Teil der verhängten Strafen, also auf Freiheits- und Ver- mogensentziehung. Die Kurie lehnte aber überhaupt jede Wirksamkeit eines solchen Gerichtshofes ab, der in den meisten Staaten als ein unentbehrliches Glied unter den Mitteln besteht, durch welche der Staat den Schutz seiner Angehörigen, sein eigenes Recht und die öffentliche Ord- nung sichert, ja die Kirche selbst, welcher die Mittel der gleich die Stelle eines Haushofmeisters und Finanzsekretärs belehr vertreten mußte, erst nach reiflicher Erwägung und Prüfung in ihren Dienst genommen.

Als Victor in den Salon getreten war, rief ihm MrS. Murray zu: Gütiger Himmel! Mensch, wo sind Sie denn die ganze Zeit gewesen ? Ich schickte Sie ja nur ganz in vie Nahe l

Lee war nicht zu Hause und hat weder eine Be­stellung noch ein Packet für Sie hinterlassen, erwiderte Victor.

Das ist keine Antwort auf meine Frage, Herr! Ich will von Ihnen wissen, wo Sie gewesen sind, entgegnete d» junge Witwe durch Victors Ruhe nur noch mehr aufgeregt.

Ich war bei Mrs. Lee, um das Packet für Sie zu holen, erroiberte Victor ruhig.

Und wo sonst noch?

Ein Mann, wahrscheinlich ein Landsmann von mir ward überfahren und schwerverletzt lag er in der Straße; ich blieb deshalb einige Zeit bei ihm um Acht zu geben, daß er mit gehöriger Schonung in's Hospital gebracht wurde.

MrS. Murray fühlte sich, durch Victors ehrerbiettge Ruhe, über ihre Aufregung etwas beschämt.

Sie nahm beim Kamin Platz und stellte den chinesischm Ofenschirm vor das Feuer, um ihre ohnehin schon heißen Wangen vor der Glut zu schützm.

Victor! begann sie darauf.

Madame!

Ich muß Geld haben.

(Fortsetzung folgt.)

L Tagesbericht. E

Testern Nachmittag 472 Uhr fand auf Schloß Babels- ’ ""g Hoftafel statt, wobei der Kaiser die Verlobung des 1 Punzen Wilhelm mit der Prinzessin Victoria Augusta von । vchleswig-HolsteinAugustenburg zu proklamieren beabsichtigte.

Mittwoch Vormittag 11 Uhr hat die feierliche Ent- : hüllnng des Göthedenkmals im Tiergarten zu Berlin statt- gesmiden. Der Kaiser, der Kronprinz, Prinz Wilhelm, Erbprinz und Erbprinzessin von Meiningen, die Prinzen August von Württemberg und Friedrich von Hohenzollern wohnten der Feier, welche dem Programm gemäß verlief, von einer Tribüne im Garten des Hausministeriums bei. Der Festplatz und die anstoßenden Straßen waren von einer nach Tausenden zählenden Menschenmasse erfüllt. Das Wetter war zwar trübe, aber regenfrei.

Gestern Mittag begann die Commission des Abgeord­netenhauses zur Beratung der Kirchengesetzvorlage ihre Verhandlungen. Von netten der Regierung waren an­wesend der Cultusminister, die Geh. Räte Hübler, Lucanus und v. Zastrow. Unter Ablehnung einer Generadebatte begann sofort die paragraphenweise Beratung. Der Antrag des Abg. Bruel zu §. 1, das sogenannte Culturexamen zu beseitigen, wurde vom Minister bekämpft. Bezüglich des Antrages des Abg. v. Zedlitz, welcher Beschränkung der Geltungszeit des Gesetzes bis December 1881 und An­zeigepflicht der Geistlichen gemäß §. 15 des Gesetzes dom 11. Mai 1873 verlangt, äußerte der Minister, daß die Zeitbeschränkung an dieser Stelle und in dieser Form nicht zulässig und der Antrag nicht erforderlich sei. Die erledigten Pfarrftellen würden 'auf etwa 1000 beziffert.

Der Cultusminister erklärte nach der „Germania" gegen­über den Ausführungen des Abg. Dr. Franz, daß aller­dings Geistliche, auch wenn sie das Maturitäts-Examen • geleistet und das Triennium absolviert, noch ausgeschlossen werden können, falls sic in ausländischen Anstalten außer-

sNachdruck verboten.)

Verraten.

Von Mrs. Jane G. Augustin.

Ein schöner Mann war Juan Bapttsta Mario, schön als er auf dem Boden Cuba's lag, während sein Blut aus einer tiefen Wunde rann und in den Sand des Weges sickerte. Sein Mörder, der zugleich sein Vetter war, stand neben der Leiche, die er mit bangem Herzklopfen anstarrte. Volle, gerechte Strafe ward ihm zu Teil, sprach Francesco Mario leise zu sich selbst. Warum hat er so schnöde mir alles geraubt, was mir teuer war, mein Weib, meine Ehre, meine Heimat. Seinetwegen bin ich Jahre lang elend in ber Welt umhergezogen, bis ich es nicht mehr ertrug und ich hierher zurückkehrte, um ihn zur Rechenschaft zu ziehen. Jetzt sind wir _ quitt. Aber Cuba wird nun zu heiß für Ach! Zum Glück segelt der Don Pedro morgen. Juan Vaptist Mario wird man vor morgen nicht vermissen und tch werde deßhalb' unbeanstandet diese Insel verlaffen können.

Ein ganz von Sumpfpflanzen überwuchettes Gewässer, das nahe dem Platze floß, wo der Mord geschah, schien dem Mörder der geeignetste Platz zum Verbergen seines Opfers. Er ergriff die Leiche bei den Füßen, zog sie an den Rand ’ >es Teiches und rollte sie bann in die schwarze Flut, in der sie sogleich versank. Einige Minuten schwankte noch 1 sas Rohr über dem feuchten Grabe, bann herrschte wieder 1 iese Stille, und nur ber Nachtwind seufzte noch in den j krönen der Palmen.

Nachdem der Mörder alle Spuren seiner blutigen Thal erwischt hatte, eilte er, ber ftrafenben Gerechtigkeit zu ent« Wellen, in bas Walddickicht, um von dort ans möglichst Unbemerkt an ben Hafenplatz zu gelangen.

Anzeigen nimmt entgegen. He Expedition d.vlatte», sowie d.Annoncen-Bureaux von Th, Dietrich & Co. in Kassel und Hannover; Th. Dietrich in Frankfurt a.M.; Laasenstein L Vogler in imnlfurt c. M. , Berlin, Leipzig, CZln h.; Äudois Glosse in Berlin, Frauk- fstrt c. M. ie.